Wie es in der Vergangenheit in Thailand gang und gaebe war - es gibt Gesetze, oft schon Jahrzehnte, aber diese wurden teilweise recht grosszuegig ausgelegt bzw. wurde einfach kein Augenmerk darauf gelegt. Dazu kam auch noch die unterschiedliche Wertung durch die entsprechenden Behoerden. So gab und gibt es Unterschiede in der Handhabung der Gesetze von Provinz zu Provinz. Zum Beispiel ist das Folgende bereits seit 1 - 2 Jahren in Chiang Mai und Udon Thani uso. Diese Welle ist nun wohl auch in Jomtien angekommen.
Das thailaendische Auslaendergesetz schreibt unter anderem vor, dass jeder Vermieter/Haus- oder Condobesitzer einen Auslaender innerhalb von 24 Stunden nach Einzug oder Wiedereinreise nach Thailand bei der zustaendigen Immigration anmeldet. Dazu gibt es das Formular TM 30. Diese Verpflichtung betrifft den Vermieter/Besitzer. Somit passt die Aussage von
@Mamuang voll, dass es Sache des Vermieters ist.
Hier im Forum wurde inzwischen schon mehrfach berichtet, dass auf Expatveranstaltungen in Pattaya in juengster Zeit durch Vertreter der Immigration darauf hingewiesen wurde, dass die Immigration in Jomtien auf diese Regelung nun ebenfalls Wert legt und diese Anmeldung mittels TM 30 fordert und Verstoesse auch mit Bussgeld ahndet.
@prallo erzaehlte mir bereits im Januar 2017, dass er wohl etwas Probleme bei seiner Verlaengerung der Extension bekommen hatte, weil er nicht nachweisen konnte, dass sein Landlord ihn angemeldet hatte.
Da mein Landlord-lady ja in Schweden lebt und recht selten in Thailand ist, hatte ich (wie bereits geschrieben) den letzten Besuch im Maerz dazu genutzt, um sie auf das TM 30 anzusprechen. Wie zu erwarten, hatte sie diese Anmeldung natuerlich nicht gemacht. Sie hatte dann das Formular TM 30 ausgefuellt und inzwischen kam dann auch per Post eine Kopie vom Hausbuch und von ihrer ID-Card.
Damit war ich dann - quasi als ihr Vertreter - bei der Immigration in Jomtien. Wer nachmittags kommt hat in der Regel den Vorteil, dass relativ wenig Auslaender da sind und somit alles recht schnell ohne grosse Wartezeit ueber die Buehne geht. Fuer die Abgabe des TM 30 wurde inzwischen auch ein extra Bueroraum eingerichtet, links neben der Info, dort wo man auch die Kopien erledigen kann. Bin gleich dran gekommen. Wenn der Landlord im Ausland lebt, dann akzeptiert die Immigration auch eine Anmeldung in Vertretung - auch durch den Mieter.
Erforderlich sind: Kopie des Pass/Id-card des Landlords, eine Kopie des Hausbuches, Kopie vom Mietvertrag (habe allerdings nur die Seite mit der Adresse des Mietobjektes und die Unterschriftseite kopiert) und Kopie vom Reisepass des Mieters (Bildseite, Departurecard, Visaseite, aktuelle Extension) und natuerlich das TM 30 (2 Blaetter).
Da ich ja bereits schon im Oktober 2016 wiedereingereist war, waren die 24 Stunden ganz leicht ueberschritten und es wurde eine Busse von 1600 bt faellig. Ich wurde aber mehrfach darauf hingewiesen, dass diese Busse der Landlord zu bezahlen hat (ich somit nur in Vertretung zahlte) und ich mir das Geld mit diesem verrechnen soll (wird halt von der Miete abgezogen). Es gab einen offiziellen Beleg ueber die gezahlten 1600 bt. Die Bestaetigung ueber die Anmeldung wurde dann in den Pass getackert.
Mir wurde auf Nachfrage erklaert, dass dieses TM 30 immer dann auszufuellen ist, wenn ich - auch bei bestehendem Mietvertrag - ins Ausland reise und wieder zurueckkomme. Bei Reisen in Thailand ist das TM 30 nicht erforderlich.
Da ja ich als Auslaender eigentlich auch die Verpflichtung habe mich nach einem Verlassen der Provinz fuer mehr als 24 Stunden wieder bei der Immigration zurueckzumelden (Formular TM 28), habe ich das auch angesprochen. Mir wurde zwar erklaert, dass ich mich nicht melden muss, wenn ich in Thailand bleibe und nicht gleich mehrere Monate in einer anderen Provinz wohne. Bin aber nicht durchgestiegen, ob die Lady im Office das auf das TM 30 bezog, oder sich ihre Auskunft auf das TM 28 bezog. Auf jeden Fall ist die Meldung mit dem TM 28 innerhalb von 24 Stunden durch den Auslaender notwendig, wenn eine Einreise stattgefunden hat. Die Meldung bei der Einreise an der Immigration mit der Arrivalcard ist scheinbar nicht ausreichend.
Touristen werden von diesen neuen Regelungen meist nicht betroffen sein, da diese Meldungen von den Hotels gemacht werden (Meldeschein) bzw. bei grossen Condominiums durch die Hausverwaltung.