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Krankenversicherung und Melderecht

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
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Heidelberg
Redet ihr jetzt bei den "Anwartschaften" von gesetzlichen oder privaten Versicherungen?

Bei den Gesetzlichen gibt es das seit der Versicherungspflicht wohl nicht mehr, so wie ich den Berater der Barmer verstanden habe. Wieder kommen, neu anmelden, wieder drin. Einziger Unterschied: gesetzlich oder dann nach Rückkehr freiwillig versichert.

So hat mirs der Herr von der TK auch erklärt, Junior ist nicht mehr auf dem Laufenden.
 

junior

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16 März 2011
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So hat mirs der Herr von der TK auch erklärt, Junior ist nicht mehr auf dem Laufenden.
Das war jetzt aber nicht nett, Paul...:nono: =:bee :)bigg)


Spass beiseite. Die Telefonate auf die ich mich beziehe sind gerademal 6 Monate her. Und ich bin (immer noch) gesetzlich versichert! Vollversichert. Das dürften/müßten die jeweils unterschiedlichen Mitarbeiter eigentlich gesehen haben am PC, da die immer gerne als erstes nach der Versichertennummer fragen.

Anwartschaft ist das was Kalle geschrieben hat.

Ob man dann bei Wiedereingliederung nur noch freiwillig versichert ist/wäre wurde nicht erläutert.

Angeblich - ich gebe jetzt das wieder was mir da am Telefon mitgeteilt wurde - müßte einem die Krankenkasse aus dem man evtl. ausscheidet bei Übersiedeln ins Ausland, bei Rückkehr nicht mehr nehmen. Das zumindest dürfte eine, nennen wir es mal taktische Aussage gewesen sein. Deren Korrektheit ich mal dezent in Frage stelle. Wenn nicht die, müßte mich wohl eine andere KV hier ''nehmen''. In meinem Falle sowieso egal, da ich vollversichert bleibe/bleiben möchte hier in D.
 

junior

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16 März 2011
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Junior, du schwafelst. Ob du "vollversichert" bist, entscheidet die 183 Tage Regel und nicht dein Wunschdenken.
Hmm ja, Schwafeln...


Das machen eher jene Member hier, die immer gerne von anderen Fakten fordern, aber selbst gerne solche Sätze von sich geben wie: ''Nach der aktuellen Lage sehe ich das so....'':sleepy:


Und auch ständig von anderen berichtigt werden (müßen)... Wobei ich das jetzt in plural meine.


Und dann, wenn auch äußerst selten, kleinlaut beigeben, wie man so schön sagt. Das klingt dann so:
Bezüglich Generika von Viagra ist mein Wissen offensichtlich total überholt. Zu meiner Zeit gab es das noch nicht...

Oke - Kotau gemacht.
. = :sorry:



Die Zeit von manchen Membern scheint in der Tat schon lange abgelaufen... Zumindest was Ihren (geäußerten) Wissenstand generell angeht...


Das ''Generika von Viagra'' (im Zitat) ist dabei natürlich durch etliche andere Dinge zu denen sich die betreffenden Leute meinen äußern zu können, beliebig austauschbar...:rock
 

junior

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16 März 2011
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Für unseren Möchte-immer-gerne-was-wissen Member...:cool03:

Hier der gestrige Schriftverkehr (E.Mail) mit der für mich zuständigen Meldeverwaltung:

''Ich habe mal eine Frage bzgl. Meldepflicht oder vielmehr Abmeldepflicht(?)

Wenn ich für mehrere Monate privat ins Ausland gehe pro Jahr, meinen Wohnsitz aber bei behalte, und auch regelmäßig mindestens 2 mal pro Jahr für ein oder 2 Monate zurückkomme und logischerweise meine Wohnung beziehe, muss ich mich da in Deutschland abmelden?!?

Diese Diskussion wird nämlich gerade in einem Internetforum geführt, die Meinungen und Sichtweisen sind sehr unterschiedlich.

Wären dankbar wenn Sie ein wenig für Aufklärung sorgen könnten.Zumal es mich persönlich betrifft.

Danke im Voraus für Ihre Bemühungen.

MfG
.....................''



Antwort:


Guten Morgen Herr .........,

der Begriff des Auszugs aus einer Wohnung ( § 15 MG BW) wird meist als das endgültige Verlassen einer Wohnung definiert, das in der Absicht erfolgt, sie
überhaupt oder jedenfalls in absehbarer Zeit nicht mehr zum Wohnen oder Schlafen zu benutzen. Unterschieden wird zwischen der nur
vorübergehenden Unterbrechung der Benutzung einer Wohnung, die nicht als Auszug zu werten ist, und dem endgültigem Verlassen einer
Wohnung.
Eine nur vorübergehende Unterbrechung setzt voraus, dass der Meldepflichtige die Absicht und die tatsächliche Möglichkeit hat, die
Benutzung der Wohnung in absehbarer Zeit fortzusetzen und dass während der Dauer der Unterbrechung vom Fortbestand einer Wohnung
ausgegangen werden kann.
Eine Abmeldung muss Ihrerseits daher nicht erfolgen, sofern die Wohnung bezogen und beibehalten wird.

Mit freundlichen Grüßen
...


 

orangeflame

Allesfehlermacher
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23 Februar 2011
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pattaya
Hallo Jungs,

bin zwar relativ neu in diesem Forum,aber Lebenserfahrung habe ich schon.Was ihr alle hier wollt ist 100% Sicherheit aus der deutschen Gesetzgebung bzw.Sozialstaat.,aber die Vorzüge in thailand geniessen.Ja,Ja das klappt abert so nicht.
Wisst ihr warum alle europäischen Nachbarn über uns lachen?
1.Wir bezahlen alles,weil wir Angst haben.
2.Wir lassen uns von den Frauen Quoten aufdrücken,weil wir angst haben.
3.Wir haben weltweit die meisten Versicherungen,weil wir angst haben.
4.Wir brauchen alle Absicherungen im Ausland,weil wir Angst haben.
5.Wir machen alles ,was der Staat und unsere Vorgestzten wollen,weil wir angst haben.

Ich kann nur sagen,ich verkaufe gerade alles hier und werde nächstes Jahr nach Pattaya ziehen.
Scheiss auf 100% Sicherheit in D!!
Na ja 51 Jahre D hinterlässt Spuren und so habe ich bei der Hanse Merkur für 43 €/Monat eine KV abgeschlossen,die notfalls auch 180Tge/Jahr in D gültig ist.Die Versicherung gilt in allen Ländern ausser USA.
Wer will mir schon nachweisen,dass ich nicht in Holland war?
Bin jetzt privat für schlappe 490€ im Monat.
:bück dich
JUCHHU!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Bin ab 05.05.11 für 30Tage in Pattaya Hotel Page, im September 17 Tage,im Dezember 30 Tage!!!!!!! Bin nur noch in D ,weil ich ab Juni Haus verkaufen will.

gruß an alle Sicherheitsfanatiker und Obrigkeitshörigen Guido
 
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orangeflame

Allesfehlermacher
Inaktiver Member
23 Februar 2011
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pattaya
wie Olli schon sagte"da musst du Eier in der Hose haben und keine Erdnüsse"

UND WENN DU DIE NICHT HAST,GEHST DU SOWIESO IN THAILAND UNTER!!!!


Gruß guido
 

Paul

100%
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Für unseren Möchte-immer-gerne-was-wissen Member...:cool03:

@Junior

Das war jetzt aber wirklich nicht nett. :bück dich

Wir können doch hier auch nur zum Besten geben, was uns die "Fachleute" vom Amt gesagt haben.
Ich habe keine Lust eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen, die sich dann auf die 182 Tages Regel
beruft und mir im Schadensfall mitteilt: Mir zahlet nix.
Die Mehrzahl der Meldeämter scheint mir nicht gut informiert, falls Du Recht hast.
Und ich würde mich darüber freuen, wenn Du recht hast, weil ich die ganze Sache für schwachsinnig halte,
was ich ja gleich zu Anfang der Diskussion gesagt habe.
Egal wie, ein Meldevergehen habe ich bisher noch nicht begangen, weil es auch diesmal keine 182 Tage waren,
wenn auch fast. :bigg
Solange keiner auf die Idee kommt, die Abwesenheit von D im Jahr zu addieren, tangiert mich das also weder
aktuell noch in Zukunft.
Auch das Problem mit den meisten Auslandskrankenversicherung nicht, die man maximal für ein Jahr abschliessen
kann und erst nach einer Wartefrist von 3 Monaten wieder neu abschliessen.
Für was soll das eigentlich gut sein?
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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12.834
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Paradise Isaan
wie Olli schon sagte"da musst du Eier in der Hose haben und keine Erdnüsse"

UND WENN DU DIE NICHT HAST,GEHST DU SOWIESO IN THAILAND UNTER!!!!


Gruß guido

Kann ich für meine Gedankengänge im Hinbilck auf meine endgültige Auswanderung in wenigen Jahren zu 50% bestätigen.

Ich fühle mich wohl und sicher mit einem Ei und einer Erdnuss in der Hose, auch wenns blöd aussieht.
 
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kalle11

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Solange keiner auf die Idee kommt, die Abwesenheit von D im Jahr zu addieren, tangiert mich das also weder aktuell noch in Zukunft.

Könnte im Ernstfall schon jemand mal auf die Idee kommen. Den deutschen Behörden traue ich mittlerweile alles zu. Was man immer hört: "Dann habe ich eben den Pass verloren....?!?!?"

Ich habe so eine schlechte Meinung in dem Punkt zu Deutschland, daß wir in ganz kurzer Zeit auch ganz legal absolut gläsern sein werden. Das Thema aber auszudiskutieren, würde sicher wieder einen neuen Thread erfordern, der dann über 20 Seiten geht. Meine Meinug: In kurzer Zeit genügt ein Anruf aller möglicher öffentlicher Stellen, um eine genaue Liste deiner Ein- und Ausreisen für einen bestimmten Zeitraum zu bekommen.

Auch das Problem mit den meisten Auslandskrankenversicherung nicht, die man maximal für ein Jahr abschliessen kann und erst nach einer Wartefrist von 3 Monaten wieder neu abschliessen. Für was soll das eigentlich gut sein?

Jetzt meine Meinung, ohne fachliche Auskunft usw nur ein bischen logisches Denken ala @kalle11. Gut, ein bischen "Fachmann" ist dabei. Ein guter Bekannter, ehemals Vorstandsmitglied eine namhaften deutschen Versicherung.

Die Versicherungen kalkulieren ihre Beiträge und Bedingungen so, daß sie Gewinn machen können und müssen. Logisch! Wie kann man das? Indem man z. B. Statistiken und Umfragen mit zur Hilfe nimmt und typisches Verhalten der Versicherten analysiert.

In all den Jahren in Pattaya/Naklua habe ich immer wieder von deutschen Auswanderern gehört: "Ja wenn ich was ernsthafte habe, dann sehe ich so schnell wie möglich zu nach D zu kommen. Die Medizin hier taugt ja sowieso nix!" Obwol das zwar Blösinn ist das Letztere, denken die meisten so, obwohl sie teilweise gute Versicherungen haben, die die Kosten in Th abdecken würden.

Also können Versicherungen ganz teure Erkrankungen, wie Krebs z.B. weiter nach hinten stellen in ihrer Kalkulation.

Das ist nur ein Beispiel!

Bei diesen KVs mit der 3-Monats-Regelung in D ist das ähnlich. Wer die abschließt, weiß was das bedeutet und hat das in seine Aufenthaltsplanung in Th einkalkuliert. (Ich will ja sowieso im Sommer die Mama besuchen!) Die Masse der Versicherten nutzt dann in D alle Vorsorgeuntersuchungen um so sicher wie möglich was das gesundheitliche Risiko angeht, wie der nach Th zu reisen. Somit sinkt das Risoko de Auslandsversicherung.

Kenne ich alles aus Erzählungen, was man in D auf Kosten der gesetzlichen KV alles an Untersuchungen macht, die man vorher nie hätte machen lassen.

So kommen für im ersten Moment sehr günstige Beiträge bei raus für eine scheinbar relativ gute Versicherung.

Das gleiche gilt eben auch für die vorher diskutierten Fälle, wo eine Auslands-KV bei einem Krankheitsfall sehr schnell auf Rücktransport nach D besteht, sofern er medizinisch vertretbar ist. Aber das Thema hatten wir ja zur Genüge.
 

junior

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Hallo Jungs,

bin zwar relativ neu in diesem Forum,aber Lebenserfahrung habe ich schon.Was ihr alle hier wollt ist 100% Sicherheit aus der deutschen Gesetzgebung bzw.Sozialstaat.,aber die Vorzüge in thailand geniessen.Ja,Ja das klappt abert so nicht.
Wisst ihr warum alle europäischen Nachbarn über uns lachen?
1.Wir bezahlen alles,weil wir Angst haben.
2.Wir lassen uns von den Frauen Quoten aufdrücken,weil wir angst haben.
3.Wir haben weltweit die meisten Versicherungen,weil wir angst haben.
4.Wir brauchen alle Absicherungen im Ausland,weil wir Angst haben.
5.Wir machen alles ,was der Staat und unsere Vorgestzten wollen,weil wir angst haben.
Du sprichst von dem was die Engländer als ''German Angst'' bezeichen (?!!)

Natürlich haben viele europäischen Nachbarn über uns gelacht (auch weil der Deutsche aus Angst spart für schlechte Zeiten). Die Griechen, die Isländer, die Portugiesen...:rock

Ich kann nur sagen,ich verkaufe gerade alles hier und werde nächstes Jahr nach Pattaya ziehen.
Scheiss auf 100% Sicherheit in D!!
Na ja 51 Jahre D hinterlässt Spuren und so habe ich bei der Hanse Merkur für 43 €/Monat eine KV abgeschlossen,die notfalls auch 180Tge/Jahr in D gültig ist.Die Versicherung gilt in allen Ländern ausser USA.
Nichts gegen deinen jugendlichen Leichtsinn (;)), aber hast du dir mal die Mühe gemacht die AGB´s der HM, das Kleingedruckte durchzulesen?!?:)

Beispielsweise § 1, Abs. 2(?!!):cool03:

Da du ja alles hier verkaufen willst...

Das ist interessant, das mit den notfalls 180 Tage Versicherungsschutz in Deutschland. Das dürfte viele die das Thema verfolgen interessieren. Setz/kopiere mal die entsprechende Stelle von den AGB´s der Hanse Merkur hier rein bitte.:cool03:
 

junior

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wie Olli schon sagte"da musst du Eier in der Hose haben und keine Erdnüsse"

UND WENN DU DIE NICHT HAST,GEHST DU SOWIESO IN THAILAND UNTER!!!!


Gruß guido
Es stimmt dass du Eier in der Hose haben musst einen solchen Schritt zu machen (größere oder kleinere, je nach deinenm Rücklagen/deinem zur Verfügung stehenden Budget).

Allerdings sollte man das was man als (Ge-)Hirn bezeichnet nicht auch in der Hose haben...;)

Gerade in Thailand...
 

junior

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@Junior

Das war jetzt aber wirklich nicht nett. :bück dich

Wir können doch hier auch nur zum Besten geben, was uns die "Fachleute" vom Amt gesagt haben.
Ich habe keine Lust eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen, die sich dann auf die 182 Tages Regel
beruft und mir im Schadensfall mitteilt: Mir zahlet nix.
Die Mehrzahl der Meldeämter scheint mir nicht gut informiert, falls Du Recht hast.
Und ich würde mich darüber freuen, wenn Du recht hast, weil ich die ganze Sache für schwachsinnig halte,
was ich ja gleich zu Anfang der Diskussion gesagt habe.
Egal wie, ein Meldevergehen habe ich bisher noch nicht begangen, weil es auch diesmal keine 182 Tage waren,
wenn auch fast. :bigg
Solange keiner auf die Idee kommt, die Abwesenheit von D im Jahr zu addieren, tangiert mich das also weder
aktuell noch in Zukunft.
Auch das Problem mit den meisten Auslandskrankenversicherung nicht, die man maximal für ein Jahr abschliessen
kann und erst nach einer Wartefrist von 3 Monaten wieder neu abschliessen.
Für was soll das eigentlich gut sein?
Es war nur ER gemeint (der welchen ich als Blauäugigen Bürokraten bezeichnet habe; der welcher ständig Böcke schiesst mit seinem unfundierten Halbwissen, welches er allzu gerne als Vermutungen/Behauptungen whatever deklariert. Der Blaue blokk sozusagen...:bigg)

Zum Thema. Ich für meinen Teil werde diese Mail sehr gut archivieren.

Ich erinnere daran, das außer diversen Vermutungen (u.a von Leuten die gerne Fakten fordern, aber kurioserweise nie welche liefern können zu ihren, auf teils lange verjährtem Halbwissen, beruhenden Sichtweisen:)) bisher noch nichts stichhaltiges, schriftliches hier reinkopiert wurde.

Bezüglich deiner Vermutung/Befürchtung müßte es dann ja diese Gesetzesvorlagen oder was es auch immer sein mögen, existieren?!! Warum komischerweise hat sie noch niemand gefunden hier. Ich nehme mal in Anspruch für mich dass ich mir wenigstens die Mühe gemacht habe was zu finden.:)
 

junior

Member Inaktiv
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16 März 2011
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Tu du es doch einfach! Wenn da was negatives drin steht, wird er es selbst sicher nie tun!
Ist doch nicht meine Versicherung.;)

Jeder hat seine Chance verdient, Kalle. Denke doch nicht immer so negativ.:)

Vielleicht liest er ja gerade das Ganze in den AGB´s noch mal durch.;)

Obwohl, seinen Vertrag hat er ja schon unterschrieben der Forenkollege.

Er wird sich sicher nochmal melden. Und es uns, wie nannte er es so charmant - Sicherheitsfanatikern und Obrigkeitshörigen - so richtig zeigen. Der Mann macht Nägel mit Köpfen.;)

(Oder schlägt die Nägel mit dem Kopf rein?!? Ich verwechsle das immer...:bigg)
 

orangeflame

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pattaya
Hallo Jungs,

muss mich korrigieren.ist die DKV.Bei allen Angeboten,die ich mir eingeholt habe,kann das schon mal passieren.
ist hier auch "nur" 90 Tage uin D und nicht 180 tage.
"http://www.dkv.com/produkte-ausland-krankenversicherung-reisekrankenversicherung-104144.html"]http://www.dkv.com/produkte-ausland-krankenversicherung-reisekrankenversicherung-104144.html[/URL]

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