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Abtretung Guthaben wegen Verpflichtungserklärung

Biker

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22 April 2014
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Und da sind sie wieder, die Mutmaßungen. Kannst es nicht lassen, oder?

Die Verpflichtungserklärung wird von einem Familienmitglied von mir unterschrieben. Die Erklärung habe ich nicht mehr selbst machen können, weil man momentan ca. 8 Wochen auf einen Termin warten muss und vor meinem Abflug nach Thailand keiner frei war. Werde ein entsprechendes Schreiben beifügen. Alles schon bedacht. Schlüssig?
 

Brokerxy

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Was schreibt ihr hier zum großen Teil für einen Blödsinn.
Ist unter meinem Niveau, auf die ganzen Mutmaßungen einzugehen oder gar eigene über Euch anzustellen.

Einzig gegen den Vorwurf, ich wäre ein Rassist, will ich hier Stellung beziehen.
Meine Haarfarbe (ja, ich habe noch welche – und zwar auch auf dem Kopf) tut hier nichts zur Sache. Die Beispiele haben variiert. Der solvente Kunde hatte immer die Haarfarbe des Azubis. Das war nur eine Erläuterung von mir, wie Banken Kredite scoren. Nämlich auf Basis der Kreditausfallwahrscheinlichkeit vieler unterschiedlicher Daten. Mir war aus internen Quellen bekannt, dass da auch Dinge mit einfließen, die auf den ersten Blick nichts mit der Bonität zu tun haben. Hatte gegenüber Azubis mit Absicht ein unrealistisches Beispiel gewählt, weil ich nicht irgendwelche Mutmaßungen anstellen wollte, die der Azubi dann ggf. für bare Münze nimmt und so Gerüchte entstehen.

Ich habe für mich eine Lösung gefunden. Habe jemand ausfindig gemacht, für den die Stadt Freiburg zuständig ist und für mich einspringt. Termin ist bereits vereinbart. Barkaution und alles gut. Wäre diese Person bei meinem LRA, müsste sie eine Bescheinigung vom Steuerberater bringen, sofern seine Bank ebenfalls bei der Verpfändung zickt. Denn die Person ist selbständig und die Steuer wird selbst gemacht. Viel Spaß bei der Suche nach einem Steuerberater, der so etwas unterschreibt, ohne alle Belege geprüft zu haben, was entsprechend kostet.

Einfach mal noch zum Nachdenken, wie das für mich zuständige LRA ohne Vorlage einer Verpfändung entscheidet:
- Ein Arbeitsloser bekommt die Verpflichtungserklärung (und die gilt für 5 Jahre). Bis dahin ist dieser Bürger ggf. Hartz4. Hier sieht dieses LRA offensichtlich kein Risiko.
- Ein völlig überschuldeter Arbeitnehmer, der kurz vor der Privatinsolvenz steht und gerade mal den geforderten Mindestbetrag verdient, bekommt sie auch.
- Ein Multimillionär (damit meine ich nicht mich) bekommt sie nicht. Begründung: Der könnte das Geld ja morgen ausgegeben haben.

Wenn jemand meint, das wäre so okay, kann ich das nicht verstehen, aber ich akzeptiere das. Aber akzeptiert bitte auch meine Meinung.
Bitte akzeptiert auch, wenn ich der Meinung bin, das LRA hat sich hier zu bewegen, wenn immer weniger Banken die Verpfändung von Konten zulassen wollen.
Und zwar losgelöst von meinem Fall. So eine Barkaution zu verbuchen und später zurück zu überweisen ist kein Hexenwerk und Standard bei anderen Ämtern.

Hallo Forumsfreunde,

ich lese hier den von Biker verfassten Beitrag seit einiger Zeit mit, und um hier auch einen Beitrag leisten zu können, habe ich mich soeben im Forum angemeldet.

Und auch, wenn ich mir als "Frischling" gleich Gegner hier im Forum mache, muss ich Biker in wesentlichen Punkten Recht geben. So ähnlich ist es mir nämlich auch bei diversen benötigten Verpflichtungserklärungen für meine jetzige Frau ergangen... das "Amt" wollte von mir als Selbstständigen monatliche Einkommen sehen, vom Steuerberater testiert, obwohl ich ein 6-stelliges Aktiendepot UND erhebliche Barmittel auf dem Girokonto nachweisen konnte. Außerdem selbstbewohntes unbelastetes Eigentum. Stellungnahme des zuständigen Sachbearbeiters; das Geld und die Aktien können morgen schon wieder weg sein. Mein Einwand hierauf; und ein Job? kann der morgen nicht auch schon weg sein....?
Egal, und um es abzukürzen. Dieses Theater ging über Wochen, hab mir dann vom Steuerberater Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate ausdrucken lassem.....damit ging es.

Hatte noch weitere Probleme mit dem "Amt" und wähnte mich schon wie in Kafkas "Der Käfer", insofern kann ich Biker mitfühlen.

LG, Broker xy
 
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Biker

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22 April 2014
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Lt. Internetrecherche grundsätzlich 5 Jahre. Habe das auch in Erinnerung, dass das so irgendwo auf meiner Unterlage stand.
Denke, da sind sich viele nicht im Klaren drüber. Magd haut ab, arbeitet illegal das was sie gut kann und hat 4 Jahre später einen schlimmen Unfall.
Krankenversicherung natürlich abgelaufen. Nach der Genesung im Polizeiauto zum Flughafen. Flugticket neu gebucht.
Und Du weißt schon ihren Namen nicht mehr und bekommst Post.

Kann es sein, dass Du die Gültigkeit meinst, bis wann das Visum beantragt werden muss? Normalerweise sollte das aber nicht länger als 6 Monate sein wie ich gelesen habe.
 

Brokerxy

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Lt. Internetrecherche grundsätzlich 5 Jahre. Habe das auch in Erinnerung, dass das so irgendwo auf meiner Unterlage stand.
Denke, da sind sich viele nicht im Klaren drüber. Magd haut ab, arbeitet illegal das was sie gut kann und hat 4 Jahre später einen schlimmen Unfall.
Krankenversicherung natürlich abgelaufen. Nach der Genesung im Polizeiauto zum Flughafen. Flugticket neu gebucht.
Und Du weißt schon ihren Namen nicht mehr und bekommst Post.

Kann es sein, dass Du die Gültigkeit meinst, bis wann das Visum beantragt werden muss? Normalerweise sollte das aber nicht länger als 6 Monate sein wie ich gelesen habe.

... da liegst grundsätzlich falsch mit den 5 Jahren, sind fallbezogen 3-12 Monate.
 

Biker

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22 April 2014
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In welchem Land? In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass das 5 Jahre sind.


Auszug aus Merkblatt, welches ich beim letzten Mal unterschreiben musste.
Screenshot_20220825-065749_Acrobat for Samsung.jpg
 
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Biker

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22 April 2014
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Da gibts auch nicht wirklich ein Risiko. Wie du ja weisst muss man ein monatliches Einkommen in bestimmter Höhe vorweisen können. ALG1 orientiert sich ja am Verdienst der letzten drei Jahre. Demnach muss man schon einen halbwegs qualifizierten Job gehabt haben bei dem die Wahrscheinlichkeit einen neuen Job zu finden doch höher ist als wie bei einem Hilfsarbeiter-Job.

Der Multimillionär bekommt anstandslos die Verpflichtungserklärung ausgestellt. Kann er kein Einkommen nachweisen dann hat er ja immer noch die Möglichkeit zur Hinterlegung einer Sicherheit!
Diskutiere gerne weiter mit Dir. Aber bitte in einem Ton, den Du auch von mir erwartest und auch bekommst.

Wegen ALG1: Wie das Scoring bei der Bank funktioniert (Keditausfallwahrscheinlichkeit), hatte ich oben bereits erörtert. Wenn es so ist, wie du schreibst, warum ist es dann für einen Arbeitslosen schwierig bis unmöglich, Kredit zu bekommen? Das gilt übrigens sogar für Zeitarbeitsverträge.

Einfach mal noch zum Nachdenken, wie das für mich zuständige LRA ohne Vorlage einer Verpfändung entscheidet:
- Ein Arbeitsloser bekommt die Verpflichtungserklärung (und die gilt für 5 Jahre). Bis dahin ist dieser Bürger ggf. Hartz4. Hier sieht dieses LRA offensichtlich kein Risiko.
- Ein völlig überschuldeter Arbeitnehmer, der kurz vor der Privatinsolvenz steht und gerade mal den geforderten Mindestbetrag verdient, bekommt sie auch.
- Ein Multimillionär (damit meine ich nicht mich) bekommt sie nicht. Begründung: Der könnte das Geld ja morgen ausgegeben haben.
Ich hatte davon geschrieben, wie das LRA OHNE Vorlage einer Verpfändung entscheidet. Und ich sage Dir als Kreditfachmann: Dieses Raster hat mit Bonitätsprüfung nichts zu tun, sondern ist Willkür und verstößt damit gegen den Gleichheitsgrundsatz. Wenn das LRA eine adäquate Lösung bietet, die es ja gäbe (Barkaution), drauf geschissen, um es mal auf deutsch auszudrücken. Aber selbst die Forderung nach einer mit Kosten verbundenen Bankbürgschaft (wurde mir bislang noch nicht einmal angeboten) führt zu einer Ungleichbehandlung. In meinem Fall ist aktueller Status Quo sogar die Ablehnung, sofern ich keine Bank finde, die noch bereit ist, ein Konto zu eröffnen, das verpfändet werden kann. Ich bin mir sehr sicher, dass ein Gericht das genauso sehen würde. Habe aktuell allerdings nicht vor, einen Rechtsstreit anzufangen.

Der typische deutsche Michel lässt fast alles widerspruchslos über sich ergehen. Viele würden sich ohne Murren Schneeschuhe kaufen und loslaufen, wenn das Amt seinen Postkasten am Nordpol aufstellt, um es mal überspitzt auszudrücken. Offensichtlich haben wir hier eine unterschiedliche Weltanschauung, aber akzeptiere bitte meine, so wie ich Deine akzeptiere. Und wenn Du das nächste Mal von einem Gerichtsurteil liest, wo es nicht um viel ging, das aber lt. Deinem Rechtsempfinden richtig war, und Du Dir sagst: "endlich hat sich mal jemand getraut", denke mal drüber nach. Das war dann einer wie ich, der sich gewehrt hat und dann sogar noch einen Schritt weiter gegangen ist.
 
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Dr. Ramin

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Was schreibt ihr hier zum großen Teil für einen Blödsinn.


@Biker

Ich habe weiß Gott besseres zu tun, als mich hier im Forum mit einer anonymen Person zu kloppen, aber um Deine Frage zu beantworten:

Offensichtlich bist Du nicht in der Lage, die wichtigen und entscheidenden Fakten Deiner Problematik zu kommunizieren, bzw. diese überhaupt erst als solche zu identifizieren (s. Webseite vom falschen Amt).

Ich empfinde Deine Posts mittlerweile als anstrengend, denn ihnen fehlt oft wichtiger Inhalt, um den Zusammenhang zu verstehen, die Problematik zu analysieren und hilfreiche Ratschläge zu erteilen. Zudem drückst Du Dich sehr missverständlich aus:

Ich war im Keditgeschäft in mehreren Bereichen tätig. Zeitweise Projektfinanzierungen. Vor 25 Jahren konnte man noch weitgehend selbst entscheiden.

Zwischenzeitlich wird immer mehr elektronisch entschieden. KI sozusagen. Welche Kriterien hinein fließen, ist nur teilweise bekannt Meinen Auzubis habe ich es immer so erklärt: 99% aller Kunden mit blonden Haaren zahlen ihren Kredit zurück, bei denen mit schwarzen Haaren ist es genau umgekehrt. Also was machst du? Dieser Irrsinn mit dem KI ging so weit, dass sich das Rating bei Kunden verschlechtert hat, wenn sie auf einem Konto eine Überziehung von 100 € hatten, selbst wenn auf dem anderen 100 Mio waren.

Erst beim mehrfachen Lesen könnte man nachvollziehen, daß dies nur als Beispiel für die verwirrende Logik der KI bei der Entscheidung über einen Kredit sein soll. Deine Azubis werden das sicherlich öfters falsch verstanden haben, denn ja, es ist ziemlich rassistisch, vor allem weil allgemein bekannt ist, daß Südländer bei uns schwieriger Kredite oder Versicherungen bekommen als andere.
Ist Dir das echt all die Jahre nichts besseres eingefallen wie, wenn es regnet, zahlt der Kunde und wenn es schneit, dann nicht?

Bei Dir muss man irgendwie immer nachfragen, bis man die volle Information erhält:

Einzig gegen den Vorwurf, ich wäre ein Rassist, will ich hier Stellung beziehen.
Meine Haarfarbe (ja, ich habe noch welche – und zwar auch auf dem Kopf) tut hier nichts zur Sache. Die Beispiele haben variiert. Der solvente Kunde hatte immer die Haarfarbe des Azubis. Das war nur eine Erläuterung von mir, wie Banken Kredite scoren. Nämlich auf Basis der Kreditausfallwahrscheinlichkeit vieler unterschiedlicher Daten. Mir war aus internen Quellen bekannt, dass da auch Dinge mit einfließen, die auf den ersten Blick nichts mit der Bonität zu tun haben. Hatte gegenüber Azubis mit Absicht ein unrealistisches Beispiel gewählt, weil ich nicht irgendwelche Mutmaßungen anstellen wollte, die der Azubi dann ggf. für bare Münze nimmt und so Gerüchte entstehen.

Mal so als Beispiel: Du hast mehrfach geschrieben:

Meine Freundin von einer anderen Person einladen zu lassen, davon bin ich nicht begeistert. Wenn ich sie selbst ein zweites Mal einlade, bin ich mir zu nahezu 100% sicher, dass es klappt. Wird sie von einer anderen Person eingeladen, lassen sich da ausschließlich negative Gründe hinein interpretieren, die dann zur Ablehnung des Visums führen könnten.


Hab es schon mal geschrieben. Ich tue mich extrem schwer damit, sie von jemandem anders einladen zu lassen. Wenn sie innerhalb kürzester Zeit von 2 Leuten eingeladen wird, wird die Botschaft ausschließlich negative Gründe hinein interpretieren und das Visum dann ggf. ablehnen.

Und jetzt plötzlich, machst Du es doch:

Ich habe für mich eine Lösung gefunden. Habe jemand ausfindig gemacht, für den die Stadt Freiburg zuständig ist und für mich einspringt. Termin ist bereits vereinbart. Barkaution und alles gut.

Daraufhin mit den möglichen daraus resultierenden Problemen konfrontiert, die Du zuvor noch selber erwähnt hattest, schreibst Du:

Die Verpflichtungserklärung wird von einem Familienmitglied von mir unterschrieben. Die Erklärung habe ich nicht mehr selbst machen können, weil man momentan ca. 8 Wochen auf einen Termin warten muss und vor meinem Abflug nach Thailand keiner frei war. Werde ein entsprechendes Schreiben beifügen. Alles schon bedacht. Schlüssig?

Hast Du Dir mal überlegt, wie denn der Leser von selber darauf kommen soll? Das mit dem Familienmitglied?

Offenbar nicht, denn als nächstes machst Du Vorwürfe::

Und da sind sie wieder, die Mutmaßungen. Kannst es nicht lassen, oder?

Kumpel, wenn Du hier von Anfang an vollständige Angaben gemacht hättest, müßte niemand mutmaßen?

Es liegt also an Dir


Wäre diese Person bei meinem LRA, müsste sie eine Bescheinigung vom Steuerberater bringen, sofern seine Bank ebenfalls bei der Verpfändung zickt. Denn die Person ist selbständig und die Steuer wird selbst gemacht. Viel Spaß bei der Suche nach einem Steuerberater, der so etwas unterschreibt, ohne alle Belege geprüft zu haben, was entsprechend kostet.

Ebenfalls Unsinn. Mein Steuerberater hat jedes mal das Formular, daß das Münchner KVR mir gegeben hat, kostenlos ausgefüllt. Nun ja, ich hab's ausgefüllt und er unterschrieben und gestempelt.

Wenn Du hier wirklich Hilfe suchst, dann denk erstmal in Ruhe nach, mach ggf. ein paar Notizen und dann erkläre Deine Problematik so vollständig wie möglich.

Viel Glück mit der neuen Liebe.
 

Biker

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Wer lesen kann, ist im Vorteil. Offensichtlich bin ich mit diesem Manko nicht alleine (Verwechselung LRA)
Das Beispiel mit der Haarfarbe hat variiert (siehe oben)
Was ist mit einem Selbständigen, der keinen Steuerberater hat? Hatte ich auch geschrieben.
 

Biker

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Vorgestern Anruf von der Bank.
Schlechte Nachrichten. Wir machen das mit der Verpfändung wirklich nicht.

Begründung?
Wir machen das nur bei Finanzierungen.

Ich fragte nach der rechtlichen Begründung. Da steht nichts in den AGB.

Ich frag noch mal nach.


Gestern Nachmittag erneuter Anruf.
Gute Nachricht. Wir machen es.


Bedeutet, ich kann die Verpflichtungserklärung nun selbst machen.
 

Brokerxy

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Zumindest kenne ich KEINEN Selbständigen, der sich selbst darum kümmert. Warum auch? Die Kosten für den Steuerberater sind ja absetzbar und für gewöhnlich holt so ein Steuerberater weitaus mehr raus als man selbst erreichen könnte. Alleine schon wegen des sich immer ändernden Steuerrechts. Warum glaubst du ist die Prüfung zum Steuerberater so hart und fallen so viele durch?

Oha, kleine Ergänzung hierzu von meiner Seite: einen guten SteuerBERATER, der seinem Namen Ehre macht, gibt es nicht allzu oft. In der Mehrzahl sind Steuerberater VERBUCHER und somit Buchhalter.

Hast du deine Geschäfte nicht selbst im "Griff" und Überblick, bist eh verloren. Da hilft ein Verbucher keinesfalls.

LG, Broker
 

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Sowas gibts doch gar nicht :biggrin: :biggrin: :biggrin:

Zumindest kenne ich KEINEN Selbständigen, der sich selbst darum kümmert. Warum auch? Die Kosten für den Steuerberater sind ja absetzbar und für gewöhnlich holt so ein Steuerberater weitaus mehr raus als man selbst erreichen könnte. Alleine schon wegen des sich immer ändernden Steuerrechts. Warum glaubst du ist die Prüfung zum Steuerberater so hart und fallen so viele durch?
Ich bn seit vielen Jahren selbständig und habe keinen Steuerberater mehr. Es ist nicht wahr, dass man das alleine nicht könnte. Natürlich geht das und sogar viel besser. Der Steuerberater holt gar nichts für einen raus, das ist eine Mär. ich kenne meine Firma am besten und bei Steuerprüfungen hatte ich keine Probleme, das alleine durchzuziehen. Als ich noch eine Steuerberaterin hatte, hat die immer erst alles akzeptiert und ich musste dann die Einsprüche vorformulieren, damit sie die dann für 1000 Euro eingereicht hat. Die Kosten sind alle absetzbar, aber trotzdem muss man sie ja bezahlen. Das heißt ja nur, dass es die Steuern reduziert.
Ich nutze mittlerweile meine Steuerberaterin nur noch für die Lohnbuchhaltung, denn das ist für mich wirklich zu kompliziert.
Und wenn ich jemand einladen wollte, dann würde ich darauf bestehen, dass mein Einkommensteuerbescheid reicht. Das würde ich gegebenenfalls gerichtlich durchziehen. Es gibt keine Verpflichtung, einen Steuerberater zu haben.
 

Biker

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Dass sehr viele Steuerberater nur teure Buchhalter sind, entspricht leider auch meiner Erfahrung. Und eine Gewinnermittlung für eine Einzelfirma und Steuererklärung selbst zu erstellen, ist kein Hexenwerk, wenn man sich dafür interessiert und ggf. sogar eine entsprechende Vorbildung hat (Meisterschule oder so). Habe selbst aus Spaß an der Freud seit über 20 Jahren ein Kleingewerbe, habe also praktische Erfahrung.

Ich bin Betriebswirt, war 30 Jahre lang im Kreditbereich tätig und hatte ständig mit juristischen Themen zu tun. Zusätzlich mit meinem Nebengewerbe. Ggf. outet sich ja mal einer von denen, die hier alles zerreißen wollen, über welche Ausbildung und welchen Erfahrungsschatz sie denn diesbezüglich verfügen. Und wenn jemand anderer Meinung wie ich, bitte mit nachvollziehbarer rechtlicher Begründung und nicht mit irgendwelchen Floskeln.

Das LRA und eine Bank kann man nicht miteinander vergleichen. Die Bank kann ohne Begründung ein Geschäft ablehnen. Einzige Ausnahme, die mir einfällt: Der Antragsteller möchte ein Konto und hat noch keines bei einer anderen Bank. Wenn eine Geschäftsbeziehung besteht, haben sich die Vertragspartner an Regeln zu halten. D.h. Gesetze, Verträge und AGB. Diese Regeln wurden in meinem Fall verletzt (Weigerung Entgegennahme Verpfändung eines Kontos). Dagegen habe ich mich erfolgreich gewehrt.

Das LRA ist eine Behörde und hat alle Bürger gleich zu behandeln. Wer die Verpflichtungserklärung bekommt und wer nicht, darf nicht willkürlich sein. Eine echte Bonitätsprüfung müsste beinhalten: Selbstauskunft mit Einnahme/Ausgaberechnung und Schulden/Vermögen samt Nachweisen. Ggf. noch Schufa-Abfrage. Es müsste ein positiver Haushaltsüberschuss vorhanden sein, mit dem der Gast versorgt werden kann, sofern man nicht auf Vermögen abstellen möchte. Das ist hier alles nicht der Fall. Wie bereits aufgezeigt, sagt es Null aus, wie viel jemand verdient.

Man weiß nie, wie ein Gericht entscheidet. Aber ich bin mir sehr sicher, dass dieses meiner Argumentation folgen würde. Ggf. würde das LRA bereits bei einem Einspruch gegen einen Ablehnungsbescheid zu dem Schluss kommen, dass es sich diese Ohrfeige vom Gericht besser nicht abholt. Leider ist mir der Sachverhalt erst sehr spät so aufgegangen. Sonst wäre ich diesen Weg gegangen (zumindest bis zum Einspruch).

Und jetzt an dieser Stelle nicht mit Bankbürgschaft kommen. Der eine muss zahlen, der andere nicht. Und da geht es nicht um 5 Euro. Das ist eine Ungleichbehandlung. Recht ist abstrakt. Ausweg wäre die Barkaution, wenn die Banken keine Verpfändungen mehr akzeptieren wollen. Streng genommen müsste sogar jeder die Kaution bringen, wenn keine echte Bonitätsprüfung gemacht wird.
 
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Der Steuerberater holt gar nichts für einen raus, das ist eine Mär.

Das würde ich jetzt so nicht stehen lassen. Gerade, wenn man am Anfang seiner Karriere keine Ahnung vom Steuerrecht hat, kann der sehr hilfreich sein. Zudem wird alles, was der absegnet vom FA erstmal akzeptiert. Natürlich gibt es trotzdem Steuerprüfungen hinterher.

Ich persönlich finde es Mist, daß das deutsche Steuerrecht so kompliziert ist, das es hierfür extra einen Beruf geben muß, den wir dann bezahlen dürfen.

Klar kann man es von der Steuer absetzen, aber das ist auch wieder so ein missverständlicher Begriff. Kann man nämlich im Grunde nicht. Man kann es von seinem Brutto abziehen, bevor man das Netto berechnet. Oder einfacher gesagt, Steuerberaterkosten von 1000,- € bei einem Steuersatz von 35% kosten mich immer noch 650,- € von meinem Netto.

Dass sehr viele Steuerberater nur teure Buchhalter sind, entspricht leider auch meiner Erfahrung. Und eine Gewinnermittlung für eine Einzelfirma und Steuererklärung selbst zu erstellen, ist kein Hexenwerk, wenn man sich dafür interessiert und ggf. sogar eine entsprechende Vorbildung hat (Meisterschule oder so).

Schlimmer ist, daß Steuerberater für Fehler nicht gerade stehen müssen.

Beispiel aus dem engen Freundeskreis: Er, Lehrer, heiratet eine Thai, nimmt sie mit nach D und eröffnet nach einiger Zeit ein sog. "Imbiss Restaurant" für sie. Sie ist fleißig, kann gut kochen, der Laden brummt, nur leider zockt sie auch viel und verliert dabei eine Menge Geld. Lösung; Sie greift öfters in die Kasse oder tippt Einnahmen gar nicht erst ein oder verkauft Lebensmittel, die sie für den Laden gekauft und auch als Betriebsausgabe geltend gemacht hat, für den halben Preis an Freundinnen, irgendwelche Thai Hausfrauen, die dann übrigens das eingesparte Geld ebenfalls verzocken, ohne das der Alte es merkt.

Soweit so gut.

Nur gibt es aber Listen über bestimmte Mengenverhältnisse für die Gastronomie, die für jede Art von Restaurant wie z. B. Italienisch, Griechisch und eben auch Asia festgelegt worden sind und die Menge an eingekauften Waren zur Menge an verkauften Essensportionen in Relation setzen, wobei aber auch ein recht großzügiger Spielraum vorhanden ist.

Bei dem Laden von der Frau meines Kumpels stimmte das Verhältnis allerdings über Jahre hinweg nicht.

Nun ist es aber so, daß weder die Listen selber noch deren Existenz ein Staatsgeheimnis sind; sie sind für jedermann einsehbar, vor allem für Steuerberater. Tja und der hat meinem Kumpel jahrelang nicht gesagt, daß in dem Laden irgendwas nicht stimmt. Warum? "Ach blöd, hab ich wohl vergessen, nachzusehen."

Als die Alte abgehauen und die Scheidung durch war und er die beiden Töchter alleine erziehen durfte, fragte er sich, welch Unbill ihm das Schicksal wohl noch auferlegen werde.

Da klopfte das Finanzamt an die Tür und dann wurde es richtig lustig.
 
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Biker

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22 April 2014
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Ich glaube, hier haben wir uns falsch verstanden. Auch ich bin nicht der Meinung, dass Steuerberater generell nutzlos sind.
Aber mit ein bisschen Kenntnis kann man bestimmte Dinge selbst machen. Wie Ölwechsel beim Auto. Kann auch nicht jeder, aber können viele.
Manche wechseln auch Bremsbeläge selbst. Wenn es dann aber um die Reparatur vom Getriebe geht, wird es schwieriger.

Es ist richtig, dass Finanzämter solche Querprüfungen vornehmen. Gilt auch für andere Branchen.
Zum Beispiel Wasserverbrauch beim Frisör oder auch Ketchup bei der Würstchenbude.
Selbst Nutten werden geschätzt, wenn sie zu wenig angeben. Kein Scherz. Kenne jemand vom Finanzamt, der im Außendienst in dieser Branche kontrolliert.

Dass er es in dem von Dir geschilderten Fall keine Querprüfung gemacht hat, belegt, dass dieser zur Kategorie der teuren Buchhalter gehört.
 

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