Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Cosy Beach Club
Smurf Bar
Joe

Andere Ärger bei der Einreise in Deutschland

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
   Sponsor 2025
3 Mai 2009
9.111
22.717
4.815
58
O-Zone in D
dass die Verpflichtungserklärung im VIS abgespeichert wird haste hoffentlich entdeckt.
Alter du bist einfach doof, nicht die Verpflichtungserklärung wird abgespeichert sondern nur Name und Adresse des Verpflichtunggebers, haperts jetzt auch schon bei dem selbstverlinkten? Du schreibst nur Grütze und damit soll es dann von mir auch gewesen sein, du bist es einfach nicht würdig, das ich meine Zeit mit dir verplempere und alle die auch ein wenig Gehirn im Kopf haben können sich ja ihre Meinung dazu bilden.
 

KingKong2017

make the girls happy....
    Aktiv
10 September 2017
1.939
4.082
2.265
Alter du bist einfach doof, nicht die Verpflichtungserklärung wird abgespeichert sondern nur Name und Adresse des Verpflichtunggebers, haperts jetzt auch schon bei dem selbstverlinkten? Du schreibst nur Grütze und damit soll es dann von mir auch gewesen sein, du bist es einfach nicht würdig, das ich meine Zeit mit dir verplempere und alle die auch ein wenig Gehirn im Kopf haben können sich ja ihre Meinung dazu bilden.

Bis gestern wusste hier in Forum keiner incl. Deiner Wertigkeit, das derjenige der eine Verpflichtungerklärung abgibt, überhaupt im VIS gespeichert wird, incl. JT 29. Auch nicht, dass die Bundespolizei da Zugang zu hat. Wahrscheinlich noch nicht mal, das es ein umfangreiches EU weites Visa-Informationssystem überhaupt gibt.

Es gibt auch Schnittstellen in der EU-Verordnung (für Anhänge, Anlagen, etc.). In der Regel wird heute, bei modernen Verwaltungen (die Bundesländer sind verschieden) eine elektronische Akte geführt, wo dann alles digital gespeichert wird. Jedes Schriftstück. So tief wollte ich in diesen Verwaltungsdschungel nicht eindringen, das prüfen -aber Du bist ja scheinbar hier Experte. Was da letztlich "zusätzlich" gespeichert wird, ist für diesen Fall auch irrelevant. Ich selbst habe oben darauf hingewiesen das Name und Adresse des Verpflichtungsgebers gespeichert werden, klar kann man sich denn den ganzen Verwaltungs-Vorgang besorgen.....mehr ist ja auch nicht nötig.

Schon klar, das ich "nur Grütze" schreibe, nur im Unterschied zu Dir, kenne ich mich mit Verwaltungen, Verwaltungsverfahren, öffentlichen Recht und auch mit der digitalen Verwaltung, exzellent aus. Ohne Sachverstand (=Wissen) reicht auch ein"wenig Gehirn im Kopf" nicht, um sich hier eine kompetente Meinung zu bilden.

Ergänzung: Ich verstehe sogar vieles von Diplomatie, incl..internationalen Recht. Aber wie gesagt, bei Visa und Ausländerrecht bin ich auch nur Laie, da versteht JT 29 sicher viel mehr - ich kann mich aber blitzschnell einarbeiten, wenn nötig und mir eine Meinung bilden.

Alter du bist einfach doof

Ich wollte diesen fast kuriosen Fall nur verstehen - weil eben nicht Standard. Tja, wenn Argumente nicht mehr reichen wirds persönlich. Danke für das doofe Kompliment. Ich verstehe mich als aufgeklärten Staatsbürger und nicht als uninformierten Staatsbürger (ich wollte nicht sagen doofen) - das ist in der Tat ein Unterschied. Der Witz ist am Ende, dass ich mit meinen Einschätzungen durchaus richtig lag - auch wenn einiges nicht ganz geklärt ist. So einfach und logisch ist der Fall eben nicht.

Bei Corona war es übrigens Anfang des Jahres genau so - die Fakten heute zeigen, dass meine ernsten Einschätzungen durchaus zutreffend waren. Irren ist menschlich.
 
Zuletzt bearbeitet:

KingKong2017

make the girls happy....
    Aktiv
10 September 2017
1.939
4.082
2.265
Wieviel Eiladungen hast du denn schon selber getätigt ?Dein fundiertes Fachwissen in dieser Sache irritiert mich etwas.

Ich hab das Verfahren, da ich mit einer nicht EU-Bürgerin verheiratet war, X-fach durchlaufen, incl. der Schikanelogik (hab in Dänemark geheiratet), daher hab ich mich damals intensiv mit dem Ausländerrecht beschäftigen müssen. Ist Jahre her, vieles hat sich auch rechtlich geändert (früher musst z.B. die Verpflichtungserklärung nicht bei Einreise vorgelegt werden) und ich bin, wie oben mehrfach gesagt kein Experte ! Die Materie ist z.T. durchaus so komplex, man muss z.B. viele Urteile der Gerichte einbeziehen, etc. - um hier rechtlich 100 % wasserdicht zu operieren.

Ich weiß nur das was ein aufgeklärter Staatsbürger wissen muss.

Deshalb würde ich heute - wenn es ernste Probleme gibt - eine auf Visa- und Ausländerrecht, optimal für Thailand spezialisierte Kanzlei einschalten (hab ich am Anfang gesagt) -alles andere ist Halb- und Laienwissen.
 
Zuletzt bearbeitet:

KingKong2017

make the girls happy....
    Aktiv
10 September 2017
1.939
4.082
2.265
Das haben wir auch alle mittlerweile gemerkt

Expertenlevel fängt für mich dann an, wenn einer zusätzlich zum Ausländer- und Visarecht, die Durchführungsverordnung/Erlass für die Visaerteilung für Thailand kennt bzw. die Erlasse für die Einreise (z.B. wie viel Geld einer nachweisen muss) - hier Experte zu sein, da brauchte es jahrelange Erfahrung. Meine Expertise als Staatsbürger reicht nur soweit, dass das Visum rechtlich korrekt erteilt wurde und es keinen substanziellen Grund gab die Einreise zu verweigern.

Ich hatte meine jetzige Ex damals auch in Dänemark geheiratet. Was war denn da "Schikanelogik"?

Tja, wenn da nicht die Hürde mit dem Heiratsvisum gewesen wäre, da hätte die Ausländerbehörde sich quer stellen könne - wegen möglicher Scheinheirat, etc. und was weiß ich nicht für Gründe, sogar weitere Visa blockieren können......Solche Fälle hat es zu meiner Zeit X fach gegeben. Daher -rein aus Sicherheit - Dänemark. Warum hat es Dich nach Dänemark getrieben - heute haben die auch einen Riegel davor geschoben.

Mutmassungen basiert

Ich stimme Dir zu. Das Gesamtbild war am Anfang nicht klar, d.h. verschwommen - mich interessierte einfach was da schief gelaufen ist.....100 % klar ist es immer noch nicht...
 
Cosy Beach Club

KingKong2017

make the girls happy....
    Aktiv
10 September 2017
1.939
4.082
2.265
Das merkt man ganz deutlich :frech

Im Unterschied zu vielen Experten hier, hab ich das Visa-Verfahren X-fach durch und mich intensiv mit dem Visa- und Ausländerrecht beschäftigen müssen (zwangsweise), sehe mich aber trotzdem als Laie, weil ich weiß, das es eine sehr komplexe Materie ist und mein Wissen auch schon alt ist. Du scheint hier erfahren zu sein !

Für Dich als Experte eine leichte Frage:

Erklär Du mir mal oder die anderen Experten - wie viel Geld und in welcher Form, die Dame bei der Einreise vorweisen hätte müssen ? Und zwar exakt und nach welcher Verwaltungsbestimmung, Erlass, evtl. Gerichtsurteil und ob dies rechtlich hätte durch die Botschaft bei der Visaerteilung kommuniziert werden müssen, etc. !

Das ist die einzig offene Frage die ich zu dem Fall noch habe.
 

Alf11

Member Inaktiv
Inaktiver Member
20 Juni 2019
875
3.292
1.895
Könnte ich wohl einen euerer Jobs haben ? - er scheint mit viel Freiheit und Freizeit verbunden zu sein :bigsmile :ROFLMAO:
 
  • fröhlich
Reaktionen: SuCasa

floodland

leck mich doch...........
   Autor
9 April 2009
843
4.900
1.695
Ich hab das Verfahren, da ich mit einer nicht EU-Bürgerin verheiratet war, X-fach durchlaufen............
Wie oft genau wurden die Anträge deiner nicht EU-Bürgerin denn abgelehnt bis sie einreisen durfte? Hast du wohl bei den Anträgen mitgewirkt........ :ROFLMAO:
Keiner kann von einem verlangen hier mit 4000 € Cash einzureisen.
Nein, kannst es auch mit Kreditkarten nachweisen.............und es kann keiner von einem Bundespolizisten verlangen eine Person einreisen zu lassen die für 3 Monate Aufenthalt lediglich 500 Euro in der Tasche hat.............
Wie auch immer, dass die Verpflichtungserklärung im VIS abgespeichert wird haste hoffentlich entdeckt
Raff es endlich, es gab hier weder eine Verpflichtungserklärung welche im VIS abgespeichert werden konnte, noch einen Verpflichtungsgeber dessen Daten man abspeichern könnte.

Das ist Gegendruck aufbauen, aber völlig lächerlich und unverhältnismäßig......
Wenn der Einreisende schon so bräsig ist und schon bei der Einreise nicht die benötigten finanziellen Mittel nachweisen, kann sehe ich es als durchaus legitim an ihm mal klipp und klar aufzuzeigen dass er die 90 Tage nicht überziehen darf. Und das auch mehrfach, denn der Verdacht liegt doch nahe dass der Einreisende ein wenig "unbedarft" ist...........


Ich persönlich glaube dass du keinerlei Ahnung von Visaverfahren hast und du dir mit angegoogletem oder selbst konstruiertem Halbwissen innerhalb deines geistigen Horizontes etwas zusammenreimst wie es für dich vorstellbar ist. :kk

Du faselst hier etwas von komplexen Verwaltungsakten................was ist daran komplex die paar Voraussetzungen für einen Antrag auf Erteilung eines Schengenvisa zu erfüllen? Auch die Prüfung der Unterlagen ist nicht komplex.

Das ist alles ausführlich schon auf der Homepage der deutschen Botschaft beschrieben und 98% der Member hier verstehen das. Da muss man nicht für studiert haben und es ist ansich eine recht unkomplizierte Angelegenheit.

Möglicherweise blockiert dir deine komplexe Denkweise das Verständnis für einfache Dinge und du bist bei simplen Sachen einfach überfordert.........:keine Ahnung
 

KingKong2017

make the girls happy....
    Aktiv
10 September 2017
1.939
4.082
2.265
der Threadersteller hat keine Fakten in Form von genauen Informationen geliefert und du hast gemutmasst und dich IMHO massiv reingesteigert

Das Thema war ja durch, die Flamme bei uns - Problem gelöst.

Der Threadsteller wollte nur seinen Ärger los werden und hat es hier emotional so dargestellt wie er es erlebt hat -bis hin zur Behördenwillkür - er war sozusagen auf 180. Helfen brauchte man ihm nicht. Er wollte nur unsere Einschätzung und mehr nicht. Die Antworten hier waren mir zu einfach, daher habe ich hier Tiefenbohrung betrieben. Ich wollte einfach "den Verfahrensfehler" finden, rein aus Interesse.

Noch eine Option: Da der Bundespolizist die Dame kannte (von März) wollte er vielleicht nur aus Langeweile ein wenig flirten und die heiße Flamme bei sich behalten.

Nein, kannst es auch mit Kreditkarten nachweisen.............und es kann keiner von einem Bundespolizisten verlangen eine Person einreisen zu lassen die für 3 Monate Aufenthalt lediglich 500 Euro in der Tasche hat.............
Muss nicht unbedingt sein, ist vom Einzelfall abhängig, wenn der Einladende für sie aufkommt/bürgt (auch ohne Verpflichtungserklärung) gilt das rechtlich als Ersatz. Es gibt immer X Ausnahmen und Sonderregelungen - das hier fällt darunter.

Wie oft genau wurden die Anträge deiner nicht EU-Bürgerin denn abgelehnt bis sie einreisen durfte? Hast du wohl bei den Anträgen mitgewirkt......

Alle bewilligt, aber es gab immer neue Hürden, mal bei der Ausländerbehörde mal auf der Botschaft - und wie viele hast Du bisher geschafft ?

Auch die Prüfung der Unterlagen ist nicht komplex.... es ist an sich eine recht unkomplizierte Angelegenheit.

An sich im Normalfall stimmt - nur das war kein Normalfall. Sie hat mit einer formlosen Einladung bis jetzt zweimal ein Visa bekommen - und das bei nur 2.500 € als Nachweis. Da wurde telefoniert und dann gab es grünes Licht.....Ich kenne so einen Fall bisher nicht.

Wenn der Einreisende schon so bräsig ist und schon bei der Einreise nicht die benötigten finanziellen Mittel nachweisen, kann sehe ich es als durchaus legitim an ihm mal klipp und klar aufzuzeigen dass er die 90 Tage nicht überziehen darf. Und das auch mehrfach, denn der Verdacht liegt doch nahe dass der Einreisende ein wenig "unbedarft" ist...........

Sie hatte eine Einladung wo drauf steht, dass der Einladende für alle Kosten aufkommt, für die Unterkunft, Essen (sozusagen für sie bürgt), das hätte hier genügen müssen und gilt europarechtlich als Ersatz bzw. Nachweis für finanzielle Mittel. Das wurde durch Anruf dann nochmals bestätigt und die Einreise war damit formal korrekt. Wenn sie ohne Einladung eingereist wäre, hätte sie in der Tat hier Mittel für 90 Tage nachweisen müssen bzw. das sie sich diese rechtlich besorgen kann. Und die Aussage vom Threadsteller mit den paar tausende € hat das nochmals garantiert. D.h. Mittelnotwendigkeit doppelt - alle Sachkosten plus Cash - erfüllt.

Die Rechtstexte spare ich mir hier.

Möglicherweise blockiert dir deine komplexe Denkweise das Verständnis für einfache Dinge und du bist bei simplen Sachen einfach überfordert.........:keine Ahnung

So simple wie Du meinst war das nicht - weder die interessante Visaerteilung, noch warum sie dann am Ende rein gekommen ist. Das waren alles Ausnahmen von der Regel.

In der Welt ist es nicht alles so simple wie es scheint.

Am Ende gibt es keinen Verfahrensfehler - alles korrekt verlaufen (wenn man hier die Sonderregeln kennt...ich hab sie gelesen !)
 
Zuletzt bearbeitet:

Friese

เมื่อคืนผีดุเนอะ
   Autor
2 November 2013
8.945
73.944
4.515
Jever
Sie hatte eine Einladung wo drauf steht, dass der Einladende für alle Kosten aufkommt, für die Unterkunft, Essen (sozusagen für sie bürgt), das hätte hier genügen müssen und gilt europarechtlich als Ersatz bzw. Nachweis für finanzielle Mittel.
Die Schwutte hätte meiner Meinung nach gar nicht in den Schengenraum einreisen dürfen.

Würde auch gern einen Screenshot vom Visum und Einreisestempel sehen.
Die ganze Geschichte stinkt gewaltig.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
sozusagen für sie bürgt), das hätte hier genügen müssen und gilt europarechtlich als Ersatz bzw. Nachweis für finanzielle Mittel.

Du kapierst es einfach nicht.
Dieses formlose Schreiben ersetzt keine Verpflichtungserklärung.

Das ist nicht rechtsverbindlich.
Auf der Verpflichtungserklärung wirst du über alle möglichen Konsequenzen aufgeklärt. Unter anderem das diese Erklärung auch über den ursprünglichen Zeitraum z.B. bei illegalem Aufenthalt gilt.
Das bestätigst du durch deine Unterschrift unter dieser Erklärung.

Bei einem formlosen Schreiben fällt diese Belehrung weg und ist damit anfechtbar.

Auch eine telefonische Auskunft, ich habe soviel Bargeld und KK bei mir, ist völlig irrelevant.
Ich kann am Telefon auch behaupten ich besitze die Aktienmerheit von Amazon.
 

Anhänge

  • verpflichtungserklaerung.pdf
    474,9 KB · Aufrufe: 7

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
   Sponsor 2025
3 Mai 2009
9.111
22.717
4.815
58
O-Zone in D
Sie hatte eine Einladung wo drauf steht, dass der Einladende für alle Kosten aufkommt, für die Unterkunft, Essen (sozusagen für sie bürgt), das hätte hier genügen müssen und gilt europarechtlich als Ersatz bzw. Nachweis für finanzielle Mittel. Das wurde durch Anruf dann nochmals bestätigt und die Einreise war damit formal korrekt.
Kann man wirklich so dumm sein um das zu glauben?
 
  • fröhlich
Reaktionen: Loco und peda

KingKong2017

make the girls happy....
    Aktiv
10 September 2017
1.939
4.082
2.265
Du kapierst es einfach nicht.
Dieses formlose Schreiben ersetzt keine Verpflichtungserklärung.
Hab ich nicht gesagt - das Visum war ohne. Hätte also auch nicht von der Bundespolizei nachgefragt werden dürfen, die wussten das sie keine hat.
So richtig blickst du es echt nicht, oder?

Ich blicke richtig durch - hab mir alle eingängigen Rechtsvorschriften durchgelesen. Alles korrekt ! Sie brauchte keine Verpflichtungserklärung - auch nicht bei der Einreise und was den Mittelnachweis betrifft alles korrekt. Sie hätte sich ein wenig intelligenter anstellen können...JO !

Googelt selbst, dann werdet ihr evtl. fündig, da gibt es Spezialregeln - die auch die Bundespolizei kennt ;) - ansonsten wäre sie 100 % nicht reingekommen. Ich verlinke hier im Thread nix mehr.

Kann man wirklich so dumm sein um das zu glauben?

Such und ließ die eingängigen Rechtsvorschriften - dann erledigt sich auch der Glaube.
 
Thailernen.net

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben

KingKong2017

make the girls happy....
    Aktiv
10 September 2017
1.939
4.082
2.265

Wie gesagt, ich hab es schwarz auf weiß, gilt im Grunde für alle Visa der EU.

Ersetzt natürlich keine Verpflichtungserklärung - das EU Recht hat hier noch eine zweite Lösung, gilt indirekt ja auch bei der Visaerteilung, die sog. anderen Nachweise.....ohne diese hätte die Süsse das Visum nicht bekommen.

Von der Botschaft BKK: "Einladungsschreiben, das den Namen des Gastgebers sowie Adresse und Dauer des Aufenthaltes enthält. Zusätzlich: - Eine Kopie des Passes des Gastgebers - Bankkontoauszug der letzten drei Monate des Antragstellers (im Original, versehen mit dem Stempel der Bank) oder andere Nachweise über das Verfügen ausreichender Mittel, um die geplante Reise sowie den Aufenthalt finanzieren zu können."

Alles korrekt - ungewöhnlich, da nicht Standard, aber wasserdicht. Bei der Einreise hätte sie ein wenig intelligenter sein müssen......dann wäre alles o.k. gewesen.

Was hätte die Süße sagen können (bei der Bundespolizei) um rein zukommen (mit Humor): ;)

  • I could only take 500 € from ATM today, sorry, have international limit with Mastercard, but have money so much in Thailand...can show you.
  • My friends (äh international sponsors), love me so much, send my every month money so much - more than 2.500 €, now christmas send me much more.
  • My friend here, has big company, give me money so, much every week- must not pay for eat and hotel, but can spend 500 € every week for make my beauty. Can bring 5.000 € back home.
 

Friese

เมื่อคืนผีดุเนอะ
   Autor
2 November 2013
8.945
73.944
4.515
Jever
Was hätte die Süße sagen können (bei der Bundespolizei) um rein zukommen (mit Humor): ;)

  • I could only take 500 € from ATM today, sorry, have international limit with Mastercard, but have money so much in Thailand...can show you.
  • My friends (äh international sponsors), love me so much, send my every month money so much - more than 2.500 €, now christmas send me much more.
  • My friend here, has big company, give me money so, much every week- must not pay for eat and hotel, but can spend 500 € every week for make my beauty. Can bring 5.000 € back home.
Und die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen macht sich die Hose mit ner Kneifzange zu.
 
  • Like
Reaktionen: KingKong2017

Littleone

Schamlippenstift
   Sponsor 2025
28 Januar 2013
942
3.768
1.945
'm Pott
Im März hat sie im übrigen der selbe Zollbeamte Bundespolizist ohne Probleme reingelassen als sie mein Schreiben zur Visabeantragung an die Botschaft von mir vorlegte - sie erinnerte sich gut an sein Gesicht !

Noch eine Option: Da der Bundespolizist die Dame kannte (von März) wollte er vielleicht nur aus Langeweile ein wenig flirten und die heiße Flamme bei sich behalten.

Auch wenn ich die "Option" von KK2017 eher als Spaß ansehe, zeigt diese Aussage, dass er noch nicht einmal die einfachsten Sätze richtig gelesen, geschweige verstanden hat. Ein Verständnis von komplexen, rechtlichen Texten spreche ich ihm auf jeden Fall ab.

Die Freundin hat den Bundespolizisten wiedererkannt und nicht der Bundespolizist die Freundin.

Ich schreibe das hier nur für einen Freund der auch Bundesbeamter ist. :wink:
 

Ähnliche Themen