Habe bereits Antwort bekommen.
"Der von Ihnen übersandte Link verweist auf ein Merkblatt der Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Freiburg. Ob die Stadt Freiburg einen solchen Dienst anbietet, entzieht sich unser Kenntnis und kann auch unberücksichtigt bleiben. Die örtliche Zuständigkeit liegt bei uns und eine solche Leistung wird in unserem Hause leider nicht angeboten. "
Heißt im Klartext: Eine Behörde, die eine bestimmte Leistung NICHT anbietet listet eine Unterlage, die sie nicht betrifft?
Und dann noch:
"Unsere Behörde hat Kenntnis davon, dass nur vereinzelte Banken, wie beispielsweise die Deutsche Bank, Verpfändungen anbieten. Eine Barsicherheit ist in unserer Behörde leider nicht möglich."
Vom Stil her aber ansonsten recht angenehme E-Mail.
Habe denen nochmals ans Herz gelegt, meine Einmalzahlung wohlwollend auf den Monat umzulegen und mein Visum ohne Verpfändung zu genehmigen.
Dann noch folgendes geschrieben:
".... Auch rege ich an, die Regelung, dass keine Kaution akzeptiert wird, auf den Prüfstand zu stellen. Wie bereits erörtert, wird es nicht mehr lange dauern, bis das keine Bank mehr macht. Je mehr Banken es nicht mehr machen, umso mehr konzentriert sich dieses „Geschäft“ auf die Banken, die es noch tun. Es kann doch nicht sein, dass dann künftig keiner, der die das Mindesteinkommen nicht erreicht, sich wie ich im Vorruhestand mit Einmalzahlung befindet oder ggf. sogar gut betuchter Privatier ist, dann nur noch theoretisch, praktisch aber keine Möglichkeit mehr hat, eine Verpflichtungserklärung zu erhalten. Diese benötigt man sogar für ein Heiratsvisum.
Bin kein Querulant. Sofern Sie mir eine Ablehnung schicken, werde ich bei der Deutschen Bank und bei weiteren Banken nachfragen, um die Sache ohne weitere Reibungsverluste zu beenden. Aber wenn ich keine Bank finden würde, bliebe mir wohl nur noch die letzte Möglichkeit, den Rechtsweg zu bestreiten.
Der Sinn des Gesetzes ist es, sicher zu stellen, dass die einladende Person finanziell fähig ist, die einzuladende Person zu unterhalten und für möglichen Schaden einstehen kann (z.B. vorzeitige Ausweisung). Und das ist auch gut so. Der Sinn des Gesetzes ist sicher nicht, dass ein Bürger meiner Bonität durchs Raster fällt und mir keine praktikable Möglichkeit geboten wird, die Verpflichtungserklärung zu erhalten. Denn diese wäre vorhanden (Kaution, so wie es andere Landratsämter machen)."
Glaubt mir: Das dauert nicht mehr lange, bis das alle Banken einstellen. Zumindest für Neukunden.
Denn der Zeitaufwand für die Eröffnung eines Sparkontos für einen Neukunden inkl. Einmeldung der Verpfändung, dann Freigabe und ggf. noch die Kontolöschung schätze ich auf mindestens 1 Stunde. Und wenn der Chef dann seine Mitarbeiter fragt: "Was hast Du heute so gemacht?" Antwort: "5 Sparkonten eröffnet mit Null Ertrag für die Bank". Das Thema ist schnell durch.