"grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde)."
Ich habe nur das gefunden, leider nichts genaues.
Ich kenne nur, so bald das Ausbürgerung Land des Antragstellers die Ausbürgerung verweigert (wie in Marroko), dann akzeptiert erst die Ausländerbehörde für die Doppelstaatsbuerger.
Wenn einer von Euch ein genaueres Info hat, wäre echt eine hilfreiche Info.
Da diese Versteckspiel bei der Behörde mit der Doppelstaatsbuergerschaft ist auf die Dauer ungesund.
Einbürgerungstest, da fällt mir was ein.
Entweder Test oder Schulzeugnis, ich habe die deutsche Schule nie von innen gesehen, deshalb auch kein Schulzeugnis.
Aber ich habe eine deutsche Hochschulabschluss, und dieser Hochschulabschluss ist bei der AB nicht anerkannt, mit der Begründung, es sei nicht "integrationsfähig". Es hätte eine Hauptschulabschluss ausgereicht.
Manchmal kann ich den deutsches Logik auch nicht verstehen.
Ich habe nur das gefunden, leider nichts genaues.
Ich kenne nur, so bald das Ausbürgerung Land des Antragstellers die Ausbürgerung verweigert (wie in Marroko), dann akzeptiert erst die Ausländerbehörde für die Doppelstaatsbuerger.
Wenn einer von Euch ein genaueres Info hat, wäre echt eine hilfreiche Info.
Da diese Versteckspiel bei der Behörde mit der Doppelstaatsbuergerschaft ist auf die Dauer ungesund.
Einbürgerungstest, da fällt mir was ein.
Entweder Test oder Schulzeugnis, ich habe die deutsche Schule nie von innen gesehen, deshalb auch kein Schulzeugnis.
Aber ich habe eine deutsche Hochschulabschluss, und dieser Hochschulabschluss ist bei der AB nicht anerkannt, mit der Begründung, es sei nicht "integrationsfähig". Es hätte eine Hauptschulabschluss ausgereicht.
Manchmal kann ich den deutsches Logik auch nicht verstehen.