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Thailand DTV Visa - Destination Thailand

thaimeister83

Profi-Chiller
   Autor
7 Oktober 2012
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903
Mae Hong Son, Thailand
@buuge

Ja, es wäre zunächst brutto für netto. Aber ich muss im Gegenzug alle benötigten sozialen Versicherungen privat regeln und in Thailand das Einkommen nachgelagert via Steuererklärung versteuern.

Für die dafür erforderliche taxpayer identification number (TIN) werde ich das Formular LP 10.1 bei der örtlichen Finanzbehörde ausfüllen (mitzubringen: gültiger Reisepass, Visum und Adressnachweis).
Ich kann sämtliche Angaben von @Eavesdropper zu 100 Prozent bestätigen. Es läuft so, auch bei mir!
 

Zenturier

Zenturier
   Autor
8 Januar 2017
232
593
983
München
Servus,

bin am überlegen ob das DTV für mich als Angestellter in D in Frage kommen könnte.
Ich plane für Ende 2025 mindestens 3 bzw. 4 Monate Homeoffice zu machen und zwar in Thailand. Durch das DTV müsste das ja möglich sein, wenn ich in D weiterhin ganz normal gemeldet bin und meine Steuern zahle sowie als Angestellter tätig bin?

Plan wäre dann das DTV zu beantragen (soweit der AG meiner "Homeofficetätigkeit" zustimmt und ich diese an einem Ort meiner Wahl machen darf.
Ich wäre dann die Wintermonate in Thailand, pro Jahr aber incl. Urlaubsaufenthalt unter 6 Monaten, also keinerlei Steuerpflicht nach aktuellem Stand in Thailand.

Mein Gehalt erhalte ich weiterhin in D auf mein deutsches Konto, es ändert sich quasi arbeitstechnisch für mich garnichts bis auf dass ich den Ort an dem ich arbeite während der 4 Monate frei wählen kann.
Natürlich würde ich mir dann eine Auslandskrankenversicherung für die Zeit zulegen.

Andere Hürden würde ich jetzt nicht sehen, soweit der AG meiner Tätigkeit mit freiem Aufenthaltsort zustimmen würde. Das DTV sollte ich dann ja damit beantragen können?
Somit hätte ich 5 Jahre Ruhe und könnte die ganze Sache jährlich in den Wintermonaten immer wieder wiederholen bis ich mich entschließe zu kündigen.

Ist das soweit korrekt oder setze ich falsch an?

VG
Alex
 

MADBKK

Take it easy
    Aktiv
25 November 2019
1.024
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BKK
Servus,

bin am überlegen ob das DTV für mich als Angestellter in D in Frage kommen könnte.
Ich plane für Ende 2025 mindestens 3 bzw. 4 Monate Homeoffice zu machen und zwar in Thailand. Durch das DTV müsste das ja möglich sein, wenn ich in D weiterhin ganz normal gemeldet bin und meine Steuern zahle sowie als Angestellter tätig bin?

Plan wäre dann das DTV zu beantragen (soweit der AG meiner "Homeofficetätigkeit" zustimmt und ich diese an einem Ort meiner Wahl machen darf.
Ich wäre dann die Wintermonate in Thailand, pro Jahr aber incl. Urlaubsaufenthalt unter 6 Monaten, also keinerlei Steuerpflicht nach aktuellem Stand in Thailand.

Mein Gehalt erhalte ich weiterhin in D auf mein deutsches Konto, es ändert sich quasi arbeitstechnisch für mich garnichts bis auf dass ich den Ort an dem ich arbeite während der 4 Monate frei wählen kann.
Natürlich würde ich mir dann eine Auslandskrankenversicherung für die Zeit zulegen.

Andere Hürden würde ich jetzt nicht sehen, soweit der AG meiner Tätigkeit mit freiem Aufenthaltsort zustimmen würde. Das DTV sollte ich dann ja damit beantragen können?
Somit hätte ich 5 Jahre Ruhe und könnte die ganze Sache jährlich in den Wintermonaten immer wieder wiederholen bis ich mich entschließe zu kündigen.

Ist das soweit korrekt oder setze ich falsch an?

VG
Alex
genau so machbar
 
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thaimeister83

Profi-Chiller
   Autor
7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
Klasse, würde ich mir schriftlich geben lassen und hoffen, dass der eine gute berufshaftpflicht Versicherung hat, anders kann ich es nicht sagen.
Es KANN klappen, aber es ist dafür das falsche VISUM und dein Arbeitgeber kommt in teufels Küche anders kann ich es nicht sagen. Wie will er denn Geld an dich überweisen?

Hier mal eine Quelle:
Der Punkt Direct Employment ist mit dem DTV NICHT möglich und ich bezweifle das dein Arbeitgeber sich darum einen Kopf machen will.

Die Aussagen kann ich mir nur dadurch erklären, dass die lieben Finanzbeamten nicht weiter schauen als zum Ende der eigenen Nasenspitze. Ist jetzt aber auch gut mit meinen Hinweisen, weil ... am Ende macht ihr das einfach und es klappt auch sicher erst mal. Ich wollte nur darauf hinweisen, das es so eigentlich nicht geht.

Ich lasse Dir mal noch einen Link da, gibt es auch von diversen anderen Quellen und alle sagen grob das gleiche:
Sollte man immerhin mal gelesen haben .... btw. Finanzbeamten haften für gar nichts und so lang du keinen rechtskräftigen Bescheid hast, der unanfechtbar ist können die sagen was sie wollen.

Ach ja Wegzubgsbesteuerung und so weiter ... auch ggfs. lustiges Thema.
Warum sollte eine direkte Anstellung nicht funktionieren? Welches deutsche Gesetz spricht denn dagegen, dass ich mich für meinen AG im Ausland ins HO setze? Das einzige was dagegen sprechen würde, ist, dass ich bis zum DTV eine Arbeitserlaubnis gebraucht hätte oder mich in TH der Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrugs und Steuerhinterziehung strafbar gemacht hätte.

nach deiner Definition dürfte es auch so Steuerkisten wie das LTR nicht existieren.

Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das mir verbietet, aus dem Ausland in HO zu arbeiten. Einzige Voraussetzung ist, dass ich mich an die lokalen Gesetze wie Arbeitserlaubnis etc halte, aber genau das wird ja mit dem DTV hinfällig, wenn ich nur für ausländische Firmen tätig bin.
 
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wiwowa

Keine Ahnung, große Klappe
   Autor
28 Juli 2017
4.302
48.170
4.468
Franken
@thaimeister83 na dann ... einfach machen. Ich bin eh nicht vom Fach, von daher. Der Rest sind eh nur Details, die sind eh nicht wichtig. Zum Beispiel, darf man als deutscher seinen deutschen Wohnsitz aufgeben und ausschließlich einen Wohnsitz in TH haben mit dem DTV? Wenn ja dauerhaft? Welches Recht ist beim Arbeitsvertrag anwendbar? Ist es bei einem Visum welches nach und nach verländert werden muss eigentlich eine Entsendung oder doch nicht? Abhängig vom anwendbaren Recht, wie sieht es mit Haftungsansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber aus? Wie sieht es mit Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer aus .... wie gesagt, alles nur Details, die jucken eh keine alte Sau. Wahrscheinlich eh alles irrelevant in der Praxis.
 

wiwowa

Keine Ahnung, große Klappe
   Autor
28 Juli 2017
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Franken
nach deiner Definition dürfte es auch so Steuerkisten wie das LTR nicht existieren.
Spielen immer zwei Länder eine Rolle, das wo man her kommt und das wo man hin will. Nur weil Thailand was ermöglicht, so heißt das nicht das es alle nutzen können ... frag mal die Amis wie das so ist wenn man sein Welteinkommen immer daheim versteuern muss ... also im Prinzip ... die agieren ganz anders. Auch die Franzosen sind anders drauf als die deutschen, wenn es auch inzwischen mehr harmonisiert ist, die Australier machen ihr eigenes Ding, die Engländer auch und ja auch die Thais haben ganz eigene Regeln ... es spielt nicht nur das Zielland eine Rolle sondern auch das Herkunftsland.
 

thaimeister83

Profi-Chiller
   Autor
7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
@thaimeister83 na dann ... einfach machen. Ich bin eh nicht vom Fach, von daher. Der Rest sind eh nur Details, die sind eh nicht wichtig. Zum Beispiel, darf man als deutscher seinen deutschen Wohnsitz aufgeben und ausschließlich einen Wohnsitz in TH haben mit dem DTV? Wenn ja dauerhaft? Welches Recht ist beim Arbeitsvertrag anwendbar? Ist es bei einem Visum welches nach und nach verländert werden muss eigentlich eine Entsendung oder doch nicht? Abhängig vom anwendbaren Recht, wie sieht es mit Haftungsansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber aus? Wie sieht es mit Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer aus .... wie gesagt, alles nur Details, die jucken eh keine alte Sau. Wahrscheinlich eh alles irrelevant in der Praxis.
Deutsches Recht, Gerichtsstand und Arbeitsort ist in Berlin, bis zu 5 Tage die Woche mobil aus Thailand.

Wenn das alles nicht gehen würde, warum hat dann die Rechtsabteilung eines MDAX-Unternehmens mit über 14.000 Mitarbeitern dafür grünes Licht gegeben? Die sind doch nicht völlig bescheuert
 
Thailernen.net

thaimeister83

Profi-Chiller
   Autor
7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
@thaimeister83 na dann ... einfach machen. Ich bin eh nicht vom Fach, von daher. Der Rest sind eh nur Details, die sind eh nicht wichtig. Zum Beispiel, darf man als deutscher seinen deutschen Wohnsitz aufgeben und ausschließlich einen Wohnsitz in TH haben mit dem DTV? Wenn ja dauerhaft? Welches Recht ist beim Arbeitsvertrag anwendbar? Ist es bei einem Visum welches nach und nach verländert werden muss eigentlich eine Entsendung oder doch nicht? Abhängig vom anwendbaren Recht, wie sieht es mit Haftungsansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber aus? Wie sieht es mit Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer aus .... wie gesagt, alles nur Details, die jucken eh keine alte Sau. Wahrscheinlich eh alles irrelevant in der Praxis.
Warum sollte ich nicht meinen Wohnsitz aufgeben dürfen? Es kann mich ja niemand zwingen, eine Wohnung zu mieten. Ich wüsste nicht, wo ich mich melden sollte, wenn ich in 14 Tagen meinem Vermieter die Wohnungsschlüssel übergebe und danach den Rest, der nach der Haushaltsauflösung übrig bleibt, mitnehme oder wegwerfe. Das Gegenteil ist doch der Fall: Ich darf überhaupt nicht in einer Wohnung gemeldet sein in der ich nicht lebe. Also muss ich ins Bürgeramt und mich abmelden mit Zielland Thailand. Gerüchteweise soll von diesem Vorgang auch das örtliche Finanzamt Wind bekommen 😉

Und in Thailand muss ich mich bei der Immi melden innerhalb von 48 Stunden, wenn ich als Ausländer beabsichtige länger im Land zu bleiben. Danach kann ich meine Tax ID beantragen (was aber theoretisch auch Zeit hätte bis November) bzw. in meinem Fall meine alte wieder neubeschaffen. Danach folgen 90 Tage-Reports und Verlängerung.

Bis März 2026 muss ich eine Steuererklärung abgeben und mein komplettes Einkommen in TH versteuern. Wenn ich freundlich bin, stelle ich diese Steuererklärung noch dem deutschen Finanzamt zur Verfügung, für den Fall, dass ich als beschränkt Steuerpflichtiger in D noch etwas anzugeben hätte. Das wäre in dem Fall lediglich Quellensteuer, das macht aber ja die Bank für mich. Habe ich keine weiteren Einnahmen in D, muss ich keine Erklärung abgeben - Aussage Finanzamt. Man verzichtet, wir haben es schriftlich. Selbst die restlichen Kapitalerträge wären in Thailand zu versteuern, wenn Thailand eine Kapitalertragssteuer kennen würde. Es würde Einkommenssteuer darauf fällig in TH, wenn ich es denn einführe ins Land. Entgegen für Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit gelten für Kapitalerträge auch nach dem neuen thailändischen Steuerrecht hier weiter die alten steuerlichen Regeln. Nicht einführen, keine Steuern. Der deutsche Fiskus muss zugucken.

Da deutsches Recht im Vertrag besteht, habe ich ja sogar Rechtsschutz. Hat mir meine Gewerkschaft schriftlich mitgeteilt. Mein Vertrag wurde zudem von 2 Arbeitsrechtlern auf mein eigenes Betreiben ziemlich genau unter die Lupe genommen. Das Finanzamt ist mit im Boot, drei deutsche Banken (Sparkasse, Deutsche Bank u Commerzbank) wissen Bescheid, DRV und Krankenkasse ebenso. Da freiwillige Pflichtbeiträge in die RV gezahlt werden, besteht ja sogar weiterhin Anspruch auf Erwerbsminderrungsrente - auch über die zwei Jahre hinaus.
 
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Earn

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@thaimeister83

Deinen Überlegungen würde ich, in den allermeisten Punkten, zustimmen. Das sind sehr hilfreiche Beiträge von dir.

Bzgl. dem Gerichtsstand bin ich mir nicht sicher, da dieser (normalerweise) dort ist wo die Arbeit ausgeführt wird.
Also in deinem Fall in Thailand. Eine individuelle Regelung zum Gerichtsstand sieht das Arbeitsrecht nicht vor. Wo genau der Gerichtsstand ist, ist allerdings nicht wirklich wichtig. Das wird im Streitfall dann eh vom Arbeitsgericht geklärt werden.

Nach deinem Umzug wirst Du deine thailändische Adresse den deutschen Banken mitteilen. In dem Zusammenhang wirst Du dich auch erklären müssen, in welchem Land du steuerpflichtig bist. Da das, wie du schreibst, Thailand ist, werden die Banken deine thail. TIN sofort haben möchten. Die Frist in der die thail. TIN mitgeteilt werden muss, wird dir von den Banken verraten.
In dem Zusammenhang sind viele Banken sehr spaßbefreit. Meldeverstöße möchte keine Bank im Prüfungsbericht stehen haben

Nachdem den Banken die thail. TIN haben, wird keine Quellensteuer ans deutsche Finanzamt angeführt.

Viel Erfolg bei deinem Vorhaben
 

thaimeister83

Profi-Chiller
   Autor
7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
@thaimeister83

Deinen Überlegungen würde ich, in den allermeisten Punkten, zustimmen. Das sind sehr hilfreiche Beiträge von dir.

Bzgl. dem Gerichtsstand bin ich mir nicht sicher, da dieser (normalerweise) dort ist wo die Arbeit ausgeführt wird.
Also in deinem Fall in Thailand. Eine individuelle Regelung zum Gerichtsstand sieht das Arbeitsrecht nicht vor. Wo genau der Gerichtsstand ist, ist allerdings nicht wirklich wichtig. Das wird im Streitfall dann eh vom Arbeitsgericht geklärt werden.

Nach deinem Umzug wirst Du deine thailändische Adresse den deutschen Banken mitteilen. In dem Zusammenhang wirst Du dich auch erklären müssen, in welchem Land du steuerpflichtig bist. Da das, wie du schreibst, Thailand ist, werden die Banken deine thail. TIN sofort haben möchten. Die Frist in der die thail. TIN mitgeteilt werden muss, wird dir von den Banken verraten.
In dem Zusammenhang sind viele Banken sehr spaßbefreit. Meldeverstöße möchte keine Bank im Prüfungsbericht stehen haben

Nachdem den Banken die thail. TIN haben, wird keine Quellensteuer ans deutsche Finanzamt angeführt.

Viel Erfolg bei deinem Vorhaben
Warum sagt die Bank dann, dass sie es tut?

zum Arbeitsort: Mein Arbeitsplatz ist in Deutschland, ich darf aber mobil arbeiten von wo aus ich will - eben auch in Thailand.
 
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Warum sagt die Bank dann, dass sie es tut?

zum Arbeitsort: Mein Arbeitsplatz ist in Deutschland, ich darf aber mobil arbeiten von wo aus ich will - eben auch in Thailand.
Ich kann zu deiner Bank natürlich nichts sagen. Wahrscheinlich hat jede Bank ihre Abläufe individuell geregelt.
Ich hatte richtig Pech.
Mir haben Banken im Vorfeld nur Gutes erzählt. Alles kein Problem.
Als es zur Adressänderung kam wurde mir, von einer Volksbank und einer Internetbank, die gesamte Geschäftsverbindung gekündigt.
Von einer Depotbank wurde mein Depot gesperrt. Bis zur Einreichung der Thail. TIN und dem ordnungsgemäß ausgefüllten W-8ben Formular.
Eine andere Geschäftsbank hat mir ein Frist von 6 Wochen zur Übermittlung der Thail. TIN gesetzt.
Das wurde bei meinen Anfragen im Vorfeld nicht erwähnt.

Zum Arbeitsort und örtlicher Zuständigkeit des Arbeitsgerichts wurde mir folgende Auskunft geben:
Unter „gewöhnlicher Arbeitsort“ ist jener Ort zu verstehen, an dem die Beschäftigten physisch ihre Arbeitsleistung erbringen. Bei Homeoffice-Tätigkeit wird die Arbeitsleistung von den Beschäftigten physisch am Wohnort erbracht, wodurch sich der gewöhnliche Arbeitsort in den ausländischen Wohnort verlagert.

Nach § 48 I a ArbGG ist grundsätzlich das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer / die Arbeitsnehmerin gewöhnlich die Arbeit verrichtet oder zuletzt verrichtet hat.

Ich dachte, daß du physisch in Thailand bist.

Hierzu gibt es glaube ich keine herrschende Meinung. Deshalb möchte ich nicht ausschließen, dass meine Infos falsch sind. Grauzone.
 

Eavesdropper

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@thaimeister83
Die Meldepflicht innerhalb von 48h bei der Immi, wenn ich länger im Land bleiben möchte, ist mir bis dato nicht bekannt. Hast Du dazu Details?

Es gibt eine 24-Stunden-Meldepflicht, die Unterkunftsbesitzer und Vermieter betrifft (TM30-Formular), nicht jedoch den Gast selbst, und die 90-Tage-Meldepflicht.

Was setzt deine Krankenkasse voraus, um die Mitgliedschaft zu beenden? Meine Krankenkasse benötigt eine Bescheinigung
über meine Absicherung im Krankheitsfall sowie die maschinelle Abmeldung meines Arbeitgebers.

Eine freiwillige Beitragszahlung in die Rentenversicherung habe ich für mich überprüft. Momentan tendiere ich dazu, das Geld lieber in einen ETF-Sparplan zu investieren.

@wiwowa
Entsendung setzt eine Befristung von vornherein durch die Eigenart der Tätigkeit oder aufgrund einer expliziten vertraglichen zeitlichen Begrenzung voraus. Zudem ist die Behandlung einer Workation als Entsendung imho eine Möglichkeit, keine Pflicht.
 
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thaimeister83

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Mae Hong Son, Thailand
@thaimeister83
Die Meldepflicht innerhalb von 48h bei der Immi, wenn ich länger im Land bleiben möchte, ist mir bis dato nicht bekannt. Hast Du dazu Details?

Es gibt eine 24-Stunden-Meldepflicht, die Unterkunftsbesitzer und Vermieter betrifft (TM30-Formular), nicht jedoch den Gast selbst, und die 90-Tage-Meldepflicht.

Was setzt deine Krankenkasse voraus, um die Mitgliedschaft zu beenden? Meine Krankenkasse benötigt eine Bescheinigung
über meine Absicherung im Krankheitsfall sowie die maschinelle Abmeldung meines Arbeitgebers.

Eine freiwillige Beitragszahlung in die Rentenversicherung habe ich für mich überprüft. Momentan tendiere ich dazu, das Geld lieber in einen ETF-Sparplan zu investieren.

@wiwowa
Entsendung setzt eine Befristung von vornherein durch die Eigenart der Tätigkeit oder aufgrund einer expliziten vertraglichen zeitlichen Begrenzung voraus. Zudem ist die Behandlung einer Workation als Entsendung imho eine Möglichkeit, keine Pflicht.
Mein gewöhnlicher Arbeitsort ist in der Stadt, in der auch mein AG sitzt. So steht es in meinem Vertrag, abweichend davon darf ich „bis zu“ 5 Tage die Woche mobil arbeiten. So ists geregelt.

Das mit den Banken ist natürlich mal richtig mies. Aber ich könnte theoretisch auch sofort mit einer thailändischen TIN dienen, da ich von 2013 bis 2016 Arbeitnehmer für div. Thai-Companies war. Mein Anwalt weiß nur nicht, ob die wirklich aktiv ist. Rausfinden konnte er sie, alles weitere muss ich klären wenn ich vor Ort bin.

Dann habe ich das mit der Unterkunft verwechselt, melden darf man sich aber trotzdem.

Das mit den ETFs habe ich ach überlegt, bis mir von der DRV mitgeteilt wurde, dass ich, wenn ich keine freiwilligen Pflichtbeiträge entrichte, ich in 2 Jahren meinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente verliere. Da ich Vorerkrankt bin und mir keine Versicherung auf der Welt eine BU verkauft, bin ich leider darauf angewiesen.

Meine Krankenkasse (TK) sagt: Bist du länger als 3 Monate im Ausland, darfst du überhaupt nicht in D gesetzlich krankenversichert sein. Ich zahle ca 70 Euro im Monat für Anwartschaften, die mit eine Pflegeversicherung und eine sofortige Wiederaufnahme in der GKV nach Einreise ermöglichen. Das sollte unbedingt gemacht werden, 2016 habe ich diverse Anläufe gebraucht um in die GKV zu kommen, als ich nach 3 Jahren aus TH wieder gekommen bin.
 

thaimeister83

Profi-Chiller
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Ich kann zu deiner Bank natürlich nichts sagen. Wahrscheinlich hat jede Bank ihre Abläufe individuell geregelt.
Ich hatte richtig Pech.
Mir haben Banken im Vorfeld nur Gutes erzählt. Alles kein Problem.
Als es zur Adressänderung kam wurde mir, von einer Volksbank und einer Internetbank, die gesamte Geschäftsverbindung gekündigt.
Von einer Depotbank wurde mein Depot gesperrt. Bis zur Einreichung der Thail. TIN und dem ordnungsgemäß ausgefüllten W-8ben Formular.
Eine andere Geschäftsbank hat mir ein Frist von 6 Wochen zur Übermittlung der Thail. TIN gesetzt.
Das wurde bei meinen Anfragen im Vorfeld nicht erwähnt.

Zum Arbeitsort und örtlicher Zuständigkeit des Arbeitsgerichts wurde mir folgende Auskunft geben:
Unter „gewöhnlicher Arbeitsort“ ist jener Ort zu verstehen, an dem die Beschäftigten physisch ihre Arbeitsleistung erbringen. Bei Homeoffice-Tätigkeit wird die Arbeitsleistung von den Beschäftigten physisch am Wohnort erbracht, wodurch sich der gewöhnliche Arbeitsort in den ausländischen Wohnort verlagert.

Nach § 48 I a ArbGG ist grundsätzlich das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer / die Arbeitsnehmerin gewöhnlich die Arbeit verrichtet oder zuletzt verrichtet hat.

Ich dachte, daß du physisch in Thailand bist.

Hierzu gibt es glaube ich keine herrschende Meinung. Deshalb möchte ich nicht ausschließen, dass meine Infos falsch sind. Grauzone.
Ich mache kein Homeoffice, sondern werde mobil arbeiten. Das ist rechtlich zu unterscheiden!
 
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wiwowa

Keine Ahnung, große Klappe
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28 Juli 2017
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Franken
@thaimeister83 das klingt alles sehr überlegt und schlüssig und Du hast sehr sehr viele Dinge beachtet und auch schon gelöst. Evtl. nicht der einfachste Weg aber klingt so als würde das so gut klappen. Es ist halt kein einfaches "Ich melde mich mal ab und fertig". Ich drück Dir die Daumen das die Steine im Weg nicht zu viele werden.
 
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thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
@thaimeister83 das klingt alles sehr überlegt und schlüssig und Du hast sehr sehr viele Dinge beachtet und auch schon gelöst. Evtl. nicht der einfachste Weg aber klingt so als würde das so gut klappen. Es ist halt kein einfaches "Ich melde mich mal ab und fertig". Ich drück Dir die Daumen das die Steine im Weg nicht zu viele werden.
Deine Worte in Gottes Ohr …. Wenn ich übernächste Woche im Flieger sitze, mache ich drei Kreuze!

Hat aber auch niemand behauptet, dass es einfach ist, seinen Traum und damit in Thailand zu leben 🥳🥳