Ich bin gerade dabei, eine Verpflichtungserklärung für meine Freundin zu beantragen.
Jetzt ist uns aber aufgefallen, dass ihr Reisepass im Februar 2024 abläuft.
Deshalb meine Frage: muss die Passnummer, die man in der Verpflichtungserklärung angeben muss, mit der Nummer des Reisepass, mit dem man dann das Visum beantragt, übereinstimmen?
Oder anders ausgedrückt: braucht meine Freundin für die Verpflichtungserklärung schon den neuen Reisepass oder reicht der alte noch?
Jetzt ist uns aber aufgefallen, dass ihr Reisepass im Februar 2024 abläuft.
Deshalb meine Frage: muss die Passnummer, die man in der Verpflichtungserklärung angeben muss, mit der Nummer des Reisepass, mit dem man dann das Visum beantragt, übereinstimmen?
Oder anders ausgedrückt: braucht meine Freundin für die Verpflichtungserklärung schon den neuen Reisepass oder reicht der alte noch?