Ich habe nur von Recht gesprochen, nicht ob es Sinn macht schlechtem Geld, gutes hinterher zu werfen
Und zu:
Bei no show schließen viele Airlines die YQ/YR Steuern aus nachdem der Flug angetreten wurde.
Dazu muss man sich die Mühe machen und in die Bedingungen reinlesen, die man ja bei der Buchung meist ahnungslos abgeklickt hat. Es gibt mit Sicherheit auch bei QR Penalty Regelungen.
Ich kann in meinen AGB´s auch festlegen, dass der Kunde mich mit Akzeptieren dieser zum König von Deutschland wählt.
Macht die Sache aber noch lange nicht zum geltendem Recht...
Jedoch stimme ich zu, das Recht haben und Recht kriegen sogar in D (und erst Recht im Rest der Welt) nicht das selbe ist...
Ich würde vielleicht versuchen, ein Flugastrechte Portal einzuschalten (aber erst nachdem ich die Sache zu meiner Zufriedenheit
mit der weiblichen Ursache meiner Verstimmung geklärt hätte.
Hab ich wegen ihr nicht nur das verlorene Geld für das Ticket am Hals, sondern mich auch noch zum xxx im Forum gemacht...
lillyfee