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Krankenversicherung und Melderecht

junior

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16 März 2011
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Mal eine kurze Zwischenfrage,

ist es denn so schwer sich, bevor man auswandert, anständig
in Lummerland bei Versicherungen und Ämtern zu erkundigen
und konkrete Aussagen zu bekommen ?
Wenn du die ganze Diskussion (mit den ganzen unterschiedlichen Wissensständen) bzgl. ''Abmelden ja oder nein'' ein wenig verfolgt hast, beantwortet sich deine Frage fast von selbst...:)

Wenn ich auswandere erkundige ich mich doch bei so grundlegenden Dingen
nicht in einem Forum , anders natürlich eventuell beim Thema Landkauf
und anderen Dingen die mir in Thailand "passieren" können.

Vielleicht sehe ich das aber auch falsch:dancing
Vielleicht...

Schon möglich...:cool03:

Wie man gerade in diesem Thread eindruckvoll demonstriert bekommt, kann die regelmäßge (Thai-)Forenpräsenz doch auch etwaige Wissens- oder Kenntnislücken offenbaren. Und schließen für den Einen oder Anderen.

Apropos ''Grundlegende Dinge''. Ich persönlich habe beispielsweise 5 oder mehr Male telefonischen Kontakt mit meiner KV gehabt, zwecks Krankenversicherung auch hier in D während meiner Abwesenheit. Denen auch mein Vorhaben entsprechend geschildert.
Jeweils fiel mir wieder was Neues ein, was ich noch abchecken könnte, daher nehrere Anrufe. Da es eine größere KV ist ich auch jedesmal wechselnde Gesprächspartner, denen ich auch Fachkompetenz nicht absprechen hätte können.

Nicht ein einziges Mal - und ich sprach explizit davon meinen Lebensmittelpunkt dahin gehend ins Ausland verlagern zu wollen, 6 Monate Ausland,1 Monat hier, dann wieder 6 Monate weg - wurde ich auch nur ansatzweise darauf hingewiesen dass dies evtl. Probleme geben könnte in Sachen in Deutschland gemeldet zu bleiben. Der Punkt ist ja immer noch nicht eindeutig geklärt hier im Forum. Und angeblich, behaupten zumindest bestimmte User hier, kannst du in D nicht krankenversichert sein wenn du nicht mehr gemeldet bist/sein dürftest.

Was habe ich in diesen Punkt, Stichwort grundlegende Dinge, falsch gemacht? Hätte ich vielleicht meinen Hausarzt danach fragen sollen...(?):oops:
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Und angeblich, behaupten zumindest bestimmte User hier, kannst du in D nicht krankenversichert sein wenn du nicht mehr gemeldet bist/sein dürftest.

Das habe ich jedenfalls so nicht behauptet. Wenn du dich in D abmeldest und teilst das deiner KV nicht mit, dann kassieren die natürlich gerne weiter.

Der Hauptgrund der meisten hier in Th, die sich abgemeldet haben, war aber nur der, aus der gesetzlichen KV raus zu kommen, umd die Beiträge zu sparen.

Für mich gäbe es auch nur diesen Grund für eine Abmeldung.
 

junior

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16 März 2011
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Junior
Tut mir leid, aber die Zitate, die du in deinem letzten Post anführst und kritisierst, sind mir schlüssiger, als deine Antworten.
Wirklich?

Beispiel dieses(?!):
''Nach der aktuellen Lage sehe ich das so.
Jemand, der vor hat, sich mehr als 182 Tage im Ausland -auch innerhalb der EU- aufzuhalten, muss sich in D abmelden. Damit ist er in der Regel nicht mehr in der gesetzlichen KK versicherungsfähig.
Ausnahmeregelungen für -sagen wir mal- Weltreisende, also mit ständig wechselndem Ziel, mag es von KK zu KK geben. Das muss man aber vor der Abreise bei der KK regeln. Die Abmeldung berührt das aber nicht!
Ähnlich verhält es sich mit den privaten Zusatzversicherungen für das Ausland. Es werden zwar in der Regel Jahresverträge angeboten. Im Kleingedruckten steht aber, dass der Auslandsaufenthalt pro Reise limitiert ist und der Vertrag nur für Einwohner Deutschlands gilt.''


Das schrieb beispielsweise jemand den nur Fakten interessieren, wie er behauptet.

De facto sind darin - natürlich nicht belegte (''Nach der aktuellen Lage sehe ich das so'') - Behauptungen/Vermutungen enthalten.

Denn, wenn ich hier in D in einer gesetzlichen Krankenkasse Vollmitglied bin und jeden Monat meinen Beitrag zahle, dann habe ich jerzeit wenn ich auf deutschen Boden bin ein Recht auf (kostenlose) Behandlung!

Und das mit den lediglich 2 Versicherungszonen (Welt & USA/Kanada / Welt, ohne USA/Kanada) in Sachen Ausland, was ich behauptet habe - Stichwort Weltreise - ist in jeder Auslandskrankenversicheurngsbroschüre nachzulesen.
Von jedem der darüber schreibt oder meint schreiben zu müssen. Auch von dir, wenn es dich betreffen sollte...;)

Soviel zum Thema Fakten...

Auch bin ich selbst beispielsweise maximal 360 Tage im Kalenderjahr am Stück versichert im Ausland. Wenn ich nach 10 Tagen zurückkehren würde, und weitere 10 Tage später wieder rübermachen würde, hätte ich laut AGB´s immer noch 340 Tage. Egal wie oft ich zw. D und dem Ausland pendle. (Rechnerisch mal vom Jahresanfnag ausgehend)
De facto!

Aber die Vermutung liegt nahe dass bei dieser Vermutung/Behauptung der Schreiber das wohl mit einer Auslandsreiseversicherung verwechselt habe dürfte... Die ist in der Tat auf eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Reise limitiert. Aber eine solche ich ja nun mal nachweislich nicht das (Neben-)Diskussionsthema gewesen.

Aber da sich das Ganze, was bereits geschrieben oder behauptet wurde, zu wiederholen droht sollte man diese Diskussion langsam beenden. Was ich hiermit für meinen teil zu tun gedenke.
 

junior

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16 März 2011
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Gern geschehen. :cool03:

PS: Der Thread ist/war nun wirklich nichts für Leute die zu der (Neben-)Thematik nichts beizutragen wußten (oder konnten). Bei denen, und denen die (immer) alles sowieso schon richtig wußten, entschuldige ich mich für die öft längeren Textpassagen nebst Zitaten. Durch die sich selbige offensichtlich (trotzdem) genötigt sahen sich durchzuwühlen.:peace:
 

peter51

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27 Februar 2009
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Zum Abschluss dieses Krankenversicherungsintermezzos
noch eine aktuelle Info, die für Vorruheständler interessant sein könnte:

Bin derzeit in der Arbeitsphase per 31.12.2011 und gehe dann
in die Ruhephase, ergo mein Arbeitsgeber bezahlt mich noch
per 31.12.2013. Bin ab 1.1.12 ständig in THL ;)

Nachfrage beim AG und bei der ges. KV, in der ich bin :
muss der AG weiter die KV abführen - auch wenn ich 365 Tage
im Ausland bin und in D abgemeldet wäre...?
Antwort: ja . Die Antwort hat allerdings fast 6 Wochen auf sich
warten lassen, da es sich um einen Sonderfall handele :bigg

Ergo werde ich weiter gemeldet bleiben, damit KV und FA nicht
ins Schleudern kommen :baeh
 

blokk

CNX-Feteschist
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28 Januar 2011
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da, wo es flach wird in D
Nachfrage beim AG und bei der ges. KV, in der ich bin :
muss der AG weiter die KV abführen - auch wenn ich 365 Tage
im Ausland bin und in D abgemeldet wäre...?
Antwort: ja . Die Antwort hat allerdings fast 6 Wochen auf sich
warten lassen, da es sich um einen Sonderfall handele
Nach § 812 BGB (Ungerechtfertigte Bereicherung) dürfte das nicht sein, weil die KK keine Leistungspflicht hat.
 

peter51

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27 Februar 2009
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Dir ist aber schon klar, dass ich 4 Jahre für weniger Kohle arbeite,
eigentlich 4 Jahre halbe Tage arbeiten müsste,
und deshalb 2 Jahre früher in Rente gehe?
Der KV diesen Tatbestand nachzuweisen, wäre ja was für
einen Fachanwalt................... Bist Du einer?
:echt
 

blokk

CNX-Feteschist
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28 Januar 2011
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da, wo es flach wird in D
Als Anwalt darf ich dir hier nicht raten - außer, dass du schleunigst Tante Goggle nach einem Fachanwalt für Sozialrecht suchen lassen solltest.

Fest steht aber, das niemand -auch keine KK- Leistungen für eine Sache beziehen darf, für die er von Rechts wegen keine Gegenleistung erbringen darf.
 

Paul

100%
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22 Oktober 2008
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Heidelberg
Fest steht aber, das niemand -auch keine KK- Leistungen für eine Sache beziehen darf, für die er von Rechts wegen keine Gegenleistung erbringen darf.

Sie tun es aber.
Ich hatte vor längerem eine Diskussion mit einem Wissenden von meiner KV wegen der
Anwartschaft, die ja nun wegen der Pflichtversicherung in der GVK auch nicht mehr geht.
Ergebnis, er hat mir Recht gegeben, dass da einiges nicht stimmt, aber er habe die Gesetze nicht gemacht,
er müsse sich nur darauf berufen. :echt
 

blokk

CNX-Feteschist
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28 Januar 2011
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da, wo es flach wird in D
Wenn zwei Gesetze sich widersprechen, sind die Gerichte gefragt. Ich würde es nicht damit gut sein lassen.

Entweder ich bezahle die Beiträge und habe damit einen adäquaten Schutz oder ich bezahle die Beiträge nicht und suche mir eine Vers., die ich im Ernstfall in Anspruch nehmen kann.
 

junior

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16 März 2011
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Wenn zwei Gesetze sich widersprechen, sind die Gerichte gefragt. Ich würde es nicht damit gut sein lassen.
Ein altes englisches Sprichwort sagt: ,,Let sleeping dogs lie...´´

Wenn sich 2 Gesetze in einer Sache widersprechen kann man meines Erachtens nicht für eines davon haftbar gemacht werden. Da wäre man schön blöd wenn man sich da fahrlässig in eine schlechtere Position bringen würde, in dem man deswegen etwa vor Gericht zieht.:k
 

junior

Member Inaktiv
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Entweder ich bezahle die Beiträge und habe damit einen adäquaten Schutz oder ich bezahle die Beiträge nicht und suche mir eine Vers., die ich im Ernstfall in Anspruch nehmen kann.
Eine Milchmädchenrechung par excellence...

Es handelt sich um inländische KV, also ist für beide die gleiche Gesetzeslage geltend, oder vielmehr bindend wie man so schön sagt. Im Ernstfall (wenn es richtig Geld kostet zum Beispiel) kann/wird sich jede auf das für sie günstigere Gesetz berufen (im Falle der sich widersprechenden Gesetze) und die Zahlung verweigern oder zumindest versuchen sie hinauszuzögern.

PS: Es gibt sie anscheinend doch, blauäugige Bürokraten...:bigg
 

Paul

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Im Ernstfall (wenn es richtig Geld kostet zum Beispiel) kann/wird sich jede auf das für sie günstigere Gesetz berufen (im Falle der sich widersprechenden Gesetze) und die Zahlung verweigern oder zumindest versuchen sie hinauszuzögern.

Genau das ist es, Junior.
Man macht alles, um auf der sicheren Seite zu sein und dann entdecken die
auf einmal einen Pferdefuss, mit dem sie sich vor der Zahlung drücken können.
 

junior

Member Inaktiv
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16 März 2011
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Wir diskutieren hier eigentlich nicht über die totale Abmeldung lieber Pomtong, sonst
wäre uns das ja auch mit dem Meldegesetz egal. ;)
Paul, mir wurde bei meinen etlichen informativen Anrufen bei der KV auch die Option ''Anwartschaft'' genannt. Unter der Prämisse die meiste Zeit im Ausland zu verbringen und nur 2 Monate in D, aber weiterhin in D gemeldet zu bleiben. Allerdings würde die KV dann nicht zur Leistung verpflichtet sein wenn ich jetzt zum Arzt gehe oder sonstige Kosten entstehen würden während meiner Anwesenheit hier.

Wenn man es genau betrachtet, ohne jetzt diese neue Versicherungspflicht detailmässig studiert zu haben, ist der Versicherungspflicht ja Genüge getan(?!) Du bist im Grunde genommen ja versichert, wenn auch standby sozusagen. Und es besteht ja, zumindest theoretisch, jederzeit die Möglichkeit wieder zum upgrate, so dass du nicht generell ohne KV da stehst.

Ohne mich mit dieser Vermutung jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen.:)
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Redet ihr jetzt bei den "Anwartschaften" von gesetzlichen oder privaten Versicherungen?

Bei gestzlichen gibt es das seit der Versicherungspflicht wohl nicht mehr, so wie ich den Berater der Barmer verstanden habe. Wieder kommen, neu anmelden, wieder drin. Einziger Unterschied: gesetzlich oder dann nach Rückkehr freiwillig versichert.

Paul, mir wurde bei meinen etlichen informativen Anrufen bei der KV auch die Option ''Anwartschaft'' genannt. Unter der Prämisse die meiste Zeit im Ausland zu verbringen und nur 2 Monate in D, aber weiterhin in D gemeldet zu bleiben. Allerdings würde die KV dann nicht zur Leistung verpflichtet sein wenn ich jetzt zum Arzt gehe oder sonstige Kosten entstehen würden während meiner Anwesenheit hier.

Wenn man es genau betrachtet, ohne jetzt diese neue Versicherungspflicht detailmässig studiert zu haben, ist der Versicherungspflicht ja Genüge getan(?!) Du bist im Grunde genommen ja versichert, wenn auch standby sozusagen. Und es besteht ja, zumindest theoretisch, jederzeit die Möglichkeit wieder zum upgrate, so dass du nicht generell ohne KV da stehst.

Ohne mich mit dieser Vermutung jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen.:)

Ich hatte bis vor einiger Zeit auch eine Anwartschaft einer privaten KV, habe ich aber gekündigt, da zu teuer. Mit einer Anwartschaft tust Du der Versicherungspflicht nicht genüge. Du bist in den Sinne nicht versichert. Wie du selbst schreibst "nicht zur Leistung verpflichtet". Die Anwartschaft und die damit verbundene Prämie ist sozusagen nur eine "Parkgebühr" für eine im Moment nicht aktive Versicherung.
 

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