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Cosy Beach Club

Andere Ärger bei der Einreise in Deutschland

KingKong2017

make the girls happy....
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10 September 2017
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Auch wenn ich die "Option" von KK2017 eher als Spaß ansehe, zeigt diese Aussage, dass er noch nicht einmal die einfachsten Sätze richtig gelesen, geschweige verstanden hat. Ein Verständnis von komplexen, rechtlichen Texten spreche ich ihm auf jeden Fall ab.

Klar war das Spaß - vielleicht gegenseitiges Wiedererkennen.... ;) .

Nun ja, wenn man hier die einfachen rechtlichen Texte kennen würde, würde sich viel Staub in Luft auflösen - es gibt halt nicht nur Visa-Standardverfahren, Lösungen, etc die die meisten hier im Kopf haben. Ich hab schon gesagt, das ich die rechtlich sehr komplexe Materie nicht kenne . Komplexe, rechtliche Texte zum Thema können nur im Fach spezialisierte Juristen verstehen - Fachjuristen. Dem würde ich nicht widersprechen, daher auch mein Verweis bzgl. Hinzuziehung einer versierten Kanzlei, wenn es ernst werden sollte.

Selten so einen Schmarren gelesen,wenns um Thailändische Staatsangehörige geht.

Es gibt halt nicht nur Standardlogik, wie in 99 % der Fälle - sondern wie dieser Fall zeigt, auch andere Wege ohne Verpflichtungserklärung. Die haben sich völlig korrekt verhalten mit der Einladung, nach Vorgabe der Botschaft in BKK und sind nicht gleich zum Ausländeramt gerannt...nur bei der Einreise wäre mehr Intelligenz von Vorteil gewesen - dann wäre das reibungslos durchgegangen.
 

fahrer05

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Ich blicke richtig durch - hab mir alle eingängigen Rechtsvorschriften durchgelesen. Alles korrekt ! Sie brauchte keine Verpflichtungserklärung - auch nicht bei der Einreise und was den Mittelnachweis betrifft alles korrekt. Sie hätte sich ein wenig intelligenter anstellen können...JO !
Sag mal was Rauchst oder Trinkst Du so lange Zeit?
 

KingKong2017

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Sag mal was Rauchst oder Trinkst Du so lange Zeit?

Ließ die einschlägigen Rechtsvorschriften oder schau einfach bei der Botschaft BKK nach - dann wird Dir geholfen.

Das es ein Visa ohne Verpflichtungserklärung gibt (bei Einladungen) wurde hier schon breit diskutiert....schau mal vorne nach. Der Knackpunkt war nur die Einreise - ich denke die Bundespolizei kannte Option 2 nicht wirklich, weil sehr, sehr selten anzutreffen. Auf so eine Idee kommen nur Uninformierte...die sich nicht schlau machen...aber es hat funktioniert und ist 100 % legal !

Ich hab erst gedacht irgendein Verfahrensfehler - aber alles war formal 100 % korrekt. Sogar die Einreise, nach einen kurzen Sondierungs-Stopp.....

Sag mir für wen bitte.

Wie auch immer - ich hab dazu gelernt ! Da ist der, wer Sieger ist, nicht so wichtig ;)
 

KingKong2017

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10 September 2017
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Dann musst Du erstmal dazuschreiben für wen das gilt und welche voraussetzungen dafür erforderlich sind,ansonsten ist´s nur Schmarn was Du erzählst.

Das wurde nicht von mir hier in die Runde geworfen, sondern von anderen Foren-Mitgliedern - die aber hier sicher keinen Schmarn erzählt haben.

Lesen bildet - schaue einfach von Vorne mal durch.....da steht alles, incl. Voraussetzungen. Der Fall hier was so ein Sonderfall !
 
Cosy Beach Club

Alf11

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20 Juni 2019
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Soll ja geplant sein das demnächst aufgrund der
Namensähnlichkeit alle VISA Karteninhaber das
VISUM unbürokratisch mit der nächsten
Kartenabrechnung übersandt bekommen 🤓
 
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Alwaro

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zu Hause
Sodele, ich mach mal einen auf @KingKong2017 und zitiere mal einwenig quer durch den Gemüsegarten mit teilweise haltlosen behauptungen.

Bis gestern wusste hier in Forum keiner incl. Deiner Wertigkeit, das derjenige der eine Verpflichtungerklärung abgibt, überhaupt im VIS gespeichert wird, incl. JT 29. Auch nicht, dass die Bundespolizei da Zugang zu hat. Wahrscheinlich noch nicht mal, das es ein umfangreiches EU weites Visa-Informationssystem überhaupt gibt.

Glaubst du wirklich, dass alle Daten bloss in einer Fiche auf dem entsprechenden Amt abgelegt werden und nicht zentral abgespeichert werden. Je nach Berechtigung hat ein Beamter Zugriff auf die ihm zur Ausübung seines Auftrages notwendigen Daten.

Es gibt auch Schnittstellen in der EU-Verordnung (für Anhänge, Anlagen, etc.). In der Regel wird heute, bei modernen Verwaltungen (die Bundesländer sind verschieden) eine elektronische Akte geführt, wo dann alles digital gespeichert wird. Jedes Schriftstück.

Was hat Schengen mit einer EU-Verordnung am Hut? z.B.

GB, immer noch EU Mitglied ist nicht Schengen-Mitglied

Lichtenstein, Norwenen und Island sind bloss EWR Mitglieder und keine EU Mitglieder, jedoch Schengen Mitglieder

Die Schweiz ist weder EWR noch EU Mitglied jedoch dem Schengener Abkommen beigetrete.

Das Schengen Abkommen ist von einer EU Mitgliedschaft und somit deren Verordnungen, Anhängen und Ablagen unabhängig, Einfach gesagt, es ist eine andere Baustelle :bigsmile

Wenn du deiner Lady einen Dienst erweisen willst, kauf ihr eine Malteser Staagsbürgerschaft, mit der ist sie Bürgerin eines Schengenstaates :weg


Schon klar, das ich "nur Grütze" schreibe,

Selbsteinsicht ist der beste Weg zur Besserung :biggrin:
Expertenlevel fängt für mich dann an, wenn einer zusätzlich zum Ausländer- und Visarecht, die Durchführungsverordnung/Erlass für die Visaerteilung für Thailand kennt bzw. die Erlasse für die Einreise (z.B. wie viel Geld einer nachweisen muss) - hier Experte zu sein, da brauchte es jahrelange Erfahrung. Meine Expertise als Staatsbürger reicht nur soweit, dass das Visum rechtlich korrekt erteilt wurde und es keinen substanziellen Grund gab die Einreise zu verweigern.

Warum bauscht du dich hier denn so auf:bigsmile

Alle bewilligt, aber es gab immer neue Hürden, mal bei der Ausländerbehörde mal auf der Botschaft

Nicht neue Hürden, die Verordnungen wurden im Laufe der Jahre angepasst.
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
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Natürlich berechtigt ein Visa generell zur Einreise.
Ein Visum kann jederzeit auch wieder entzogen werden, sowohl vor als auch nach der Einreise.

Dieses Recht behält sich jeder souveräne Staat vor, dafür gibt es keine internationale Vorgaben. Ein Staat kann sogar ein Visum für ungültig erklären, wenn er zwischen Visumserteilung und Einreise seine Gesetze ändert. Da hat der Einreisende Pech.

Das Visum kann auch jederzeit für ungültig erklärt werden, wenn festgestellt wird, dass die für die Visumserteilung vorgelegten Unterlagen falsch waren oder gar die Behörde, die das geprüft hat, nicht die notwendige Sorgfalt für die Prüfung der vorgelegten Unterlagen walten lies.

Auch da hat man Pech!

Dem von Dir vorgeschlagenen Weg, dann einen Anwalt einzuschalten und auf Schadensersatz und was weiss ich nicht noch alles zu klagen sage ich schonmal voraus, dass das keinen Erfolg haben wird. Ich hatte in meiner beruflichen Tätigkeit schon einige Fälle, in denen durch das Nichtstun oder durch falsche Entscheidungen von Behörden sehr großer Schaden angerichtet wurde. Einen Schadensersatz gibt es dafür aber nicht (evt. wenn man bereit ist, das bis zum Ende, also zur "letzten Instanz", durchzufechten. Das macht aber keine Rechtschutzversicherung mit und das kostet richtig Geld. Habe ich nie gemacht, denn das Prozesskostenrisiko übersteigt dann den eigentlichen Schaden um ein Vielfaches).

Auch bei uns in DE ändern sich die Einreisebedingungen häufiger. Da muss sich halt der Einreisende nochmal kurz vor der Einreise schlau machen, ob sein Visum noch Gültigkeit hat oder haben kann und sich ggf. nochmals bei den Behörden erkundigen. Das macht aber wohl jeder Staat auf der Erde genau so. Und wer versucht, über ein Schlupfloch der Einreisebedingungen einzureisen (ohne Verpflichtungserklärung oder einer, die nicht geprüft wurde), der muss halt damit rechnen, dass er wieder nach Hause geschickt wird. Da hält sich mein Mitleid dann doch ziemlich in Grenzen.
 

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