Deine Einladung war die Grundlage für das Visum. Und im Grunde geht es darum, das Du für ihren Unterhalt hier aufkommst. Das hast Du glaubwürdig darstellen können, incl. Bonitätsprüfung (Anruf) bzgl. Firma, etc. - dann war alles monetäre für das Visum erfüllt. In Deinem Falle kommt hinzu, dass Deine Süsse schon mal bei Dir war und alles gut gelaufen ist. Beim ersten Visumantrag für 90 Tage hätte das so sicher nicht geklappt.Auch wenn ich keine amtliche Verpflichtungserklärung abgegeben habe wird man mit Sicherheit auf meine Einladung zurückgreifen.....dazu ist diese Einladung vermutlich auch verpflichtend für das Visum.
Du glaubst gar nicht welche Rechtswirkungen Unterschriften entfalten können. Du kannst 30 Jahren haften, auch wenn Du momentan blank bist.Da brauchst du nicht Jurist sein, eine Erklärung zur Übernahme der Kosten ist ohne Nachweis der finanziellen Möglichkeiten nicht mal das Papier wert wo sie festgehalten ist.
Für das Visum war es ausreichend. Diese formelle Verpflichtungserklärung, die alles abdeckt von A bis Z, alle möglichen Kosten über 5 Jahre trifft für weniger als 99,9999 % der Fälle zu. Also die Süsse reist ein, stellt einen Asylantrag (König verfolgt mich !), kassiert Sozialhilfe, nach 4 Jahren und 10 Monaten wird endgültig festgestellt dass der Asylantrag abgelehnt wird, muss extra ein Flieger geordert werden incl. Begleitschutz - da sie unberechenbar ist - für all diese Kosten blecht die Person die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, nicht nur in Deutschland sonder EU-weit. Wie oft kommt das vor ?
Das einzigste Kostenrisiko für den Staat wäre, wenn sie keine Krankenversicherung für die 90 Tage hat....keine Ahnung ob das geprüft wurde. Wahrscheinlich ja.
Realistische Einschätzung - ich denke nicht, dass derzeit in Thailand ein Touristenvisum z.B. für Bayern ausgestellt wird, wo der Katastrophenfall ausgerufen wurde. Wahrscheinlichkeit für eine Bewilligung < 1 % . Visumentscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen wo alle Gesamtumstände einbezogen sind.Gewagte Aussage. Ist eine Sinnfrage, mehr nicht.
Der Beamte hat mich ja auch am Telefon nach dem Grund Ihrer Einreise gefragt
Richtig - hätte sie geantwortet: Germany so beautifull - I make big tour, etc - hätte sie evtl. die Einreise, weil undurchführbar,dann gilt hier das Infektionsschutzgesetz - ablehnen können bzw. abgelehnt.
Viel Tara um nix.Die Holde ist doch in D,das ist doch das wichtigste.
Im Grunde ja !
Nur ohne juristische Tiefenbohrung, da musste ziemlich tief in die Materie rein um die für dieses Visum relevanten Visa- und Einreisevorschriften zu kennen (was ich gemacht habe) - wäre der Fall mysteriös geblieben. Quasi ein Wunder der Einreise......
Anmerkung: Ich hab genug Recht studiert um sowas zu checken, sogar ohne speziellen Kommentar, was Juristen in der Regel haben. Bin aber kein Experte, für Normalsterbliche ist das wahrscheinlich kaum möglich zu checken, man muss die Texte ja auch im Kontext lesen können !
Für ne juristische Prüfungsaufgabe: Was ich auch gesehen habe, dass es noch Rechtsharmonisierung braucht, Visa- und Einreiseregeln sind hier an wenigen Stellen nicht wirklich kongruent bzw. widerspruchsfrei. Da liegt einfach daran, dass wenn neue Regel dazukommen - die alten angepasst werden müssen, bei der komplexen Materien kann da durchaus was übersehen werden. Das war hier das Dilemma der Bundespolizei - also die Juristen der Executive haben da Bockmist gebaut..... soll öfters vorkommen.
Äh, mal blöd gefragt: wie hat er dir die Vollmacht gegeben?
Nur ne Anmerkung: Der ganze Prozess kann in jedem Bundesland und z.T. je nach Ausländerbehörde anders sein....und man muss das für die Zeit gültige Recht beachten. Daher ist euer Streit unnütz.
Und wenn sie nicht gestorben sind,dann sind Sie immer noch am Einreisen!
Es war alle korrekt, nur die Flamme hätte wissen müssen was sie korrekt bei der Bundespolizei hätte sagen müssen - das war der Knackpunkt und hat zu Nachfragen geführt. Hier die richtigen Aussagen und evtl. ein paar Nachweise und die Einreise ist in fünf Minuten durch. Jungs, dass ist ein ganz normales gültiges Visaverfahren, was durch entsprechende Unterlagen quasi bewiesen werden muss !
@Jansinger - ich würde es wieder so machen nur bereite sie besser vor