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Joe

Krankenversicherung und Melderecht

Paul

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22 Oktober 2008
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Heidelberg
Der Pass muss 6 Monate Gueltigkeit haben, sonst wird das Visum verweigert.
Meiner hatte 10 Monate und da habe ich das Visum natuerlich bekommen. ;)
Fuer ein Jahr war aber dann mein Pass zu kurz.
 

junior

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16 März 2011
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Der Pass muss 6 Monate Gueltigkeit haben, sonst wird das Visum verweigert.
Meiner hatte 10 Monate und da habe ich das Visum natuerlich bekommen. ;)

Ist ja alles logisch.

Touristvisa konnte es nicht sein, eben wg. der 6 Monate Gültigkeitsdauer welche für den Reispass vorgeschrieben ist bei Einreise bzw. Antragstellung.

Und bei Visumsantragsstellung wird nur darauf Augenmerk gelegt dass diese 6 Monate bei der Antragstellung gewährleistet sind. Bei Non Immigrant O jetzt.
 

junior

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16 März 2011
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Wie soll er von Chiang Mai aus auch an solche Infos kommen.
Hmmm, das erinnert mich im Nachhinein an einen Fall den ich bei Ebay erlebt hatte vor ein paar Jahren.

Da wollte mir jemand (kein Käufer oder Bieter interessanterweise) mit gemeldeten Standort Schweden (!) einen Vortrag/Belehrung über die deutsche Rechtssprechung halten. Nachdem ich ein paar entsprechende Zeilen zurück geschrieben hatte, sah der ''Schwede'' lieber davon ab mich nochmal in Oberlehrermanier maßregeln zu wollen.:cool03:
 

Brummi Berlin

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9 Juli 2018
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Hallo in die Runde,
ist ein altes Thema hoffe das ich hier weitermachen darf.
Ich beschäftige mich nun schon einige Zeit mit dem Thema und habe von den Langzeit -Auslands KV /S keine befriedigende Antwort erhalten.

Meine Situation, wenn ich mit 62 endgültig aus Deutschland weggehe,eine Internationale KV bekomme ich schon heute nicht mehr.Vorerkrankungen,Gewicht ECT.
STA Travel und Hanse Merkur bieten 5 Jahres Verträge die bei Abschluss Deutschen Wohnsitz verlangen.
Nach Auskunft Bürgeramt Berlin muss ich mich abmelden,Strafe kann sehr teuer werden.

Wenn ich eine solche Versicherung abschliese und dann Wohnung aufgebe und abmelde,muss die dann im Schadenfall zahlen?
Im Kleingedruckten steht das man nicht endgültig vorhaben darf ins Aussland zu ziehen.
Es wird diese KV angeboten aber irgendwie wiederspricht sie den Gestzen.
Ich habe ja noch was Zeit,ein guter Bekannter steht vor der gleichen Problematik geht aber schon ende diesen Jahres.

Ich weis das es mir wenn es geht nur 5 Jahre weierhilft,aber zumindest diese Zeit ist abgesichert.

Gibt es Thaiversicherungen die möglich wären.

Oder andere Frage gibt es Unfallversicherungen die zumindest bei Unfall die Krankenhausbehandlung bezahlen?

Ich habe mitlerweile Verständnis für viele unversicherte da es sehr schwierig ist eine Lösung zu finden.

Hoffnung wäre die kommende zwangs KV in Thailand wenn die dann bezahlbar ist und auch Leisten wird.

Ich brauche kein 1 Bett Zimmer,oder Chefarzt.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
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Bang Saray
@Brummi Berlin:
Die Auslandskrankenversicherungen wie z.B. die Hanse Merkur schreibt vor, dass man zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses in Deutschland einen Wohnsitz haben muss. Abschluss der Versicherung ist nicht gleichbedeutend mit Beginn der Versicherung. Z.B.: Du schliesst die Versicherung am 15.08.2018 fuer 5 Jahre ab, Versicherungsbeginn 01.10.2018. Zum 01.10.2018 meldest du dich dann in D ab und beginnst deinen Auslandaufenthalt am 01.10.2018. Somit warst du bei Versicherungsabschluss in D wohnhaft. Du hast deinen Auslandsaufenthalt halt mal auf 5 Jahre geplant. Keiner kann dir nachweisen, dass du bei Reisebeginn nicht die Absicht hattest nach 5 Jahren zurueck zukommen. Aber auch hier gilt: klaere solche Fragen direkt vor mit der Versicherung ab (Brief oder mail).
Diese Art der Versicherung kann aber in der Regel nur eine Uebergangsloesung sein, da der Versicherungsschutz befristet ist und bei einem Neuabschluss (liegt im Ermessen der Versicherung) natuerlich wieder ein Wohnsitz in D erforderlich waere.

Dauerauslands-KV wie die BDAE oder auch internationale KVs schliessen in der Regel bestehende Vorerkrankungen aus. Wer hier also entsprechend vorbelastet ist, wird mit entsprechenden Ausschluessen rechnen muessen.
Erwarte dir von der angedachten "Zwangs-KV" hier in Thailand keine Wunder. Ich vermute mal, dass das auf eine Kurzzeitreiseversicherung hinauslaufen wird wie mal sie in D fuer 10 -20 EUR jaehrlich bekommen kann (falls die KV ueberhaupt kommt - wird ja schon seit Jahren angedacht).

Es gibt zwar auch thailaendische KV, wie diese allerdings zu bewerten sind mag ich nicht zu beurteilen. Da waere es sinnvoll, dass du (gilt auch fuer deinen Bekannten) dich bei einer unabhaengigen Versicherungsagentur (z.B. Insurance Broker In Pattaya, Thailand | Global Insurance Broker Pattaya ) ueber entsprechende Moeglichkeiten erkundigst. Dort kann man dich auch ueber entsprechende Unfallversicherungen beraten.

Fuer alles gibt es irgend eine Loesung. Diese Loesung sieht dann oftmals so aus, dass man eben tiefer in den Geldbeutel greifen muss. Somit haengt auch viel davon ab, wie prall der Geldbeutel gefuellt ist.
 

otto3

Schreibwütig
   Autor
25 Oktober 2009
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Ja, aber konkret bedeutet dieser Passus doch, dass die Versicherung beim erreichen des 67 Altersjahr Endet! Somit kann das ja auch keine Lösung sein.

Das höchstversicherbare Alter beträgt 66 Jahre. Der Versicherungsschutz endet automatisch spätestens mit Ablauf des Monats bevor die versicherte Person 67 Jahre alt wird.
 

Brummi Berlin

Member Inaktiv
Inaktiver Member
9 Juli 2018
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@krimibike

Vielen Dank,
eine Alternative um zumindest bei grossen Sachen abgesichert zu sein habe ich gefunden. Bei Allianz Global mit hoher Selbsbeteiligung von 5000 Euro im Jahr,dann Monatsbeitrag ca 162 Euro.

Bei der BDAE werde ich aber auf jedenfall rechtzeitig eine Anfrage stellen,mal schauen was dort kommt.

Habe in Thailand einige kennengelernt die dort Versichert sind die zufrieden sind.
 
Cosy Beach Club

TThunder

Bangsaray
    Aktiv
10 Januar 2013
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Bangsaray
Die 5J Version der Hanse Merkur hatte ich vor meinem Heimatwechsel ebenfalls gewählt und mir sicherheitshalber den Versicherungsschutz trotz Abmeldung nochmal separat bestätigen lassen:

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vielen Dank für Ihre Anfrage.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung ist ein Wohnsitz in Deutschland zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. vor der Ausreise aus Deutschland.

Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes können Sie sich in Deutschland abmelden.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
--

Ihre HanseMerkur Reiseversicherung AG
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Innerhalb der letzten 3 Jahre habe ich bereits 2x anstandslos meine hier verursachte Krankenhausrechnung (Augenentzündung und einmal Kehlkopfcheck) erstattet bekommen. Das waren allerdings auch nur kleine Beträge, glaube noch nicht einmal 10k Bath.

Nach Ablauf der ersten 5J. muß man eine Wartezeit von einem Monat einhalten und kann danach erneut für 5J. abschliessen. Diese neue Versicherung muß als Folgeversicherung zur Ersten stehen, damit wäre die Verpflichtung zum deutschen Wohnsitz bei Vertragsabschluss hinfällig. Darüber habe ich auch den entsprechenden Schriftverkehr mit der Hanse, den habe ich aber als Email nicht gefunden, evtl. war das normaler Schriftverkehr per Post. Wie auch immer, 5 Jahre sind eine lange Zeit, somit werde ich sehen ob das wirklich so funktioniert.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
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Bang Saray
Ich hatte die Hanse Merkur auch fuer die ersten 5 Jahre abgeschlossen, bin dann aber nach rund 2 Jahren zu einer internationalen KV (Pacific Cross) gewechselt. Die Sache mit der Hanse Merkur birgt einen grossen Haken in meinen Augen: Sollte in diesen 5 Jahren wirklich eine ernsthafte Erkrankung (Herzinfarkt oder aehnliches) auftreten und es fuer die KV kostspielig wird, dann duerfte eine erneute Versicherungsperiode wohl schwerlich machbar sein. Damit muesste man sich dann anderweitig umschauen und bringt dann aber bereits eine schwere Vorerkrankung mit, die in der Regel dann ausgeschlossen wird.

@TThunder: Auch ich hatte mir damals von der Hanse Merkur bestaetigen lassen, dass ich mich nach Abschluss der Versicherung und vor Reiseantritt in D fuer die Dauer der Reise abmelden kann. Zwecks einer erneuten Versicherung wurde mir damals schriftlich mitgeteilt, dass eine erneute Versicherung moeglich waere (Kann-Bestimmung) unter der Voraussetzung, dass die erste Auslandsreise beendet wurde, eine Wartezeit von 1 Monat eingehalten wird und erneut ein Wohnsitz in D besteht. Dies war 2013, kann sich natuerlich inzwischen geaendert haben. Schriftverkehr dazu habe ich entsorgt, nachdem die Versicherung fuer mich beendet war.
 

orangeflame

Allesfehlermacher
Inaktiver Member
23 Februar 2011
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pattaya
Bin auch bei der Hanse Merkur 5 Jahres Tarif bersichert.Läuft dieses Jahr 11 aus.
Meine Anfrage einer Verlängerung an HM,müsste dann wieder einen Wohnsitz in D haben bei Abschluss.
Wechsle jetzt in die BDAE,welcher Tarif ob 5 Jahre oder endlos bleibt jedem selber überlassen.
Ist halt eine Kostenfrage ,
Die Leistungen im Schadensfall sind gleich.
BDAE kann man auch aus THAI abschliessen.
 

Mamuang

Auf Achse
Inaktiver Member
10 Februar 2010
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MAL HIER MAL DA
@Brummi Berlin

Das mit der Hanse Merkur wuerde ich lassen ! Ich bin bei der BDAE (Vollversicherung) . Hanse Merkur mag ja ok sein aber nach 5 Jahren ist schluss-
und dann ? ......................... dann bist 67 und hast Probleme bei eine anderen Versicherung unterzukommen .