@diver: Waehrend meiner aktiven Dienstzeit hatte ich ueber das Land BW freie Heilfuersorge und war somit zu 100 % versichert. Hatte bis zuletzt einen Krankenschein. Wie ich jetzt gelesen habe, wird nun auch auf Versichertenkarte umgestellt. Diese freie Heilfuersorge stand aber nicht allen Beamten zu, sondern nur bestimmten Berufsgruppen wie z.B. Berufsfeuerwehr.
Ganz frueher - so Ende der 70er bzw. Beginn der 80er Jahre - konnte man dann die Angehoerigen, fuer die es 50 % Beihilfe gab auch hoeher wie 50 % versichern und hatte im Krankheitsfall eine Ueberversicherung und somit einen Ueberschuss. Musste man aber auch mit erhoehten Krankenkassenbeitraegen sich erkaufen.
Heute geht eine Ueberversicherung auch noch, aber man muss der Beihilfe nachweisen, wie hoch der Anteil ist, den die private Krankenkasse erstattet. Nur der Restbetrag - im Hoechstfall 70 % - wird noch erstattet.
Es gibt Tarife bei den privaten Krankenkassen, die auch einen Versicherungsschutz im Ausland beinhalten. Mir blieb dieser Tarif aber durch meine Vorerkrankung (Grund meiner Fruehpensionierung) bei meiner Versicherung verwehrt und ich hatte nur den Grundtarif (AOK-Satz), der mich in D immerhin 190 EUR monatlich fuer 30 % Absicherung gekostet hat. Auch ein Versicherungswechsel war nicht moeglich, da bei bestimmten Vorerkrankungen jede andere KV einfach nur abwinkt.
Die Beihilfe ist quasi der Arbeitgeberanteil bzw. in der Pension der Anteil der Pensionskasse an den Krankenkassenkosten. Dieser Anteil steht mir - habe ich mir schriftlich geben lassen - auch im gesamten Ausland zu. Allerdings wird nur der Kostensatz wie er in D anfaellt anerkannt.
@pablovsk:
Die Beihilfe steht in D nur den Beamten zu und ist gestaffelt. Somit muss jeder Beamte sich zu einem gewissen Prozentsatz selbst versichern (30 - 50 %). Bei Angestellten und Arbeiter im oeffentlichen Dienst zahlt der Arbeitgeber (also der Staat) ganz normal den Arbeitgeberanteil an die jeweiligen Krankenversicherung. Das spart er sich bei Beamten und erstattet anteilmaessig eben nur die tatsaechlichen Arztkosten.