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Deutsche Staatsbuergerschaft

DschaaOm

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4 Januar 2009
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Mal was Neues: INLÄNDERDISKRIMINIERUNG!!

Doc das ist doch schon lange nix neues mehr, übliche Praxis wenn man auch nicht viel darüber lesen kann...
Beamtenwillkür will man ja auch nicht gleich unterstellen.
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
Inaktiver Member
26 Oktober 2008
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Pattaya / Kummerland
In diesem Fall würde ich nicht von Beamtenwillkür sprechen sondern von einer bundesweiten Regelung, die eben Deutsche benachteiligt:
Thais dürfen die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen und die eigene behalten - Deutsche verlieren bei Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft die eigene.

Allerdings muß auch der Fairneß halber gesagt werden, daß es u.U. möglich ist, die Deutsche zu behalten und zwar wenn man vorher eine "Beibehaltungsurkunde" beim Auswärtigen Amt beantragt, aber das wäre jetzt OT.
 

Skipper

In Memoriam
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24 Oktober 2008
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Bleibt in den "Sachthreads" bitte beim Thema. Spam wird gelöscht, User die wiederholt meinen zu spammen ggfs. 1 Monat ohne vorherige Ankündigung gesperrt. Auch wenn ich mal - wie letzte Woche - nicht so viel präsent bin, arbeite ich das natürlich nach. Ich fürchte bei Durchsicht einiger Threads, wie werden heute noch den ein oder anderen User für 4 Wochen "verlieren"...

@Doc: Mal wieder absolut korrekt (und mit Engelsgeduld) Fachwissen vermittelt. Klasse! Auch wenn der ein oder andere sich der Grenzdebilität verdächtig macht oder zumindest einmal mehr sehr, sehr schwer tut beim Begreifen, lol. :wink1
 

Bigsexy

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24 November 2010
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Du muss mal hier die Kirche in Dorf lassen, es geht hier nicht um Kultur, Mentalität, Angebot & Nachfrage, wo der am lautestens schreit / am schönstens schreibt, immer recht hat. Es geht hier um Gesetze bzw. Regelung zwischen zwei Länder.

Es gibt genug Thai hier, die Doppelstaatsbürgerschaft besitzen. Die Gründe sind vielfältig, aber einer der Gründe ist sicher, dass Thai Botschaft die Ausbürgerung gerne auf Zeit spiel und das ist wiederum für das deutsche Gesetz unzumutbar.

Lange Rede kurze Sinn, zeigt mir bitte diese Doppelstaatsbürgerschaft THai/Deutsch Regelung/Abkommen, dann ist es für jeder nützlich und du bist der Erste, der das Licht ins dunkel bringt.

wer überhaupt nichts von sich erzählt, hat etwas zu verbergen oder ist paranoid.
Tiefschlag, Punktabzug.
 

Kolati

Es kann nur einen geben..
Inaktiver Member
20 August 2009
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Lange Rede kurze Sinn, zeigt mir bitte diese Doppelstaatsbürgerschaft THai/Deutsch Regelung/Abkommen, dann ist es für jeder nützlich und du bist der Erste, der das Licht ins dunkel bringt.

Ich finde es ebenfalls merkwürdig, dass weder eine Ausländerbehörde die hier gemachten Aussagen bestätigen, noch im Netz konkrete Hinweise zu finden sind...

Wenn ich diesbezügliches Vorfinde, werde ich auch überzeugt sein..
 
Thailernen.net

blokk

CNX-Feteschist
Inaktiver Member
28 Januar 2011
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da, wo es flach wird in D
Denn wieso darf ein Thai die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und dabei die Thailändische behalten, während z.B. ein Deutscher, falls er die Thailändische beantragt, weil er dort meinetwegen lebt und sein Land nicht auf den Namen seiner Ex Bar Hure eintragen lasse möchte, seine Deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verliert.

Denkfehler, Doc.

Als ausgebürgerter Thai m/w hast du kein Recht mehr, thailändischen Grund und Boden zu halten und/oder zu erwerben. Als ausgebürgerter Deutscher hast du auch weiterhin das Recht, deutschen Grund und Boden zu halten und/oder zu erwerben.

Das Recht, eigenen Grund und Boden erwerben zu können, steht in in den deutschen Grundwerten ganz weit oben. Es bedeutet für uns die Möglichkeit, Heimat in den eigenen vier Wänden zu schaffen. Wenn diese Möglichlichkeit nicht gegeben ist, kann eine doppelte Staatsbürgerschaft als angemessen angesehen werden.

Sollte es Ausländern -wie es heute schon Chinesen möglich ist- in LOS irgendwann mal mal möglich sein, in LOS Land zu besitzen, wird es die doppelte Staatsbürgerschaft für Thais nicht mehr geben.
 

Pungparamee

Seit mehr als 20. Jahren dabei
   Sponsor 2024
21 Mai 2009
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NRW und โกสุมพิสัย
Ich finde es ebenfalls merkwürdig, dass weder eine Ausländerbehörde die hier gemachten Aussagen bestätigen, noch im Netz konkrete Hinweise zu finden sind...

Wenn ich diesbezügliches Vorfinde, werde ich auch überzeugt sein..

konkrete Hinweise das Thais die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten können, gibt es schon, siehe x194505&catid=member&imageuser=1567
 

Bigsexy

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24 November 2010
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Denn selbstverständlich kann eine Thailänderin nicht mit ihrem thailändischen Pass in LOS einreisen und mit ihrem deutschen Pass ausreisen. Denn wenn sie mit ihrem deutschen Pass ausreisen will, benötigt sie einen Einreisevermerk in ihrem deutschen Pass. Ohne den gilt sie als illegal eingereist.

Und spätestens dann wird der thailändische Staat darauf aufmerksam, dass sie zwei legale Pässe hat. Und spätestens dann greifen die Maßnahmen, die die thailändische Regierung getroffen hat, um Thailand vor einer Überfremdung zu schützen.

Das stimmt. Hier ist noch mal der Links zu der Aussage
http://www.thaigeneralkonsulat.de/news/info_1_2555_de.pdf

Also vorsichtig beim Ein-, Ausreisen mit Doppelspass.
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
Inaktiver Member
26 Oktober 2008
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Pattaya / Kummerland
Du muss mal hier die Kirche in Dorf lassen, es geht hier nicht um Kultur, Mentalität, Angebot & Nachfrage, wo der am lautestens schreit / am schönstens schreibt, immer recht hat. Es geht hier um Gesetze bzw. Regelung zwischen zwei Länder.
Es gibt genug Thai hier, die Doppelstaatsbürgerschaft besitzen. Die Gründe sind vielfältig, aber einer der Gründe ist sicher, dass Thai Botschaft die Ausbürgerung gerne auf Zeit spiel und das ist wiederum für das deutsche Gesetz unzumutbar.

Lange Rede kurze Sinn, zeigt mir bitte diese Doppelstaatsbürgerschaft THai/Deutsch Regelung/Abkommen, dann ist es für jeder nützlich und du bist der Erste, der das Licht ins dunkel bringt.
Tiefschlag, Punktabzug.

Glücklicherweise hat der gute pungparamee den link reingestellt. Hier in Bayern gilt das schon seit Mai, bei denen wohl erst seit August.

Und ich bleibe bei meiner Aussage: Wer hier nur Fragen stellt und nicht das geringste von sich selber Preis gibt, hinterläßt immer einen komischen Beigeschmack: Entweder hat er was zu verbergen, was z.B. bei vielen Expats, die daheim etwas ausgefressen haben, der Fall ist, oder er hat Verfolgungswahn.
Ein anderer hat einen thread eröffnet, wo er um Rat bittet, weil er seine Freundin nach D holen will.
Du hingegen stellst hier Fragen, schreibst aber nicht, worum es Dir persönlich geht oder was Du vor hast. Damit würdest Du Deine Anonymität in keinster Weise beeinträchtigen und es zudem den anderen leichter machn, Dir Tipps zu geben.
Denk mal darüber nach.

Denkfehler, Doc.

Als ausgebürgerter Thai m/w hast du kein Recht mehr, thailändischen Grund und Boden zu halten und/oder zu erwerben. Als ausgebürgerter Deutscher hast du auch weiterhin das Recht, deutschen Grund und Boden zu halten und/oder zu erwerben.

Das Recht, eigenen Grund und Boden erwerben zu können, steht in in den deutschen Grundwerten ganz weit oben. Es bedeutet für uns die Möglichkeit, Heimat in den eigenen vier Wänden zu schaffen. Wenn diese Möglichlichkeit nicht gegeben ist, kann eine doppelte Staatsbürgerschaft als angemessen angesehen werden.
.

Wo soll bitte mein Denkfehler sein?
Wenn Du die deutsche Staatsbürgerschaft nach Deutschem Recht verlierst, weil Du z.B. die Thai angenommen hast, dann hast Du ja auch Deine Heimat gewechselt und kannst jetzt nach Belieben in TH Land kaufen.

Ob Du auch in D Land kaufen kannst, liegt nicht an der Staatsbürgerschaft sondern an Deinen finanziellen Möglichkeiten.

Wenn Du dann Thai bist, mußt Du, für den Fall, daß Du D besuchen willst, genauso ein Visum beantragen und Dir ggf. eine Verpflichtungserklärung machen lassen wie jeder Thai.

konkrete Hinweise das Thais die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten können, gibt es schon, siehe x194505&catid=member&imageuser=1567

Danke! Endlich haben wir "Licht im Dunkel"! Naa! Glaubt ihr mir jetz?

Das stimmt. Hier ist noch mal der Links zu der Aussage
"http://www.thaigeneralkonsulat.de/news/info_1_2555_de.pdf"]http://www.thaigeneralkonsulat.de/news/info_1_2555_de.pdf[/URL]

Also vorsichtig beim Ein-, Ausreisen mit Doppelspass.

Leider nützt einem die "Vorsicht" nix.


Denn, wenn ein Thai die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommt, wird umgehend der Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) im Thai Pass "UNGÜLTIG" gestempelt.


Wenn er dann in TH mit deutschem Pass ein- und ausreist und sich an die Visabestimmungen hält, wie sie für jeden Deutschen gelten, dürfte es keine Probleme geben.

Wenn er aber mit Thai Pass einreist, weil er beispielsweise auch in Th arbeitet oder sich länger aufhalten will, bekommt er auch darin den Einreisestempel - soweit so gut.

Nur bei der AUSREISE aus TH kann er nicht NUR den D Pass vorzeigen, denn dann kommt die Frage, wann er denn eingereist ist und warum kein Stempel im Pass ist.

Also MUSS er den TH Pass vorzeigen. Aber dann kommt die Frage, wie er denn in D einreisen will, da ja der Aufenthaltstitel ungültig ist und spätestens DANN muss er den D Pass vorzeigen. Dann MÜSSEN die die Ausreise erlauben, allerdings - und jetzt kommt das Problem - wird das laut obigem Dokument beim Innenministerium gemeldet!

Allerdings habe ich ein Interview mit dem Innenminister gelesen, der ganz klar gesagt hat, daß es dahingehend keine Probleme gibt und die Doppelstaatsbürgerschaft akzeptiert wird.

Leider herrscht hier bei den Thais noch große Unsicherheit, aber immer mehr tendieren momentan dazu, es einfach zu riskieren.
 

Bigsexy

Member Inaktiv
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24 November 2010
827
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Gut, dann gehen wir das Schreiben von Ministerium Aufgrund.
ich kann leider nicht das Schreiben hier rein kopieren, jedoch das Schreiben sagt nichts anders als der Person X den §12 Stag anwenden kann. Und was sagt uns diese Paragraph:

"Die Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit gelingt nicht, weil der entsprechende Antrag nicht entgegengenommen wurde, der Herkunftsstaat die notwendigen Formulare verweigert oder auch nach angemessener Zeit (mehr als zwei Jahre nach Antragstellung) noch nicht über den vollständigen und formgerechten Antrag entschieden wurde."

Und diese Gesetze ist schon lange in Kraft, als letzte Mai 2012. Und das gilt auch nicht nur für Thai sondern für alle Nationen. Und dies hier habe ich schon hier mehrfach erwähnt.
Anders Ausgedrückt, Deutschland akzeptiert die Doppelstaatsbürgerschaft für die nicht Eu Staaten nur mit "wenn und aber". Deine Aussage ist/war ohne "wenn & aber", deshalb hat mich stützig gemacht.

Wer hier nur Fragen stellt und nicht das geringste von sich selber Preis gibt, hinterläßt immer einen komischen Beigeschmack: Entweder hat er was zu verbergen, was z.B. bei vielen Expats, die daheim etwas ausgefressen haben, der Fall ist, oder er hat Verfolgungswahn.

Herr Kollege, schön den Ball flach halten. Du bist weder der Richter noch schulde ich dir Rechenschaft. Ich habe den Thread nicht aufgemacht, nur deine Aussage war mir etwas fremd und will nur etwas Tranparent verschaffen und du kommst schon mit Verbergen, Paranoid, Verfolgungswahn und eine haufen psycho quatsch um mich an der Ecke zu drängen.
Schlägst du deinen Tischnachbar sofort die Zähne raus, falls er mal nicht deiner Aussage bestätigt ? :bigg

Allerdings habe ich ein Interview mit dem Innenminister gelesen, der ganz klar gesagt hat, daß es dahingehend keine Probleme gibt und die Doppelstaatsbürgerschaft akzeptiert wird.

Keine Ahnung, wo du mal den Interwiev gelesen hast, Ich kann meine Info nur aus dem Infoblatt entnehmen und da steht klip & klar, thailand hält an der Prinzip der Einzelstaatbürgerschaft fest und" wer da erwischt wird, gibt Probleme ggfs. Ausbürgerung (theoretisch).
Und das ist schon mal einen Grund für mich "vorsichtig" zu sein.
 
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Beachroad

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Inaktiver Member
17 März 2013
123
7
428
Thailand/Phills/D
Thais koennen ihrer Staatsbürgerschaft und Thai Pass behalten wenn sie ein deutschen Pass bekommen. Das ist eine usnahme da Thais bei Aufgabe ihrer Staatsbürgerschaft evtl. Nachteile haben (Grundbesitz).

Für die B1 Prüfung muss fleissig gelernt werden, sie ist nicht so einfach und kann u. a. auch bei einigen Sprachschulen in D gemacht werden.
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
Thread Starter
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Thread Starter
21 Oktober 2008
14.490
30.714
5.215
58
Waterkant
Gilt die B 1 Prüfung für alle ?

Auch wenn die Ehefrau schon länger als 10 Jahre hier mit ihrem Mann lebt und ein deutsches Kind hat ?
 

Beachroad

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17 März 2013
123
7
428
Thailand/Phills/D
B1 test kostet bei Privatschulen ca. 150 € oder mehr. Gibt keine Ausnahmen ! Lernen ist vorher in einer Privatschule oder Volkshochschule sinnvoll !
Googel mal.
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
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26 Oktober 2008
1.818
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Pattaya / Kummerland
Gut, dann gehen wir das Schreiben von Ministerium Aufgrund.
Und diese Gesetze ist schon lange in Kraft, als letzte Mai 2012. Und das gilt auch nicht nur für Thai sondern für alle Nationen. Und dies hier habe ich schon hier mehrfach erwähnt.
Anders Ausgedrückt, Deutschland akzeptiert die Doppelstaatsbürgerschaft für die nicht Eu Staaten nur mit "wenn und aber". Deine Aussage ist/war ohne "wenn & aber", deshalb hat mich stützig gemacht.



Herr Kollege, schön den Ball flach halten. Du bist weder der Richter noch schulde ich dir Rechenschaft. Ich habe den Thread nicht aufgemacht, nur deine Aussage war mir etwas fremd und will nur etwas Tranparent verschaffen und du kommst schon mit Verbergen, Paranoid, Verfolgungswahn und eine haufen psycho quatsch um mich an der Ecke zu drängen.

Keine Ahnung, wo du mal den Interwiev gelesen hast, Ich kann meine Info nur aus dem Infoblatt entnehmen und da steht klip & klar, thailand hält an der Prinzip der Einzelstaatbürgerschaft fest und" wer da erwischt wird, gibt Probleme ggfs. Ausbürgerung (theoretisch).

Nu paß Du mal schön auf Herr "Kollege",

Da Du offensichtlich eingebürgerter Deutscher bist und Deine Deutschsprachkenntnisse zwar wirklich gut, aber eben nicht perfekt sind, habe ich Dir bisher nachgesehen, daß Du dauernd alles hinterfragst und bezweifelst.

Trotzdem mal ein bißchen Nachhilfe in deutscher Grammatik:

Ich habe geschrieben: "WER hier nur Fragen stellt und nicht das geringste von sich selber Preis gibt, hinterläßt immer einen komischen Beigeschmack: Entweder hat er was zu verbergen, was z.B. bei vielen Expats, die daheim etwas ausgefressen haben, der Fall ist, oder er hat Verfolgungswahn."

DAS war nicht direkt auf Dich bezogen sondern allgemein gehalten, also komm mir nicht mit flachen Bällen, Rechenschaft oder Psychoquatsch.

Dann schrieb ich:
"DUhingegen stellst hier Fragen, schreibst aber nicht, worum es Dir persönlich geht oder was Du vor hast. Damit würdest Du Deine Anonymität in keinster Weise beeinträchtigen und es zudem den anderen leichter machen, Dir Tipps zu geben."

DAS war auf Dich bezogen und sollte Dir lediglich klar machen, daß es eben hilfreich wäre etwas mehr von Deinem Backround zu erzählen, damit ich Dir ggf. weiterhelfen kann.

Da Du aber weiterhin alles anzweifelst ("Keine Ahnung, wo du mal den Interwiev gelesen hast....") , kann ich daraus nur schliessen, daß Du mit der Deutschen Staatsbürgerschaft auch die Beratungsresistenz erhalten hast.

Daher nochmal im Klartext: Es ist völlig egal, was Du glaubst oder ich schreibe! Es zählt einzig und alleine, was der Beamte bei der Einbürgerungsbehörde Dir gesagt hat. Offensichtlich klappt das mit der Doppelstaatsbürgerschaft für Thais ja bei allen ausser Dir! Da Du Dich aber weiterhin weigerst, etwas mehr zu Deinem Vorgang zu schreiben, stellst Du Dich selber in die Ecke, in die ich Dich angeblich drängen will.

Daher, bitte schreibe bloß nichts über Dich, denn ich habe auch schon keine Lust mehr Dir zu helfen.

Das ist übrigens auch ein Merkmal des Forums: Sich gegenseitig helfen!


Gilt die B 1 Prüfung für alle ?

Auch wenn die Ehefrau schon länger als 10 Jahre hier mit ihrem Mann lebt und ein deutsches Kind hat ?

DIR helfe ich gerne:

Nein, die B1 Prüfung gilt nicht für alle, aber wohl für Deine Frau.
Die Stieftochter meines Kumpels mußte sie nicht machen, DA sie ein deutsches Schulzeugnis hat.

An alle (außer dem "großen sexy man" mit Beratungsresistenz und chronischem Zweifelfieber):

Vergeßt alles, was hier geschrieben worden ist.

Falls ihr für jemanden (Frau, Tochter, Lebensgefährte, ...) die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wollt, macht einen Termin, bei dem für euch zuständigen Sachbearbeiter der Einbürgerungsstelle eures Wohnortes aus.
Notiert euch alle Fragen, AUCH die über die Beibehaltung des Thai Passes.

Dort wird alles beantwortet und man gibt euch dann eine lange Liste, was ihr alles vorlegen müßt - die kann bei jedem etwas unterschiedlich sein.

Dann besorgt ihr alles und macht einen weiteren Termin zur Vorlage der Dokumente plus 255,- Bearbeitungsgebühr.

Dann muß die "Deutsche in Spe" eine lange Liste von terroristischen Organisationen (Salafisten, Neonazis, etc.) durchlesen und mit Unterschrift bekunden, daß sie keinem davon angehört (Das ist wirklich so. Auf meine Frage, daß ein echter Terrorist oder Sympatisant das wohl kaum zugeben würde, hieß es, den könne man dann später wegen Falschaussage ausbürgern:k).

Ebenso muß sie sich zu den freiheitlich demokratischen Werten Deutschlands bekennen usw.

Dann erfolgt eine Sicherheitsprüfung durch die Regierung (vermutlich BND), die unterschiedlich lange dauern kann, meistens so 3 bis 6 Monate.

Dann gibt es Bescheid, daß die Einbürgerungsurkunde da ist. Die kann man dann abholen und am selben Tag deutschen Paß und Perso (biometrische Bilder nicht vergessen) beantragen.
Dazu MUSS man den alten Thai Pass mitbringen, damit darin der bisherige Aufenthaltstitel "UNGÜLTIG" gestempelt wird.

Woher ich das alles weiß? Weil ich Leute begleitet habe, die das in den letzten Monaten getan haben!

Was ich aber nicht weiß, ist wie das dann später von den Thai Behörden gehandhabt wird, denn nach dem Schreiben von dem Thai Konsulat, daß @bigsexy gefunden hat (sein einziger sinnvoller Beitrag in diesm thread), muß der/die Thai fürchten, daß sie später die Thai Staatsbürgerschaft verliert, mit allen Nachteilen (Grundbesitz, Aufenthalt, etc.).

Das ist nach wie vor Thai Recht, aber vielen Aussagen zufolge wird das nicht mehr angewendet.

Es gibt ein Interview mit dem Innenminister, wonach eine Doppelstaatsbürgerschaft kein Problem ist. Das ist aber auf Thai. Ebenso ist es fraglich, ob das im Falle von Problemen rechtsgültig ist.

Dazu kommt, daß es schon immer schwer war, die Thai Staatsbürgerschaft abzugeben. Daher würde ein solcher "Staatsbürgerschafts - Entzugsprozess" sicher lange dauern und man hat sicherlich die Möglichkeit juristisch dagegen vorzugehen.

Ob es dann letztendlich zu einem Entzug der Thai Staatsbürgerschaft kommt, vor allem vor dem Hintergrund, daß viele Thais, darunter auch Prominente aus Politik und der Unterhaltungsbranche, ganz offiziell zwei oder mehrere Pässe haben, ist fraglich.
Dennoch würde mich interessieren, ob da jemand etwas dazu weiß.
 

Pungparamee

Seit mehr als 20. Jahren dabei
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21 Mai 2009
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NRW und โกสุมพิสัย
@doc, ich kann Bigsexys Versteckspiel auch nicht wirklich nachvollziehen. Die Person(m/w) scheint irgendwelche Probleme der besonderen Art zu haben. Wie du auch schon treffend gesagt hast, hat man keinerlei Probleme, wenn man sich an die Regeln hält.
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
Inaktiver Member
26 Oktober 2008
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Pattaya / Kummerland
Ich weiß auch nicht, was er hat.

Ich wollte ihm nur helfen, aber er liest nicht richtig mit, zweifelt alles mit Hinweis auf die alte Regelung und der Tatsache, daß ER nichts im www. findet, an und vergreift sich auch noch im Ton.

Dann soll er halt sehen, wie er klar kommt.

Ich ärgere mich - und zwar nicht über ihn, sondern über mich, daß ich mich wieder so lange für nix und wieder nix mit ihm beschäftigt habe.
 

Skipper

In Memoriam
Verstorben
24 Oktober 2008
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@Doc

alles gut erklärt. Einbürgerungstest nicht vergessen!

Hier die 310 Frage zum Üben. Ist ganz einfach. Selbst ich hatte beim ersten Versuch insgesamt 3 Fehler, Madam hatte 5 Fehler. Wenn mans zweimal gemacht hat, besteht auch der größte Depp mit 0 Fehlern.

"http://oet.bamf.de/pls/oetut/f?p=514:1:3079779607968291:::::"]http://oet.bamf.de/pls/oetut/f?p=514:1:3079779607968291:::::[/URL]

(Aber man sollte es sich vorher schon mal ansehen, denn ne Bekannte von Madam hat es tatsächlich geschafft, mehr Fragen falsch als richtig machen...allerdings ist die auch nachweislich keine ausgesprochene Leuchte und hat nicht mal B1 geschweige denn B2. Aber okay, B1 reicht ja auch - denn die wollen die Latte ja nicht zu hoch legen, da wir Deutsche ja eh zukünftig zu wenig sind...da kämpfen die selbst um die dusseligsten Thais als Neubürger, lol.)
 

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