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Deutsche Staatsbuergerschaft

Beachroad

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17 März 2013
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Thailand/Phills/D
Es wäre angebrachter Fakten zum Thema zu posten als pauschal Leute als Vollpfosten zu betiteln. Sollte das Forenregelnconfirm sein kann ich mir gern weitere postings verkneifen.

Eine schriftl. Antwort ist sicher wertvoller aber ich habe das Tel. Gespräch schriftlich der Ausl. Beh. bestätigt und keinen Widerspruch erhalten.

Eine sachliche Ergänzung zu diesem Thema Einbürgerung wäre nützlicher gewesen.
 

Skipper

In Memoriam
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24 Oktober 2008
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Na, da fühlt sich ja mal der richtige angesprochen. Man möchte dir unvermittelt ein fröhliches "Geh sterben!" zurufen, wenn man deine Postings so liest.. Was die Fakten angeht, werde ich die sicherlich noch posten wenn ich alles ausformuliert habe und/oder mich danach ist.

Edit: Upps, dich meine ich gar nicht. Ich halte den User "Bigsexy" für den totalen VOLLPFOSTEN. Dementsprechend bezieht sich obiger Satz natürlich auf den!!!

Die Ausl. Beh. beantwortete meine schriftl. Anfrage leider nur telefonisch.

Bei dir war lediglich deine "Telefonangabe" etwas schwammig...sorry...aber darüber was man mit so einer "telefonischen Angabe" anfangen sollte, kannst du ja nochmal nachdenken...und ob die dich in womöglich 6-8-10 Jahren weiter bringt.
 

Skipper

In Memoriam
Verstorben
24 Oktober 2008
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Recherche 1. Teil

Sag bitte SOFORT Bescheid, falls Du etwas erfährst.

Das ist alles nicht so einfach, da selbst bei den Behörden hier derzeit eine "gewisse Unsicherheit“ herrscht. Aber man kann sich mit durchschnittlicher Intelligenz durchaus an das Thema herantasten. Das geht alles nicht von heute auf morgen, (so man nicht auf irgendwelche telefonischen Auskünfte vertrauen will, die recht schnell gegeben werden, einfach um den gemeinen Bürger - den man als zuständiger Beamter eh für einen -zumindest ehemaligen- Sextouristen hält und entsprechend mit "mündlichen Zusagen" abgewimmelt zu werden), denn man muss da sowohl bei der AUSLÄNDERBEHÖRDE als auch beim BÜRGERAMT (so heißt das in Berlin) also der MELDESTELLE, oder bei der EINWOHNERMELDEBEHÖRDE (so heißt das in NRW) nachfragen. Wie das in den anderen Bundesländern heißt, weiß ich nicht - aber ihr wisst sicherlich welche Behörde in den jeweiligen für euch zuständigen Bundesländern gemeint ist.

Das mal als grundsätzliche Anlaufstellen.


Mir und auch anderen wurde mitgeteilt, dass man zum Abholen der Staatsbürgerschaftsurkunde den Thai Pass mitbringen muss, zwecks Identifikation UND Löschung des bisherigen Aufenthaltstitels.

Die Aussage ist teilweise richtig (1. Satzteil) und dann leider völlig falsch (2. Satzteil). Natürlich muss man den Thaipass mitbringen um sich auszuweisen und sich zu identifizieren. Aber die Löschung des Aufenthaltstitels ist falsch. (Ich werde das aber kommenden Donnerstag nochmal extra für dich verifizieren!!! Also stellen wir das mal zurück.)

Die Problematik liegt auch sowieso ganz woanders. Vordergründig denkt man, da muss eine Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis in den Pass und alles ist easy. Ist es nicht!

Was ist zum Beispiel, wenn die Thaifrau (jetzt deutsche Frau) mal 6-10 Jahre in Thailand ist? Thaipässe gelten aber nur 5 Jahre...die hat dann also längst nen neuen Pass ohne eine Niederlassungserlaubnis.

Also bei uns ist dieser Fall durchaus realistisch denkbar. 6-10 Jahre auf der Farm, dann Langeweile, zurück nach Berlin...upps, neuer Thaipass, nix drin....arme Madame?

Ich habe das Problem heute eindringlich auf der AUSLÄNDERBEHÖRDE erörtert. Und ich habe das Ergebnis natürlich NICHT telefonisch SONDERN schriftlich!

Ich habe keinen Scanner, daher schreibe ich den Text ab. (@Doc bekommt ne Kopie, dem muss ich ja eh ne Geburtstagskarte schicken, da packe ich die Kopie mit rein.)

Text:


Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Ausländerbehörde

Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin

BESCHEINIGUNG

Hiermit wird gem. § 51 Abs. 2 AufenthG bestätigt, dass Frau Madame XP-8, geboren am xx.xx.xxxx im Isaan, im Besitz einer Niederlassungserlaubnis ist.

Sie gilt unabhängig von der Dauer eines Auslandsaufenthaltes fort.

Unterschrift/Siegel



Text Ende.


Dieses Schreiben sollte man sich bei einem amtlichen Übersetzer ins Thai übersetzen lassen und anschließend beglaubigen lassen und bei der Ausreise von Thailand nach Deutschland IMMER mitführen. (Damit der Immigrations-Beamte in Thailand am Airport oder die Thais beim CheckIn am Airport das auch lesen können...)

Von Seite der Ausländerbehörde ist nun also alles klar.

Aber wir sind ja nicht faul...und recherchieren natürlich weiter.

Denn nicht zu früh freuen, es gibt in Deutschland viele Ämter und viele Zuständigkeiten und oft weiß die linke Hand nicht was die rechte Hand tut.

Deswegen habe ich nächsten Donnerstag einen Termin beim BÜRGERAMT und der dortigen zuständigen Stelle. Und dann schauen wir mal, wie die an die Problematik herangehen. (Ohne denen zu verraten, wie die Ausländerbehörde das heute augenscheinlich schon gelöst hat, lol.)

Ein Schritt ist also schon mal gemacht, aber noch sind wir nicht am Ende des Weges.

Und was irgendwer telefonisch sagt, das interessiert in diesem Zusammenhang am Allerwenigsten...denn da kann ich mich in 10 Jahren NICHT drauf berufen.


Das hier war also nur ein ZWISCHENBERICHT, den ich eigentlich nur privat mit @Doc Holiday austauschen wollte. Aber auf Grund der vielen „Scheißhausparolen“ die ich hier lesen musste und weil @Pungparamee scheinbar auch Interesse an der Thematik hat (und er bei mir noch was gut hat) habe ich jetzt doch mal etwas ausführlicher gepostet.

Wie gesagt: Ich wiederhole mich da....User die in anderen Threads als VOLLPFOSTEN in Erscheinung getreten sind und sich in dieser Rolle offensichtlich durchaus wohlfühlen (ich sehe das ja an den ganzen Postings die ich täglich löschen muss) brauchen an dieser Stelle NICHT mit mir zu diskutieren, da meinerseits absolut kein Interesse besteht, mich mit solchen Leuten, die lediglich ein „gefährliches Halbwissen“ verbreiten und sich versuchen dadurch wichtig zu machen, auszutauschen.
 
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ale

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25 Juli 2011
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AW: Deutsche Staatsbuergerschaft

Also das mit der Löschung kann ich so bestätigen, war bei meiner Frau auch so und hat mich damals auch verwundert. Auf Nachfrage bekam ich zur Antwort sie brauche den Titel nicht mehr.
 

Bigsexy

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Der Vollpfosten hat selbst die Einbürgerungsverfahren schon längst hinter sich und ist nicht mehr bei der Recherche und vorallem der ist der Dauerbegleiter für ein paar "dumme" Thai, die mit der Einbürgerung Schwierigkeiten haben.

Das einzige, was der Vollpfosten noch nicht klar ist. Der deutsche offiziele Doppelstaatszugehörigkeit, was seit letzte Mai 2012 sein solltest.

Dass Doppelstaatsangehörigkeit bei der Thai geben, das habe ich hier öfter erwähnt. Die Gründe habe ich schon öfter genannt, sogar den passende §§§. Es ist nur keine offiziele Doppelstaatsangehörigkeit zwischen die Länder.
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
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26 Oktober 2008
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Die Aussage ist teilweise richtig (1. Satzteil) und dann leider völlig falsch (2. Satzteil). Natürlich muss man den Thaipass mitbringen um sich auszuweisen und sich zu identifizieren. Aber die Löschung des Aufenthaltstitels ist falsch. (Ich werde das aber kommenden Donnerstag nochmal extra für dich verifizieren!!! Also stellen wir das mal zurück.)

Was ist zum Beispiel, wenn die Thaifrau (jetzt deutsche Frau) mal 6-10 Jahre in Thailand ist? Thaipässe gelten aber nur 5 Jahre...die hat dann also längst nen neuen Pass ohne eine Niederlassungserlaubnis.

Text:


Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Ausländerbehörde

Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin

BESCHEINIGUNG

Hiermit wird gem. § 51 Abs. 2 AufenthG bestätigt, dass Frau Madame XP-8, geboren am xx.xx.xxxx im Isaan, im Besitz einer Niederlassungserlaubnis ist.

Sie gilt unabhängig von der Dauer eines Auslandsaufenthaltes fort.

Unterschrift/Siegel



Text Ende.


Dieses Schreiben sollte man sich bei einem amtlichen Übersetzer ins Thai übersetzen lassen und anschließend beglaubigen lassen und bei der Ausreise von Thailand nach Deutschland IMMER mitführen. (Damit der Immigrations-Beamte in Thailand am Airport oder die Thais beim CheckIn am Airport das auch lesen können...)


Sorry, mein Lieber, aber da bringst Du einige Sachen durcheinander:

1. Bleiben wir mal bei einer Thai mit Niederlassungserlaubnis:

Zur Erhaltung dieser Niederlassungerlaubnis MUSS ihr Lebensmittelpunkt in D sein; sie sollte daher D möglichst nicht länger als 6 Monate verlassen.
Da die Passkontrolleure am D Flughafen allerdings selten die Ein- Und Ausreisestempel kontrollieren ist das relativ egal, denn solange die Ehe besteht, erlischt die Nierlassungserl. nicht.

Zur Sicherheit kann man, wenn z.B. ein längerer Auslandsaufenthalt ansteht (Weltreise, Verwandte Pflegen, Business, etc) sich ein solches Schreiben, wie Du es zitierst hast, ausstellen lassen.

Wenn der Pass in TH abläuft, dann läßt man sich einfach dort einen neuen machen und reist mit dem alten entwerteten Pass (worin die Niederlassungserl. gestempelt ist) und dem neuen Pass in D ein - das geht sogar bei mehreren Ein- und Ausreisen, da es ja möglich sein kann, daß die Beantragung der neuen Niederlassungserlaubnis (mittlerweile wohl so eine Art Scheckkarte) länger dauert (in München dauert alleine der Termin dafür ca. 4 Monate und bis das Ding dann da ist nochmal 2 bis 6 Wochen).

Problematisch könnte es allerdings werden, wenn der Thai Pass während eines längeren TH Aufenthaltes abläuft und man sich lange keinen neuen machen läßt - DANN fällt auf, daß Madame schon länger im Ausland war und wenn man DANN bei der Einreise in D so ein Schreiben dabei hat, ist das sehr hilfreich.

(all das erfuhr ich durch einen Anruf beim Bürgerbüro des Bundesgrenzschutz)


2. Madame will nun einen deutschen Paß:


DA wird tatsächlich bei der Erteilung der Staatsbürgerschaftsurkunde im Thai Pass der Aufenthaltstitel ungültig gestempelt. Das ist, so wurde mir mehrfach gesagt, unumgänglich, denn "nun braucht sie den ja nicht mehr".

Meine Frage, ob man den nicht einfach lassen könnte wurde von der Beamten der Einbürgerungsbehörde ganz klar mit NEIN beantwortet.

Wenn Madame nun eine alten Pass mit ungültig gestempeltem Aufenthaltstitel hat oder einen neuen ohne jeglichen Aufenthaltstitel, dann wird dem Passkontrolleur in TH das obige Schreiben auch trotz Übersetzung ziemlich egal sein, denn der kennt nur seine Bestimmungen und weiß wie ein deutschen Visum/Aufenthaltstitel aussieht.

Was man auch machen kan, ist sich in der deutschen Ausländerbehörde in den TH Pass einen Stempel geben zu lassen, wo sinngemäß steht "der Inhaber dieses Passes ist dazu berechtigt, in die Bundesrepublik uneingeschränkt einzureisen" oder so ähnlich.

Das ist sogar noch offizieller, da es ja direkt im Pass steht und man könnte diese Seite kopieren und amtlich ins Thailändische übersetzen lassen. Allerdings wird der Beamte sicherlich fragen, warum man nicht den übliche Stempel bzw. Karte hat.

In jedem Fall bin ich gespannt, was Deine Recherchen ergeben.


Das einzige, was der Vollpfosten noch nicht klar ist. Der deutsche offiziele Doppelstaatszugehörigkeit, was seit letzte Mai 2012 sein solltest.
Dass Doppelstaatsangehörigkeit bei der Thai geben, das habe ich hier öfter erwähnt. Die Gründe habe ich schon öfter genannt, sogar den passende §§§. Es ist nur keine offiziele Doppelstaatsangehörigkeit zwischen die Länder.
.

Das das geht, haben hier wohl schon mehrere geschrieben. Wenn Du Dich weiterhin weigern willst, das zu glauben, ist das Dein Problem.

Ausserdem hat hier ja jemand weiter oben sogar ein offizielles Dokument eingestellt, daß die Doppelstaatsbürgerschaft für Thais jetzt erlaubt ist.Warum druckst Du das nicht aus und zeigst es dem Beamten, der Dir NEIN gesagt hat??

Eine OFFIZIELLE Staatsbürgerschaft ZWISCHEN D und TH gibt es NICHT. Das dürftest Du aus den letzten posts entnehmen.

D hat für sich entschieden, das zuzulassen. Das heißt noch lange nicht, daß das in TH auch erlaubt ist
 

Pungparamee

Seit mehr als 20. Jahren dabei
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DA wird tatsächlich bei der Erteilung der Staatsbürgerschaftsurkunde im Thai Pass der Aufenthaltstitel ungültig gestempelt. Das ist, so wurde mir mehrfach gesagt, unumgänglich, denn "nun braucht sie den ja nicht mehr".

Bei meiner Frau ist diese Angelegenheit, nun schon 10 Jahre her. Damals wurde ebenfalls der Aufenthaltstitel im thailändischen Pass ungültig gestempelt. Für uns ist das auch nicht so wichtig, da wir keine Lust haben, alle 5 Jahre zur Botschaft zu pilgern um einen neuen Thaipass zu beantragen zumal das mit allem Drum und Dran auch noch einiges an Geld, Nerven und Zeit kostet. Die Verlängerung, beziehungsweise die Erneuerung der thailändischen ID Card ist uns da schon viel wichtiger und das, machen wir bei Bedarf in unseren Thailand Urlauben.
Sollte diese Angelegenheit wie von XP-8 recherchiert nun anders gehandhabt werden, dürfte das natürlich für einige Paare sehr interessant und von Nutzen sein. Ob sich das allerdings rechnet, ist eine andere Sache (Passerneuerung- Jahresvisa) Kosten-Nutzen Rechnung.

Gruß in die spannende Runde:bigg
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
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Bei meiner Frau ist diese Angelegenheit, nun schon 10 Jahre her. Damals wurde ebenfalls der Aufenthaltstitel im thailändischen Pass ungültig gestempelt. Für uns ist das auch nicht so wichtig, da wir keine Lust haben, alle 5 Jahre zur Botschaft zu pilgern um einen neuen Thaipass zu beantragen zumal das mit allem Drum und Dran auch noch einiges an Geld, Nerven und Zeit kostet. Die Verlängerung, beziehungsweise die Erneuerung der thailändischen ID Card ist uns da schon viel wichtiger und das, machen wir bei Bedarf in unseren Thailand Urlauben.
Sollte diese Angelegenheit wie von XP-8 recherchiert nun anders gehandhabt werden, dürfte das natürlich für einige Paare sehr interessant und von Nutzen sein. Ob sich das allerdings rechnet, ist eine andere Sache (Passerneuerung- Jahresvisa) Kosten-Nutzen Rechnung.

Gruß in die spannende Runde:bigg

Bei euren TH Urlauben könnt ihr übrigens auch gleich einen neuen Thai Pass für die Frau machen lassen - dauert nur wenige Tage. Aber wenn sie bei ihren Reisen den deutschen benutzt, ist es eh egal.

Bin mal gespannt, was die Recherchen von XP bringen. Sollte er tatsächlich ein Dokument oder Schreiben bekommen, wonach die Entwertung des Aufenthaltstitels im Thai Pass nicht zwingend ist, bzw. wonach man auch weiterhin in seinen (neuen) Thai Pass einen Titel bekommet (oder eben die neue "Scheckkarte"), dann wäre das für sehr viele Thais aus meinem Bekanntenkreis eine große Erleichterung.

Ich werde morgen nach TH reisen und dort bei den zuständigen Behörden ermitteln, inwieweit es bei der Ausreise aus TH Probleme geben könnte, wenn man den Thai Pass (mit dem entwerteten Aufenthaltstitel) UND zwecks Nachweis einer Einreiseerlaubnis den Deutschen Pass vorzeigen muss.
 

MatthiaS_S

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27 Juli 2011
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Meine Frau hat auch nach vielen Jahren nur ihre Thai-Staatsbürgerschaft. Sie will keine Deutsche werden. Einer doppelten Staatsbürgerschaft gegenüber bin ich generell abgeneigt. Wer Deutsche(r) werden will, sollte sich zu 100 % zu unserem Land bekennen – ohne Doppelpass-Hintertürchen. Hier die Privilegien (Vorteile im Sozialsystem, bei der Krankheits- und Altersversorgung oder beim Aufenthaltsrecht) abgreifen und im Herkunftsland keine Vorteile verlieren. Das ist keine Einstellung, die die deutsche Staatsbürgerschaft verdient.
 

Pungparamee

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Meine Frau hat auch nach vielen Jahren nur ihre Thai-Staatsbürgerschaft. Sie will keine Deutsche werden. Einer doppelten Staatsbürgerschaft gegenüber bin ich generell abgeneigt. Wer Deutsche(r) werden will, sollte sich zu 100 % zu unserem Land bekennen – ohne Doppelpass-Hintertürchen. Hier die Privilegien (Vorteile im Sozialsystem, bei der Krankheits- und Altersversorgung oder beim Aufenthaltsrecht) abgreifen und im Herkunftsland keine Vorteile verlieren. Das ist keine Einstellung, die die deutsche Staatsbürgerschaft verdient.

Lieber Mattias, das ist die Ansicht deiner Gattin, eine Ansicht, die sich gerade im letzten Jahr bei vielen Thais schlagartig geändert hat. Die Gründe liegen ganz klar auf der Hand und die, haben Nichts damit zu tun den Status der doppelten Staatsbürgerschaft auszunutzen, sondern einfach durch den Beibehalt ihrer bisherigen Besitz und Erbrechte in Thailand.


Das man von Doppelstaatlern oder denen die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten/erhalten haben, auch eine gewisse Loyalität erwarten kann/ muss, ist ebenfalls logisch! Unkorrekte Subjekte wie z.B. Salafisten usw. die unsere, doch recht loyalen Politik ausnutzen, müsste man hingegen die Deutsche oder Doppelte wieder aberkennen können, wenn Sie sich zum Feindbild des Landes und der Bevölkerung machen.
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
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Meine Frau hat auch nach vielen Jahren nur ihre Thai-Staatsbürgerschaft. Sie will keine Deutsche werden. Einer doppelten Staatsbürgerschaft gegenüber bin ich generell abgeneigt. Wer Deutsche(r) werden will, sollte sich zu 100 % zu unserem Land bekennen – ohne Doppelpass-Hintertürchen. Hier die Privilegien (Vorteile im Sozialsystem, bei der Krankheits- und Altersversorgung oder beim Aufenthaltsrecht) abgreifen und im Herkunftsland keine Vorteile verlieren. Das ist keine Einstellung, die die deutsche Staatsbürgerschaft verdient.

Ich verstehe nicht, wieso sich jemand in Deinen Augen nicht zu Deutschland bekennt, bloß weil er seine alte Staatsbürgerschaft behalten möchte.
Ich sehe da keinen Widerspruch.
Wieso kann sich jemand nicht zu 2 oder mehreren Ländern "bekennen", vor allem wenn diese nicht im Krieg sind?

Im Zeitalter der Globalisierung, wo die Welt dank bisher nie dagewesener Reisemöglichkeiten und Internet immer kleiner wird, aber auch umwelttechnisch immer größere Schwierigkeiten zu bewältigen hat, sollten wir allmählich anfangen uns als Weltbürger anzusehen.
 
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Skipper

In Memoriam
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24 Oktober 2008
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Ich hab mal ein paar Müll-Postings gelöscht. Bleibt bitte beim Thema und fangt in diesem Thread nicht an zu politisieren oder zu moralisieren. Hier interessieren nur "sachliche Hinweise" konkret aufs Thema bezogen.
 

Beachroad

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17 März 2013
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Thailand/Phills/D
Wir waren heute bei unserer zuständigen Ausl. Behörde und erhielten u. a. die Auskunft das der B1 Test bei Menschen ab 65. Lebensjahr nicht mehr erforderlich ist. Oder bei ärztl. Bestätigung daß es nicht zumutbar ist aufgrund irgendwelcher Kranheiten.
 

lungeo

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21 Januar 2011
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Ich werde morgen nach TH reisen und dort bei den zuständigen Behörden ermitteln, inwieweit es bei der Ausreise aus TH Probleme geben könnte, wenn man den Thai Pass (mit dem entwerteten Aufenthaltstitel) UND zwecks Nachweis einer Einreiseerlaubnis den Deutschen Pass vorzeigen muss.

das interessiert die Thai-Immigration nicht, sondern lediglich die Airline - die verpflichtet ist, auf ein gültiges Visum zur Einreise zu bestehen.
Meine Frau und mein Sohn zeigen dann immer den deutschen Pass, das reicht.
 

Doc Holiday

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26 Oktober 2008
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Pattaya / Kummerland
das interessiert die Thai-Immigration nicht, sondern lediglich die Airline - die verpflichtet ist, auf ein gültiges Visum zur Einreise zu bestehen.
Meine Frau und mein Sohn zeigen dann immer den deutschen Pass, das reicht.


Die Immigration gehört als Behörde zur Polizei und ist zuständig für Ausländer in Thailand.

Die wollen wissen, wer alles aus oder einreist und wie lange der Ausländer in TH war.

Und die überprüfen auch, ob ein ausreisender Thai überhaupt sein Zielland bereisen darf. Von daher müssen alle ausreisenden Thais ebenfalls ihren Pass vorzeigen.

Seit einiger Zeit können die Thais aber auch an elektronischen Terminals ihre Pässe checken lassen und es gibt dort wohl auch keinen Stempel.

Wenn die dann hinterher lediglich noch einmal beim boarding ihre Pässe den Flugbegleitern vorzeigen müssen, dann dürfte es keine Probleme geben, denn denen dürfte es wohl egal sein, wieviel Pässe jemand hat.
 

lungeo

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21 Januar 2011
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Und die überprüfen auch, ob ein ausreisender Thai überhaupt sein Zielland bereisen darf. Von daher müssen alle ausreisenden Thais ebenfalls ihren Pass vorzeigen.

meine Frau ist nun bereits zigmal mit Thaipass (ohne Visum) nach Deutschland geflogen, ebenso mein Sohn. Auch er ohne deutsches Visum im Thaipass. Nie ein Problem. Der Pass wird durchgezogen, die Karte abgestempelt und in den Thai-pass geheftet, das wars.
Nie eine Frage nach dem Visum für Deutschland....
Beim Check-In Schalter jedoch jedesmal.
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
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26 Oktober 2008
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meine Frau ist nun bereits zigmal mit Thaipass (ohne Visum) nach Deutschland geflogen, ebenso mein Sohn. Auch er ohne deutsches Visum im Thaipass. Nie ein Problem. Der Pass wird durchgezogen, die Karte abgestempelt und in den Thai-pass geheftet, das wars.
Nie eine Frage nach dem Visum für Deutschland....
Beim Check-In Schalter jedoch jedesmal.

Auf die Gefahr hin, daß Du mich für doof hältst, aber ich will es hat genau wissen:

Also, Deine Frau hat beim Einchecken (Kofferabgabe) Ihren Pass und Ticket vorzeigen müssen und hat dann Ihre Boardkarte bekommen, richtig? (das wird vom Personal der Fluggesellschaft gemacht, also eher unbedenklich)

Aber DANN muss man ja noch durch die Passkontrolle und DORT muss man den Pass einem Immigrationsbeamten vorzeigen und DA, sagst Du, hat der Immibeamte die THAI Pässe von Frau und Sohn, in denen KEIN Visum und KEINE Nierderlassungserlaubnis für D war, einfach durchgezogen und gut ist??

Wenn das stimmt, werden viele bekannte Thais erleichtert aufatmen.

Doc

PS: Bei der letzten Einreise nach D konnte meine Frau einfach den TH Pass elektronisch checken lassen (das geht seit einiger Zeit, aber nur für Thais), so daß sie den Immibeamten umgangen hat, aber was ist, wenn die Geräte mal defekt sind?
 

lungeo

Member Inaktiv
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21 Januar 2011
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Auf die Gefahr hin, daß Du mich für doof hältst, aber ich will es hat genau wissen:

Also, Deine Frau hat beim Einchecken (Kofferabgabe) Ihren Pass und Ticket vorzeigen müssen und hat dann Ihre Boardkarte bekommen, richtig? (das wird vom Personal der Fluggesellschaft gemacht, also eher unbedenklich)

ja, Thaipass und auch als Nachweis für die Berechtigung zur Einreise den deutschen Pass dazu.

Aber DANN muss man ja noch durch die Passkontrolle und DORT muss man den Pass einem Immigrationsbeamten vorzeigen und DA, sagst Du, hat der Immibeamte die THAI Pässe von Frau und Sohn, in denen KEIN Visum und KEINE Nierderlassungserlaubnis für D war, einfach durchgezogen und gut ist??

richtig, der hat sozusagen die Thai aus dem Computer ausgetragen, kein Blick in den Pass selbst, ob hier ein Visum vorhanden ist.

Wenn das stimmt, werden viele bekannte Thais erleichtert aufatmen.

ich glaube die 2-Pass-Halter wissen das schon. Wurde schon oft in Foren genau erklärt, wie man aus- und einreist.
Immer mit dem gleichen Pass wieder einreisen, mit dem man ausgereist ist.

PS: Bei der letzten Einreise nach D konnte meine Frau einfach den TH Pass elektronisch checken lassen (das geht seit einiger Zeit, aber nur für Thais), so daß sie den Immibeamten umgangen hat, aber was ist, wenn die Geräte mal defekt sind?

kein Problem, der Immibeamte dürfte gar nicht wissen, in welchen der ca 200 Länder Thais ein Visa benötigen. Ausserdem ist das nicht sein Job. Auch hat meine Frau mal zusätzlich den deutschen bei der Immi vorgelegt, weil der im PC gesehen hat, das sie schon mal
mit dem deutschen ein und ausgereist ist. War auch kein Problem....
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
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26 Oktober 2008
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Pattaya / Kummerland
Ein grosses Danke für die Info.

Da wird einigen Bekannten ganze Gebirgszüge vom Herzen fallen!

Da allgemein bekannt ist, daß die Doppelstaatsbürgerschaft in TH nicht gerne gesehen wird, haben sich da einige Sorgen gemacht.

Ist übrigens auch für uns interessant: Ein Kumpel versucht gerade die TH Staatsbürgerschaft unter Beibehaltung der deutschen zu bekommen - bin mal gespannt wies ausgeht und ob die Thais von ihm erwarten, daß er die deutsche abgeben muss.
 

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