Ganz so einfach ist es anscheinend doch nicht:
Zoll außerhalb der EU-Länder
Möchten Sie Gold außerhalb der EU über den Zoll bringen, gilt die Freigrenze von 10.000 Euro nicht. Hier liegt die Freigrenze deutlich niedriger. Sie liegt bei 300 Euro, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind. Reisen Sie mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff, liegt die Freigrenze geringfügig darüber – bei 430 Euro. Beim Zoll müssen Sie hier also alle Wertmittel anmelden, die über diesem Satz liegen. Das gilt für Goldschmuck, aber auch für alle Edelmetalle. Auch hier können sie das Formular „Anmelden von Barmitteln“ elektronisch oder auf Papier ausfüllen und unterschrieben für die Zollkontrolle bereithalten.
Kaufen Sie im nicht EU-Ausland Goldschmuck und
überschreiten die Freigrenzen von 300 bzw. 430 Euro müssen Sie bei der Einfuhr mit Zollgebühren für Gold von 2,5 Prozent des Wertes rechnen.
Neue EU-Verordnung – Pflicht zur Anmeldung von Anlagegold
Lange Zeit musste Anlagegold mit einem höheren Wert als 10.000 Euro nur dann angemeldet werden, wenn ein Zollbeamter explizit danach gefragt hat. Damit ist seit Juni 2021 Schluss. Gold in geschliffener und roher Form sowie einen Feingehaltsstempel von mindestens 995 Tausendstel muss schriftlich bei der Zollbehörde angemeldet werden – unabhängig vom Wert.
Zollgebühren Gold und Einfuhrumsatzsteuer
Je nachdem, was und welchen Wert Sei beim Einreisen mit Gold einführen möchten, wird
zusätzlich zu den Zollgebühren für das Gold nach dem Einreisen mit Gold noch eine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Die Berechnung fällt hier unterschiedlich aus und reichen von einem Pauschalsatz bis hinzu konkreten Steuersätzen zwischen 15 und 19 Prozent.
Quelle:
Mit Gold durch den Zoll - 9 wichtige Punkte und Tipps