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Abtretung Guthaben wegen Verpflichtungserklärung

Dr. Ramin

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Wenn das jetzt zum Rechtschreibkurs ausartet, dann hab ich eine Frage, die ich bildlich darstellen möchte:

Anhang anzeigen 1779324
Hergott, ihr Erbsenzähler.
Ich hatte wohl beim Schnelltippen noch im Kopf, daß ich denen zunächst einen Brief per Nachnahme Rückschein geschickt hatte.
Danke für die Anteilnahme.
:LOL:
 

Biker

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Wüßte ist eine alte Schreibweise von wüsste. Sie ist nach der reformierten Rechtschreibung von 1996 nicht mehr korrekt.

Okay, bin schon etwas älter :)
 

Biker

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Keine Ahnung. Ist mir jetzt auch zu blöd, danach zu googeln. Auf jeden Fall schreibt man wüsste mit ü.

Wegen Vorschlag Deiner E-Mail: Das ist keine schlechte Idee. Werde mich aber auf die Leitungsfunktionen beschränken. Wenn da nichts schnell kommt, weiter die Nahrungskette hoch bis zur Landrätin. Werde die E-Mail aber deutlich kürzer schreiben.
 

Jansinger

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Ist der ganze Wirbel wirklich notwendig ? .......letztendlich sitzt die Ausländerbehörde sowieso am längerem Hebel und wenn die nicht wollen dann machen die einen das Leben unendlich schwer.
Ruder doch einfach mal zurück.......entschuldige Dich, sei freundlich und einsichtig und frage die nach einer Lösung - dann sind sie auch gefordert .....was die jedoch unbedingt wollen das wollen die aber die haben Spielraum.
Viel Freundlichkeit hilft sehr oft und ist einfach - mit allem anderem wird das eine unendliche Geschichte mit ungewissem Ausgang.
 

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Ich war bislang ausgesprochen höflich.

Die Lösung nach Vorstellung vom Amt ist die, das es mein Problem ist wo ich so ein Konto her bekomme. Pech gehabt. Dann gibt es die Verpflichtungserklärung nicht.

Und dass in deren eigenen Merkblatt steht, dass ich eine Kaution stellen kann, interessiert die auch nicht.
 

Jansinger

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Ich war bislang ausgesprochen höflich.

Die Lösung nach Vorstellung vom Amt ist die, das es mein Problem ist wo ich so ein Konto her bekomme. Pech gehabt. Dann gibt es die Verpflichtungserklärung nicht.

Und dass in deren eigenen Merkblatt steht, dass ich eine Kaution stellen kann, interessiert die auch nicht.
Hast du einen Bekannten in Frankreich ? .....die Brauchen das alles nicht für ein Schengen Visum - der kann Sie einladen auch ohne eine Beziehung mit ihr zu haben.....musst aber schnell machen.....die wollen gerade die Auflagen verschärfen !
 
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Hab es schon mal geschrieben. Ich tue mich extrem schwer damit, sie von jemandem anders einladen zu lassen. Wenn sie innerhalb kürzester Zeit von 2 Leuten eingeladen wird, wird die Botschaft ausschließlich negative Gründe hinein interpretieren und das Visum dann ggf. ablehnen.

Werde wohl die Leitung vom Landratsamt anschreiben, höflich um Hilfe bitten und parallel bei weiteren Banken tingeln gehen. Auch steht die Antwort auf meine Beschwerde bei der Hausbank noch aus.

Irgendwie werde ich das hinbekommen. Ist aber extrem zeitaufwendig und nervig alles.
 
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Dr. Ramin

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Ist der ganze Wirbel wirklich notwendig ? .......letztendlich sitzt die Ausländerbehörde sowieso am längerem Hebel und wenn die nicht wollen dann machen die einen das Leben unendlich schwer.
Ruder doch einfach mal zurück.......entschuldige Dich, sei freundlich und einsichtig und frage die nach einer Lösung - dann sind sie auch gefordert .....was die jedoch unbedingt wollen das wollen die aber die haben Spielraum.
Viel Freundlichkeit hilft sehr oft und ist einfach - mit allem anderem wird das eine unendliche Geschichte mit ungewissem Ausgang.

Da hast Du 100% recht ........ in Thailand!

Vor allem wenn man etwas verbockt hat, ist die Frage "Can you help me?" oft ein door opener.


In Deutschland ist das leider etwas anders.

Glücklicherweise geht alles meist nach Vorschrift, aber leider eben nicht immer.

Wenn man sieht, wie sich manche Spackos in Foren aufführen, die sog. Trolle.

Nun lass so einen mal als Sachbearbeiter für Dich zuständig sein und aus irgendeinem Grund mag er Dich nicht.

Freundlichkeit wird von dem als Schwäche interpretiert und er genießt sein kleines bisschen Macht über Dich nur noch mehr.

Meiner Erfahrung nach hilft oft nur Penetranz, aber stets höflich. NIEMALS beleidigen. Dann hat er, was er will.

Wenn auf deren Merkblatt steht, daß eine Kaution geht, dann würde ich die darauf festnageln. Bitte um Erklärung, warum das im Gegensatz zu deren eigenen Angabe nicht gehen soll.

Es gibt nämlich kein Gesetz, das besagt, daß jeder ein Konto haben MUSS. Daher macht das mit der Kaution auch Sinn.

Und wenn die das gestrichen haben, dann bitte um Info, wann und warum. Und welche Ersatzmöglichkeit dafür angeboten wird.

Daß "die das einfach nicht interessiert", was auf deren Merkblatt steht, geht nicht.

Das ist eine Behörde; die müssen sich danach richten. Oder erklären, warum nicht.

Fragen. Nerven. Fragen. Nerven.

Alles schriftlich festhalten.

Und am Ende mit Anwalt.

Dann müssen die nämlich erklären, warum die das verweigert haben.
 

Biker

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Problem ist, dass ich Mitte Oktober nach Thailand fliegen will und bis dahin die Verpflichtungserklärung benötige.

Im Mai lag die Vorlaufzeit für einen Termin bei 6 Wochen. Sollten sie bei mir dieses Mal drauf bestehen, dass die Bank die Verpfändung erst bestätigt hat, bevor sie mir die Urkunde geben, wird es schon per heute zeitlich eng.

Ggf ginge dann was mit Vollmacht, dass es jemand abholt. Zum Glück fliegt mein Sohn im November auch nach Chiang Mai.
 

Dr. Ramin

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Ja und ich habe es schon häufiger erlebt, dass man mündlich Falschinfos erhält bzw. mir gesagt wurde: geht nicht! Man sollte sich deshalb immer VORHER schon schlau machen, was machbar ist, denn in den seltensten Fällen erhält man die Unterstützung des Beamten.


Ja, das hatte ich auch schon anfangs geraten sich die Begründung, warum es angeblich nicht geht, obwohl es auf dem Merkblatt steht, zu geben geben zu lassen! besser: schriftlich mitteilen zu lassen.

Mensch, Kartoffel - Johann!

Gleich 5 mal??

Ich hätte Dir als Sachbearbeiter mit nasalem Ton mitgeteilt:

"Nun, ja, wir können Ihnen die schon aushändigen, also die Begründung, nur, würden Sie sie denn auch verstehen?"
 
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So, habe den Dezernatsleiter angeschrieben. Automatische Antwort. Ist leider mehrere Wochen im Urlaub.
Also den nächsten in der Hierarchie angeschrieben. Organigramm habe ich auf deren Seite gefunden.
Keine Antwort. Auch nicht "leider nicht zustellbar". Scheint also geklappt zu haben.

Vom Zuspamen halte ich nichts. Kann im Zweifel sogar Ärger geben.
Jetzt bin ich mal gespannt.
 

Asiadragon

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Gute Idee :bigg der vögelt sie erst mal 3 Tage, und wenn es passt dann behält er sie ... :floor
 

FreundvonderMosel

Ich komme aus Ironien,ne kleine Insel vor Pattaya
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Ich verstehe immer noch nicht, warum du deiner Maus, nicht die Summe auf ihr Konto überweist .
.
Zumindest schon mal als Plan B . Achso Plan B ist ja die Bundesrepublik zu verklagen, bzw die EU .
Dann halt als Plan C .

Nur weil es bei einem FK nicht geklappt hat, heisst das ja nicht, daß es bei dir auch nicht geht .
 

Biker

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Da gibt es viele Gründe. Hier die Wichtigsten beiden:
Würdest Du wirklich einer Thailänderin, die Du seit einem halben Jahr kennst, 10.000 Euro in die Hand drücken? Ich nicht.
Meine finanzielle Situation ist gut, aber ich bin kein Millionär. Guck Dir an, wie es aktuell in der Welt aussieht. Wir sind bald bei 10% Inflation, in ein paar Jahren sollen 2 Arbeitnehmer die Rente für einen Rentner bezahlen, etc.. Bei einer wirtschaftlichen Depression gehen alle Geldanlagen kräftig in den Keller. Egal, wie Du es angelegt hast. Soll heißen, gedanklich sind 50% meines Vermögens Sicherheitspuffer. Bin auch kein Hellseher, aber ich bin mit meinem Leben so wie ich es führe zufrieden und wenn ich dann besser schlafen kann, ist doch alles gut.

Es war nie mein Ansinnen, dass ich aktiv die Bundesrepublik Deutschland oder gar die EU verklagen möchte. Letzteres habe ich nie geschrieben. Da hat wohl einer zu viel Moselwein getrunken :)
Hatte nur den Gedanken, was denn passiert, wenn ich letztendlich keine Verpflichtungserklärung bekomme, dagegen Widerspruch einlege und Recht bekomme. Bzw. wenn auch dieser negativ entschieden würde, würde ich tatsächlich prüfen, ob ich gerichtlich dagegen vorgehe. In diesem Fall würde ich den Rechtsanwalt tatsächlich fragen, inwiefern das Amt Folgekosten zu tragen hätte. Primär wollte ich den Sachbearbeiter in einem Schreiben mit dieser Möglichkeit konfrontieren, mit dem Gedanken, dass er sich das dann alles nochmals überlegt. War aber nur so eine Idee von mir. Bin wieder von abgekommen.

Bei der Sachbearbeiterin komme ich nicht mehr weiter. Ist wie bei aufmüpfigen Kindern. Warum darf ich nicht? Weil Mama das so sagt! In dieser Position sieht sich diese Dame.

Habe jetzt wie beschrieben den Leiter angeschrieben.
Dann läuft noch die Beschwerde bei der Hausbank. Ggf. wird ja eine Verpfändung doch noch möglich.
Wenn sich in den nächsten beiden Tagen nichts tut, geh ich weiter bei den Banken tingeln. Notfalls erst das Sparbuch und dann fragen, ob Verpfändung möglich ist. Wenn nicht, Sparbuch wieder schließen und auf zur nächsten Bank. Empfinde ich allerdings fies gegenüber den Bankkaufleuten. Die werden mind. 1x in der Woche vom Chef drangsaliert, was sie denn so geleistet haben.
 

Dr. Ramin

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Bei der Sachbearbeiterin komme ich nicht mehr weiter. Ist wie bei aufmüpfigen Kindern. Warum darf ich nicht? Weil Mama das so sagt! In dieser Position sieht sich diese Dame.

Und genau hier sollte ein guter Anwalt ins Spiel kommen.

Denn "weil Mama das so sagt" mag im Kinderzimmer akzeptabel sein, nicht aber auf der Behörde in einem Rechtsstaat.

Und die offizielle Anfrage eines Anwaltes muß innerhalb einer Frist mit den entsprechenden auf der Rechtsgrundlage beruhenden Gründen beantwortet werden und eben nicht mit "weil Mama .."

Und falls die das doch so beantworten, wird`s lustig.
 

Biker

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22 April 2014
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Habe bereits Antwort bekommen.

"Der von Ihnen übersandte Link verweist auf ein Merkblatt der Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Freiburg. Ob die Stadt Freiburg einen solchen Dienst anbietet, entzieht sich unser Kenntnis und kann auch unberücksichtigt bleiben. Die örtliche Zuständigkeit liegt bei uns und eine solche Leistung wird in unserem Hause leider nicht angeboten. "

Heißt im Klartext: Eine Behörde, die eine bestimmte Leistung NICHT anbietet listet eine Unterlage, die sie nicht betrifft?

Und dann noch:
"Unsere Behörde hat Kenntnis davon, dass nur vereinzelte Banken, wie beispielsweise die Deutsche Bank, Verpfändungen anbieten. Eine Barsicherheit ist in unserer Behörde leider nicht möglich."

Vom Stil her aber ansonsten recht angenehme E-Mail.

Habe denen nochmals ans Herz gelegt, meine Einmalzahlung wohlwollend auf den Monat umzulegen und mein Visum ohne Verpfändung zu genehmigen.

Dann noch folgendes geschrieben:

".... Auch rege ich an, die Regelung, dass keine Kaution akzeptiert wird, auf den Prüfstand zu stellen. Wie bereits erörtert, wird es nicht mehr lange dauern, bis das keine Bank mehr macht. Je mehr Banken es nicht mehr machen, umso mehr konzentriert sich dieses „Geschäft“ auf die Banken, die es noch tun. Es kann doch nicht sein, dass dann künftig keiner, der die das Mindesteinkommen nicht erreicht, sich wie ich im Vorruhestand mit Einmalzahlung befindet oder ggf. sogar gut betuchter Privatier ist, dann nur noch theoretisch, praktisch aber keine Möglichkeit mehr hat, eine Verpflichtungserklärung zu erhalten. Diese benötigt man sogar für ein Heiratsvisum.

Bin kein Querulant. Sofern Sie mir eine Ablehnung schicken, werde ich bei der Deutschen Bank und bei weiteren Banken nachfragen, um die Sache ohne weitere Reibungsverluste zu beenden. Aber wenn ich keine Bank finden würde, bliebe mir wohl nur noch die letzte Möglichkeit, den Rechtsweg zu bestreiten.

Der Sinn des Gesetzes ist es, sicher zu stellen, dass die einladende Person finanziell fähig ist, die einzuladende Person zu unterhalten und für möglichen Schaden einstehen kann (z.B. vorzeitige Ausweisung). Und das ist auch gut so. Der Sinn des Gesetzes ist sicher nicht, dass ein Bürger meiner Bonität durchs Raster fällt und mir keine praktikable Möglichkeit geboten wird, die Verpflichtungserklärung zu erhalten. Denn diese wäre vorhanden (Kaution, so wie es andere Landratsämter machen)."


Glaubt mir: Das dauert nicht mehr lange, bis das alle Banken einstellen. Zumindest für Neukunden.
Denn der Zeitaufwand für die Eröffnung eines Sparkontos für einen Neukunden inkl. Einmeldung der Verpfändung, dann Freigabe und ggf. noch die Kontolöschung schätze ich auf mindestens 1 Stunde. Und wenn der Chef dann seine Mitarbeiter fragt: "Was hast Du heute so gemacht?" Antwort: "5 Sparkonten eröffnet mit Null Ertrag für die Bank". Das Thema ist schnell durch.
 

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