Natürlich berechtigt ein Visa generell zur Einreise.
Ein Visum kann jederzeit auch wieder entzogen werden, sowohl vor als auch nach der Einreise.
Dieses Recht behält sich jeder souveräne Staat vor, dafür gibt es keine internationale Vorgaben. Ein Staat kann sogar ein Visum für ungültig erklären, wenn er zwischen Visumserteilung und Einreise seine Gesetze ändert. Da hat der Einreisende Pech.
Das Visum kann auch jederzeit für ungültig erklärt werden, wenn festgestellt wird, dass die für die Visumserteilung vorgelegten Unterlagen falsch waren oder gar die Behörde, die das geprüft hat, nicht die notwendige Sorgfalt für die Prüfung der vorgelegten Unterlagen walten lies.
Auch da hat man Pech!
Dem von Dir vorgeschlagenen Weg, dann einen Anwalt einzuschalten und auf Schadensersatz und was weiss ich nicht noch alles zu klagen sage ich schonmal voraus, dass das keinen Erfolg haben wird. Ich hatte in meiner beruflichen Tätigkeit schon einige Fälle, in denen durch das Nichtstun oder durch falsche Entscheidungen von Behörden sehr großer Schaden angerichtet wurde. Einen Schadensersatz gibt es dafür aber nicht (evt. wenn man bereit ist, das bis zum Ende, also zur "letzten Instanz", durchzufechten. Das macht aber keine Rechtschutzversicherung mit und das kostet richtig Geld. Habe ich nie gemacht, denn das Prozesskostenrisiko übersteigt dann den eigentlichen Schaden um ein Vielfaches).
Auch bei uns in DE ändern sich die Einreisebedingungen häufiger. Da muss sich halt der Einreisende nochmal kurz vor der Einreise schlau machen, ob sein Visum noch Gültigkeit hat oder haben kann und sich ggf. nochmals bei den Behörden erkundigen. Das macht aber wohl jeder Staat auf der Erde genau so. Und wer versucht, über ein Schlupfloch der Einreisebedingungen einzureisen (ohne Verpflichtungserklärung oder einer, die nicht geprüft wurde), der muss halt damit rechnen, dass er wieder nach Hause geschickt wird. Da hält sich mein Mitleid dann doch ziemlich in Grenzen.