Anstatt sich hier von Freizeitnotaren beraten zu lassen?...
Freizeitanwälte wären das. Notare beurkunden und belehren nur. Beraten dürfen sie nicht.
Ich würde mir da auch einen Anwalt holen. Im Prizip ist es gar nicht so schwierig: wenn der Erbe vorverstirbt, erben dessen Erben. Wenn er keine Erben hat, geht die Erbschaft wiederum an die Haupterben, also die Ehefrau und die Abkömmlinge des Erblassers, daher kann man einen Ersatzerben oder einen Nacherben berufen, wenn man das nicht möchte.
Wenn man etwas konkretes, als z.B. eine Wohnung oder ein Bild oder ein Sparkonto vererben möchte, ist das ein Vermächtnis. Wenn das zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr da ist, hat der Vermächtnisnehmer Pech gehabt.
Die Ehefrau und die direkten Abkömmlinge erben sowieso, aber nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, es sei denn, einer oder mehrere haben dich umgelegt. Dann sind sie erbunwürdig und bekommen nichts.
Ist doch gar nicht so schwer. Wenn man aber meint, man könne das alles selbst machen und macht nur einen klitzekleinen Fehler, dann wird einem der letzte Wille versagt, da hilft dann auch keine Auslegung im Sinne von "was wollte der Erblasser wohl". Da gibt es keinen großen Ermessensspielraum. Auch wenn alle, einschließlich dem Gericht, wissen, dass der Erblasser das so wohl nicht gewollt hat.