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Andere Ärger bei der Einreise in Deutschland

Pattaya1988

Kein Bock mehr... bessers mit meiner Zeit zu tun
   Autor
10 Februar 2019
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Bei den Behörden in Bangkok sitzen ähnlich kluge Leute.

Mein Mädel ist für 62 Tage eingereisst. Wollten sie in BKK nicht in Flieger lassen, da ihre Krankenversicherung für 90 Tage gültig ist. 5 min vor Ende des Boardings kam dann plötzlich irgend eine Bestätigung der Botschaft und sie durfte fliegen.

Die suchen derzeit wohl wirklich ein Grund um abzulehnen. Hab aus den letzten Monaten häufiger sowas chaotisches gehört
 

KingKong2017

make the girls happy....
Inaktiver Member
10 September 2017
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Glaubst du wirklich, dass alle Daten bloss in einer Fiche auf dem entsprechenden Amt abgelegt werden und nicht zentral abgespeichert werden.
Es ging nur darum, dass der Verpflichtende im VIS zentral gespeichert wird (was hier keiner wusste !) - für 5 Jahre ! Ich kann Dir jetzt sogar sagen wo und wie - also in welcher Datei das alles gespeichert wird ! Manche sind hier wohl noch davon ausgegangen, dass die nur analog, d.h. mit Schreibmaschine arbeiten.
Was hat Schengen mit einer EU-Verordnung am Hut?
Sukirle Frage eines Ahnungslosen ! Der ausschlaggebende Schengen Grenzkodex wurde von der EU erlassen, dass ist auch wenn für anderen Länder wie Schweiz, einbezogen sind eine EU Verordnung, also kein bilaterales Abkommen mit diesen Ländern, diese unterwerfen sich quasi den EU Regeln. Der Schengenraum ist eines der Kernstücke der EU !
Nicht neue Hürden, die Verordnungen wurden im Laufe der Jahre angepasst.
Ich sprach von meinen Praxiserfahrungen - jeder Bürokrat kann Dir eine neue Hürde hinstellen. Verordnungen für Hürden gab es damals schon genug. Da gab es wirklich die verrücktesten Fälle - ich sag nur mal Visaverweigerung aus welchen idiotischen Gründe auch immer z.B. wenn einer seine Flamme heiraten wollte (Scheineheverdacht) !.

Sodele, ich mach mal einen auf @KingKong2017 und zitiere mal einwenig quer durch den Gemüsegarten mit teilweise haltlosen behauptungen.
Ich kann meine Behauptungen alle belegen, ich hab mittlerweile vieles was hier rechts-relevant ist, vorliegen, inklusiv die internen Unterlagen des AA zur Visabearbeitung mit allen Detailvorschriften bis hin zur Datenspeicherung, Einbindung der Geheimdienste, etc.. - wenn Du was wiederlegen willst dann mit Belegen.
Das Visum kann auch jederzeit für ungültig erklärt werden, wenn festgestellt wird, dass die für die Visumserteilung vorgelegten Unterlagen falsch waren oder gar die Behörde, die das geprüft hat, nicht die notwendige Sorgfalt für die Prüfung der vorgelegten Unterlagen walten lies.
Das ist in der Tat richtig. Was das Sorgfaltsproblem betrifft so kann dies aber die Bundespolizei nur sehr schwer überprüfen. Nach den internen Unterlagen des AA ist selbst eine Bonitätsprüfung nie wirklich sicher. Einreiseverweigerungen sind mit gültigen Visum relativ selten, da müssen dann manifeste Gründe vorliegen.
Dem von Dir vorgeschlagenen Weg, dann einen Anwalt einzuschalten und auf Schadensersatz und was weiss ich nicht noch alles zu klagen sage ich schonmal voraus, dass das keinen Erfolg haben wird.
Es geht hier gar nicht um Erfolg, sondern um das mögliche Ärgerpotential für den vollziehenden Beamten - jeder Prozess ist verwaltungsintern kein Zuckerschlecken, mit vielen internen Fragen verbunden, etc..wenn er schief läuft hat der Beamte durchaus Nachfolgeprobleme. Allein die Androhung, mit Dienstaufsichtsbeschwerde kann vor Willkür schützen und den Ermessensspielraum erweitern. Meine Erfahrung.
Die suchen derzeit wohl wirklich ein Grund um abzulehnen. Hab aus den letzten Monaten häufiger sowas chaotisches gehört
Wie gesagt irgendwelche Hürden -lassen sich immer schnell finden. Da scheint wohl so eine Masche zu sein. Schikanelogik. Vielleicht fliegen derzeit viele zu ihren Sponsoren, weil in Thailand arbeitslos, wäre logisch......
wow, ihr schweift aber weit aus.........lasst uns mal wieder auf den Punkt zurückkommen "ficken

Ich denke, wenn die in der heißen Aufmachung (BiId) eingereist ist, als erkennbares Bargirl oder sonst als Bargirl erkennbar war - dann hatte die Bundespolizei eher die Vermutung, dass sie hier ein Gewerbe nachgehen will als einen Freund besucht. Daher die Nachfragen incl. den Verdacht, dass sie untertaucht (> 90 Tage)....Nur sind ja unsere Bordelle alle dicht. Das wäre also quatsch.
 
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Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
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Das ist in der Tat richtig. Was das Sorgfaltsproblem betrifft so kann dies aber die Bundespolizei nur sehr schwer überprüfen. Nach den internen Unterlagen des AA ist selbst eine Bonitätsprüfung nie wirklich sicher. Einreiseverweigerungen sind mit gültigen Visum relativ selten, da müssen dann manifeste Gründe vorliegen.
Die Bundespolizei entscheidet das auch nicht. Wenn sie Zweifel hat, dann müssen sie nachprüfen. Die entsprechenden Stellen (AA oder wer auch immer) geben dann das ok oder lehnen ab. Das kann Stunden oder Tage dauern. Da müssen die Einreisenden durch!
Es geht hier gar nicht um Erfolg, sondern um das mögliche Ärgerpotential für den vollziehenden Beamten - jeder Prozess ist verwaltungsintern kein Zuckerschlecken, mit vielen internen Fragen verbunden, etc..wenn er schief läuft hat der Beamte durchaus Nachfolgeprobleme. Allein die Androhung, mit Dienstaufsichtsbeschwerde kann vor Willkür schützen und den Ermessensspielraum erweitern. Meine Erfahrung.
Das ist Quatsch. Bundes-, Landes-, Kommunalbeamte werden ständig "bedroht", dass man ihre Namen oder ihre Dienstnummer haben möchte und man ihnen dann mittels Dienstaufsichtsbeschwerde die Hölle heiss machen würde.

Das interessiert die nicht.

Zu Recht!

Ich habe schon einige Dienstaufsichtsbeschwerden geführt, alle mit Erfolg. Wobei der Erfolg darin bestand, dass sich die übergeordnete Behörde entschuldigt und man den fehlerhaften Bescheid korrigiert hat. Das war´s dann auch. Konsequenzen für den betroffenen Beamten oder Angestellten der Behörde hatte das aber nie (hatte später dann wieder mit denen zu tun).
 
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Pattaya1988

Kein Bock mehr... bessers mit meiner Zeit zu tun
   Autor
10 Februar 2019
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Das war wohl am Check-In Schalter und das sind keine Beamte sondern ganz normale Mitarbeiter einer Fluggesellschaft. Das ist ein komplett ganz anderes Thema, wurde hier im Forum auch schon drüber diskutiert.
Kann ich schlecht beurteilen, da es schwer ist aus meinem Mädel brauchbare Informationen rauszubekommen. Sie sagt immer nur: es gibt ein Problem. Ohne genauere Beschreibung🙄

Laut ihrer Aussage jedoch mussten die Mitarbeiter etwas bei der Deutschen Botschaft anfragen, das klang für mich eher nach Behörden. Nun gut, hat ja geklappt 🥰
 

KingKong2017

make the girls happy....
Inaktiver Member
10 September 2017
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Natürlich weiss man, dass die Daten gespeichert werden
Schau vorne nach. Ich hab ja diese Belehrung hier selbst verlinkt - dass dies dann in das Visa Informationssystem, zentral für den ganzen Schengenraum 5 Jahre gespeichert wird, nicht nur lokal bei der Ausländerbehörde, wo auch alle Visaabteilungen der EU, zugreifen können ist, der Verpflichtende - das war hier nicht jeden klar. Wer ließt schon die Belehrungen und kann das wirklich verstehen ? Du bist eine der Ausnahmen, aber bei Dir bin ich auch nicht sicher ob Du weißt was die genau speichern !

Es ging darum, dass die Bundespolizei am Flughafen sofort alle relevanten Daten zum Visa sehen kann - das war der Punkt, In dem Fall oben nach einer Verpflichtungserklärung zu fragen - war überflüsssig, den das wusste die aus den Daten, dass sie keine hat.

Du bist SO ein Laberkopf!

Gelabbert wird viel, von Dir auch - nur Wissen ist Macht - dann widerlege mal das hier:

Fall 1: Bonität bei der Einreise (= Deckung der Reisekosten für den Visumszeitraum) durch Kostenübernahmen des Einladenden

Was die Bonitätsprüfung der Dame in BKK betrifft so war diese gemäß den AA-Verwaltungsvorschriften so, dass die Unterkunft und das Essen für 90 Tage, quasi rausgerechnet wurden, sowie bezahlter Flug - die 2.500 € also genug für die Visaerteilung. Eine mögliche, aber sehr seltene Vorgehensweise. Gleiches gilt auch für die Einreise, wer glaubhaft darlegen kann, dass er kostenlos wohnt (=Unterkunft/Essen) braucht hier diese Finanzmittel nicht vorweisen.

Im Grunde alles einfach hier den Nachweis zu erbringen. Wenn die Dame die Einladung (wo ja die Kostenübernahme belegt ist) vorgelegt hätte mit dem Hinweis plus Ihr 2.500 € Nachweis hätte das allein nach den Visaverfahrenvorschriften ausreichen müssen. Sie hätte noch eine Kreditkarte /Mastercard gezeigt, dass sie Zugriff auf ihre Kohle hat - dann wäre das ohne externe Hilfe (=Freund) nicht zu beanstanden gewesen. Da würden sogar 1000 € als Taschengeld reichen. Das wäre völlig rechtskonform.

Klar, muss man wissen, ansonsten fliegt man evtl. zurück. Kann sein,das die Bundespolizei diese Vorschriften nicht alle wirklich kennt. Unsere Bürokraten haben alles geregelt, wirklich alles z.T. bis ins Detail - man muss nur wissen wo ! Wissen ist Macht.

Fall 2: Einreise ohne Kostenübernahme durch den Einladenden

Das kennt die Bundespolizei...(=Standardprüfung )

Hier gilt. Es muss für jeden Tag ein bestimmter Satz vorhanden sein - oder zukünftig beschafft werden können. Es müssen nicht 90 X 45 € (hab ich noch nicht validiert !) Cash/Kreditkarte/Schecks bei Einreise sofort nachweisbar sein, sondern z.B. kann einer sagen ich hab hier 500 €, plus Kreditkarte (2.500) und bekomme jeden Monat 1000 € aus Mieteinnahmen, Sponsoren, etc... BASTA! Hauptsache nicht durch Erwerb im Schengenraum. Es gibt auch unterschiedliche Kostensätze. Die Details spare ich mir.

Für die Dame war diese Option, die hier alle propagiert haben, juristisch irrelevant. Da Fall 1 galt.

Wie gesagt ein wenig mehr Intelligenz bei der Einreise - dann wäre alles reibungslos gelaufen.

Wenn meine Flamme mit so einem Visa einreisen würde, würde ich gleich noch einen Beipackzettel mitgeben, wo alle Verwaltungsvorschriften zur Bonitätsberechnung draufstehen bzw. wo das zu finden ist. Oder sie lernt gleich die Paragraphen auswendig und beindruckt den Beamten. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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3 Mai 2009
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O-Zone in D
Es ging nur darum, dass der Verpflichtende im VIS zentral gespeichert wird (was hier keiner wusste !) - für 5 Jahre !
Das weiß nur der nicht, welcher nicht lesen kann, die anderen unterschreiben dafür in der Verpflichtungserklärung die Belehrung darüber.
Deinen Fall 1 gibt es so nicht, denn wenn der oder die Visumantragsteller nicht nachweisen können, das sie die Reise komplett allein realisieren können, bedarf es einer Verpflichtungserklärung.
 
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KingKong2017

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10 September 2017
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Der einzige der hier konstant "labert" bist du mit deinen konstruierten Beispielen. Du hast schlicht 0,0 Ahnung und lebst wohl nur in deiner kleinen, theoretischen Welt. Gutes Beispiel dein "glaubhaft" - Was ist "glaubhaft"? Jeder definiert das nach seinen Kriterien. Für jedes Gutachten kannst du ein Gegengutachten erbringen. Es gewinnt nicht derjenige vor Gericht, der im Recht ist sondern dessen Argumentation der Richter folgt. Jeder Fall ist einzigartig.

Ich habe schlicht die internen Visa-Vorschriften des Auswärtigen Amtes vorliegen inc. X Kostenberechnungen - und auf diesen Fall angewendet - wer die Vorschriften nicht kennt bleibt ahnungslos, so wie Du ! Alles drumherum ist tatsächlich Gelabere, Phantasie oder konstruierte Theorie.....

Widerlege da mal mit der Bonitätprüfung - dann reden wir weiter. In dem Fall gab es hier wirklich Nullahnung - mich eingeschlossen. Für mich ist das jetzt geklärt.

Im Streitfall landet man damit vor Gericht und man müsste verdammt viel Glück haben einen Richter anzutreffen der das genauso sieht wie du.

Da gibt es keinen Streifall, wenn man die Verwaltungsvorschriften kennt und darauf verweist, 100 % nicht, kein Beamter ist so verrückt - oder er will entlassen werden - wenn man ihm einen Regel-Verstoß direkt nachweisen kann. Da gibt es Null-Ermessungsspielraum. Spätestens der Vorgesetze kassiert das. Ist Praxis.
 

Friese

เมื่อคืนผีดุเนอะ
   Autor
2 November 2013
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Jever
Ich habe schlicht die internen Visa-Vorschriften des Auswärtigen Amtes vorliegen inc. X Kostenberechnungen - und auf diesen Fall angewendet - wer die Vorschriften nicht kennt bleibt ahnungslos, so wie Du ! Alles drumherum ist tatsächlich Gelabere, Phantasie oder konstruierte Theorie.....

Widerlege da mal mit der Bonitätprüfung - dann reden wir weiter. In dem Fall gab es hier wirklich Nullahnung - mich eingeschlossen. Für mich ist das jetzt geklärt.



Da gibt es keinen Streifall, wenn man die Verwaltungsvorschriften kennt und darauf verweist, 100 % nicht, kein Beamter ist so verrückt - oder er will entlassen werden - wenn man ihm einen Regel-Verstoß direkt nachweisen kann. Da gibt es Null-Ermessungsspielraum. Spätestens der Vorgesetze kassiert das. Ist Praxis.
Und das Mädel hockt im Flieger zurück nach Bangkok :rolleyes:
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
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Da gibt es keinen Streifall, wenn man die Verwaltungsvorschriften kennt und darauf verweist, 100 % nicht, kein Beamter ist so verrückt - oder er will entlassen werden - wenn man ihm einen Regel-Verstoß direkt nachweisen kann. Da gibt es Null-Ermessungsspielraum. Spätestens der Vorgesetze kassiert das. Ist Praxis.
Dann stell sie mal hier rein, die Verwaltungsvorschriften, die hier "einschlägig wären".
 
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KingKong2017

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10 September 2017
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Warum sollte ich eine Bonitätsprüfung widerlegen?

Es ging, ich hoffe soweit reicht Dein Verstand, nicht um die Bonitätsprüfung des Einladenden, sondern der Eingeladenen ! Das ist ein anderer Fall. Darum ging es auch bei der Einreise.

Dann stell sie mal hier rein, die Verwaltungsvorschriften, die hier "einschlägig wären".
Da sich hier ja viele beklagt haben, dass ich zuviel google, verlinke bzw. Dokumente hier einbinde, habe ich entschieden darauf zu verzichten. Google halt selbst. Wissen ist Macht.
 

KingKong2017

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Googeln ist Nichtwissen und Nichtwissen ist...googel den Schluss selbst.

Es ist doch super, dass heute fast alles, sogar vieles quasi-interne, digital ist.....man muss nur wissen wo man suchen muss, das ist das eigentlich Problem. Auch die richtige Suche ist eine Kunst !

Es ist immer so bei Verwaltungsakten, wer die Rechtsvorschriften nicht kennt - ist meist hoffnungslos verloren.

Was dieses Visa betrifft (Sonderfall) weiß ich jetzt warum es bewilligt wurde und warum auch die Einreise im Grunde reibungslos hätte verlaufen können. Rätsel gelöst - für mich erledigt.

Das letzte Wort hat immer noch der Grenzbeamte! Es gibt Richtwerte aber keine festen Werte

Das ist FALL 2, es gilt aber FALL 1 (siehe oben bei Bonitätsprüfung Beitrag 151) - und für FALL 1 gibt es besondere Berechnungsmethoden (hab ich hier schwarz auf weiß !) - die mit den Standardwerten nur indirekt zu tun hat. Ich hab es ja beschrieben. Lesen bildet.

Ein Grenzbeamter hat sich strikt an alle relevanten Vorschriften zu halten - das ist seine Pflicht und danach muss er entscheiden. Nicht mehr und nicht weniger - da bleibt sehr wenig Ermessungsspielraum. Das Problem ist halt, nicht jeder Beamte kennt alle Vorschriften.....daher kann es durchaus zu Verstößen kommen oder zu widersprüchlichen Behördenentscheidungen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Bundespolizisten in dem Fall, diese Spezialvorschriften kennen - ab höheren Dienst, d.h. die Akademiker, sicher, untere und mittlere Ebene weniger. Daher ist es immer sinnvoll Vorgesetzte einzubeziehen - die können solche Fälle rechtssicher einschätzen .
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
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Es ist doch super, dass heute fast alles, sogar vieles quasi-interne, digital ist.....man muss nur wissen wo man suchen muss, das ist das eigentlich Problem. Auch die richtige Suche ist eine Kunst !
Nicht alles, was "ergoogelt" wird, ist auch richtig. Da nutzt dann die "richtige Suche" auch nichts, wenn man nur auf Unsinn stösst.
 

Thai-S

Ich seh #000000
   Autor
3 Juni 2012
4.210
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3.765
Bis gestern wusste hier in Forum keiner incl. Deiner Wertigkeit, das derjenige der eine Verpflichtungerklärung abgibt, überhaupt im VIS gespeichert wird, incl. JT 29. Auch nicht, dass die Bundespolizei da Zugang zu hat. Wahrscheinlich noch nicht mal, das es ein umfangreiches EU weites Visa-Informationssystem überhaupt gibt.

Es gibt auch Schnittstellen in der EU-Verordnung (für Anhänge, Anlagen, etc.). In der Regel wird heute, bei modernen Verwaltungen (die Bundesländer sind verschieden) eine elektronische Akte geführt, wo dann alles digital gespeichert wird. Jedes Schriftstück. So tief wollte ich in diesen Verwaltungsdschungel nicht eindringen, das prüfen -aber Du bist ja scheinbar hier Experte. Was da letztlich "zusätzlich" gespeichert wird, ist für diesen Fall auch irrelevant. Ich selbst habe oben darauf hingewiesen das Name und Adresse des Verpflichtungsgebers gespeichert werden, klar kann man sich denn den ganzen Verwaltungs-Vorgang besorgen.....mehr ist ja auch nicht nötig.
Nicht nur Du bist allwissend. Wie kann’s Du hier behaupten KEINER wusste das? Hast Du jeden User gefragt. Und genau so laberst Du Dir den restlichen Stuss von der Seele. Behauptungen die weder Hand noch Fuß haben und ja nicht einmal davon abweichen oder mal revidieren.

Deswegen muss man die Verpflichtungserklärung auch persönlich abholen und kann niemanden mit Vollmacht zur Abholung vorbei schicken.
wer sagt denn sowas, schon mehrmals praktiziert. Weder zur Beauftragung noch zur Abholung musst Du selber erscheinen. Mit Vollmacht geht das ohne weiteres.

PS: Deine eigenen Worte :kk :p
Du bist SO ein Laberkopf!
 

KingKong2017

make the girls happy....
Inaktiver Member
10 September 2017
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Nicht nur Du bist allwissend. Wie kann’s Du hier behaupten KEINER wusste das?

Ich schließe mal daraus - das Du allwissend bist ;) Ich bin es nicht !

Ich hab das aus den Reaktionen geschlossen, dass dies so nicht bekannt ist. Und was interessiert sich denn der Normalbürger dafür, wo seine Daten, wie gespeichert werden ? In der Regel keine Sau - da unterschreibt man irgendwas, aber wer macht sich die Mühe das genau zu verstehen? Es ging um das wo und was - dann gehörst Du halt zu den wenigen Ausnahmen. Und Du weist auch genau was von einer Verpflichtungserklärung gepeichert wird ? Dann klär mich mal auf, da ich diesen digitalen Dschungel noch nicht voll erkundet habe....Glaub mir, dass weiß hier keiner, es sei denn er hat da beruflich Zugriff drauf.

Wie gesagt, meine inhaltlichen Behauptungen zum Fall kann ich wasserdicht belegen, darum ging es ja hier - der Rest ist nette Prosa bzw. amüsante Unterhaltung.

Da nutzt dann die "richtige Suche" auch nichts, wenn man nur auf Unsinn stösst.
Scheinst aus Erfahrung zu sprechen - was diesen Fall hier betrifft habe ich die richtigen Infos gefunden, also nach den entschieden wird z.B. wie eine Bonotätsprüfung bei der Visabeantragung abläuft !