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Abtretung Guthaben wegen Verpflichtungserklärung

Biker

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22 April 2014
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Wenn es mal so kompliziert und die Probleme gibt,würde ich auf eine andere Dame wechseln wo daß einfacher geht.
Normalerweise funktioniert das ohne sperrkonto.
Wer sich es nicht leisten kann eine bekannte einladen soll es besser bleiben lassen.

Es scheint, Du hast nicht viel von dem gelesen, was im Vorfeld geschrieben wurde.

Wenn die Sachbearbeiterin bereits mit ihrem Vorgesetzen gesprochen hat, bringt mich das sicher nicht weiter.
Außerdem werden Termine ausschließlich online vergeben. Und die Mitarbeiterinnen unterhalten sich auch sicher über solche Fälle.

Ich befinde mich in der glücklichen Situation, nicht mehr arbeiten zu müssen bzw. habe nur noch ein kleines Nebengewerbe.
Kontoguthaben wird aber leider nicht anerkannt. Habe denen nachgewiesen, dass ich auf den Monat umgerechnet ein mehrfaches von dem ausgeben könnte, was die als Einkommen für eine Sicherheitsleistung fordern, wenn ich alles bis zum Renteneintritt ausgeben würde. Interessiert niemand. Beamte.

Das ist eine extrem heiße Kiste.
Nach wie vor ist nicht geklärt, was passiert, wenn die Verpfändung von der Bank abgelehnt wird und die das vor Einreise spitz bekommen.
Theoretisch reicht doch ein Schreiben vom LRA mit folgendem Inhalt:

Leider wurde die Verpfändung des Guthabens abgelehnt.
Die bereits ausgehändigte Urkunde darf daher nicht verwendet werden, bis Sie eine Ersatzsicherheit gestellt haben.
Persönliches Erscheinen ist erforderlich. (Anmerkung: Da bin ich dann in Thailand.)
Auch die Einreise mit einem bereits erteilten Visum wird bis dahin untersagt.
Bei Zuwiderhandlung Bußgeld xxxx. Des weiteren behalten wir uns eine Ausweisung der eingeladenen Person auf Ihre Kosten vor, falls diese trotzdem einreist.
 

Biker

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22 April 2014
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Das musst ggf. am Gerichtsweg einklagen, und wenn die Bank sich querstellt bis zur letzten Instanz, Zeit und Kosten nicht abschätzbar.

Falsch:
Für die Bank ist das Urteil vom Ombudsmann (Schiedsstelle der privaten Banken) bindend, für den Kunden nicht.
Die Beschwerdestelle braucht für die Antwort mehr Zeit, als ich es aus meiner aktiven Zeit her kenne. Denke, die Beschwerde liegt in der Rechtsabteilung.

Ach, wäre nicht das erste Mal dass etwas behauptet wird es gar nicht stimmt.

Andererseits, was hindert dich daran selbst mal mit dem Leiter zu sprechen? Die Begründung hast du ja immer noch nicht, warum keine Barbürgschaft akzeptiert wird obwohl es die Möglichkeit gäbe.

Bitte um ein Telefonat kann nichts schaden. Dienstaufsichtsbeschwerde geht dann immer noch.
Werde das Schreiben dann direkt an den Dezernatsleiter richten.
 
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Uptoyou

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Stelle schriftlich einen Antrag , mit dem Vermerk auf einen rechtsmittelfähigem Bescheid, Das ist ein Bescheid, der mit Rechtsmitteln (Widerspruch) angegriffen werden kann.Reden hilft da nicht mehr.
 

Biker

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Keine Dienstaufsichtsbeschwerde vorher?
 

Uptoyou

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Ne,warum ? Kostet nur Zeit,und zu 99% passiert da nichts.Du gehst dabei "nur" gegen einen Mitarbeiter vor,das bringt Dir ja nicht viel.
 
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quereinsteiger

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16 Juni 2022
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Falsch:
Für die Bank ist das Urteil vom Ombudsmann (Schiedsstelle der privaten Banken) bindend, für den Kunden nicht.
Die Beschwerdestelle braucht für die Antwort mehr Zeit, als ich es aus meiner aktiven Zeit her kenne. Denke, die Beschwerde liegt in der Rechtsabteilung.

Da bin auch auf den Ausgang gespannt, ich hoffe du hältst uns auf dem laufenden
 

Thai-S

Ich seh #000000
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3 Juni 2012
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Du bist Bittsteller und die sitzen am längeren Hebel.
Wenn ich eins gelernt habe, bei Behörden immer einen Bückling machen dann kommt man meistens weiter.
Wenn Du denen ans Bein pinkelst werden Sie Dir jeden erdenklichen Prügel zwischen die Beine werfen.
Ich weiß gar nicht ob die überhaupt verpflichtet sind Dir eine VE auszustellen. Können die das auch ohne Begründung ablehnen?

Wenn sie kein Bargeld nehmen (steht übrigens nichts von Bargeld in Deinem Screenshot) musst halt das Geld überweisen.
Oder leg ihnen einen Goldbarren oder Ledger hin vielleicht hilft es ;)
 

Biker

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22 April 2014
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Du bist Bittsteller und die sitzen am längeren Hebel.
Wenn ich eins gelernt habe, bei Behörden immer einen Bückling machen dann kommt man meistens weiter.
Wenn Du denen ans Bein pinkelst werden Sie Dir jeden erdenklichen Prügel zwischen die Beine werfen.https://www.pattayaforum.net/forums...]=82428&hash=e9174279baaa9679fdcb0187283c45df
War bislang die Freundlichkeit in Person. Kann aber momentan Leute verstehen, die plötzlich mit der Machete irgendwo hinein stürmen.
Wie viele Prügel wollen die mir noch zwischen die Beine werfen?



 

Uptoyou

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Du bist Bittsteller und die sitzen am längeren Hebel.
Das immer wieder dieses Thema aufkommen muss.Wenn die Behörde nicht regelkonform handelt,sondern nach belieben sollte man die schon auf die Rechtslage hinweisen.

Das sind Dienstleister die von uns bezahlt werden.Wenn die meinen der Teamleiter hat Dies und Jenes gesagt,muss es zwangsläufig nicht regelkonform sein.

Und ja,die ABH muss eine VE ausstellen ,wenn die Vorrausetzungen erfüllt sind.Dafür sind sie da.

Ich hatte ja mal meine Erfahrung mit einigen SB hier gepostet,wo hinterher ein Entschuldigungsschreiben bei uns eintrudelte,bevor ich ein Fass aufgemacht hätte.
 

Biker

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22 April 2014
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Habe die Sache mal in info4alien.de gepostet. Mal gucken, was die meinen.

Habe beim LRA ja noch die Anfrage laufen, ob die Verpflichtungserklärung auch widerrufen werden kann, wenn die Verpfändung nicht bestätigt wird.
Wenn nicht, bekommen sie, was sie wollen. Dann mache ich irgendwo ein Konto auf und die können glücklich damit werden.
Glaube ich aber kaum, dass mir das bestätigt wird.

Nach aktueller Erkenntnis werde ich vermutlich wie geraten einen Antrag mit möglichem Rechtsmittelbescheid stellen.
Und gleich noch um Verständnis bitten, dass das das Zusammenleben mit meiner Freundin für mich fast schon existenzielle Bedeutung hat und ich daher notfalls auch den Klageweg beschreiten werde. Zusätzlich möglicher Schadenersatzforderung falls ich Recht bekomme, sofern ich meinen Auslandsaufenthalt unterbrechen muss, weil ich die Unterschrift nur in Deutschland leisten kann.

Wenn dann wieder Ablehnung kommt, parallel die Dienstaufsichtsbeschwerde direkt beim Dezernatsleiter.
Ich bin der Meinung, dass das LRA mein Gehalt wie dargelegt berücksichtigen muss.
Wenn ein Arbeiter sein Gehalt wöchentlich bekommt, kann das Ausländeramt auch nicht sagen: "Da steht aber monatlich".
Außerdem können die sich doch nicht einfach über ihr eigenes Infoblatt hinweg setzen.
Werde in meinem Schreiben ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich natürlich auch überweisen kann.
 

Uptoyou

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Und gleich noch um Verständnis bitten, dass das das Zusammenleben mit meiner Freundin für mich fast schon existenzielle Bedeutung hat und ich daher notfalls auch den Klageweg beschreiten werde. Zusätzlich möglicher Schadenersatzforderung falls ich Recht bekomme, sofern ich meinen Auslandsaufenthalt unterbrechen muss, weil ich die Unterschrift nur in Deutschland leisten kann.

Die Polemik würde ich weglassen,denn es geht rein um den Verwaltungsakt.Aber Du wirst schon noch Antworten bei den Aliens bekommen.Manchmal dauert es etwas.
 
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Biker

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22 April 2014
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Die Polemik würde ich weglassen,denn es geht rein um den Verwaltungsakt.Aber Du wirst schon noch Antworten bei den Aliens bekommen.Manchmal dauert es etwas.
Das sollte keine Polemik sein sondern meine tatsächlich geplanten Schritte.
Okay, kann man noch etwas anders formulieren.
 
Thailernen.net

Biker

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Frage: Müsst ihr beide noch arbeiten?

Wenn ich mein Leben so gelebt hätte wie von Euch beiden vorgeschlagen, müsste ich noch.
So konnte ich mit 56 Jahren Schluss machen. Alles erarbeitet, keinen Cent geschenkt oder geerbt.
 

Friese

เมื่อคืนผีดุเนอะ
   Autor
2 November 2013
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Jever
Frage: Müsst ihr beide noch arbeiten?
Du hast von Anfang an Schwierigkeiten mit dieser einfachen VE gehabt.
Was stimmt denn bei dir nicht :unsure:
Das Ding ist, und das kann ich mittlerweile nach 7 VE sagen ,ein Kinderspiel.
Wenn man sich nur ein ganz bisschen schlau anstellt.
 

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