Noch eine sehr praktische Frage beim Wohnungskauf stellt sich mir:
Ich plane ja, im Herbst dieses Jahres eine kleine Wohnung in Pattaya zu erwerben, die unter die sogenannte "Foreign Quota" fĂ€llt. DafĂŒr habe ich bereits eine gröĂere Summe in Euro umgetauscht â zu Spitzenkursen im Jahr 2024, als der Wechselkurs deutlich besser war als jetzt â und diese auf mein thailĂ€ndisches Bankkonto eingezahlt.
Es war mir jedoch nicht bewusst, dass fĂŒr den Eigentumseintrag eine gesetzliche Voraussetzung besteht: Die Zahlung muss nachweislich aus dem Ausland stammen, wenn ein AuslĂ€nder Eigentum in Thailand erwirbt - las ich so und wurde mir auch schon mal dargelegt inzwischen. Das bedeutet, dass Bareinzahlungen, die ich in mehreren Aufenthalten aufgebracht und in Wechselstuben zu den besten Kursen getauscht habe, rechtlich nicht anerkannt werden könnten, da sie nicht durch eine BankĂŒberweisung aus dem Ausland nachvollziehbar sind. Oder?
Der Anteil des Geldes, den ich auf diese Weise umgetauscht und auf mein Konto eingezahlt habe, dĂŒrfte mindestens ein Drittel des potenziellen Kaufpreises ausmachen â wenn nicht mehr. Aktuell liegt der Wechselkurs bei etwa 1 Euro = 34,8 Baht, und ich rechne mit einem weiteren RĂŒckgang bis auf etwa 1:30 bis zum Herbst. Dies bedeutet, dass ich mit einem weiteren Euro-Verlust konfrontiert bin, falls ich noch einmal einen Transfer aus Europa tĂ€tige.
Frage:
Angesichts dieser Gegebenheiten möchte ich verhindern, dass ich durch den ungĂŒnstigen Wechselkurs erneut einen erheblichen Verlust erleide. Daher stellt sich mir die Frage, ob es eine pragmatische Lösung gibt, um den bereits umgetauschten Eurobetrag (der nicht ĂŒber das Ausland transferiert wurde) zu nutzen, ohne ihn erneut in einen internationalen Transfer zu stecken und so hohe Wechselkursverluste zu riskieren.
Lösungsansatz:
Mein Lösungsansatz wĂ€re, den Kaufpreis formal als Betrag zu vereinbaren, der durch Ăberweisung aus dem Ausland gezahlt wird â allerdings sollte dieser Preis signifikant niedriger als der tatsĂ€chliche Preis sein. Der Differenzbetrag könnte dann aus dem bereits in Thailand gebunkerten Geld beglichen werden, wobei dieser Teil des Betrags vertraglich als Zahlung fĂŒr RenovierungsgebĂŒhren und Möbel deklariert wird. Die Herausforderung besteht darin, dass diese Diskrepanz zwischen dem formal vereinbarten Preis und dem tatsĂ€chlich gezahlten Betrag nicht zu groĂ sein darf, um keine rechtlichen Probleme zu provozieren.
Wichtig ist dabei, dass alles vertraglich sauber geregelt wird, um rechtlichen Problemen oder spÀteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Frage
Hat jemand von euch Ă€hnliche Erfahrungen gemacht oder kennt mögliche Lösungswege, um dieses Problem zu umgehen, ohne unnötige Wechselkursverluste durch internationale BankĂŒberweisungen in Kauf zu nehmen? Welche kreativen, aber rechtlich sicheren Lösungen könntet ihr vorschlagen, um mit der Situation umzugehen?