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Krankenversicherung und Melderecht

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
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Heidelberg
@Pensionist

Dieser Melde-Schwachsinn gilt für alle Länder ausserhalb Deutschlands.
Wie es in felix Austria ist, kann ich Dir aber auch nicht sagen.

@Kalle11

Es ist richtig, dass das nicht direkt mit dem Leitthema des Threads zu tun hat.

Vielleicht sollten wir das abtrennen, da das ein echt heikles Thema ist.
Dies sowohl für Expats als auch für Langzeiturlauber.
Ich habe das auch erst letztes Jahr mitbekommen, nachdem ich direkt damit konfrontiert wurde
und wie man bei Junior gesehen hat, wissen das auch die meisten, ansonsten
gut informierten Member hier nicht.

Beispiel 1: In TH auf Dauer lebende, unversicherte Deutsche, die der Meinung sind, da sie in D ja
die Krankenkasse weiter bezahlen, dass sie sich bei gesundheitlichen Problemen nur in den Flieger
retten müssen.

Beispiel 2: Langzeittouris, die ein fickademisches Jahr einlegen und eine Auslandsversicherung für
ein Jahr haben.

In beiden Fällen könnte sich die Versicherung aufgrund dieses Meldegesetzes vor einer Zahlung drücken.
Oder siehst Du und blokk das anders?
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
@Paul

Up to you! Bin gerne dabei!

Irgendwie so ein Thema, wo alles gesammelt werden kann, wenn man vor hat auf lange zeit oder für immer nach Th zu verschwinden.

Ausgeschlossen dabei sollte vielleicht sein so Themen wie "Wie hart trifft der Morgenfick und ein nachmittäglicher Hamburger mit einseitigem Analsex mein Monatsbudget?" oder "Kann ich mir in Th eine gute Krankenversicherung erlauben, wenn ich statt zwei mal wöchentlich Wiener Schnitzel Somtam mit verfaultem Fisch esse?" oder besser noch "Wo hängen an Bars die Luftballons, wo eine Flasche Wasser weniger als 20 Baht kostet?"
 

pensionist

Kocht sein eigenes Süppchen
Inaktiver Member
13 Januar 2010
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Pattaya
@samui

Eben weil ich Österreich kenne, werde ich mich hüten zu fragen :bigg

Wer weiß ob ich überhaupt zurück komme :baeh

Ich habe schon fast 2 Jahre durchgehend auf den Malediven gelebt und wäre auch nicht auf die Idee gekommen mich abzumelden.

Eine Meldeadresse braucht man ja für jeden "Schmarrn"
Bankkonto
Versicherung
und und und....

Melde mich , wenn mich die Mitteilung erreicht, dass ich in Österreich zwangsabgemeldet wurde.
Kann ich mir aber nicht vorstellen.

Wäre mir aber auch egal, solange ich meine Pension pünktlich überwiesen bekomme :eek:k

@ KALLE
Hätte mich nur interessiert ob die D-Behörden auch so verblödet sind wie die Österreicher :k

Der Pensionist
dem das Egal ist :bigg
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
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21 Oktober 2008
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Waterkant
Mal eine kurze Zwischenfrage,

ist es denn so schwer sich, bevor man auswandert, anständig
in Lummerland bei Versicherungen und Ämtern zu erkundigen
und konkrete Aussagen zu bekommen ?

Wenn ich auswandere erkundige ich mich doch bei so grundlegenden Dingen
nicht in einem Forum , anders natürlich eventuell beim Thema Landkauf
und anderen Dingen die mir in Thailand "passieren" können.

Vielleicht sehe ich das aber auch falsch:dancing
 
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kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Mal eine kurze Zwischenfrage,

ist es denn so schwer sich, bevor man auswandert, anständig
in Lummerland bei Versicherungen und Ämtern zu erkundigen
und konkrete Aussagen zu bekommen ?

Wenn ich auswandere erkundige ich mich doch bei so grundlegenden Dingen
nicht in einem Forum , anders natürlich eventuell beim Thema Landkauf
und anderen Dingen die mir in Thailand "passieren" können.

Vielleicht sehe ich das aber auch falsch:dancing

Ich verteile eigentlich grundsätzlich fast nie Waagen oder Dankes, aber jetzt hast eine verdient.

Da versteh ich viele auch nicht.

Das Forum ist mir sehr lieb, um in wichtigen Fragen Denkanstöße zu bekommen, oder auf Neuerungen hingewiesen zu werden. Aber dann gehe ich an meine Meinung nach kompetemnte Stellen, um hoffentlich was "Wahres" zu erfahren.

Das gilt bei mir auch bei so Themen wie "Landkauf in Th"

Auch hier kann ich mich qualifiziert erkundigen. Allerdings hole ich mir in Th meist die Meinung von viel mehr Stellen ein, als in D.

Ich verstehe Menschen nicht, die auswandern wollen und dann sagen: "Och, ich mach das einfach mal so und dann schaun wir weiter."

Natürlich kann man was machen, was vielleicht so halb-Legal ist. Ich muß mir aber zumindest über die Folgen bewußt sein, wenn es schief geht.

Ich kenne viele hier, die eine saugünstige KV haben. Beim Abschluß haben sie allerdings nur allgemeine Fragen gestellt, in der Hoffnung, die Antwort zu bekommen, die sie hören wollen.

Nein, ich muß knallhart sagen: "So ist meine Situation, ich melde mich ab in D .... usw. ....! Gilt Ihre KV dann auch noch? Und wenn ja, das hätte ich gerne persönlich schriftlich von Ihnen!"
 
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kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
@ KALLE Hätte mich nur interessiert ob die D-Behörden auch so verblödet sind wie die Österreicher :k Der Pensionist dem das Egal ist :bigg

Wenns dir egal ist, warum fragste dann?

Meine Meinung aber dazu: Die D-Behörden sind nicht so verblödet, wie die Ö-Behörden. Die Ö-Behörden sind meiner Meinung nach viel blöder. Habe viele Sachen von Österreichern hier gehört, wo die Ö-Behörden später die Scheiße übernehmen, die die D-Behörden machen, nachdem allen schon bekannt ist, daß es Scheiße ist.
 

Paul

100%
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22 Oktober 2008
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Heidelberg
Jetzt aber mal im Ernst Kalle11.

Wer einen Wohnsitz in D hat und es sich leisten kann längere Zeit weg zu bleiben,
kommt doch nie auf die Idee, dass er gegen das Meldegesetz verstösst, wenn er
länger als 182 Tage weg ist.

Fehlt nur noch, dass ich beim Müttergenesungswerk anfragen muss ob ich ein Jahr der Heimat
fernbleiben kann. :k

Dasselbe gilt für einen Expat, der seine KV in D brav weiter bezahlt, ohne sie in dieser Zeit in Anspruch
nehmen zu können und im Versicherungsfall kündigen die ihm dann einfach und er muss die Versorgung
beim Sozialamt beantragen.

Und ob 1000 Euro im Monat reichen, hängt auch stark davon ab, wieviel mal in der Woche man
auswärts vögeln möchte, somit eines der wichtigsten Themen überhaupt. :bigg
 

blokk

CNX-Feteschist
Inaktiver Member
28 Januar 2011
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da, wo es flach wird in D
Es ist richtig, dass das nicht direkt mit dem Leitthema des Threads zu tun hat.

Vielleicht sollten wir das abtrennen, da das ein echt heikles Thema ist.
Ich bin da etwas zwiespältig. Zum einen hast du recht, dass diese Aspekte des dauerhaften Auslandsaufenthalts an die Pin-Wand getackert werden sollten.
Andererseits ergaben sich diese Aspekte aus der Diskusion "Was kostet der Auslansaufenthalt im Monat"

In einem anderen Forum -gewerblicher Natur- kam ein ähnliches Thema grundsätzlicher Natur auch einmal auf und es wurde ein von den Membern nicht beschreibbares Unterforum eingerichtet. So quasi ein To-do und No-Go-Fred.
Ich schick dir den Link. Dann kannst du dir das mal ansehen.

Dies sowohl für Expats als auch für Langzeiturlauber.
Ich habe das auch erst letztes Jahr mitbekommen, nachdem ich direkt damit konfrontiert wurde
und wie man bei Junior gesehen hat, wissen das auch die meisten, ansonsten
gut informierten Member hier nicht.

Beispiel 1: In TH auf Dauer lebende, unversicherte Deutsche, die der Meinung sind, da sie in D ja
die Krankenkasse weiter bezahlen, dass sie sich bei gesundheitlichen Problemen nur in den Flieger
retten müssen.

Beispiel 2: Langzeittouris, die ein fickademisches Jahr einlegen und eine Auslandsversicherung für
ein Jahr haben.

In beiden Fällen könnte sich die Versicherung aufgrund dieses Meldegesetzes vor einer Zahlung drücken.
Oder siehst Du und blokk das anders?
Nach der aktuellen Lage sehe ich das so.
Jemand, der vor hat, sich mehr als 182 Tage im Ausland -auch innerhalb der EU- aufzuhalten, muss sich in D abmelden. Damit ist er in der Regel nicht mehr in der gesetzlichen KK versicherungsfähig.
Ausnahmeregelungen für -sagen wir mal- Weltreisende, also mit ständig wechselndem Ziel, mag es von KK zu KK geben. Das muss man aber vor der Abreise bei der KK regeln. Die Abmeldung berührt das aber nicht!
Ähnlich verhält es sich mit den privaten Zusatzversicherungen für das Ausland. Es werden zwar in der Regel Jahresverträge angeboten. Im Kleingedruckten steht aber, dass der Auslandsaufenthalt pro Reise limitiert ist und der Vertrag nur für Einwohner Deutschlands gilt.

Grundsätzlich gilt auch, dass die Zusatzversicherung nur für den Notfall gilt. Wenn also eine zwar langwierige Krankheit auftritt, die keine sofortige Behandlung notwendig macht, kann die Versicherung auf einem Rücktransport nach D bestehen. Die notwendigen Zusatzkosten wie z.B. Krankenrücktransport wird die Versicherung übernehmen. Nicht aber Behandlungskosten, die in D anfallen würden, wenn der Versicherte gegen ärztlichen Rat weiterhin im Ausland bleibt. Bleibt der VN gegen ärztlichen Rat im Ausland, ist die Zusatzversicherung nicht zur Zahlung der Behandlungskosten verpflichtet.

Wenn eine Krankheit durch ärztliche Behandlung vor Ort behoben werden kann und die voraussichtlichen Kosten unter den Kosten des Rücktransports liegen, wird die Zusatzversicherung zahlen. Voraussetzung aber auch hier, dass der Versicherungsfall in den ersten 182 Tagen eintritt.


Im Grunde kann man es niemandem raten, ohne zumindest rudimentären Vers.-Schutz ins Ausland zu verschwinden.
Die jungen Spunte haben zwar selten Probs mit Herz oder Blutdruck, dafür führen sie in der Regel ein etwas -sagen wir mal- unbeschwerteres Leben.
Die Alten haben zwar den einen oder anderen Haken des Lebens erkannt, dafür macht sich das eine oder andere Verschleißteil im Körper bemerkbar.

Unterm Strich sind beide Sorten im Falle des Falles ohne KV beschissener dran als der ärmste Thai. Der zumindest hat die Grundversorgung.
 

blokk

CNX-Feteschist
Inaktiver Member
28 Januar 2011
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666
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da, wo es flach wird in D


Wohnung und gemeldet in D oder A aber Haus in Griechenland??

Wäre doch Schwachsinn jedes Jahr bei jeden längeren Urlaub abmelden - wieder anmelden - abmelden wieder ................

Wie soll das gehen, wenn man z.B. ein Fahrzeug angemeldet hat und man es nicht abmelden will , weil ich es in Griechenland brauche ??
Da braucht man ja eine Wohnadresse!
Wäre ja auch illegal.
Auch beim Kfz gilt das Prinzip des "regelmäßigen Aufenthalts". Kommt die Kfz.-Vers. dahinter, dass du auf Grund des Meldegesetzes nicht deutscher Einwohner bist, stehst du im Schadensfall allein da. Die Vers. wird zwar den Schaden vorläufig regulieren, aber sie wird versuchen, die Schadenssumme von dir zurück zu holen.

Aber auch dein "Gastland" wird sich nicht damit zufrieden geben, dass du seine Straßen benutzt, aber keine Steuern dafür bezahlen willst.
 

junior

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Inaktiver Member
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16 März 2011
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@Junior

Aber auch mir wurde das auf dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt.

Ich war da wegen einer anderen Sache und die Dame wollte meinen Personalausweis sehen
wobei sie feststellte, dass der schon seit längerem abgelaufen war.
Ich sagte zu ihr in meinem jugendlichen Leichtsinn, dass ich längere Zeit im Ausland war.

Darauf sagte die mir tatsächlich, wenn ich länger als 182 Tage im Ausland bin müsse ich mich abmelden,
sonst wäre dies ein Verstoss gegen das Meldegesetz. :k
Ich sagte ihr darauf, dass ich so lange ja nicht weg war, also keinen Verstoss in dieser Hinsicht
begangen hätte.
Ich würde das auch nicht verstehen, da mich das Finanzamt auch zur Brust nimmt, wenn ich
fast ein Jahr im Ausland lebe.

Da sagte Sie, Finanzamt und Einwohnermeldeamt wären zwei paar Stiefel.

Den Begriff ''Abmeldepflicht'' gibt es nach dem Meldegesetz gar nicht! (Jedes Bundesland hat da sein eigenes Meldegesetz übrigens...)

Lediglich ist man zur Abmeldung verpflichtet - innerhalb einer Woche - wenn man seine Wohnung im Inland aufgibt und keine neue Wohnung im Inland, sprich Deutschland, bezieht. Abwesenheit heisst nicht Auszug (bezgl. dieser Diskussion)! Der Unterschied dürfte jedem bewusst sein, denke ich.

Im Internet habe ich keine einzige verlässliche Quelle gefunden, die bezeugt dass ich als hier gemeldeter Einheimischer eine Mindestzeit in Deutschland verbringen muss!

Erkundige Dich mal bei Deinem Einwohnermeldeamt, wenn Du Kalle 11 und mir nicht glaubst.
Wir haben beide dasselbe erlebt...
Das interessiert mich jetzt wirklich mal. Werde mal nächste Woche hier vor Ort beim Einwohnermeldeamt mich erkundigen.

Andere Story.
Meine Mia war mit Schulvisum in D das normalerweise alle drei Monate beim Ausländeramt
verlängert werden muss. Ich bekam aber für sie gleich 6 Monate.
Nach den 6 Monaten flog sie für 3 Wochen zurück nach Thailand und bei der Wiedereinreise
gabs auch kein Problem, weil sie jahr ein Jahresvisum hatte.
Bei der Beantragung der Verlängerung beim Ausländeramt gabs dann aber Ärger.
Durch den nicht bei denen gemeldeten Rückflug war ihre Aufenthaltsgenehmigung beendet
und nur war sie illegal in D.
Okay, das ist in gewisser Weise nach vollziehbar. In TL ''verwirkst'' du ja auch u.U. dein Visum wenn du eine Grenzüberschreitung machst. Ein Touristvisa für 60 Tage wird zum normalen 30 Tage Visum bei Grenzüberquerung, wenn du nach wenigen Tagen Thailand verlässt.

Was ich aber in deinem geschilderten Fall nicht ganz verstehe, warum deine Mia gleich ein Jahresvisum bekommen hat?!

Bei Nicht-EU-Bürgern sind 3 Monate normal, so viel ich weiss. Bei (offiziellen) Studenten- oder Schulvisa´s gibt es dann auch Mal 6 Monate. Allerdings ist dann Ende Gelände. Zumindest habe ich das so mal mitbekommen. Dass sich da etwas gelockert haben sollte halte ich für unwahrscheinlich. Eher verschlechtert.
 
Thailernen.net

junior

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16 März 2011
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@junior
Wieso haben die Krankenkassen schon so oft, wie ich es in den letzten Jahren bei Bekannten erlebt habe, recht bekommen, Zahlungen zu verweigern.
Es kommt wohl auf das Kleingedruckte an...

Bei der Auslandskrankenkasse die ich und Paul kennen bzw. wir versichert sind, heisst es auch Lebensmittelpunkt in Deutschland. In meinem speziellen Fall, 6 Monate in Thailand, 4 Wochen hier, dann wieder 6 Monate Thailand (...) hieß es telefonisch dass das nicht ginge. Schriftlich (via E-Mail) schrieb man mir es würde reichen wenn ich in D gemeldet bin/bleibe. Und diese Mail habe ich mir natürlich abgespeichert...

Wenn jetzt jemand permanent im Ausland lebt - wobei es wohl auch eine Rolle spielen dürfte dass er dort auch gemeldet ist dann, zwangsläufig, kann es evtl. Auslegungssache sein. Aber ich betone nochmal, es gibt keine Abmeldepflicht wenn man seine Wohnung nicht aufgibt.

Und wenn man auf die Internetseiten von Einwohnermeldeämter geht, und dort den Suchbegriff ''Zwangsabmeldung'' eingibt, bekommt man keine Treffer...(!)


Anlaß meiner Rückfrage beim Einwohnermeldeamt war unter anderem das Erlebnis einen Deutschen hier in Pattaya. Es lebt seit etwa 10 Jahren hier.

Seine Frau und Tochter, von der er freundschaftlich getrennt lebt, leben in einer auf seinen Namen gemieteten Wohnung in D. Er wollte sich nie abmelden und wollte auch weiter die Krankenkassenbeiträge für die gesetzliche KV bezahlen, da seine Familie darüber mit versichert ist.

Es fiel ihm ein bei einer der letzten Wahlen, daß er mal von hier aus wählen wollte und beantragte Wahlunterlagen bei der Botschft in Bangkok. Dabei kam zufällig heraus, daß er in D zwangsabgemeldet wurde. Aussage des Einwohnermeldeamtes: "Wir haben erfahren, daß sie in Thailand leben!"
Werde mich mal erkundigen vor Ort hier.
 

junior

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16 März 2011
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Beispiel: Ein Skilehrer, in D gemelödet, macht im Winter 3 Monate in D richtig Kasse. Diese Kasse verjubelt er dann 9 Monate pro Jahr in Th.

Wenn das Finanzamt erfährt, daß er mehr als das halbe Jahr nicht in D lebt, dann ist er "beschränkt" steuerfähig. Dann bezahlt er nämlich in D auf sein Einkommen unter Wegfall aller Steuerfreibträge ab dem ersten Euro 25 % Steuer mit steigender Progression.

In dem Punkt bin ich 100 % sicher, daß es stimmt.
Eigentlich dachte ich bisher, dass eher ein Vorteil sei ''nur'' beschränkt steuerpflichtig zu sein...:cool03:
 
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kalle11

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21 Oktober 2008
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Eigentlich dachte ich bisher, dass eher ein Vorteil sei ''nur'' beschränkt steuerpflichtig zu sein...:cool03:

Rein von der Vokabel her hatte ich das auch mal gemeint, habe mich aber eines schlechteren belehren lassen müssen.

Auf das Ergebnis deiner Nachfrage bin ich auch mal gespannt, nachdem ich in NRW ja nun schon 2 mal die gleiche Antwort bekommen habe.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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Jetzt aber mal im Ernst Kalle11.

Wer einen Wohnsitz in D hat und es sich leisten kann längere Zeit weg zu bleiben,
kommt doch nie auf die Idee, dass er gegen das Meldegesetz verstösst, wenn er
länger als 182 Tage weg ist. .....

Vom gesunden Menschenverstand her gebe ich dir ja auch vollkommen recht. Die Realität ist aber anders.

Ich vermute da einen ganz anderen Grund dahinter. Einwohnermeldeamt und Finanzamt arbeiten zusammen. Wer sich anmeldet wird auch, so dnke ich, automatisch beim FA gemeldet.

Die Steuerkarten kamen früher ja auch vom Einwohnermeldeamt.

Und wenn du länger weg bist als ein halbes Jahr und das FA erfährt das, dann hast du ggf. höhere Steuern zu zahlen.

Den Grund der höheren Steuern für im Ausland lebende ist klar. Das in D verdiente Geld wird woanders ausgegeben und fließt eben nicht mehr in die D-Volkswrtschaft zurück.
 

peter51

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27 Februar 2009
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Einwohnermeldeamt und Finanzamt arbeiten zusammen. Wer sich anmeldet wird auch, so dnke ich, automatisch beim FA gemeldet.
Die Steuerkarten kamen früher ja auch vom Einwohnermeldeamt.

agree, Kalle

hiermit bestätige ich das. fast identische Ansage durch die Mitarbeiterin auf meinem Meldeamt in D
aktuell am 12.04.11/08:40h ;)
 
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Paul

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Bei Nicht-EU-Bürgern sind 3 Monate normal, so viel ich weiss. Bei (offiziellen) Studenten- oder Schulvisa´s gibt es dann auch Mal 6 Monate. Allerdings ist dann Ende Gelände. Zumindest habe ich das so mal mitbekommen. Dass sich da etwas gelockert haben sollte halte ich für unwahrscheinlich. Eher verschlechtert.

Es hat sich verschlechtert.
Das Schulvisum ist limitiert auf ein Jahr und Du musst normalerweise alle 3 Monate aufs Ausländeramt.
Die Einreise erfolgt mit einem Schengenvisum, das man dann beim Ausländeramt auf ein nationales Visum
(Schulvisum 1 Jahr) umschreiben lassen muss.
Auf den Ausländerämtern war seinerzeit schon bekannt, dass viele damit gar nicht zur Schule gehen,
daher hat mich das mit dem halben Jahr auch gewundert, aber ich bin halt ein Symbadischer. :bigg
Leider wusste ich nicht, dass dieses Visum erledigt ist, wenn man ohne Rücksprache mit dem Ausländeramt
ausreist.
War aber auch gut so, so musste ich nicht ein Jahr lang warten, bis ich wieder nach TH konnte
und war Loy Karton schon wieder da.
Einen Éintrag wegen Gesetzesverstoss hat Mia dank meiner Eingabe nicht bekommen, die hat die Jahre drauf
wieder ohne Probleme ihr Touristvisum für 3 Monate bekommen.
Vor zwei Jahren war aber damit auch Schluss.
Begründung: Die Rückkehrwilligkeit konnte nicht glaubhaft gemacht werden. :k
Dies nachdem sie 12 mal in D war und sich nie etwas hat zu Schulde kommen lassen.
 

junior

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16 März 2011
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Nach der aktuellen Lage sehe ich das so.
Jemand, der vor hat, sich mehr als 182 Tage im Ausland -auch innerhalb der EU- aufzuhalten, muss sich in D abmelden.
Richtig, Ansichtsache.

Abmeldepflicht besteht zwingend wenn man ins Ausland wegzieht, den Nebenwohnsitz auflöst oder kein fester Wohnsitz mehr besteht. (Quelle: Einwohneramt Köln)

Das Erste ist eine Frage der Definition und impliziert nicht unbedingt das Zweite oder Dritte...



Ausnahmeregelungen für -sagen wir mal- Weltreisende, also mit ständig wechselndem Ziel, mag es von KK zu KK geben. Das muss man aber vor der Abreise bei der KK regeln.
Scheint mir wenig schlüssig! Wieso sollte dies eine Rolle spielen WO im außereuropäischen Ausland wie lange bin, wenn doch angeblich die reine Absenz in D ausschlaggebend sein soll.

Für die inländische KV sowieso uninteressant, da sie nicht haftend ist. Für die private Auslandskrankenversicherung in gleichen Maße, dahin gehend dass es nur 2 Tarife gibt! 1) Welt,mit USA/Kanada und 2) Welt, ohne USA/Kanada!


Wenn also eine zwar langwierige Krankheit auftritt, die keine sofortige Behandlung notwendig macht, kann die Versicherung auf einem Rücktransport nach D bestehen. Die notwendigen Zusatzkosten wie z.B. Krankenrücktransport wird die Versicherung übernehmen. Nicht aber Behandlungskosten, die in D anfallen würden, wenn der Versicherte gegen ärztlichen Rat weiterhin im Ausland bleibt. Bleibt der VN gegen ärztlichen Rat im Ausland, ist die Zusatzversicherung nicht zur Zahlung der Behandlungskosten verpflichtet.
Interessante These. Da beisst sich was...

1) Warum der ärtzliche Rat gegen eine Behandlung speziell in Thailand sein soll, aus medizinischer Sicht wohlgemerkt (?) Ist Thailand so unterentwickelt in Sachen Medizintechnik?

2) Wenn der Behandlungsdürftige sich nach dem Verfasser hier in D abzumelden hat wenn er länger als 6 Monate im Ausland ist, hat er kein Recht auf eine Krankenversorgung sprich (gesetzliche) Krankenversicherung in D.
Ergo karrt ihn die Auslandskrankenversicherung nach Deutschland, sagt ''So, ich bin jetzt fein raus'' und der Betreffende muss seine Kosten selber tragen?!? Und das soll notfalls vor Gericht durchsetzbar sein, für die Auslandskrankenkasse?!?

Das stelle ich mal stark in Zweifel.


Wenn eine Krankheit durch ärztliche Behandlung vor Ort behoben werden kann und die voraussichtlichen Kosten unter den Kosten des Rücktransports liegen, wird die Zusatzversicherung zahlen.
Ich weiss jetzt nicht welche Zusatzversicherung gemeint ist(?!?) Die Auslandskrankenversicherung dürfte da nicht gemeint sein. Doch, halt. Sie kann ja die Kosten auf den Versicherungsnehmer selbst abwälzen, wenn sie ihn nach D bringt und meint dann fein raus zu sein (aus den Kosten)...:ironie



Voraussetzung aber auch hier, dass der Versicherungsfall in den ersten 182 Tagen eintritt.
Und warum bieten die entsprechenden KV dann 360 Tage am-Stück-Versicherungen an? Auch das dürfte juristisch auf tönernen Füßen stehen, bei Klageeinreichung seitens des VN, wenn jetzt beispielsweise ein Weltreisende der 7 Monate auf Tour ist erheblich erkrankt und die gemeinte Auslandskrankenversicherung sich weigert zu zahlen. Nach dem Motto: Er ist zwar ein Jahr im Ausland versichert, darf aber nur 6 Monate weg sein...
 

junior

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16 März 2011
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Rein von der Vokabel her hatte ich das auch mal gemeint, habe mich aber eines schlechteren belehren lassen müssen.

§ 1 (1) EStG
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. :cool03:


Was lernen wir daraus noch?! Zumindest in der Steuergesetzgebung scheint es keinen elementaren Unterschied zu machen ob ich in D den gewöhnlichen Aufenthalt (also länger als 6 Moante anwesend) oder 'nur'' einen Wohnsitz habe!

Und dass das eine das andere nicht prinzipiell ausschließen muss! (Wenn jemand nicht in D gemeldet wäre, wäre er de facto nicht voll steuerpflichtig - unbeschränkt - sondern nur im Rahmen der in D erzielten Einkünfte!)

§ 8 AO Wohnsitz
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
 

kalle11

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Paradise Isaan
Ist interessant. Danke für die Info vom Kölner EW-Meldeamt.

Meine letzte, die ich in Frage unt Antwort zitiert habe und wo die 3-Monats-Frist genannt wurde stammt vom Amt in Pulheim, also ca 20 km von Köln Zentrum weg.

Die Erste Antwort, die ich noch weiter vorher zitiert habe war das Amt in Bergheim, auch nicht viel weiter von Köln weg.

Schau aber noch mal mein vorheriges Post dazu an. Zuerst kam die gleiche Antwort, wie du sie erhalten hast. Dann auf Nachfrage, wenn ich die Wohnung aber behalte und trotzdem nicht da bin, kam das mit den 3 Monaten.

Ich gehe also nach wie vor davon aus, daß es so ist, wir ich die Antwort erhalten habe, zumal das auch von anderen bestätgt wurde.

Zur KV: Seit einger zeit besteht in D KV-Pflicht. Auch wenn du abgemeldet warst in D und plötzlich zurück kommst, muß dich mit Anmeldung eine gesetzliche KV aufnehmen!!! Also hast du dann nicht die Kosten, die in D anfallen an der backe, sondern die ges. KV. Deine Argumentation zu dem Punkt ist definitiv falsch.

Was ich kenne von Auslandsversicherungen mit ggf. Rücktransport ist das, daß sie zwar die Kosten im Ausland übernehmen, aber bei zu erwartenden weiteren Folgekosten, die höher sind, als ein Rücktransport, auf den Rücktransport bestehen, da sonst keine weitere Kostenübernahme. Wie können die sonst so preiswert sein?

Tut mir leid, aber die Zitate, die du in deinem letzten Post anführst und kritisierst, sind mir schlüssiger, als deine Antworten.