Natürlich weiss man, dass die Daten gespeichert werden
Schau vorne nach. Ich hab ja diese Belehrung hier selbst verlinkt - dass dies dann in das Visa Informationssystem, zentral für den ganzen Schengenraum 5 Jahre gespeichert wird, nicht nur lokal bei der Ausländerbehörde, wo auch alle Visaabteilungen der EU, zugreifen können ist, der Verpflichtende - das war hier nicht jeden klar. Wer ließt schon die Belehrungen und kann das wirklich verstehen ? Du bist eine der Ausnahmen, aber bei Dir bin ich auch nicht sicher ob Du weißt was die genau speichern !
Es ging darum, dass die Bundespolizei am Flughafen sofort alle relevanten Daten zum Visa sehen kann - das war der Punkt, In dem Fall oben nach einer Verpflichtungserklärung zu fragen - war überflüsssig, den das wusste die aus den Daten, dass sie keine hat.
Du bist SO ein Laberkopf!
Gelabbert wird viel, von Dir auch - nur Wissen ist Macht - dann widerlege mal das hier:
Fall 1: Bonität bei der Einreise (= Deckung der Reisekosten für den Visumszeitraum) durch Kostenübernahmen des Einladenden
Was die Bonitätsprüfung der Dame in BKK betrifft so war diese gemäß den AA-Verwaltungsvorschriften so, dass die Unterkunft und das Essen für 90 Tage, quasi rausgerechnet wurden, sowie bezahlter Flug - die 2.500 € also genug für die Visaerteilung. Eine mögliche, aber sehr seltene Vorgehensweise. Gleiches gilt auch für die Einreise, wer glaubhaft darlegen kann, dass er kostenlos wohnt (=Unterkunft/Essen) braucht hier diese Finanzmittel nicht vorweisen.
Im Grunde alles einfach hier den Nachweis zu erbringen. Wenn die Dame die Einladung (wo ja die Kostenübernahme belegt ist) vorgelegt hätte mit dem Hinweis plus Ihr 2.500 € Nachweis hätte das allein nach den Visaverfahrenvorschriften ausreichen müssen. Sie hätte noch eine Kreditkarte /Mastercard gezeigt, dass sie Zugriff auf ihre Kohle hat - dann wäre das ohne externe Hilfe (=Freund) nicht zu beanstanden gewesen. Da würden sogar 1000 € als Taschengeld reichen. Das wäre völlig rechtskonform.
Klar, muss man wissen, ansonsten fliegt man evtl. zurück. Kann sein,das die Bundespolizei diese Vorschriften nicht alle wirklich kennt. Unsere Bürokraten haben alles geregelt, wirklich alles z.T. bis ins Detail - man muss nur wissen wo ! Wissen ist Macht.
Fall 2: Einreise ohne Kostenübernahme durch den Einladenden
Das kennt die Bundespolizei...(=Standardprüfung )
Hier gilt. Es muss für jeden Tag ein bestimmter Satz vorhanden sein - oder
zukünftig beschafft werden können. Es müssen nicht 90 X 45 € (hab ich noch nicht validiert !) Cash/Kreditkarte/Schecks bei Einreise sofort nachweisbar sein, sondern z.B. kann einer sagen ich hab hier 500 €, plus Kreditkarte (2.500) und bekomme jeden Monat 1000 € aus Mieteinnahmen, Sponsoren, etc... BASTA! Hauptsache nicht durch Erwerb im Schengenraum. Es gibt auch unterschiedliche Kostensätze. Die Details spare ich mir.
Für die Dame war diese Option, die hier alle propagiert haben, juristisch irrelevant. Da Fall 1 galt.
Wie gesagt ein wenig mehr Intelligenz bei der Einreise - dann wäre alles reibungslos gelaufen.
Wenn meine Flamme mit so einem Visa einreisen würde, würde ich gleich noch einen Beipackzettel mitgeben, wo alle Verwaltungsvorschriften zur Bonitätsberechnung draufstehen bzw. wo das zu finden ist. Oder sie lernt gleich die Paragraphen auswendig und beindruckt den Beamten.