@diver:
Ich bin mir sehr wohl bewußt, daß Vorerkrankungen bei einer KV in der Regel ausgeschlossen sind - auch da gibt es gewisse Ausnahmen bei einige Versicherungen. Ich werde sicherlich in den nächsten 1 - 2 Jahren aus meiner Auslands-KV in eine andere KV wechseln. Bin derzeit dabei verschiedene Varianten und Möglichkeiten zu prüfen und dann die für mich geeignete Versicherung zu finden. Die Ursache für den Ausbruch meiner Vorerkrankung lag in meinem Berufsfeld und durch meine Pensionierung ist diese Ursache weggefallen. Außerdem hab ich in dieser Richtung auch entsprechende Therapien durchgemacht, sodaß ich heute eigentlich ohne große Bedenken einen Ausschluss dieser Vorerkrankung hinnehmen kann. Mehr werde ich zu diesem Thema nicht sagen.
In einem Punkt muss ich dich aber berichtigen: Die Regelungen bei Beihilfe sind in den einzelnen Bundesländer bzw. Bund unterschiedlich. Ich habe mir schriftlich durch meine Beihilfestelle bestätigen lassen, daß mein Beihilfeanspruch auch bei einer dauerhaften Abmeldung ins nicht europäische Ausland erhalten bleibt. Es wird nur nicht mehr bezahlt, als die vergleichbare Behandlung in D gekostet hätte.
Ich bin mir sehr wohl bewußt, daß Vorerkrankungen bei einer KV in der Regel ausgeschlossen sind - auch da gibt es gewisse Ausnahmen bei einige Versicherungen. Ich werde sicherlich in den nächsten 1 - 2 Jahren aus meiner Auslands-KV in eine andere KV wechseln. Bin derzeit dabei verschiedene Varianten und Möglichkeiten zu prüfen und dann die für mich geeignete Versicherung zu finden. Die Ursache für den Ausbruch meiner Vorerkrankung lag in meinem Berufsfeld und durch meine Pensionierung ist diese Ursache weggefallen. Außerdem hab ich in dieser Richtung auch entsprechende Therapien durchgemacht, sodaß ich heute eigentlich ohne große Bedenken einen Ausschluss dieser Vorerkrankung hinnehmen kann. Mehr werde ich zu diesem Thema nicht sagen.
In einem Punkt muss ich dich aber berichtigen: Die Regelungen bei Beihilfe sind in den einzelnen Bundesländer bzw. Bund unterschiedlich. Ich habe mir schriftlich durch meine Beihilfestelle bestätigen lassen, daß mein Beihilfeanspruch auch bei einer dauerhaften Abmeldung ins nicht europäische Ausland erhalten bleibt. Es wird nur nicht mehr bezahlt, als die vergleichbare Behandlung in D gekostet hätte.