Die Thai-Air hat Nachlassstundung gemäss Art 293ff SchKG beantragt
Genau das steht in meiner geposteten offiziellen Mitteilung. Da schreibst du nichts Neues .
Einzig die Interpretation kann und darf in meinen Augen als Laie unterschiedlich sein . Ob nur Nachlassstundung oder Insolvenz richtig ist , keine Ahnung .
Gibt Experten die das genau bestimmen können . Hier im Forum sitzen die aber garantiert nicht .
Das was zählt ist eh was anderes , nämlich die Erreichbarkeit der jeweiligen Niederlassungen bei Problemen mit bereits gebuchten Flügen .
In diesem Punkt sieht es zappenduster aus .
Wie gesagt die Mitarbeiter auf Kurzarbeit 0 und der Chef in Thailand. Meinst die wären ohne die erneute Verschiebung auf den 1.September am 1. Juli wieder im Büro gewesen und hätten Kundenanfragen bearbeitet ? Werden sie zum 1. September wieder arbeiten oder muss man direkt in BKK anrufen ?
Auf diese Hängepartie bezieht sich meine Kritik an Thai im post #1960 .
Das liegt nämlich nicht in der Verantwortung der Gerichte wie Thai mit Informationen gegenüber seinen Kunden auftritt .
Wer bucht bei so einer Firma noch Tickets ( vielleicht auch noch zum super sale
![Hammer :hammer :hammer](/forums/styles/default/xenforo/smilies/neu/hammer.gif)
für 2300CHF in C von ZRH nach BKK ) . Ich bestimmt nicht .