Klasse, würde ich mir schriftlich geben lassen und hoffen, dass der eine gute berufshaftpflicht Versicherung hat, anders kann ich es nicht sagen.
Es KANN klappen, aber es ist dafür das falsche VISUM und dein Arbeitgeber kommt in teufels Küche anders kann ich es nicht sagen. Wie will er denn Geld an dich überweisen?
Hier mal eine Quelle:
Wir zeigen drei Möglichkeiten, Mitarbeiter im Ausland einzustellen, ohne eine Niederlassung zu benötigen, und erörtern die jeweiligen Vorteile und Herausforderungen.
www.lano.io
Der Punkt Direct Employment ist mit dem DTV NICHT möglich und ich bezweifle das dein Arbeitgeber sich darum einen Kopf machen will.
Die Aussagen kann ich mir nur dadurch erklären, dass die lieben Finanzbeamten nicht weiter schauen als zum Ende der eigenen Nasenspitze. Ist jetzt aber auch gut mit meinen Hinweisen, weil ... am Ende macht ihr das einfach und es klappt auch sicher erst mal. Ich wollte nur darauf hinweisen, das es so eigentlich nicht geht.
Ich lasse Dir mal noch einen Link da, gibt es auch von diversen anderen Quellen und alle sagen grob das gleiche:
Steuerpflichten für auswandernde Unternehmer & Privatpersonen – Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer, Wegzugbesteuerung.
www.rosepartner.de
Sollte man immerhin mal gelesen haben .... btw. Finanzbeamten haften für gar nichts und so lang du keinen rechtskräftigen Bescheid hast, der unanfechtbar ist können die sagen was sie wollen.
Ach ja Wegzubgsbesteuerung und so weiter ... auch ggfs. lustiges Thema.