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Joe

Condo kaufen in Pattaya

CampariO

Schreibwütig
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19 Januar 2012
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Eigentumswohnungen: Bis zu 49% eines registrierten Gebäudes dürfen von Ausländern erworben werden, sofern das Geld aus dem Ausland überwiesen wird. (las ich nach. Bedeutet , dass ich aus einem thai-Konto nicht zahlen darf. Damit konnte ich eine weitere Frage abklären, die mich hier interessierte.
Man kann "aus einem thai-Konto" bezahlen -um mal diese Bezeichnung zu übernehmen - wenn man eine Immobilie aus 2. Hand (mit Übertragung des Landtitels beim Landamt) kauft. Man lässt sich bei der Bank einen Cashier - Check auf den Namen des im Landtitel eingetragenen Besitzers ausstellen.
Ein Foto vom Scheck sollte man dem Makler - sofern einer eingebunden wird - übermitteln, der diesen prüft, ob richtig ausgestellt, sonst kann es beim Landamt Komplikationen geben.
Das kann ein Thai-Konto sein, oder auch ein USD-Konto oder was auch immer, das wird dann halt am Tag der Scheckausstellung umgerechnet.

Wenn man in Foreign Name kauft, lässt man sich von der Bank eine Bestätigung geben, dass das Geld für diesen Kauf vom Ausland überwiesen wurde (und natürlich noch von der Hausverwaltung eine Bestätigung geben lassen, dass das Condo in Foreign Name gekauft werden kann. Wenn es vorher in Foreign Name war, muss es noch lange nicht bedeuten, dass es wieder auf einen Ausländer angemeldet werden kann, denn bei einigen Condos gab es mehr als 50% Ausländeranteil, der dann wieder auf die 49% runtergedrückt werden muss).

Der Cashier - Check wird dann kopiert und die Kopie bekommt das Landamt am Tag der Übertragung. Die anderen Kosten wie Steuern, Landamtgebühren, Maklerkosten etc. werden entweder in Cash gezahlt oder per Banküberweisung online vor Ort. Erst an Ende wenn man das Chanote mit dem Namen in der Hand hält, wird der Scheck übergeben. Kann also nicht passieren, dass der Verkäufer einen übers Ohr haut.

Beim Kauf eines Condos vom Papier oder eines, dass sich im Bau befindet, geht das natürlich anders ab, da evtl. noch keine Landtitel für die Einheiten ausgestellt wurden. Und da kann man dann einiges verlieren.

Wenn du ernsthaft an einem Kauf interessiert bist, dann sprich mal mit einem Makler oder mach dich auf deren Webseiten schlau, wie das funktioniert.

Anmerkung:
Dies sind meine Erfahrungen, die möglicherweise nicht mehr aktuell sind. Jeder sollte sich selber bei mehreren zuverlässigen Stellen informieren.
 

Hohenstein

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übermitteln, der diesen prüft, ob richtig ausgestellt, sonst kann es beim Landamt Komplikationen geben.
Genau , bei mir hat ein „s“ im Name der Empfäger gefehlt - hat mich 6000 thb gekostet , Schek ändern geht nicht - der wird zugück“ gekauft“ und dann neu ausdgestellt , war soweit die Polizei zu rufen , aber meine Sekretöse hat mich anbehalten
 
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CampariO

Schreibwütig
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19 Januar 2012
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Genau , bei mir hat ein „s“ im Name der Empfäger gefehlt - hat mich 6000 thb gekostet , Schek ändern geht nicht - der wird zugück“ gekauft“ und dann neu ausdgestellt , war soweit die Polizei zu rufen , aber meine Sekretöse hat mich anbehalten

Hmm, bei meiner Frau hat die Bank glaube ich 20 oder 40 Baht für die Rücknahme des Schecks verlangt, als ein Kauf nicht zustande kam. War die Siam Commercial Bank. Da würde ich mir eine andere Bank suchen.
 
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Klimbim

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Man kann "aus einem thai-Konto" bezahlen -um mal diese Bezeichnung zu übernehmen - wenn man eine Immobilie aus 2. Hand (mit Übertragung des Landtitels beim Landamt) kauft. Man lässt sich bei der Bank einen Cashier - Check auf den Namen des im Landtitel eingetragenen Besitzers ausstellen.
Ein Foto vom Scheck sollte man dem Makler - sofern einer eingebunden wird - übermitteln, der diesen prüft, ob richtig ausgestellt, sonst kann es beim Landamt Komplikationen geben.
Das kann ein Thai-Konto sein, oder auch ein USD-Konto oder was auch immer, das wird dann halt am Tag der Scheckausstellung umgerechnet.

Wenn man in Foreign Name kauft, lässt man sich von der Bank eine Bestätigung geben, dass das Geld für diesen Kauf vom Ausland überwiesen wurde (und natürlich noch von der Hausverwaltung eine Bestätigung geben lassen, dass das Condo in Foreign Name gekauft werden kann. Wenn es vorher in Foreign Name war, muss es noch lange nicht bedeuten, dass es wieder auf einen Ausländer angemeldet werden kann, denn bei einigen Condos gab es mehr als 50% Ausländeranteil, der dann wieder auf die 49% runtergedrückt werden muss).

Der Cashier - Check wird dann kopiert und die Kopie bekommt das Landamt am Tag der Übertragung. Die anderen Kosten wie Steuern, Landamtgebühren, Maklerkosten etc. werden entweder in Cash gezahlt oder per Banküberweisung online vor Ort. Erst an Ende wenn man das Chanote mit dem Namen in der Hand hält, wird der Scheck übergeben. Kann also nicht passieren, dass der Verkäufer einen übers Ohr haut.

Beim Kauf eines Condos vom Papier oder eines, dass sich im Bau befindet, geht das natürlich anders ab, da evtl. noch keine Landtitel für die Einheiten ausgestellt wurden. Und da kann man dann einiges verlieren.

Wenn du ernsthaft an einem Kauf interessiert bist, dann sprich mal mit einem Makler oder mach dich auf deren Webseiten schlau, wie das funktioniert.

Anmerkung:
Dies sind meine Erfahrungen, die möglicherweise nicht mehr aktuell sind. Jeder sollte sich selber bei mehreren zuverlässigen Stellen informieren.


Das muss ich alles mal genauer in Ruhe überprüfen aber meine Recherche sagt mir, dass Du vermutlich richtig liegst. Am Ende werde ich aber einen Anwalt dort befragen.

Ich denke nicht, die dortige Praxis wasserdicht zu erfassen - sicher ist sicher. Aber es sieht für mich erst einmal alles logisch und korrekt aus was du hier ausführst.

Danke dafür
 
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Hohenstein

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Wenn das bei 49 % bleibt muss ich mich mit meinen 104 sqm zufrieden geben , wird nix mit Puff Zimmer 😂
 

CampariO

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19 Januar 2012
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Noch was zu Anwälten:
Bei einem Standard-Kauf, der von einem zuverlässigen, alteingesessenen Makler begleitet wird, benötigt man keinen Anwalt. Die kosten nur unnötig Geld. Bei einem Objekt hatte der Anwalt vom Verkäufer sogar ein falsches Formular uns mitgeteilt, und deshalb ging der Kauf beim Landamt nicht über die Bühne.

Der Makler arbeitet mit Anwälten zusammen oder hat einen im Team, sofern mal einer benötigt wird. Wenn ohne Makler gearbeitet wird und man sich nicht so auskennt oder nicht sehr gut Thai lesen kann, nimmt man sich einen Anwalt, der den (meist Standard-) Vertrag aufsetzt (kostet so um die 10.000 THB) und für extra Geld vielleicht noch die Eintragung im Chanote (Landtitel) überprüft, ob da noch eine Bank eingetragen ist oder wer der Besitzer ist. Das kann auch jemand machen, der Thai lesen kann und etwas Hirn besitzt. Bei unserem 1. Condo hatte ich auch einen Anwalt genommen, da kein Makler von der Partie war, die anderen Käufe haben wir mit dem Makler gemacht.

Der Makler setzt normalerweise seinen Standard-Vertrag auf, der dann so Dinge behandelt, wie bis wann die Überschreibung stattfinden soll und was passiert, wenn dieser Termin von einer der Parteien nicht eingehalten werden kann. Noch ein paar Fotos anhängen, was an Einrichtung zum Condo gehört (sonst steht man eventuell auf einmal in einem kahlen Raum nach der Übertragung) oder die Möblierung im Vertrag schriftlich festhalten. Die Makler haben da meist die besseren Vordrucke als ein Wald- und Wiesenanwalt, der vielleicht nur 1 oder 2 Mal eine Immobilie betreut hat und sonst Scheidungen abwickelt.

Gibt es ein paar Abnormalitäten (z.B. ein Bekannter oder Verwandter handelt mit Vollmacht für den Besitzer), auf jeden Fall einen erfahrenen Anwalt hinzuziehen. Hatte mal einen Kaufvertrag überprüfen lassen (Kosten 30.000 THB !!!), wo dann am Ende der Anwalt empfahl, vom Besitzer, der im Ausland lebte, eine notariell beglaubigte Vollmacht für den Verkauf vorzulegen. Die Vollmacht, die der Vermittler hatte, war nicht beglaubigt. Da hätte der Besitzer später den Kauf strittig machen können. Wenn man da ein Grundstück kauft, ein Haus baut und dann kommt einer an, sagt "Vielen Dank für die Blumen, aber das gehört jetzt mir und du bekommst nur das Geld für den Landkauf zurück", dann schaut man dumm aus der Wäsche.
 

Hohenstein

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Noch was zu Anwälten:
Bei einem Standard-Kauf, der von einem zuverlässigen, alteingesessenen Makler begleitet wird, benötigt man keinen Anwalt. Die kosten nur unnötig Geld. Bei einem Objekt hatte der Anwalt vom Verkäufer sogar ein falsches Formular uns mitgeteilt, und deshalb ging der Kauf beim Landamt nicht über die Bühne.

Der Makler arbeitet mit Anwälten zusammen oder hat einen im Team, sofern mal einer benötigt wird. Wenn ohne Makler gearbeitet wird und man sich nicht so auskennt oder nicht sehr gut Thai lesen kann, nimmt man sich einen Anwalt, der den (meist Standard-) Vertrag aufsetzt (kostet so um die 10.000 THB) und für extra Geld vielleicht noch die Eintragung im Chanote (Landtitel) überprüft, ob da noch eine Bank eingetragen ist oder wer der Besitzer ist. Das kann auch jemand machen, der Thai lesen kann und etwas Hirn besitzt. Bei unserem 1. Condo hatte ich auch einen Anwalt genommen, da kein Makler von der Partie war, die anderen Käufe haben wir mit dem Makler gemacht.

Der Makler setzt normalerweise seinen Standard-Vertrag auf, der dann so Dinge behandelt, wie bis wann die Überschreibung stattfinden soll und was passiert, wenn dieser Termin von einer der Parteien nicht eingehalten werden kann. Noch ein paar Fotos anhängen, was an Einrichtung zum Condo gehört (sonst steht man eventuell auf einmal in einem kahlen Raum nach der Übertragung) oder die Möblierung im Vertrag schriftlich festhalten. Die Makler haben da meist die besseren Vordrucke als ein Wald- und Wiesenanwalt, der vielleicht nur 1 oder 2 Mal eine Immobilie betreut hat und sonst Scheidungen abwickelt.

Gibt es ein paar Abnormalitäten (z.B. ein Bekannter oder Verwandter handelt mit Vollmacht für den Besitzer), auf jeden Fall einen erfahrenen Anwalt hinzuziehen. Hatte mal einen Kaufvertrag überprüfen lassen (Kosten 30.000 THB !!!), wo dann am Ende der Anwalt empfahl, vom Besitzer, der im Ausland lebte, eine notariell beglaubigte Vollmacht für den Verkauf vorzulegen. Die Vollmacht, die der Vermittler hatte, war nicht beglaubigt. Da hätte der Besitzer später den Kauf strittig machen können. Wenn man da ein Grundstück kauft, ein Haus baut und dann kommt einer an, sagt "Vielen Dank für die Blumen, aber das gehört jetzt mir und du bekommst nur das Geld für den Landkauf zurück", dann schaut man dumm aus der Wäsche.
Danke , so ist es
 
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anderl1962

Lady Drink King
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21 August 2019
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Genau , billig Bauten ( nicht im Preis ) ohne Ende jetzt in Jomtien am entstehen 🤮 3 mm Glas und unisolierte 7 cm Wände als Riviera

war während der condo suche in einem Neubau in der Doi 4 Pratumnak , das Glasgelämder am Balkon ließ sich 4 cm nach außen bewegen weil keine Verankerung oben und unten wohl nicht fest oder Baufehler - so entstehen die bekannten Balkon Stürze 😉
Nein die passieren oft weil die Farang das Gleichgewicht verlieren obwohl sie von der Mia nur gaaanz leicht angestupst wurden. Wenn überhaupt. Oft ist auch Alkohol und oder Droge im Spiel.
Und sehr oft sind die Geländer beängstigend niedrig gebaut. Ich schätze 80 cm hoch, nie und nimmer 1 m bzw. 1,10 m hoch. Da kippt man bei der leichtesten Windbrise - oder so, siehe Mia, darüber. Und bye bye, see you in next life. 5555
 
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Hohenstein

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Nein die passieren oft weil die Farang das Gleichgewicht verlieren obwohl sie von der Mia nur gaaanz leicht angestupst wurden. Wenn überhaupt. Oft ist auch Alkohol und oder Droge im Spiel.
Und sehr oft sind die Geländer beängstigend niedrig gebaut. Ich schätze 80 cm hoch, nie und nimmer 1 m bzw. 1,10 m hoch. Da kippt man bei der leichtesten Windbrise - oder so, siehe Mia, darüber. Und bye bye, see you in next life. 5555
Das war das Erste im neuen Condo : Geländer 20 cm höher IMG_7060_Original.jpeg
 

Wanderer

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4 November 2019
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Wer überprüft beim Kauf eines Condo ob die 49% Quote eingehalten wurde? Macht das das Landamt ? Bedeutet es, wenn ich das Chanote in der Hand halte, dass der Kauf bezüglich Foreign Quote wasserdicht ist ?
 
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