@wiwowa
Einem Bekannten wurde die vollständige Abmeldung aus Deutschland im Zuge des DTV von einem Steuerberater (früherer Finanzbeamter) nahegelegt, was einen Lohnsteuer-Freistellungsbescheid vom Finanzamt ermöglicht. Dadurch entfällt die Pflicht zur Abführung der Lohnsteuer in Deutschland. Die Versteuerung erfolgt zu 100% in Thailand. Meine Finanzbeamtin sagt derzeit das gleiche, möchte aber noch was prüfen und gibt mir in Kürze final Bescheid.
Sozialversicherung: aufgrund der Abmeldung in Deutschland und des auf Dauer angelegten Aufenthalts in Thailand liegt keine Entsendung vor, so dass - auch aufgrund des Fehlens eines sozialversicherungsrechtlichen Abkommens zwischen Deutschland und Thailand - die Sozialversicherungspflicht mit dem Wegzug endet (und das eigenverantwortliche Absichern beginnt).
Einem Bekannten wurde die vollständige Abmeldung aus Deutschland im Zuge des DTV von einem Steuerberater (früherer Finanzbeamter) nahegelegt, was einen Lohnsteuer-Freistellungsbescheid vom Finanzamt ermöglicht. Dadurch entfällt die Pflicht zur Abführung der Lohnsteuer in Deutschland. Die Versteuerung erfolgt zu 100% in Thailand. Meine Finanzbeamtin sagt derzeit das gleiche, möchte aber noch was prüfen und gibt mir in Kürze final Bescheid.
Sozialversicherung: aufgrund der Abmeldung in Deutschland und des auf Dauer angelegten Aufenthalts in Thailand liegt keine Entsendung vor, so dass - auch aufgrund des Fehlens eines sozialversicherungsrechtlichen Abkommens zwischen Deutschland und Thailand - die Sozialversicherungspflicht mit dem Wegzug endet (und das eigenverantwortliche Absichern beginnt).