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Abtretung Guthaben wegen Verpflichtungserklärung

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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In einer Bank gibt es Richtlinien, die sind von oben vorgegeben. Da machst du als Mitarbeiter gar nichts. Selbst der Gebietsleiter nicht.

:hammer Wenn bei Banken derjenige der "oben" sitzt alles allein bestimmt, wofür sind denn dann all die übrigen Mitarbeiter zuständig?

Oder andersherum gefragt:
Da du behauptest über 30 Jahre lang bei einer Bank in der Kreditabteilung gearbeitet zu haben. => Was genau hast du denn da gemacht, wenn's nichts gab das du selbst entscheiden durftest? :keine Ahnung
 
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:hammer Wenn bei Banken derjenige der "oben" sitzt alles allein bestimmt, wofür sind denn dann all die übrigen Mitarbeiter zuständig?

Oder andersherum gefragt:
Da du behauptest über 30 Jahre lang bei einer Bank in der Kreditabteilung gearbeitet zu haben. => Was genau hast du denn da gemacht, wenn's nichts gab das du selbst entscheiden durftest? :keine Ahnung
Ich war im Keditgeschäft in mehreren Bereichen tätig. Zeitweise Projektfinanzierungen. Vor 25 Jahren konnte man noch weitgehend selbst entscheiden.

Zwischenzeitlich wird immer mehr elektronisch entschieden. KI sozusagen. Welche Kriterien hinein fließen, ist nur teilweise bekannt Meinen Auzubis habe ich es immer so erklärt: 99% aller Kunden mit blonden Haaren zahlen ihren Kredit zurück, bei denen mit schwarzen Haaren ist es genau umgekehrt. Also was machst du? Dieser Irrsinn mit dem KI ging so weit, dass sich das Rating bei Kunden verschlechtert hat, wenn sie auf einem Konto eine Überziehung von 100 € hatten, selbst wenn auf dem anderen 100 Mio waren. Weil das nicht beachtet wurde und die Ausfallwahrscheinlichkeit bei Kunden mit Überziehungen höher ist. Wenn der vorgenannte Beispielkunde dann Kredit benötigten, wurde es teurer oder sie haben ihn gar nicht bekommen. Sozusagen blonde Haare schwarz gefärbt. Wir haben regelmäßig Aktionen gefahren, solche Kunden anzurufen und an die Hand zu nehmen.

Da immer mehr elektronisch entschieden wird, bauen Banken mit aus diesem Grund Personal ab. Und zwar nicht zu knapp. Habe mich darauf beworben. Mein Chef hätte mich gerne behalten. Aber der Abbau geht insbesondere nach Sozialkriterien. Selbst wenn die Stelle von X nicht abgebaut wird, sind sie ggf. froh, wenn der geht, weil Y sonst gehen müsste. Und der hat frisch gebaut und 3 Kinder. Meist gibt es nicht nur X und Y. Da werden ganze Kaskaden in Gang gesetzt.

Was mit der Möglichkeit der Kaution ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Viele andere Landratsämter machen das. Da hat sich ggf. irgendein schlauer Mensch mal gedacht, er führt das nicht ein oder schafft es ab, weil es etwas einfacher ist. Jetzt wird es für die "Kunden" zunehmend schwieriger oder sogar unmöglich. Wenn da niemand etwas sagt, dann tut sich nichts. Ggf. wird es aufgrund meiner Eingabe nicht geändert. Aber wenn mal mehr solche Beschwerden kommen, kommt irgendein neuer schlauer Kopf auf die Idee, dass sie doch viel Zeit sparen, wenn sie Kautionen akzeptieren und dafür nicht ständig diesen Stress mit ihren "Kunden" haben. Denn genau das sind wir.
 
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Thai-S

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Ehrlich, ich glaub dir wurde damals nur eine Abfindung bezahlt damit du nicht mehr bei denen arbeitest.
Damit hätte man dennThread schließen können. :weg

Ich versteh hier die Diskussion nicht wirklich. Hab schon so viele VE‘s auf verschiedenen Ämtern selber gemacht und begleitet. Lief immer nach dem gleichen Schema:
  • Prüfung ob genügen Einkommen da ist oder genug finanzielles Polster in Form von Sparbüchern, Depots o.ä.
  • Selbstauskunft WAHRHEITSGEMÄSS ausfüllen, da unwahre Angaben eine Straftat bis zu Gefängnisstrafen darstellen.
  • Genügende Unterkunft anhand Mietvertrag oder Grundsteuerbescheid nachweisen
  • Alle Formulare zum beantragen einer VE ausfüllen, ausgestellte VE unterschreiben und mitnehmen.
Was macht ein Selbständiger ohne festen Lohn? Geht doch auch. Einen Privatier hab ich mal bei der VE unterstützt (nicht finanziell), der hatte nur eine Bankauskunft seiner Vermögenswerte dabei, die reichte vollkommen. Entscheiden ob Du solvent genug für Deine VE bist tut immer noch der Sachbearbeiter, er muss sich nur an die Untergrenzen halten. Alles was darüber hinaus geht liegt in seinem Ermessen. Dies wird er auch entsprechend Deinem Auftritt bis an die Toleranzgrenzen nutzen.
 

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Damit hätte man dennThread schließen können. :weg

Ich versteh hier die Diskussion nicht wirklich. Hab schon so viele VE‘s auf verschiedenen Ämtern selber gemacht und begleitet. Lief immer nach dem gleichen Schema:
  • Prüfung ob genügen Einkommen da ist oder genug finanzielles Polster in Form von Sparbüchern, Depots o.ä.
  • Selbstauskunft WAHRHEITSGEMÄSS ausfüllen, da unwahre Angaben eine Straftat bis zu Gefängnisstrafen darstellen.
  • Genügende Unterkunft anhand Mietvertrag oder Grundsteuerbescheid nachweisen
  • Alle Formulare zum beantragen einer VE ausfüllen, ausgestellte VE unterschreiben und mitnehmen.
Was macht ein Selbständiger ohne festen Lohn? Geht doch auch. Einen Privatier hab ich mal bei der VE unterstützt (nicht finanziell), der hatte nur eine Bankauskunft seiner Vermögenswerte dabei, die reichte vollkommen. Entscheiden ob Du solvent genug für Deine VE bist tut immer noch der Sachbearbeiter, er muss sich nur an die Untergrenzen halten. Alles was darüber hinaus geht liegt in seinem Ermessen. Dies wird er auch entsprechend Deinem Auftritt bis an die Toleranzgrenzen nutzen.
Genau so sollte es laufen, wenn es Beamte gibt, die es wagen, ihr Hirn einzuschalten.
Selbständige müssen hier Unterlagen vom Steuerberater bringen.
Welche, die ihre Buchhaltung selbst machen (waren im Kreditgeschäft immer die liebsten, weil die ihre Firma meist im Griff haben) müssen in Freiburg einen Steuerberater kontaktieren, der sich über einen solchen Auftrag genauso freut wie der Banker über die Eröffnung eines Sparkontos für einen Nichtkunden, das in ein paar Monaten wieder geschlossen wird. Und zwischendurch noch Bearbeitung der Verpfändung und Freigabe. Insofern verständlich, wenn Banken das nicht machen wollen. Bei einem Bestandskunden kann ich das nicht verstehen. Das ist nicht viel Arbeit. Das mal ganz ohne Berücksichtigung, ob sie das müssen oder nicht.
 
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Thai-S

Ich seh #000000
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In Deutschland?
Hier kocht jede Kommune ihr eigenes Süppchen, ist leider so. Gelebte Bürokratie 555
Sicher gibt es Unterschiede. Aber wohl nicht eklatant weit auseinander. Auch wenn jeder sein Süppchen kocht, so kocht doch jeder mit Wasser. Hab wie bereits geschrieben schon Erfahrung mit mehreren Ämtern.
 

Biker

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Sicher gibt es Unterschiede. Aber wohl nicht eklatant weit auseinander. Auch wenn jeder sein Süppchen kocht, so kocht doch jeder mit Wasser. Hab wie bereits geschrieben schon Erfahrung mit mehreren Ämtern.
Offensichtlich doch. Zumindest in Freiburg. Und ein User hatte geschrieben, dass bei seinem Amt ALG 1 nicht berücksichtigt wird. In Freiburg offensichtlich schon. War als Beispiel in einer E-Mail aufgeführt.
 

Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
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Die Anforderungen meiner Ausländerbehörde

  • Sie müssen finanziell in der Lage sein, für den Lebensunterhalt und auftretende Kosten des ausländischen Gastes oder der ausländischen Gäste aufzukommen. Die Beurteilung Ihrer Bonität ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen beziehungsweise unterhaltspflichtigen Personen, der Anzahl der abgegebenen Verpflichtungserklärungen sowie vom Aufenthaltszweck.
  • Persönliche Vorsprache des Gastgebers/der Gastgeberin.
  • Sie verfügen mind. für die nächsten 6 Monate über ein regelmäßiges Einkommen. Kein Einkommen sind z. B. Leistungen der Grundsicherung , Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Stipendien, BAföG, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld.
Wenn Sie sich für jemanden verpflichten möchten, müssen wir Ihre Bonität prüfen. Dazu brauchen wir von Ihnen:

  • ein gültiges Ausweisdokument (ggf. mit Aufenthaltstitel)
  • Ihre aktuellenEinkommensnachweise und ggf. die aktuellen Einkommensnachweise Ihres/Ihrer Ehepartners/in oder Lebenspartners/in.
    • Das können sein:
      • die letzten drei Verdienstabrechnungen
      • Rentenbescheide
      • bei Mieteinnahmen: Kontoauszüge der letzten drei Monate und Mietverträge
      • bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters/der Steuerberaterin über das bereinigte monatliche Nettoeinkommen mit Angabe der Krankenversicherungskosten (gerne können Sie dazu unseren Vordruck nutzen). Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und/oder Steuerbescheid ist nicht ausreichend.
 
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Alwaro

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zu Hause
Die meisten Kredite werden in erster Linie auf die Liquidität (laufender Überschuss Einnahmen/Ausgaben) abgestellt, sofern sie nicht voll besichert sind.

Liquidität bedeutet jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachkommen zu können oder die Eigenschaft, jederzeit liquidierbar zu sein. Liquidität bezeichnet deshalb auch die Verfügbarkeit über genügend Zahlungsmittel.

Da du jedoch in Frühpension bist, fehlen die Einnahmen, somit ist deine Theorie falsch.

Verlang doch beim zuständigen Amt eine "in der Schweiz heisst es einsprachefähige Verfügung" das öffnet manchmal Tür und Tor.
 

Santa

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Da du jedoch in Frühpension bist, fehlen die Einnahmen, somit ist deine Theorie falsch.

Verlang doch beim zuständigen Amt eine "in der Schweiz heisst es einsprachefähige Verfügung" das öffnet manchmal Tür und Tor.
In der Übersicht heißt es Monatseinkommen. Was ist mit einem Arbeiter, der seinen Lohn wöchentlich bekommt? Bekommt der auch keine Verpflichtungserklärung ohne Verpfändung? Ich habe meine Übergangszahlung bis zur Rente wie beschrieben aus steuerlichen Gründen in einer Summe erhalten und denen nachgewiesen. Sogar einen Flyer von damals mitgeschickt, wo das alles erläutert wurde. Mit ein bisschen gutem Willen hätte man das entsprechend interpretieren und auf den Monat umlegen können.

Kann es nur nochmals wiederholen: Ich halte es für eine Gängelei, dass ein Amt eine einfache Lösung, die bei anderen Landratsämtern normal ist, uns Bürgern vorenthält. Und es handelt sich hier nicht um eine Sonderlocke für mich. Das betrifft sehr viele Bürger. U.a. auch Selbständige, die vom Steuerberater bestätigte Unterlagen beibringen müssen. Denen werden alle unnötige Kosten aufgebürdet.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Was ist mit einem Arbeiter, der seinen Lohn wöchentlich bekommt?
Sowas gibt es noch?

Denen werden alle unnötige Kosten aufgebürdet.
Das ist deine Sicht der Dinge.
Der Staat verlangt für bestimmte Sachen Nachweise.
Wenn für diese Nachweise Kosten enstehen, diejenigen welche die Nachweise erstellen arbeiten meistens auch nicht umsonst, so ist das eben so.
Ob einem das gefällt oder nicht.
Vermeiden lässt sich das nur dadurch das man das nicht in Anspruch nimmt.

Darüber zu lamentieren und sich aufzuregen ist verschenkte Zeit.

Anscheinend hast du aber ein grundsätzliches Problem wenn ich deinen Beitrag zur Grenzüberschreitung Myanmar und Kambodscha in die Betrachtung mit einbeziehe.
 

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Anscheinend hast du aber ein grundsätzliches Problem wenn ich deinen Beitrag zur Grenzüberschreitung Myanmar und Kambodscha in die Betrachtung mit einbeziehe.
Warum? Weil ich mir den Spaß gemacht habe, etwas mit Grenzern in Kambodscha zu diskutieren?

Was den illegalen Grenzübertritt anbetrifft war das mehr oder weniger ungewollt.
Hatte im Internet gelesen, dass zwei Endurofahrer von Umphang quer durch den Dschungel bis zu den beiden großen Seen südlich gefahren sind.
Dazu musste man lt. Beschreibung ein kleines Stück durch Myanmar.
Das wollte ich und ein Endurofahrer, den ich in Thailand kennen gelernt hatte, auch machen.
Sind also bis zur Grenze gefahren. Da war nur ein thaiändischer Grenzbeamter und dem habe ich mein Anliegen erörtert. Er hat dann telefoniert und meinte, das wäre in Ordnung und hat uns passieren lassen. Wie berichtet, konnte man zumindest vor einigen Jahren noch einfach so in Mae Sot ganz offiziell nach Myanmar, musste aber vor Anbruch der Dunkelheit wieder zurück nach Thailand. Dachte also bei unserem Grenzübertritt, das wäre dort genauso. Wir sind dann in Myanmar irgendwann in eine Straßensperre gekommen. Einer der Grenzer sprach Thai. Da hat sich das Missverständnis geklärt und sie haben uns wieder zurück geschickt. Am nächsten Tag haben wir es rein auf der thailändischen Seite versucht. Sind dort bis zu einem Camp von thailändischen Grenzern gekommen und durften dann dort übernachten. Den Weg durch den Dschungel haben wir leider nicht gefunden. War aber ein geiler Trip. und ein unvergesslicher Abend im Camp der Grenzsoldaten.
 

Dr. Ramin

Hat nix anderes zu tun
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4 Dezember 2008
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59
Pattaya
www.travel-dental.com
Um das mal kurz zusammenzufassen:

Du hast 30 Jahre lang unzähligen Azubis erzählt, daß man 99% aller Schwarzhaarigen nicht trauen kann und daß sie nicht kreditwürdig sind.

Ich habe bei meiner Hausbank mehr als 30 Jahre lang im Kreditbereich gearbeitet.
Meinen Auzubis habe ich es immer so erklärt: 99% aller Kunden mit blonden Haaren zahlen ihren Kredit zurück, bei denen mit schwarzen Haaren ist es genau umgekehrt.

Jetzt verliebst Du Dich in eine Schwarzhaarige, die Du erst ein halbes Jahr lang kennst.

Kenne sie ja erst seit Februar diesen Jahres.

Und das sogar derart intensiv, ....

..... dass das das Zusammenleben mit meiner Freundin für mich fast schon existenzielle Bedeutung hat

Und obwohl Deine Existenz "fast schon" von eurem Zusammenleben abhängt, würdest Du ihr noch nicht einmal 10.000,- € anvertrauen.

Würdest Du wirklich einer Thailänderin, die Du seit einem halben Jahr kennst, 10.000 Euro in die Hand drücken? Ich nicht.

Jetzt bist Du mit den Nerven am Ende..

Das ist alles ein Wahnsinn. Ihr glaubt nicht, wie viel Zeit und Nerven mich das schon gekostet hat.

WEIL DEINE BANK DIR NICHT VERTRAUT

Bin ein sehr friedlicher Mensch. Aber wenn ich mich im Recht fühle, dann denke ich manchmal, ich wollte mich nicht selbst zum Feind haben.

Ist Dir schon einmal der Gedanke gekommen, daß Du das schon längst hast, also, Dich selber zum Feind?

Ich halte es für eine Gängelei, dass ein Amt eine einfache Lösung, die bei anderen Landratsämtern normal ist, uns Bürgern vorenthält.
Und es handelt sich hier nicht um eine Sonderlocke für mich.

Ich bin weiß Gott kein spiritueller Mensch, aber ich bin der festen Überzeugung, daß einem das Leben das zurück gibt, was man ihm vorher gegeben hat.

Gängelei? Karma wäre wohl eher zutreffend.

Daher eine Frage zum Thema "Sonderlocke":

Was hast - oder vielleicht doch eher (Danke @PotatoeJoe) - hattest Du selber für eine Haarfarbe?


Da Du ja bei den Belehrungen Deiner Azubis die Menschheit so wunderbar in 2 Schubladen aufgeteilt hast, kannst Du ja nur blond sein.

Wie kann es dann sein, daß Deine Bank sich weigert, die eine Bescheinigung auszustellen, wonach Du kreditwürdig bist? Ja noch nicht einmal für einen richtigen Kredit sondern nur für eine VE.

Ich bin ebenso friedliebend wie Du und möchte daher gerne daran glauben, daß es der gleiche Grund ist, warum sie Dich damals haben gehen lassen.


Das viele Tipp - Ex auf deinem Computer Bildschirm, Blondie.
 
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22 April 2014
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Was schreibt ihr hier zum großen Teil für einen Blödsinn.
Ist unter meinem Niveau, auf die ganzen Mutmaßungen einzugehen oder gar eigene über Euch anzustellen.

Einzig gegen den Vorwurf, ich wäre ein Rassist, will ich hier Stellung beziehen.
Meine Haarfarbe (ja, ich habe noch welche – und zwar auch auf dem Kopf) tut hier nichts zur Sache. Die Beispiele haben variiert. Der solvente Kunde hatte immer die Haarfarbe des Azubis. Das war nur eine Erläuterung von mir, wie Banken Kredite scoren. Nämlich auf Basis der Kreditausfallwahrscheinlichkeit vieler unterschiedlicher Daten. Mir war aus internen Quellen bekannt, dass da auch Dinge mit einfließen, die auf den ersten Blick nichts mit der Bonität zu tun haben. Hatte gegenüber Azubis mit Absicht ein unrealistisches Beispiel gewählt, weil ich nicht irgendwelche Mutmaßungen anstellen wollte, die der Azubi dann ggf. für bare Münze nimmt und so Gerüchte entstehen.

Ich habe für mich eine Lösung gefunden. Habe jemand ausfindig gemacht, für den die Stadt Freiburg zuständig ist und für mich einspringt. Termin ist bereits vereinbart. Barkaution und alles gut. Wäre diese Person bei meinem LRA, müsste sie eine Bescheinigung vom Steuerberater bringen, sofern seine Bank ebenfalls bei der Verpfändung zickt. Denn die Person ist selbständig und die Steuer wird selbst gemacht. Viel Spaß bei der Suche nach einem Steuerberater, der so etwas unterschreibt, ohne alle Belege geprüft zu haben, was entsprechend kostet.

Einfach mal noch zum Nachdenken, wie das für mich zuständige LRA ohne Vorlage einer Verpfändung entscheidet:
- Ein Arbeitsloser bekommt die Verpflichtungserklärung (und die gilt für 5 Jahre). Bis dahin ist dieser Bürger ggf. Hartz4. Hier sieht dieses LRA offensichtlich kein Risiko.
- Ein völlig überschuldeter Arbeitnehmer, der kurz vor der Privatinsolvenz steht und gerade mal den geforderten Mindestbetrag verdient, bekommt sie auch.
- Ein Multimillionär (damit meine ich nicht mich) bekommt sie nicht. Begründung: Der könnte das Geld ja morgen ausgegeben haben.

Wenn jemand meint, das wäre so okay, kann ich das nicht verstehen, aber ich akzeptiere das. Aber akzeptiert bitte auch meine Meinung.
Bitte akzeptiert auch, wenn ich der Meinung bin, das LRA hat sich hier zu bewegen, wenn immer weniger Banken die Verpfändung von Konten zulassen wollen.
Und zwar losgelöst von meinem Fall. So eine Barkaution zu verbuchen und später zurück zu überweisen ist kein Hexenwerk und Standard bei anderen Ämtern.
 
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