Die Aussage ist teilweise richtig (1. Satzteil) und dann leider völlig falsch (2. Satzteil). Natürlich muss man den Thaipass mitbringen um sich auszuweisen und sich zu identifizieren. Aber die Löschung des Aufenthaltstitels ist falsch. (Ich werde das aber kommenden Donnerstag nochmal extra für dich verifizieren!!! Also stellen wir das mal zurück.)
Was ist zum Beispiel, wenn die Thaifrau (jetzt deutsche Frau) mal 6-10 Jahre in Thailand ist? Thaipässe gelten aber nur 5 Jahre...die hat dann also längst nen neuen Pass ohne eine Niederlassungserlaubnis.
Text:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Ausländerbehörde
Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
BESCHEINIGUNG
Hiermit wird gem. § 51 Abs. 2 AufenthG bestätigt, dass Frau Madame XP-8, geboren am xx.xx.xxxx im Isaan, im Besitz einer Niederlassungserlaubnis ist.
Sie gilt unabhängig von der Dauer eines Auslandsaufenthaltes fort.
Unterschrift/Siegel
Text Ende.
Dieses Schreiben sollte man sich bei einem amtlichen Übersetzer ins Thai übersetzen lassen und anschließend beglaubigen lassen und bei der Ausreise von Thailand nach Deutschland IMMER mitführen. (Damit der Immigrations-Beamte in Thailand am Airport oder die Thais beim CheckIn am Airport das auch lesen können...)
Sorry, mein Lieber, aber da bringst Du einige Sachen durcheinander:
1. Bleiben wir mal bei einer Thai mit Niederlassungserlaubnis:
Zur Erhaltung dieser Niederlassungerlaubnis MUSS ihr Lebensmittelpunkt in D sein; sie sollte daher D möglichst nicht länger als 6 Monate verlassen.
Da die Passkontrolleure am D Flughafen allerdings selten die Ein- Und Ausreisestempel kontrollieren ist das relativ egal, denn solange die Ehe besteht, erlischt die Nierlassungserl. nicht.
Zur Sicherheit kann man, wenn z.B. ein längerer Auslandsaufenthalt ansteht (Weltreise, Verwandte Pflegen, Business, etc) sich ein solches Schreiben, wie Du es zitierst hast, ausstellen lassen.
Wenn der Pass in TH abläuft, dann läßt man sich einfach dort einen neuen machen und reist mit dem alten entwerteten Pass (worin die Niederlassungserl. gestempelt ist) und dem neuen Pass in D ein - das geht sogar bei mehreren Ein- und Ausreisen, da es ja möglich sein kann, daß die Beantragung der neuen Niederlassungserlaubnis (mittlerweile wohl so eine Art Scheckkarte) länger dauert (in München dauert alleine der Termin dafür ca. 4 Monate und bis das Ding dann da ist nochmal 2 bis 6 Wochen).
Problematisch könnte es allerdings werden, wenn der Thai Pass während eines längeren TH Aufenthaltes abläuft und man sich lange keinen neuen machen läßt - DANN fällt auf, daß Madame schon länger im Ausland war und wenn man DANN bei der Einreise in D so ein Schreiben dabei hat, ist das sehr hilfreich.
(all das erfuhr ich durch einen Anruf beim Bürgerbüro des Bundesgrenzschutz)
2. Madame will nun einen deutschen Paß:
DA wird tatsächlich bei der Erteilung der Staatsbürgerschaftsurkunde im Thai Pass der Aufenthaltstitel ungültig gestempelt. Das ist, so wurde mir mehrfach gesagt, unumgänglich, denn "nun braucht sie den ja nicht mehr".
Meine Frage, ob man den nicht einfach lassen könnte wurde von der Beamten der Einbürgerungsbehörde ganz klar mit NEIN beantwortet.
Wenn Madame nun eine alten Pass mit ungültig gestempeltem Aufenthaltstitel hat oder einen neuen ohne jeglichen Aufenthaltstitel, dann wird dem Passkontrolleur in TH das obige Schreiben auch trotz Übersetzung ziemlich egal sein, denn der kennt nur seine Bestimmungen und weiß wie ein deutschen Visum/Aufenthaltstitel aussieht.
Was man auch machen kan, ist sich in der deutschen Ausländerbehörde in den TH Pass einen Stempel geben zu lassen, wo sinngemäß steht "der Inhaber dieses Passes ist dazu berechtigt, in die Bundesrepublik uneingeschränkt einzureisen" oder so ähnlich.
Das ist sogar noch offizieller, da es ja direkt im Pass steht und man könnte diese Seite kopieren und amtlich ins Thailändische übersetzen lassen. Allerdings wird der Beamte sicherlich fragen, warum man nicht den übliche Stempel bzw. Karte hat.
In jedem Fall bin ich gespannt, was Deine Recherchen ergeben.
Das einzige, was der Vollpfosten noch nicht klar ist. Der deutsche offiziele Doppelstaatszugehörigkeit, was seit letzte Mai 2012 sein solltest.
Dass Doppelstaatsangehörigkeit bei der Thai geben, das habe ich hier öfter erwähnt. Die Gründe habe ich schon öfter genannt, sogar den passende §§§. Es ist nur keine offiziele Doppelstaatsangehörigkeit zwischen die Länder.
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Das das geht, haben hier wohl schon mehrere geschrieben. Wenn Du Dich weiterhin weigern willst, das zu glauben, ist das Dein Problem.
Ausserdem hat hier ja jemand weiter oben sogar ein offizielles Dokument eingestellt, daß die Doppelstaatsbürgerschaft für Thais jetzt erlaubt ist.Warum druckst Du das nicht aus und zeigst es dem Beamten, der Dir NEIN gesagt hat??
Eine OFFIZIELLE Staatsbürgerschaft ZWISCHEN D und TH gibt es NICHT. Das dürftest Du aus den letzten posts entnehmen.
D hat für sich entschieden, das zuzulassen. Das heißt noch lange nicht, daß das in TH auch erlaubt ist