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Andere Ärger bei der Einreise in Deutschland

KingKong2017

make the girls happy....
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10 September 2017
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Leider sind meine Kapazitäten erschöpft - und ich gehe bald in die Weihnachtspause und der Thread ist mir fast zu einfältig!

Außerdem kann ich da keine Rätsel lösen - welche Frage ist denn ungeklärt ? Aber bitte nur welche wo Verwaltungsvorschriften eine Rolle spielen z.B. wie muss in Thailand eine rechts-konforme Schere für lange Haare beschaffen sein, oder wer darf überhaupt lange Haare schneiden, wie lang dürfen Haare maximal wachsen das man noch Auto fahren darf, sowas....... ;)
 
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Friese

เมื่อคืนผีดุเนอะ
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2 November 2013
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Jever
Und was interessiert sich denn der Normalbürger dafür, wo seine Daten, wie gespeichert werden ? In der Regel keine Sau - da unterschreibt man irgendwas, aber wer macht sich die Mühe das genau zu verstehen?
Selbst wenn das alles so sein sollte,was interessiert das denjenigen der der seine Freundin nach D einladen möchte?
und der Thread ist mir fast zu einfältig!
Natürlich ohne dein Mitwirken.
Leider sind meine Kapazitäten erschöpft - und ich gehe bald in die Weihnachtspause
Thank you Budhha(y)
 
Thailernen.net

Friese

เมื่อคืนผีดุเนอะ
   Autor
2 November 2013
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Jever
Himmel nochmal:wall Dann bekommt die Frau halt kein Visum und bleibt mit ihrem kleinen Arsch in Pattaya:hammer
 

Thai-S

Ich seh #000000
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3 Juni 2012
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Da du auf der Verpflichtung auch eigenhändig unterschreiben musst.
Oder der Vollmachtnehmer, fur was gibt es sonst Vollmachten. Falls Du es mal wieder nicht gelesen hast: Hab ich schon für einen Freund gemacht, er saß in Kambodscha, ich hab die VE abgeholt um ihm geschickt.
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
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Die Verpflichtungserklärung ist, zumindest in B.-W., schriftlich abzugeben.

Das bedeutet rechtlich, dass man entweder selbst unterzeichnet oder mittels notariell beglaubigter Unterschrift unterzeichnet. Unterzeichnen bedeutet immer, dass man das darber geschriebene anerkennt.

Wenn das auch über einen Bevollmächtigten geht, dann muss das in derselben Form erfolgen.

Eine Behörde, @PotatoeJoe , wird niemals eine unklare Vollmacht akzeptieren. Entweder da steht drin, dass der Bevollmächtigte alles machen darf oder er darf speziell eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen.

In beiden Fällen ist der Vollmachtgeber derjenige, der im Prinzip die Erklärung abgibt, somit haftbar und im Prinzip am Arsch ....es sei denn, das ganze führt zu einem glücklichen Ende und die Zirpen zirpern und es regnet rote Rosen und alle sind glücklich. Soll es ja auch schon gegeben haben....
 
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Thai-S

Ich seh #000000
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3 Juni 2012
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Alwaro

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25 Juli 2011
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zu Hause
Ich habe schlicht die internen Visa-Vorschriften des Auswärtigen Amtes vorliegen inc. X Kostenberechnungen - und auf diesen Fall angewendet - wer die Vorschriften nicht kennt bleibt ahnungslos

Wenn du diese hast, stell hier einen Scan ein.

Wenn dieser nicht gepostet wird, vermut ich mal, dass du ein DAMPFPLAUDERI bist

UND NICHT NEIN
 

floodland

leck mich doch...........
   Autor
9 April 2009
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Ich hab die Links nicht mehr ....
Dann helfe ich dir mal auf die Sprünge...........du hast das vermutlich aus dem Visakodex bzw. dem Visumhandbuch des Auswärtigen Amtes. :bigsmile

Bei einer deiner Aussagen hier hast du sogar recht, beim Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für den Antragsteller ist es möglich die Kosten für die Unterkunft unberücksichtigt zu lassen für den Fall dass eine entsprechende Einladung vorliegt aus der hervorgeht dass dem Antragsteller eine Unterkunft gestellt wird.

Das war hier wohl der Fall und vermutlich lrtztlich der Grund für die Erteilung des Visum.

In der Tat nicht alltäglich und eine Möglichkeit die Resourcen von Antragsteller und Einlader zu bündeln für den Fall dass der Einreisende nicht über ausreichend Eigenmittel verfügt und es beim Einlader vielleicht für eine Verpflichtungserklärung nicht reichen sollte.

Andernfalls wäre es wohl sinnvoller diese VE einfach abzugeben und damit den hier beschriebenen Schwierigkeiten somit aus dem Weg zu gehen. Dies schließt auch ein diese Erklärung bei der Einreise vorlegen zu können.

Oder wie in Jansingers Fall die vorhandenen Eigenmittel in der Höhe wie sie der deutschen Botschaft bei Beantragung des Visum nachgewiesen wurden und nicht nur 500 Euro............:kk

Wenn du aber mal weiter im Visumhandbuch liest wirst du aber auch feststellen, dass deine anfänglichen Behauptungen Jansingers Einladungsschreiben mit zugesicherter Kostenübernahme sei eine offizielle Verpflichtungserklärung einfach nur Humbug ist.

Aber von diesem Thema hast du ja dann (nach kurzem zurückrudern) bewußt abgelenkt.............:bigsmile

Ich bleibe bei meiner Meinung dass du im Grunde recht wenig Ahnung von dieser Materie hast, dies aber natürlich hier anders darzustellen versuchst.

Die dir angeblich vorliegenden Texte und Verordnungen stellst du hier weder ein noch verlinkst du sie, das macht dich auch nicht unbedingt glaubwürdiger........:keine Ahnung
 
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KingKong2017

make the girls happy....
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10 September 2017
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mit zugesicherter Kostenübernahme sei eine offizielle Verpflichtungserklärung

Das ist natürlich quatsch, hab ich auch schon gesagt - Ich bin kein Jurist, aber eine Einladung mit Unterschrift mit der Übernahme von Kosten ist durchaus eine Art Verpflichtung, eine zwar schwache, aber immerhin. Für die Berechnung der Kosten aber durchaus relevant.

Ich bleibe bei meiner Meinung dass du im Grunde recht wenig Ahnung von dieser Materie hast, dies aber natürlich hier anders darzustellen versuchst.

Ich hab das Verfahren X-mal durchlaufen, wie gesagt und immer betont das ich hier kein Experte bin. Was ich hier dargestellt habe bzgl. FALL 1 und FALL 2 entspricht den Tatsachen. Danke, das Du im Grunde bestätigst was ich gesagt habe. Wenn Du soviel Ahnung hast hättest Du diesen Fall doch schon vorher "aufklären" können. Nur bzgl. dieses Sonder-Fall hatte hier keiner Ahnung.

Ich hab kapiert warum dieser formal rechtlich korrekt war, dass reicht mir.

Wenn es ohne eine Verpflichtungserklärung geht halte ich diesen Weg durchaus für sinnvoll, man muss halt bei der Einreise vorbereitet sein - ein wenig Intelligenz schadet nicht, dann steht einer Einreise nichts im Wege - auch keine Bundespolizei..

Die dir angeblich vorliegenden Texte und Verordnungen stellst du hier weder ein noch verlinkst du sie, das macht dich auch nicht unbedingt glaubwürdiger.......

Weil Du so fleißig warst:

Das Visahandbuch ist schon mal eine gute Ausgangsbasis für die Visa-Erteilung bzgl. Kosten - aber noch nicht für die Einreise:

Rechtlich gilt dies hier: § 15 AufenthG Zurückweisung - dejure.org

Zusammengefasst hier: Lexikon - E - Einreiseverweigerung/Zurückweisung

Die Einreiseverweigerung /Zurückweisung ist eine polizeiliche Maßnahme zur Verhinderung einer unerlaubten Einreise (vgl. § 15 AufenthG). Die Einreise ist unerlaubt und deswegen auch an der Grenze zurückzuweisen (§ 15 Abs. 1 AufenthG), wenn der Drittstaatsangehörige

  • nicht im Besitz eines für die Einreise erforderlichen Passes oder Passersatzes (§ 3 AufenthG) ist,
  • nicht im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels (§ 4 AufenthG), z.B. eines Visums ist, oder nicht vom Visumszwang befreit ist (§§ 15 bis 30 AufenthV),
  • ein für die Einreise erforderliches Visum mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder annulliert wurde, z.B. wegen Erschleichens durch unrichtige oder unvollständige Angaben,
  • oder ein Einreiseverbot nach § 11 Abs., 6 oder 7 AufenthG besteht und ihm keine Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 8 AufenthG erteilt wurde.
Nach § 15 Abs. 2 AufenthG kann ein Drittstaatsangehöriger an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn

  • ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 54 AufenthG besteht,
  • der begründete Verdacht besteht, dass der Aufenthalt nicht dem angegebenen Zweck dient,
  • er nur über ein Schengenvisum verfügt oder für einen kurzfristigen Aufenthalt von der Visumspflicht befreit ist und entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 AufenthG die Ausübung einer Erwerbstätigkeit beabsichtigt,
  • er die Voraussetzungen für die Einreise in den Hoheitsbereich der Vertragsparteien nach Artikel 5 des Schengener Grenzkodex nicht erfüllt.
Nach Erlass der Zurückweisungsentscheidung soll der Drittstaatsangehörige auf richterliche Anordnung in Haft (Zurückweisungshaft) genommen werden, wenn diese nicht sofort vollzogen werden kann (§ 15 Abs. 5 AufenthG).

Relevant für die Bundespolizei bzgl. Einreisevorrausetzungen - ist der Schengen Grenzkodex incl. nationaler Verordnungen:

L_2016077DE.01000101.xml

Und dann muss man das alles zusammen sehen Visa- und Einreiseprozess eine Synopse bilden, dann klärt sich das Bild auf ! Die Regelungen greifen ineinander über -aber die Sonderfälle hat die Bundespolizei nicht unbedingt auf dem Radar.

Das ist alles eine durchaus komplexe Materie - wem die Grundlogik klar ist, der kann diesen Fall auch relativ einfach verstehen.
 

Jansinger

Aktiver Member
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26 Oktober 2011
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Ja - ich gehe schon davon aus, dass wenn ich meine Süsse hier einfach sitzen lassen würde und sie keine Mittel und Möglichkeiten hätte sich selbst zu versorgen und/oder den Rückflug zu bezahlen, ich rein rechtlich gesehen dafür aufkommen müsste.
Ich habe ja diese "Einladung" , die ja auch für den Visaantrag nicht ganz unwichtig ist, unterschrieben. Ohne diese Einladung hätte sie das 90 Tage Visum vermutlich nicht bekommen. Meine Süsse hat sich aber auch sehr viel Arbeit gemacht und einen sehr langen Brief mit Bildern von Ihr und mir (das uns als Paar bestätigt) beigefügt. (Corona Zeit und Teil-Lockdown)
Ich denke mal, wenn dann etwas schief geht und die deutsche Staatskasse für sie aufkommen müsste, ich alles auch bezahlen dürfte - und eine fette Strafe noch oben drauf.
Auch wenn ich keine amtliche Verpflichtungserklärung abgegeben habe wird man mit Sicherheit auf meine Einladung zurückgreifen.....dazu ist diese Einladung vermutlich auch verpflichtend für das Visum.
Es ist ja auch nicht zu vergessen das wir im moment Corona haben und meine Süsse das Visum für eine nette Deutschlandbesichtigung zur Zeit nicht bekommen hätte. (Auch wenn Sie genug eigene Mittel hat)
Deshalb ja auch meine Frage ganz am Anfang ! Der Beamte hat mich ja auch am Telefon nach dem Grund Ihrer Einreise gefragt was ich jetzt genau vorhabe und wohin ich mit ihr will. Antwort: "In Frankfürt in einen Asia-Markt Lebensmittel kaufen und dann auf den direkten Weg nach Münster zu mir nach hause. Als Grund habe ich Ihm gesagt das wir uns lieben und unsere Heirat planen........das mit dem Ficken habe ich ihm aber verschwiegen :bigsmile
 

Alwaro

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25 Juli 2011
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zu Hause
Ich bin kein Jurist, aber eine Einladung mit Unterschrift mit der Übernahme von Kosten ist durchaus eine Art Verpflichtung, eine zwar schwache, aber immerhin.

Da brauchst du nicht Jurist sein, eine Erklärung zur Übernahme der Kosten ist ohne Nachweis der finanziellen Möglichkeiten nicht mal das Papier wert wo sie festgehalten ist. :bigsmile
 

Rüssli

เที่ยวบินราคาแพงโคตรๆ
   Autor
1 Februar 2009
19.010
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Und wenn sie nicht gestorben sind,dann sind Sie immer noch am Einreisen!

Viel Tara um nix.Die Holde ist doch in D,das ist doch das wichtigste. 😇
 
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