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Condo kaufen in Pattaya

anderl1962

Kennt eine Menge Lady Boys
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Gegen die Erhöhung der Quote gibt es heftigsten Widerstand im Parlament und bei der Bevölkerung. Die haben Angst TH wird ausverkauft.
 
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buddy2020

Lady Drink King
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"Die 49% sind mir seit 20 Jahren bekannt, die 75% nur vom hören Sagen"

Das mag daran liegen das Du zu der Zeit vielleicht nicht hier in Thailand warst?

Ich aber schon, seit 1989 hier lebe und es gab eine Zeit da gingen auch 100% Ausländeranteil!


Zwischen April 1999 und April 2004 konnten Ausländer als vorübergehende Maßnahme und unter bestimmten Einschränkungen alle Einheiten in einigen Kondominium-Gebäuden besitzen,

um die Zahl der zum Verkauf angebotenen leeren neuen Kondominiums zu reduzieren. Seit Mai 2004 sind es nur noch 49%!

Das galt z.B. auch für Chonburi und Bangkok...!

Und in dem Condo in dem ich wohne wurde das auch reichlich praktiziert, ich habe auch in dieser Zeit gekauft!

Nach 2004 wurden bei Verkäufen die unter dieser Regelung getätigt wurden, die Eigentumsverhältnisse wieder zurückgeführt!

Das hieß, der Ausländer der seine Einheit in dieser Zeit gekauft hatte ,nachdem die 49 % ausgeschöpft waren, konnte nur noch an einen Thai verkaufen!
 

Klimbim

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Gegen die Erhöhung der Quote gibt es heftigsten Widerstand im Parlament und bei der Bevölkerung. Die haben Angst TH wird ausverkauft.


Das kann ich auch verstehen - auch wenn einige Mitglieder deshalb sauer werden.

Ich denke aber ein weiterer Bauboom, ein Basis - Mietrecht und ein bisschen mehr Sozialstaat (nicht so extrem wie bei uns aber ein wenig mildert da viel), könnten die Ängste abfedern.

Es würde einen enormen Kapitalfluss nach Thailand bewirken und ich bin sowieso absolut pro Globalisierung, pro Freetrade, pro Kapitalismus.

Es muss allerdings Grenzen geben die verhindern, dass es zu Gentrifizierungen großen Stils kommt. Das ist meine Ansicht dazu.
 
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Wanderer

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Die letzten Infos, die ich zu der diskutierten Änderung der Ausländerqute von 49 auf xx gelesen habe, beinhalteten auch die Überlegung die Rechte der Ausländer, die ein Condo kaufen einzuschränken. Mitspracherecht bei den Investitionen etc.
 
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buddy2020

Lady Drink King
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Der Wiederstand ist eigentlich im Hinblick auf Landerwerb durch Ausländer!
„Die vom Militär unterstützte Regierung hat nach dem Putsch von 2014 eine Regelung verabschiedet, nach der Ausländer, die mindestens 40 Millionen Baht investieren, ein Rai Land kaufen können,

hat ihre Zustimmung jedoch nach einem Sturm der Proteste zurückgezogen.“


Die Thailänder, sagen: „Nein, das wollen wir nicht, uns ist das Geld egal, okay?

Es geht um die Integrität der Nation.“ Ich glaube, das ist es, was Ausländer nicht wirklich verstehen, vor allem diejenigen aus Ländern, die offen gesagt bereits ihr eigenes Eigentum an Ausländer verkauft haben.

Wie sieht z.B. London heutzutage aus?

Ich will niemanden beleidigen, aber Sie lassen eine Menge Leute ins Land, die nicht aus Ihrer Heimat stammen, und Sie lassen sie Land kaufen, wie soll das funktionieren?

Noch einmal, das ist ein überparteiliches Thema in Thailand. Das hat nichts mit Parteipolitik zu tun. Ich denke, so ziemlich alle Thailänder sind sich einig, ja, wir wollen nicht, dass Ausländer Land besitzen oder Land in unserem Land kontrollieren.

Wie schon geschrieben,geht es in erter Linie um den Landerwerb durch Ausländer!

Aber auch das ist ein Thema....


Änderungen am thailändischen Wohnungseigentumsgesetz, die es Ausländern erlauben würden, mehr als 49 % einer bestimmten Eigentumswohnung zu besitzen, was umstritten ist, weil dies Ausländern möglicherweise erlauben würde, die Kontrolle über Eigentumswohnungskomplexe zu übernehmen, d. h. über die dem Komplex zugrunde liegende Immobilie, und das bereitet den Thailändern große Sorgen.
 

buddy2020

Lady Drink King
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Die letzten Infos, die ich zu der diskutierten Änderung der Ausländerqute von 49 auf xx gelesen habe, beinhalteten auch die Überlegung die Rechte der Ausländer, die ein Condo kaufen einzuschränken. Mitspracherecht bei den Investitionen etc.
Wo bitte hast Du das denn gelesen?

Es ging ausschließlich darum, für den Fall das wenn Ausländer mehr als die 49 % eines Condominiums erwerben dürften, Ihnen erst dann einige Rechte einzuschränken!
 

Wanderer

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Wo bitte hast Du das denn gelesen?

Es ging ausschließlich darum, für den Fall das wenn Ausländer mehr als die 49 % eines Condominiums erwerben dürften, Ihnen erst dann einige Rechte einzuschränken!
OK, habe ich nicht ganz eindeutig formuliert. Mein Fehler. Falls man die Quote erhöht, wird darüber nachgedacht DANN die Rechte der Ausländer einzuschränken.

Könnte natürlich dumm laufen. Beispiel, man hat ein Condo im Rahmen der 49 % Regel gekauft und dann wird für das Condominium auf wie geschrieben auf XX % geändert. Ich kann mir nicht vorstellen dass Käufer / Investoren dann glücklich sind wenn neue Regeln gelten.
 

Klimbim

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OK, habe ich nicht ganz eindeutig formuliert. Mein Fehler. Falls man die Quote erhöht, wird darüber nachgedacht DANN die Rechte der Ausländer einzuschränken.

Könnte natürlich dumm laufen. Beispiel, man hat ein Condo im Rahmen der 49 % Regel gekauft und dann wird für das Condominium auf wie geschrieben auf XX % geändert. Ich kann mir nicht vorstellen dass Käufer / Investoren dann glücklich sind wenn neue Regeln gelten.

Rückwirkungsverbot.

Wird da vermutlich auch gelten.
 
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Lady Drink King
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Eine "Angemeldete Eigentumswohnung" eines Condos kann in Thailand auch wiederrufen werden!

Condominium Act Paragraph 51 Abs.2 und auch Paragraph 53

Es genügt die Zustimmung aller Miteigentümer!

Habe das schon selber erlebt. Der Eigentümer hat alle Hausregeln missachtet,und war auch noch Gewalttätig!

Und weg war seine Hütte ;-)
 
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Klimbim

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Das gibt es nur im Strafrecht. Und auch dann nicht überall auf der Welt.

Das ist falsch. ich bitte Dich solche Behauptungen ohne Kenntnisse in der Sache nicht einfach hier nieder zu schreiben. Meine es aber weder böse, noch "von oben herab". Aber Du irrst schlicht. ich lege das mal dar.

Zudem schrieb ich, dass es das vermutlich auch woanders gibt - in Thailand. Vermutlich. Glaube ich immer noch.

Also:

Im Verwaltungsrecht gilt das Rückwirkungsverbot als Ausdruck des Grundsatzes der Rechtssicherheit, unterscheidet jedoch zwischen echter und unechter Rückwirkung.

Eine echte Rückwirkung, bei der ein Gesetz auf bereits abgeschlossene Sachverhalte angewendet wird, ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es bestehen zwingende Gründe des Allgemeinwohls.

Die unechte Rückwirkung, die gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte betrifft, ist hingegen grundsätzlich zulässig, sofern keine schutzwürdigen Vertrauenspositionen der Betroffenen verletzt werden.
 
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Klimbim

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Das wage ich zu bezweifeln. Nicht jedes Recht ist mit unserer Meinung/Ansicht kompatibel.

Es geht nicht um Meinungen sondern um Rechtsgrundsätze. Das Rückwirkungsverbot gilt in der einen oder anderen Weise in vielen Rechtsstaaten. Du kannst aber gerne zweifeln - ist nur nicht sinnvoll an dieser Stelle.

Ob es sowas in Thailand gibt, kann ich nicht sagen. Ich denke aber so etwas wie Vertrauensschutz in einer gewissen Form, würde mich nicht überraschen.
 
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Klimbim

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Das gibt es nur im Strafrecht. Und auch dann nicht überall auf der Welt.

Mit etwas Überlegung habe ich eine Vermutung, was Du verwechseln könntest: Analogien zu Ungunsten des Täters sind im Strafrecht nicht zulässig. Das gemeint? Ist aber ein völlig anderes Thema. Wie kommst du ansonsten auf Deine Annahme?

Rückwirkungsverbote gelten unter bestimmten Voraussetzungen aber auch und gerade im Verwaltungsrecht bei uns. Ich habe nur die Vermutung vorgetragen, dass dieser Rechtsgedanke auch in Thailand auf die eine oder andere Weise im Verwaltungsrecht Einlass gefunden haben könnte und würde das deshalb bei der gestellten Frage mal durchleuchten, wäre ich negativ betroffen.

Ergebnisoffen.
 
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