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Joe
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Andere Ärger bei der Einreise in Deutschland

Friese

เมื่อคืนผีดุเนอะ
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Jever
Oh my Buddha...hier geht alles durcheinander...hoffentlich liest das niemand der seine Freundin nach Deutschland einladen möchte :hammer
 
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floodland

leck mich doch...........
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9 April 2009
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Schau dir hier mal an was eine Verpflichtungserklärung ist die von einer Ausländerbehörde ausgestellt wird..........mit allem anderem kannst du dir den Hintern abwischen............ :bigsmile



...........glaube kaum dass das Einladungsschreibenvon Member Jansinger als Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz zu werten ist.
 
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KWLiebling

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Ich hab erst zwei Gläser Wein intus....aber ich denke der Punkt geht an mich.
Leider denkst du da falsch und ich bleibe bei meiner Aussage, das es etwas mit dem lesen hapert... :bigsmile Lies einfach noch mal genau was da steht. Da steht, das die Daten über die Person gespeichert werden, für welche die Verpflichtungserklärung abgegeben wurde und nicht das die Verpflichtungserklärung gespeichert wird, so schwer ist es ja nun auch wieder nicht. Vielleicht wirds nach dem 3, Glaserl klarer.
 

KingKong2017

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Schau dir hier mal an was eine Verpflichtungserklärung ist die von einer Ausländerbehörde ausgestellt wird......

Ich hab es in schwacher Erinnerung das es so aussah (das Doku) - nur was hier gefordert ist, dass diese Erklärung auch bei der Einreise nötig ist bzw. war - und das steht da unten im Link nicht:

"Das Original der, von der deutschen Ausländerbehörde ausgestellten, Verpflichtungserklärung benötigt der eingeladene Thailänder für die Beantragung des Besuchervisums bei der Deutschen Botschaft in Bangkok."

Wo steht das mit Einreise - das würde mich interessieren. Und ja, dass wird alles elektronisch gepeichert, die Daten liegen der Botschaft digital vor - theoretisch, unsere Bundes EDV ist nicht die Beste.
 

teletubbi

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floodland

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Eine deutsche Auslandsvertretung schreibt hierzu:

"Für die Visumbeantragung muss das Original und eine Kopie der Verpflichtungserklärung eingereicht werden. Das Original wird dem Antragsteller zusammen mit dem Reisepass zurückgegeben und sollte auf die Reise mitgenommen werden".

Es könnte doch sein dass das Visum aufgrund ausreichender Eigenmittel erteilt wurde, der Inhaber verzockt, verliert oder was auch immer seine Kohle vor Abflug und steht dann mit seinem kurzem Hemd in Deutschland am Flughafen. Keiner hat für ihn gebürgt..............sollen wir ne reinlasse???

Verstehst du?

Weiss der Bundespolizist bei der Einreise doch nicht ob das Visum aufgrund Verpflichtungserklärung oder ausreichender Eigenmittel erteilt wurde..........eins von beidem will der sehen.
 

KingKong2017

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Lies einfach noch mal genau was da steht.

Alle relevanten Daten incl. dass man eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat (bzw. haftet), werden heute zentral gespeichert, auch wenn man so ein schönes Papier bekommt, gut, da ist der Stempel der Behörde drauf urkundlich...aber es ist alles digital gespeichert. Die Botschaft in BKK hat das bereits digital.

Speicherung der Verpflichtungererklärung erfolgt nach Artikel 9, 4 f

Zum Nachlesen hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008R0767&from=DE

"folgende Angaben zu der Person, die eine Einladung ausgesprochen hat und/oder verpflichtet ist, die Kosten für den Lebensunterhalt des Antragstellers während des Aufenthalts zu tragen:"

Die zentrale Speicherung ist ja auch logisch. Die Dame könnte ja sonst irgendwo in die EU einreisen, sich niederlassen und am Ende weiß keiner mehr wer für sie "haftet" - dem ist nicht so !

Also dem Bundespolizisten liegen, wenn er den Pass eingescannt hat - eine Umengen Daten vor.

Er hat diese eben nicht abgegeben.
Die Verpflichtungserklärung ist ein amtliches Formular das durch die ALB ausgegeben wird.
Es gibt halt zwei Erklärung, eine die man abgibt, incl. Nachweise und eine die ausgestellt wird......also der amtliche Nachweis, dass man eine abgegeben hat incl. Prüfung. Quasi eine Beurkundung.

Keiner hat für ihn gebürgt..............sollen wir ne reinlasse???

Verstehst du?

Doch das hat er scheinbar - siehe folgenden Satz !

Keine Idee - ich habe lediglich auf einem formlosen Blatt versichert, dass ich für alle Kosten aufkomme und Sorge trage ! - Und das auch schon im März beim 3 Wochen-Schengen Visum

Das Rätsel ist doch hier, wie überhaupt das Visa ausgestellt wurde - auf jeden Fall hat Jansinger eine Verpflichtungerklärung abgegeben, auch wenn er wahrscheinlich kein offizielles Doku bekommen hat und wahrscheinlich ist diese auch im VISA-Informationssystem hinterlegt, ansonsten, wäre die nicht rein gekommen.

Da ist bürokratisch irgendein Fehler drin....die Dame hätte sonst auf der Botschaft den Nachweis erbringen müssen. Hab ich nix von gelesen.
 

floodland

leck mich doch...........
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Doch das hat er scheinbar - siehe folgenden Satz !
Mein Satz "Verstehst du?" war eigentlich an dich gerichtet..........meine ganzen letzten Beiträge waren übrigens für dich . :kk


Das Rätsel ist doch hier, wie überhaupt das Visa ausgestellt wurde

Mann.....die Dame hat ausreichend Eigenmittel nachgewiesen...............:kk:kk

lese Beitrag 14........da schreibt Jansinger: "jedoch hat meine Süsse auch einen vorhandenen Geldbetrag auf Ihrem Konto nachgewiesen es waren etwa 2500€ auf dem Auszug"
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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"folgende Angaben zu der Person, die eine Einladung ausgesprochen hat und/oder verpflichtet ist, die Kosten für den Lebensunterhalt des Antragstellers während des Aufenthalts zu tragen:"
Schade, das du nicht weiter zitiert hast, denn da steht weiter, das Name und Anschrift des Verpflichtungsgebers gespeichert werden und weiter nichts, also die Verpflichtungserklärung und auch nicht die Daten welche dazu geführt haben, Nachweise über Wohneigentum oder z.B. Gehaltsnachweise. Wie schon öfters gesagt, lesen ist nicht so deine Stärke. Und auch wenn du es nicht kapierst, er hat keine Verpflichtungserklärung abgegeben sondern ein nutzloses? Einladungsschreiben.
 
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teletubbi

Hat einen an der Klatsche
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Es gibt halt zwei Erklärung

Die gibt es nämlich nicht.
Es gibt lediglich das offizielle Formular.

Ein formloses Schreiben wird wohl zu den Akten genommen. Ersetzt aber nicht die richtige Verpflichtungserklärung.
 

Thai-S

Ich seh #000000
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3 Juni 2012
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Das Rätsel ist doch hier, wie überhaupt das Visa ausgestellt wurde - auf jeden Fall hat Jansinger eine Verpflichtungerklärung abgegeben, auch wenn er wahrscheinlich kein offizielles Doku bekommen hat und wahrscheinlich ist diese auch im VISA-Informationssystem hinterlegt, ansonsten, wäre die nicht rein gekommen.
Das wurde doch ausführlich geschildert. Geh mal ein paar Beiträge zurück und lies nochmal langsam Buchstaben für Buchstaben. Kann doch nicht so schwer sein das auch in ein @KingKong2017 Gehirn reinzubekommen.

Was machst Du eigentlich beruflich - solche Phantasiefähigkeiten wie Du hier herein wirfst sind in manchen Berufen sehr gefragt, haben halt leider nichts, aber schon gar nichts mit der Realität zu tun.
 

KingKong2017

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Schade, das du nicht weiter zitiert hast, denn da steht weiter, das Name und Anschrift des Verpflichtungsgebers gespeichert werden und weiter nichts, also die Verpflichtungserklärung und auch nicht die Daten welche dazu geführt haben, Nachweise über Wohneigentum oder z.B. Gehaltsnachweise.

Ich habe es im Beitrag 69 incl. Verordnung dargestellt - klar Nachweise speichern die nicht. Den Rest schon.


"jedoch hat meine Süsse auch einen vorhandenen Geldbetrag auf Ihrem Konto nachgewiesen es waren etwa 2500€ auf dem Auszug"

Für mich ist nicht wirklich klar auf welcher Grundlage die ihr Visum bekommen hat. Soweit ich mich entsinne, verlangen die bei der Botschaft wesentlich mehr Unterlagen, u.a persönliche Kontoauszüge der letzten drei Monate, plus aktueller Auszug, Arbeitgeber - um ein Visum zu bekommen.

Ein formloses Schreiben wird wohl zu den Akten genommen. Ersetzt aber nicht die richtige Verpflichtungserklärung.

Hier, die sind ja zuständig, steht Germany Visa Information In Thailand - German- VISAARTEN - SCHENGENVISUM - Besuchervisum folgendes:

"Förmliche Verpflichtungserklärung oder formlose Einladung / Geschäftseinladung aus Deutschland / Hotelreservierung(en)"

Hab ich zwar auch noch nie gehört, könnte aber das merkwürdige Verfahren erklären. Eigenmittel plus Einladungsschreiben. Wäre eine neue Variante - die das Ganze Kuriosum hier erklären könnte. Wäre neu, wenn die "förmliche Verpflichtungserklärung" nicht zwingend wäre.

Wenn sie über eigene Mittel ein Visa bekommen hat, wäre es aberwitzig, dass man dann tausende Euros bar bei der Visakontrolle bereit halten sollte. Keine Ahnung wie das formell aussieht. 500 € Cash sind auf jeden Fall schon mal nicht mittellos.

Der Fall ist auf jeden Fall kurios.......
Das Schreiben an die Botschaft hatte ausgereicht.

Das ist der interessante Punkt.
 
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floodland

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Dann schau dir auch mal auf der von dir verlinkten Seite das PDF für die benötigten Dokumente an.

Da steht:



- Offizielle Verpflichtungserklärung als Nachweis der Kostenübernahme, sofern der Aufenthalt in dem Schengenraum durch den Gastgeber finanziert wird.

oder

- Einladungsschreiben, das den Namen des Gastgebers sowie Adresse und Dauer des Aufenthaltes enthält. Zusätzlich:
- Eine Kopie des Passes des Gastgebers
- Bankkontoauszug der letzten drei Monate des Antragstellers (im Original, versehen mit dem Stempel der Bank) oder andere Nachweise über das Verfügen ausreichender Mittel, um die geplante Reise sowie den Aufenthalt finanzieren zu können

Das bedeutet im Klartext: Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme des Einladenden oder ausreichend finazielle Eigenmittel des Antragstellers nachweisen.

Glaub es einfach, auch wenn du es nicht vollständig verstehen solltest............:bigsmile
 
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oder andere Nachweise über das Verfügen ausreichender Mittel, um die geplante Reise sowie den Aufenthalt finanzieren zu können

Scheinbar reichen 2.5000 € aus - "um die geplante Reise sowie den Aufenthalt finanzieren zu können" für 90 Tage. Wobei hier das Einladungsschreiben durchaus Gewicht hat, denn damit hat er erklärt ja, dass er für sie sorgt (=Finanzierung des Aufenthalts), Reise wären Flugkosten.

Das ist der interessante Punkt. 45 € X 90 Tage ergeben rund 4.000 € - die hätte sie für das 90 Tage Visum formell nachweisen müssen, aber da der Aufenthalt von dem Einladenden finanziert wird - sind die Mittel in der Höhe formell nicht nötig.

Das wäre mir in der Form neu.....sozusagen eine Kombinationslösung aus Mittel der Antragstellenden plus Sachmittel des Einladenden.

Vielleicht haben die auch bei VFS.GLOBAL nicht richtig aufgepasst bzw. was falsch verstanden !
 
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floodland

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Tja, scheinbar.........vielleicht hat Sie auch noch mehr Kohle nachgewiesen und sagts dem Einlader nicht...........hat Grundbesitz.........oder hat halt einfach Glück gehabt.

Die Einladung mit der er verspricht die Kosten zu übernehmen hat da keinerlei Gewicht. Das gleiche kann dir auch ein Hartz 4 Empfänger vollmundig verkünden.

Aus deiner Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde kann der Staat sofort seine Ansprüche gegen dich vollstrecken lassen. Mit dem BlaBla aus einem Einladungsschreiben kann man dagegen überhaupt nichts anfangen.
 

KingKong2017

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.hat Grundbesitz.........oder hat halt einfach Glück gehabt.

Ne Besitz reicht nicht, ansonsten müsste die den ja verflüssigen, verkaufen meine. Die muss die Reise finanzieren.

O.K. ich denke auch entweder beschissen (> 2,500 €) oder einfach Glück gehabt. Oder Thailogik: sowohl als auch, statt entweder oder - eine neue Kombinationslösung. Die Botschaft / Visa.global haben durchaus Ermessungsspielraum - die wollen doch am Ende nur, dass die Person wieder zurückkehrt. Da die schon einmal dar war ist evtl. ein Pluspunkt.

Normal und logisch ist das alles nicht, daher auch für mich die Verwirrung. Aber durchaus interessant.....
 

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