Oh my Buddha...hier geht alles durcheinander...hoffentlich liest das niemand der seine Freundin nach Deutschland einladen möchte
Was gibt es da anders heute ?
Leider denkst du da falsch und ich bleibe bei meiner Aussage, das es etwas mit dem lesen hapert... Lies einfach noch mal genau was da steht. Da steht, das die Daten über die Person gespeichert werden, für welche die Verpflichtungserklärung abgegeben wurde und nicht das die Verpflichtungserklärung gespeichert wird, so schwer ist es ja nun auch wieder nicht. Vielleicht wirds nach dem 3, Glaserl klarer.Ich hab erst zwei Gläser Wein intus....aber ich denke der Punkt geht an mich.
Schau dir hier mal an was eine Verpflichtungserklärung ist die von einer Ausländerbehörde ausgestellt wird......
Aber er hat diese abgegeben.
Lies einfach noch mal genau was da steht.
Es gibt halt zwei Erklärung, eine die man abgibt, incl. Nachweise und eine die ausgestellt wird......also der amtliche Nachweis, dass man eine abgegeben hat incl. Prüfung. Quasi eine Beurkundung.Er hat diese eben nicht abgegeben.
Die Verpflichtungserklärung ist ein amtliches Formular das durch die ALB ausgegeben wird.
Keiner hat für ihn gebürgt..............sollen wir ne reinlasse???
Verstehst du?
Keine Idee - ich habe lediglich auf einem formlosen Blatt versichert, dass ich für alle Kosten aufkomme und Sorge trage ! - Und das auch schon im März beim 3 Wochen-Schengen Visum
Mein Satz "Verstehst du?" war eigentlich an dich gerichtet..........meine ganzen letzten Beiträge waren übrigens für dich .Doch das hat er scheinbar - siehe folgenden Satz !
Das Rätsel ist doch hier, wie überhaupt das Visa ausgestellt wurde
Schade, das du nicht weiter zitiert hast, denn da steht weiter, das Name und Anschrift des Verpflichtungsgebers gespeichert werden und weiter nichts, also die Verpflichtungserklärung und auch nicht die Daten welche dazu geführt haben, Nachweise über Wohneigentum oder z.B. Gehaltsnachweise. Wie schon öfters gesagt, lesen ist nicht so deine Stärke. Und auch wenn du es nicht kapierst, er hat keine Verpflichtungserklärung abgegeben sondern ein nutzloses? Einladungsschreiben."folgende Angaben zu der Person, die eine Einladung ausgesprochen hat und/oder verpflichtet ist, die Kosten für den Lebensunterhalt des Antragstellers während des Aufenthalts zu tragen:"
Es gibt halt zwei Erklärung
Das wurde doch ausführlich geschildert. Geh mal ein paar Beiträge zurück und lies nochmal langsam Buchstaben für Buchstaben. Kann doch nicht so schwer sein das auch in ein @KingKong2017 Gehirn reinzubekommen.Das Rätsel ist doch hier, wie überhaupt das Visa ausgestellt wurde - auf jeden Fall hat Jansinger eine Verpflichtungerklärung abgegeben, auch wenn er wahrscheinlich kein offizielles Doku bekommen hat und wahrscheinlich ist diese auch im VISA-Informationssystem hinterlegt, ansonsten, wäre die nicht rein gekommen.
Schade, das du nicht weiter zitiert hast, denn da steht weiter, das Name und Anschrift des Verpflichtungsgebers gespeichert werden und weiter nichts, also die Verpflichtungserklärung und auch nicht die Daten welche dazu geführt haben, Nachweise über Wohneigentum oder z.B. Gehaltsnachweise.
"jedoch hat meine Süsse auch einen vorhandenen Geldbetrag auf Ihrem Konto nachgewiesen es waren etwa 2500€ auf dem Auszug"
Ein formloses Schreiben wird wohl zu den Akten genommen. Ersetzt aber nicht die richtige Verpflichtungserklärung.
Das Schreiben an die Botschaft hatte ausgereicht.
oder andere Nachweise über das Verfügen ausreichender Mittel, um die geplante Reise sowie den Aufenthalt finanzieren zu können
.hat Grundbesitz.........oder hat halt einfach Glück gehabt.