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Joe
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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Dr. Ramin

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Pattaya
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Doc,
alter Egoist!
Frohes neues
onnut

So ganz sicher bin ich mir dabei allerdings nicht.

Schon als Kind aber auch später als Erwachsener hatte ich Spaß daran, andere ein wenig zu schockieren.

Wenn ich also mal wieder etwas Blödes gesagt oder getan hatte, so daß meine Oma mich mit erhobenem Zeigefinger ermahnte, daß ich so nicht in den Himmel käme, antworte ich zum Beispiel:

„Ach Omi, was will ich im Himmel, mein Platz ist in der Hölle, zusammen mit den ganzen Nutten.“

Da schaute sie mich nur mitleidig an und sagte:

„Ach mein Jung, wisst`s du`s ned? Die gonze Nuddelescher, äh, Meedsche in die Höll hawwe koane Fut.“

Aus dem Hessischen übersetzt:

„Ach mein Junge, weißt du das denn nicht? Die ganzen Nutten, äh, Mädchen in der Hölle haben keine Vagina.“

Meine Oma war die liebste Person auf der Welt und manchmal vermisse ich sie ganz furchtbar.

Sie hatte zwar damals schon den Großteil ihres Lebens hinter sich, immerhin 2 Weltkriege überstanden, mit meiner Mutter auf dem Arm bei klirrender Kälte tagelang durch die Wälder vor den Russen geflohen.

Diese Generation war aus einem ganz anderen Holz geschnitzt; aber ich kann nur hoffen daß sie trotz ihrer großen Lebenserfahrung in diesem Punkt Unrecht hatte.

Tja, und jetzt bin ich es der den Großteil seines Lebens hinter sich hat und ich schätze mal, daß es den meisten hier genauso geht.

Leute, hört auf euch gegenseitig die Rentenbescheide um die Ohren zu hauen.

Wenn ich in Thailand eines gelernt habe: wenn mal wieder ein großes Problem am Horizont droht, gemütlich zurücklehnen, eine Tasse Kaffee trinken und erstmal kommen lassen.

Es gab eine Kuriosität in den thailändischen Steuergesetzen, wonach keine Steuern für im vorherigen Kalenderjahr steuerfrei im Ausland verdientes Geld erhoben wurden, wenn man es erst in diesem oder in den folgenden Jahren nach Thailand überwiesen hat.

Damit ist jetzt Schluß.

Das betrifft aber definitiv nicht die Renten, denn diese werden zumindest nach dem deutsch thailändischen Doppelbesteuerungsabkommen in Thailand nicht besteuert.

Es betrifft ebenfalls nicht andere Einnahmen aus Vermietungen oder Verpachtungen oder was auch immer, da diese in den meisten Fällen ohnehin bereits in DACH versteuert werden müssen.

Da nützt auch ein Abmelden in Deutschland nichts; diese Einnahmen müssen in Deutschland versteuert werden und da man in diesem Fall beschränkt steuerpflichtig ist, gibt es auch keine Freibeträge.

Zusammenfassend: alles, was bereits irgendwo anders besteuert worden ist wird in Thailand nicht noch einmal besteuert.

Wer irgendwelche Offshore Konten hat und über diese mit Aktien oder ähnlichen Geschäften steuerfrei Geld verdient, der wird natürlich zur Kasse gebeten, sobald er dieses Geld nach Thailand überweist.

Und genau um diese Leute geht es ja; meist handelt es sich dabei allerdings um irgendwelche stinkreichen Thais, die im Ausland über Firmenkonglomerate einen Haufen Geld verdienen und dabei kaum Steuern zahlen.

Wir sind da nur ganz kleine Fische dagegen.

Außerdem wissen die ganz genau, wenn die jetzt plötzlich jeden Expat durchleuchten würden, können die ihren Immobilienmarkt komplett vergessen.

Wie einige von euch wissen, arbeite ich seit langem in Thailand und zahle entsprechend auch Steuern.

Das Finanzamt befindet sich unweit der Immigration auf der anderen Seite der Pattaya Second Road und ich hatte einige wenige Male das Vergnügen diese Herrschaften kennenzulernen.

Freunde, ich garantiere euch, die sind weder fachlich noch personell in der Lage zig tausende Ausländer zu überprüfen, geschweige denn deren Dokumente zu interpretieren.

Überlegt doch mal, wie überlaufen die Immigration manchmal ist, dabei müssen sie nur lokal ausgestellte Dokumente, also Bank Bescheinigung, Mietvertrag, etc. überprüfen.

Jetzt stelle man sich vor das alle in und um Pattaya ansässigen Ausländer zu einem bestimmten Monat des Jahres alle möglichen und unmöglichen ins thailändische übersetzten Dokumente vorlegen müssen, so daß die thailändischen Mitarbeiter des zuständigen Finanzamts bei jedem Einzelnen überprüfen können, ob und wieviel Steuern er zu zahlen hat oder ob er möglicherweise eine Rückzahlung bekommt oder was auch immer.

Ich kann euch jetzt schon prophezeien, daß die Kündigungswelle hier wesentlich höher sein wird als die bei uns nach der geplanten Erhöhung des Bürgergeldes.

Also bitte, entspannen, abwarten und Bierchen trinken.



Haben wir uns wieder lieb?
 
Cosy Beach Club

Kikijet

Schreibwütig
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9 November 2013
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Thailand
Das betrifft aber definitiv nicht die Renten, denn diese werden zumindest nach dem deutsch thailändischen Doppelbesteuerungsabkommen in Thailand nicht besteuert.

Bisher wurden gesetzliche Renten in Thailand für in Thailand ansässige deutsche Rentenbezieher nicht besteuert, weil Thailand sich nicht darum gekümmert hat. Nach dem DBA hat Thailand in diesen Fällen grundsätzlich das Besteuerungsrecht für deutsche Renten und nicht Deutschland! Deshalb werden gesetzliche Renten bei Ansässigkeit in Thailand auch nicht in Deutschland besteuert.

Es betrifft ebenfalls nicht andere Einnahmen aus Vermietungen oder Verpachtungen oder was auch immer, da diese in den meisten Fällen ohnehin bereits in DACH versteuert werden müssen.

Im DBA ist für jede Einkunftsart geregelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat. "Was auch immer" ist so bestimmt nicht richtig.

Da nützt auch ein Abmelden in Deutschland nichts; diese Einnahmen müssen in Deutschland versteuert werden und da man in diesem Fall beschränkt steuerpflichtig ist, gibt es auch keine Freibeträge.

Man kann, wenn man seine Einkünfte weit überwiegend (> 90%?) in Deutschland erzielt, in Deutschland die freiwillige unbeschränkte Steuerpflicht beantragen! Dann gibt es auch Grundfreibetrag und andere Freibeträge.

Zusammenfassend: alles, was bereits irgendwo anders besteuert worden ist wird in Thailand nicht noch einmal besteuert.

Es gibt verschiedene Methoden zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung: Die Befreiung oder die Anrechnung.

Bei der Befreiung bleiben die in Deutschland erzielten Einkünfte im anderen Staat bei der dortigen Steuerberechnung komplett außen vor, wenn Deutschland dafür das Besteuerungsrecht hat.

Bei der Anrechnung werden die in Deutschland erzielten Einkünfte im anderen Staat in die Berechnung der Steuer einbezogen, auch wenn Deutschland das Besteuerungsrecht hat. Allerdings werden die darauf in Deutschland bezahlten Steuern angerechnet, also von den im anderen Staat zu bezahlenden Steuern abgezogen.

Darüber hinaus kann es erhebliche Probleme geben, wenn BEIDE Staaten denken, dass sie das Besteuerungsrecht haben. Das kann z.B. der Fall sein, wenn man in Deutschland seinen Wohnsitz hat und dort angemeldet ist (Anknüpfungspunkt für die Steuerpflicht in Deutschland), sich aber mehr als 183 Tage in Thailand aufhält und somit dort seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hat (Anknüpfungspunkt für eine Steuerpflicht in Thailand). Im Gegensatz zum DBA will Thailand sogar ab 180 einen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand unterstellen. Ob die thailändischen Finanzbeamten die kompliziert formulierten DBAs fehlerfrei verstehen können, bezweifel ich sehr.

Es gibt auch bei DBAs Fälle, wo Einkünfte trotzdem in BEIDEN Staaten besteuert werden, weil beide Staaten die Einkünfte in unterschiedliche Einkunftsarten einstufen oder aus anderen Gründen.

Für diese Fälle sehen die DBAs das sog. Verständigungsverfahren vor, wo Arbeitsgruppen der Finanzverwaltungen beider Staaten das Problem diskutieren und versuchen einvernehmlich zu lösen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Diese Verständigungsverfahren dauern aber viele Jahre und müssen, wenn ich mich richtig erinnere, vom betroffenen Steuerpflichtigen bezahlt werden. Außerdem gibt es nach meiner Erinnerung einen Mindestbetrag der streitigen Steuer, ab dem dieses Verständigungsverfahren durchgeführt werden kann. Besteuerungsstreit bei Renten dürften nicht reichen, um das Verständigungsverfahren zu ermöglichen.

Deine Aussage ist also so absolut leider nicht richtig. Wie sich die neue Besteuerungsrichtlinie tatsächlich auf Expats oder Langzeiturlauber auswirken wird - auch hinsichtlich der bürokratischen Anforderungen - , bleibt abzuwarten. Keiner weiß es heute, vielleicht nicht einmal bis Jahresende!

Insoweit hast Du recht: Wir müssen leider abwarten was tatsächlich auf uns zukommt.
 

Kikijet

Schreibwütig
   Autor
9 November 2013
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Thailand
Das hängt davon ab was du bei WISE als Grund der Überweisung abgibts. Wenn du als Grund „Geld für einen Langzeitaufenthalt“ angibst, kommt das Geld als internationale Überweisung an. Erkennt man z.B. bei der Bangkok Bank am Buchungscode FTT.

Danke für die Info! Welche Überweisungsgründe bei Wise sind nach Deiner Kenntnis zu empfehlen, um eine Kennzeichnung als internationale Überweisung zu vermeiden?
 

Dr. Ramin

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Ist ja alles schön und gut, aber ich bezog mich auf # 18 des DBA, wo es um Renten geht, die hier so heftig diskutiert werden und mit "was auch immer" meinte ich eben andere dort aufgezählte Einnahmen wie als Künstler oder Inhaber von Schiffen oder Flugzeugen, etc. was für die meisten Member eher zweitrangig ist.
Gerne kannst Du die restlichen 29 Artikel hier durchdiskutieren.

Ausserdem steht in #18 Abs.2, daß Renten aus D in TH von der Steuer befreit sind.
Guggst Du.

Screenshot_20240103_005519_Drive.jpg

Screenshot_20240103_005544_Drive.jpg
 

Kikijet

Schreibwütig
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Ist ja alles schön und gut, aber ich bezog mich auf # 18 des DBA, wo es um Renten geht, die hier so heftig diskutiert werden und mit "was auch immer" meinte ich eben andere dort aufgezählte Einnahmen wie als Künstler oder Inhaber von Schiffen oder Flugzeugen, etc. was für die meisten Member eher zweitrangig ist.
Gerne kannst Du die restlichen 29 Artikel hier durchdiskutieren.

Ausserdem steht in #18 Abs.2, daß Renten aus D in TH von der Steuer befreit sind.
Guggst Du.

Anhang anzeigen 1931679

Anhang anzeigen 1931680

Juristische Themen sind oft kompliziert formuliert und für Nichtjuristen oft nur schwer verständlich. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass Du hinsichtlich des Artikels 18 Abs. 2 DBA Thailand leider irrst.

Die deutsche Rentenversicherungsanstalt ist weder eine Gebietskörperschaft (darunter versteht man z.B. die Bundesländer, Kreise oder Gemeinden) noch ein Sondervermögen.

Gut erklärt für alle Rentenversicherungsanstalten:

Selbstverwaltung

Daher erfüllt sie NICHT die Kriterien des Art. 18 Abs. 2 DBA. Ihre Rentenzahlungen sind NICHT von Art. 18 Abs. 2 betroffen und können daher in Thailand nach Art 18 Abs. 1 DBA besteuert werden, wenn der Rentenbezieher in Thailand ansässig ist.

Jedoch sind deutsche Beamtenpensionen durch Art. 18 Abs. 2 DBA berührt, weshalb sie - anders als die Renten - nicht in Thailand besteuert werden dürfen sondern in Deutschland besteuert werden.
 

damrong

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Danke für die Info! Welche Überweisungsgründe bei Wise sind nach Deiner Kenntnis zu empfehlen, um eine Kennzeichnung als internationale Überweisung zu vermeiden?
Alle bei WISE aufgeführten Überweisungsgründe ausser „Geld für einen Langzeitaufenthalt“ sowie „Immobilienkauf“ sollten als nationale Transaktion durchgeführt aerden.
 
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Juristische Themen sind oft kompliziert formuliert und für Nichtjuristen oft nur schwer verständlich. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass Du hinsichtlich des Artikels 18 Abs. 2 DBA Thailand leider irrst.

Die deutsche Rentenversicherungsanstalt ist weder eine Gebietskörperschaft (darunter versteht man z.B. die Bundesländer, Kreise oder Gemeinden) noch ein Sondervermögen.

Gut erklärt für alle Rentenversicherungsanstalten:

Selbstverwaltung

Daher erfüllt sie NICHT die Kriterien des Art. 18 Abs. 2 DBA. Ihre Rentenzahlungen sind NICHT von Art. 18 Abs. 2 betroffen und können daher in Thailand nach Art 18 Abs. 1 DBA besteuert werden, wenn der Rentenbezieher in Thailand ansässig ist.

Jedoch sind deutsche Beamtenpensionen durch Art. 18 Abs. 2 DBA berührt, weshalb sie - anders als die Renten - nicht in Thailand besteuert werden dürfen sondern in Deutschland besteuert werden.

Und wie ist Deiner Ansicht nach in meinem Fall?

Ich stopfe seit Jahrzehnten weit über die Höchstbeträge Kohle in die Bayerische Ärzteversorgung.
 
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CampariO

Gibt sich Mühe
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Wenn nur Geld das auf ein Thai-Konto aus dem Ausland einfließt besteuert wird, dann sollte man sich andere Wege suchen, sein Geld herzubekommen.
Z.B.:
- im Nachbarland ein Konto eröffnen und das Geld dorthin zu überweisen und dann per ATM mit geringen Gebühren abheben
-Geld mit einer Karte die keine oder nur geringe Gebühren verlangt vom heimischen Konto abheben
-Cash mitnehmen
-mit Wise als Inlandstransfer ausführen lassen
...was gibt es sonst noch?

Klar, wenn einer ein Condo kaufen will oder so, dann muss er oft zum Automaten rennen und mit foreign name geht da auch nix mehr.

Als nächstes werden dann ATM Abhebungen aus dem Ausland versteuert...... :weg
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
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Bang Saray
Alle bei WISE aufgeführten Überweisungsgründe ausser „Geld für einen Langzeitaufenthalt“ sowie „Immobilienkauf“ sollten als nationale Transaktion durchgeführt aerden.

Bist du dir da sicher ?
Ich habe mal irgendwo gelesen (weiss aber die Quelle nicht mehr) das es davon abhaengt ob wise die Ueberweisung auf dein thailaendisches Konto direkt ( Bangkok Bank, Kasikorn und SCB) oder ueber einen thailaendischen Dienstleister abwickelt (alle anderen Banken mit der Beschraenkung auf max. 50 000 bt je Ueberweisung). Ich bin bei der Krungsri und egal welchen Verwendungszweck ich angebe wird es immer als nationale Ueberweisung ausgewiesen.
 
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CampariO

Gibt sich Mühe
   Autor
19 Januar 2012
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....dann muss das Geld dafür nachweislich aus dem Ausland kommen, also kein Inlandstransfer.
Schrieb ich doch:
"und mit foreign name geht da auch nix mehr".
Kann aber immer noch per Thai name oder company name kaufen, ohne einen Nachweis bringen zu müssen, wo das Geld herkommt.
 

Kikijet

Schreibwütig
   Autor
9 November 2013
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Thailand
Und wie ist Deiner Ansicht nach in meinem Fall?

Ich stopfe seit Jahrzehnten weit über die Höchstbeträge Kohle in die Bayerische Ärzteversorgung.

Das hängt davon ab, wo Du Deinen Wohnsitz hast.

Wenn Dein Wohnsitz in Thailand belegen ist, werden gem. Art. 18 Abs. 1 DBA Deine Versorgungsbezüge aus früherer unselbständiger Tätigkeit in Thailand zu versteuern sein, wenn Thailand diese Steuern haben will. Dafür musst Du darauf dann in Deutschland keine Steuern zahlen.

Daher wäre die Zahlung freiwilliger Beiträge zur Altersversorgung in Deutschland bei Wohnsitz in Thailand m.E. nur dann sinnvoll, wenn man damit in Deutschland anfallende Einkommensteuer (z.B. auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) reduzieren kann. Denn die daraus späteren anfallenden Versorgungsbezüge können auf jeden Fall besteuert werden, ob in Deutschland (immer) oder in Thailand (eventuell).

Bei einem Wohnsitz In Deutschland müsstest Du Deine Versorgungsbezüge in Deutschland versteuern. Wenn Du Dich aber über 180 Tage in Thailand aufhälst, könnte Thailand auf die Idee kommen, auch von Dir Steuern zu fordern.

Generell hat der Wohnsitz in den DBAs einen Vorrang gegenüber dem gewöhnlichen Aufenthalt. Was aber, wenn Du 2 Wohnsitze in 2 Staaten hast? Da fängt es an tricky zu werden 😉.

Da Du in Thailand ja Deinen Aufenthaltsort anmelden musst, könnte man beim Wohnen in der eigenen oder gemieteten Immobilie durchaus von einem "Wohnsitz" in Thailand ausgehen. Das könnte man wohl nur vermeiden, wenn man überwiegend im Hotel wohnt oder "vorübergehend besuchsweise" bei einem Freund, der keine Miete verlangt.

Wenn Thailand also auf Expats keinen Wert legt und/oder den letzten Baht aus den Expats herausquetschen wollte, könnte Thailand die in Thailand lebenden Rentner auch dann in die Mangel nehmen, wenn sie weniger als 180 Tage in Thailand leben und/oder in Deutschland (auch) einen Wohnsitz haben, dort also nicht abgemeldet sind.

Leider ist das internationale Steurrecht hoch kompliziert und mit tw. nicht vorhersehbaren Tücken versehen. Ob aber die Theorie in Thailand in die Praxis umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Da habe ich, wie Du wohl auch, einige Zweifel. Daher ist das Abwarten der weiteren Entwicklungen zum Thema Steuern die derzeit beste Lösung.

Ich denke, dass auch der Tipp, ein zusätzliches Bankkonto bei einer Bank zu haben, auf die Wise max. 50K THB überweisen kann, zunächst hilfreich sein kann, um "ausländische Geldeingänge" in Thailand formell zu vermeiden. Dann muss man halt mehrere kleine Euro-Beträge überweisen anstatt einen größeren Betrag.
 
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Fletscher

Gibt sich Mühe
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18 Juni 2023
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Die meisten Rentner in Deutschland zahlen gar keine Steuern. Weil unter dem Freibetrag.


Ich der offiziell 2028 in Rente geht, muss dann 88 Prozent meiner Bruttorente versteuern.
Der Grundfreibetrag für den Einzelperson beträgt 10906 Euro.
Als Armutsrentner ende ich dann.
 

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