§ 1 (1) EStG
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. :cool03:
Was lernen wir daraus noch?! Zumindest in der Steuergesetzgebung scheint es keinen elementaren Unterschied zu machen ob ich in D den gewöhnlichen Aufenthalt (also länger als 6 Moante anwesend) oder 'nur'' einen Wohnsitz habe!
Und dass das eine das andere nicht prinzipiell ausschließen muss! (Wenn jemand nicht in D gemeldet wäre, wäre er de facto nicht voll steuerpflichtig - unbeschränkt - sondern nur im Rahmen der in D erzielten Einkünfte!)
§ 8 AO Wohnsitz
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
Sorry! Vehementer Einspruch! Das ist definitif falsch!!!!!!! Zumindest so, wie du den von mir rot markierten Satz formuliert hast.
Gestatte mir, daß ich hier aus persönlichen Gründen keine Quelle nenne. Nur so viel: Ich habe gerade Anfang des Jahres meine perönliche Situation in Hinblick auf das bevorstehenden Rentenalter mit meinem sehr angesehenen Steuerberater diskutiert. Ich hoffe, du verstehst, daß ich nicht näher ins Detail gehen will.
Es zählt nur!!!!!!!! der tatsächliche Aufenthalt.
Du kannst in D gemeldet sein und eine voll eingerichtete Wohnung mit Mietvertrag und allem drum und dran haben. Du hältst dich aber mehr als das halbe Jahr im Ausland auf. Dann hat dich das Finanzamt an der Backe, wenn es Wind davon bekommt.
Dabei spreche ich natürlich nur von in D erzielten Einkünften.