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Deutsche Staatsbuergerschaft

Kolati

Es kann nur einen geben..
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20 August 2009
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Ich habe klar und deutlich geschrieben, die Doppelstaatsbürgerschaft ist seit letztem Mai FÜR THAIS eingetreten.

Davon ist das Ausländeramt in Düsseldorf noch nicht informiert worden...
Bei meiner telefonischen Nachfrage wurde mir dies nicht bestätigt...

Vielleicht kann es Abweichungen zwischen den Bundesländern geben, aber eigentlich sollte ein Gesetz flächendeckend für Deutschland gelten..
 

Pungparamee

Seit mehr als 20. Jahren dabei
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21 Mai 2009
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NRW und โกสุมพิสัย
@Bigsexy, ich hatte dir doch schon den Link gegeben:

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat nunmehr am 28.08.2012 mitgeteilt, dass es derzeit nicht absehbar ist, ob und wann eine reguläre Bearbeitung von Entlassungsanträgen durch die thailändischen Behörden erfolgen wird. Thailändische Einbürgerungsbewerber werden daher bis auf weiteres ab sofort unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit nach § 12 abs. 1 Satz 2 Nr. 2 eingebürgert.

Nimm den Ausschnitt mit und halte dem Sachbearbeiter den Ausschnitt unter die Nase! Es gibt diesen Erlass für NRW
 
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Bigsexy

Member Inaktiv
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24 November 2010
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Danke Pungparamee, jetzt verstehe ich, was du meinst.

Ich habe mir das angesschaut und ich intepretiere es so: (korrigiert mich, falls ich was falsch sage).
Man darf den alten Staatsbürgerschaft (Thai) behalten, so lange der Ausburgerungsland (Thai) des Antragstellers
die Ausbürgerung verweigerst oder der Antragsteller muss nachweisen, dass er/sie alles Möglichkeiten getan hat um auszubürgern, jedoch erfolgslos.
Dann darf der Antragsteller den alten Staatsbügerschaft behalten und trotzdem den deutsche Staatsangehörigkeit annehmen. Das Gesetz ist nicht seit kurzen sondern schon lange her.
Thailand verweigert aber keine Ausbürgerung im normalen Fall.

Es ist aber keine offiziele völkerrechtliche Vertrag zwischen der beteiligte Länder, wie Kanada & Deutschland.

Eine andere Frage von mir,
Wissen die Thai Regierung, dass deine Frau den deutsche Staatsbürgerschaft hat?



.
 

Kolati

Es kann nur einen geben..
Inaktiver Member
20 August 2009
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Leverkusen und Solingen wissen auf jeden Fall davon.


Wahrscheinlich weil es dort keine Thais gibt und deshalb nie Anträge gestellt wurden...:bigg

Für uns ist die Auslegung der doppelten Staatsbürgerschaft ohnehin nicht von Bedeutung, weil wir diese nicht anstreben...
Trotzdem wäre es nicht schlecht, Klarheit zu bekommen wie zukünftig einheitlich verfahren wird...
 

Pungparamee

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21 Mai 2009
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NRW und โกสุมพิสัย
Thailand verweigert aber keine Ausbürgerung im normalen Fall.

Verweigern nicht, aber verzögert bis zum Sanktnimmerleinstag und das, ist nach deutschem Recht, nicht zumutbar.

Ich habe dir ein Schreiben zukommen lassen, das dir weiterhilft. Mehr, gibt es von meiner Seite zum Thema nicht mehr.

Gruß
 
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Bigsexy

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24 November 2010
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Verweigern nicht, aber verzögert bis zum Sanktnimmerleinstag und das, ist nach deutschem Recht, nicht zumutbar.
und hier liegt der Hund begraben.
war heute bei Ausländeramt, ein definitiv NEIN,
wäre echt schön gewesen, dann hätte man wahrscheinlich eine kleine Pattaya in Berlin:bigg
 
Cosy Beach Club

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
Inaktiver Member
26 Oktober 2008
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Pattaya / Kummerland
lies mal das, vielleicht verstehst du es besser, was ich meine.
"http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf"]http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf[/URL]
vorallem den § 12

und vielleicht noch das
"http://www.thaigeneralkonsulat.de/de/consular/ausbuergerung.html"]http://www.thaigeneralkonsulat.de/de/consular/ausbuergerung.html[/URL]

Sorry, aber ich habe keine Zeit für ein Studium von Gesetzen.

EINFACHER wäre es, wenn Du mal meine Fragen beantworten würdest.

WAS wurde abgelehnt? Wozu gab es ein NEIN?

Außerdem warst Du doch auf der Ausländerbehörde. Was hat das jetzt mit den Regeln des Thail. Generalkonsulates zu tun?
 

Bigsexy

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24 November 2010
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Nein, für ein offiziele Doppelstaatsangehörigkeit Thai/deutsch

Es ist von der deutsche Seite gegeben, wenn die Ausbürgerung als schwierig bis unzumutbar erwiesen ist.
 

blokk

CNX-Feteschist
Inaktiver Member
28 Januar 2011
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da, wo es flach wird in D
Um was anderes gehts doch in diesem Fred nicht nicht.

Von deutscher Seite wird es toleriert, die andere Seite ist aus deutscher Sicht irrelevant. Wie der Inhaber mir zwei Pässen mit der Sache umgeht, ist wiederum aus deutscher Sicht völlig nichtig.

Denn selbstverständlich kann eine Thailänderin nicht mit ihrem thailändischen Pass in LOS einreisen und mit ihrem deutschen Pass ausreisen. Denn wenn sie mit ihrem deutschen Pass ausreisen will, benötigt sie einen Einreisevermerk in ihrem deutschen Pass. Ohne den gilt sie als illegal eingereist.

Und spätestens dann wird der thailändische Staat darauf aufmerksam, dass sie zwei legale Pässe hat. Und spätestens dann greifen die Maßnahmen, die die thailändische Regierung getroffen hat, um Thailand vor einer Überfremdung zu schützen.

Davon ausgenommen sind natürlich Migranten mit chinesischem Hintergrund. :rock
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
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26 Oktober 2008
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Pattaya / Kummerland
Nein, für ein offiziele Doppelstaatsangehörigkeit Thai/deutsch

Es ist von der deutsche Seite gegeben, wenn die Ausbürgerung als schwierig bis unzumutbar erwiesen ist.

Da hat man Dich falsch informiert:

Wenn eine Thai das Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat (Bedingungen bei bamf.de nachzulesen), dann darf sie diese auch beantragen und bekommt sie auch.

Früher mußte sie hierfür die Thailändische abgeben - seit Mai letzten Jahres nicht mehr.

Hier in München rennen auf der Einbürgerungsbehörde mittlerweile viele Thais rum - hat sich wohl langsam rumgesprochen.


Was allerdings ganz klar in den Bedingungen steht, ist daß man die Deutsche Staatbürgerschaft verliert, wenn man eine weitere annimmt - das gilt nicht nur für Leute, die die Deutsche Staatbürgerschaft später im Leben erworben haben sondern auch für gebürtige Deutsche.

Falls Du also gebürtiger Thai sein solltest (aus für mich unverständlichen Gründen machst Du ja leider ein großes Geheimnis aus Deiner ehemaligen Staatsbürgerschaft - und das obwohl Du hier mit einem Nick gemeldet bist, denn "groß" und "sexy" sind wir hier doch alle) und vor letztem Mai bereits die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hast und daher die Thailändische nach altem Recht abgegeben hast, DANN kann es sein, daß der Deutsche Staat es nicht mehr akzeptiert, daß Du wieder die Thailändische annimmst und Du in diesem Fall die Deutsche wieder verlieren würdest.
 

Bigsexy

Member Inaktiv
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24 November 2010
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Früher mußte sie hierfür die Thailändische abgeben - seit Mai letzten Jahres nicht mehr.
Ich weiss gar nicht woher du den info her hast, aber es kann sein, dass dies stimmt. Dann muss ich wohl mit einer Scheuknappe in den letzten Jahren durch Leben gelaufen bin.
Nur wenn du mal in der Webseite der Botschaft in Frankfurt liest, ist eine Ausbürgerungsbedingungen / -santrag immer noch aktuell. Wieso soll jemanden ausbürgen, wenn er den Doppelstaatsbürgerschaft erhalten kann?

Ich rufe nächste Woche bei der Botschaft an und hoffentlich einen richtigen Auskunft zu kriegen. Denn die Sache ist mir schon wichtig.

Was allerdings ganz klar in den Bedingungen steht, ist daß man die Deutsche Staatbürgerschaft verliert, wenn man eine weitere annimmt - das gilt nicht nur für Leute, die die Deutsche Staatbürgerschaft später im Leben erworben haben sondern auch für gebürtige Deutsche.

Ist der Aussage etwas wiedersprüchlich zu den oberen? Mir ist nur nicht bekannt, seit wann Deutschland & Thailand eine Abkommen fürr Doppelstaatsbürgerschaft geeinigt haben sowie Deutschland und der Schweiz.


Was mich angeht, möchte ich lieber anonym bleiben, da habe ich meine eigene Gründe. Du magst wohl gerne jemanden
heraus zu kitzeln / fordern. Sicherlich kennst du aus dem Sport, falls der rechte haken trifft, da fällt sogar Charl Bukowski bzw. jemanden der beim 120Kg Bankdrücken kein Problem hat.
 

rainzman

Mr. nice guy
   Autor
20 Mai 2010
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Ich habe das meiner Ex erzählt die seit fast 7 Jahren Deutsche ist und auch ihre Thai Staatsangehörigkeit abgeben musste.

Sie will jetzt ernsthaft versuchen sich Ihren Thai Pass zurück zu holen um dann 2 Staatsangehörigkeiten zu haben.
Eigentlich sinnfrei denn sie ist inzwischen deutscher als ich :ironie und will auch gar nicht wieder zurück um in Thailand zu leben. Sowas gibt es auch ist aber eine andere Geschichte..

Ich werde hier mal berichten ob Sie es schafft bzw. ob es überhaupt möglich ist
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
Inaktiver Member
26 Oktober 2008
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Pattaya / Kummerland
Ich weiss gar nicht woher du den info her hast, aber es kann sein, dass dies stimmt.
Nur wenn du mal in der Webseite der Botschaft in Frankfurt liest, ist eine Ausbürgerungsbedingungen / -santrag immer noch aktuell. Wieso soll jemanden ausbürgen, wenn er den Doppelstaatsbürgerschaft erhalten kann?

Ist der Aussage etwas wiedersprüchlich zu den oberen? Mir ist nur nicht bekannt, seit wann Deutschland & Thailand eine Abkommen fürr Doppelstaatsbürgerschaft geeinigt haben sowie Deutschland und der Schweiz.

Was mich angeht, möchte ich lieber anonym bleiben.

Mir hat das letztes Jahr ein Freund erzählt, der in Erding wohnt und seine Thailändische Stieftochter einbürgern wollte und dies auf der dortigen Ausländerbehörde erfahren hat. Daraufhin habe ich im Internet die Nummer der Einbürgerungsstelle von München (da wohne ich) rausgesucht, angerufen und gefragt und erst DANN hat man mir das bestätigt.

Wieso jemand ausbürgern, wenn er die Doppelstaatsbürgerschaft erhalten kann? WEIL das eben immer noch für die meisten Nationalitäten so gilt.

Aber für einige wenige eben nicht. Welche das alles sind, weiß ich nicht, aber TH gehört - und das schreibe ich jetzt zum zigten Mal - seit letztem Mai dazu!

Die Aussage ist nicht widersprüchlich, aber sicherlich ungerecht. Denn wieso darf ein Thai die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und dabei die Thailändische behalten, während z.B. ein Deutscher, falls er die Thailändische beantragt, weil er dort meinetwegen lebt und sein Land nicht auf den Namen seiner Ex Bar Hure eintragen lasse möchte, seine Deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verliert.
Mal was Neues: INLÄNDERDISKRIMINIERUNG!!

Was Deine Anonymität betrifft: Wir alle wollen hier anonym bleiben, aber manchmal machst Du es den anderen membern leichter Dir eine Frage zu beantworten, wenn Du ein wenig von Dir preis gibst.

Ich habe schließlich nach Deiner ehemaligen Nationalität gefragt und nicht nach Deinem Namen und Geburtsdatum. Angenommen, Du schreibst, Du warst früher Türke, dann bist Du immer noch anonym, denn das trifft auf mehrere Hunderttausende in Deutschland zu. Oder Du warst früher Thai - immer noch einige Tausend.

Ich habe beispielsweise oft geschrieben, daß ich in München lebe (tun fast 2 Mio) und daß ich mit einer Thai verheiratet bin (engt den Kreis schon auf einige Hundert oder Tausend ein) - deswegen ist meine Anonymität nicht weg.

Jeder schreibt hier auch ein wenig von sich selbst - wer überhaupt nichts von sich erzählt, hat etwas zu verbergen oder ist paranoid.

Aber behalte Deine "Geheimnisse" ruhig für Dich - ich habe so das Gefühl, daß mein Leben trotzdem weiterlaufen wird.

In jedem Fall viel Glück bei dem, was Du da mit der Thai Staatsbürgerschaft vor hast, was immer das auch sein mag, denn auch daraus machst Du ja ein Geheimnis.
 

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