alles gut und schön oder auch nicht
aber der Paragraph und woher die
Mikadospielerin das hat, bleibt weiter
im Nebel
na bitte, Deutschland Deine Ämter
Ist es nicht so, dass jedes Bundesland ein eigenes Meldegesetz hat? D.h., was in Bayern Vorschrift ist, muss nicht auch in Nordrhein-Westfalen Vorschrift sein. Das Meldegesetz von Baden-Württemberg habe ich mir mal angesehen und diesbezüglich nichts gefunden.
Auch Ämter haben sich an gesetzlichen Grundlagen zu halten! Und genau die fehlen hier eindeutig! Was die besagten 183 Tage angeht. Noch nie etwas von Behördenwillkür gehört?!? Dafür gibt es meines Wissens die Instutition des Verwaltungsgerichts, für solche Fälle.@Junior
Das Problem ist doch nicht, dass hier unbelegte Behauptungen gemacht wurden.
Es waren verschiedenen Einwohnermeldeämter, in denen dortige Mitarbeiter gesagt haben, wenn man länger
als 183 Tage im Ausland ist, müsse man sich abmelden.
Siehe Kommentar oben...Wenn einer also weiss, dass er ein Jahr ins Ausland geht, müsste er sich demnach abmelden.
Dies hätte aber Konsequenzen für ihn bei der Steuer und bei Versicherung.
Darum gings hier in der Diskussion.
Und sich dann möglicherweise eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingehandelt, in meinem Falle. Du hättest die Dame mal fragen sollen auf welche Grundlage sie sich denn bei Ihrer Entscheidung beruft. Das war schon immer so oder ähnlich dürfte die Antwort in diesem Falle wohl lauten...Die hätte mir sonst wohl noch eine Anzeige geschickt.
Aggree!:JC_gimmefive:alles gut und schön oder auch nicht
aber der Paragraph und woher die
Mikadospielerin das hat, bleibt weiter
im Nebel
Meldeämter gibt es in jeder größeren Gemeinde. Was du meinst ist das unterschiedliche Landesrecht, von Bundesland zu Bundesland, wenn ich richtig vermute(?!)Ist es nicht so, dass jedes Bundesland ein eigenes Meldegesetz hat? D.h., was in Bayern Vorschrift ist, muss nicht auch in Nordrhein-Westfalen Vorschrift sein. Das Meldegesetz von Baden-Württemberg habe ich mir mal angesehen und diesbezüglich nichts gefunden.
Meldeämter gibt es in jeder größeren Gemeinde. Was du meinst ist das unterschiedliche Landesrecht, von Bundesland zu Bundesland, wenn ich richtig vermute(?!)
Das ändert nichts daran dass es, nachlesbare gesetzliche Grundlagen geben muss, bzgl. der ominösen 183 Tage. Welche im heutigen pdf-Zeitalter ohne weiteres online zur Verfügung gestellt werden. Und die, sollten sie überhaupt jemals existiert haben, um gar nicht von der Gegenwart zu sprechen, die hat bis jetzt noch keiner gefunden.
Doch, einer!
Aber der will die wissenshungrige Allgemeinheit hier im Forum ja offenbar nicht an seiner Quelle des Wissens sich laben lassen...:cool03:
Noch ein anderer Hammer.
Mein Visum lief länger als mein Pass...
Behördliche Vorgabe, um zu verhindern dass beide Pässe (der alte dann halt leicht modifiziert) im Umlauf bleiben bzw. kommen.Als ich den dann abholen wollte, war ein anderer Sachbearbeiter da, der mir den Pass nur
geben wollte, wenn ich den anderen hole, damit er den entwerten kann.
Doch, einer!
Aber der will die wissenshungrige Allgemeinheit hier im Forum ja offenbar nicht an seiner Quelle des Wissens sich laben lassen...:cool03:
Was war das für ein Visum?
@josef_bay@Junior: ich habe doch geschrieben, dass im Meldegesetz von Baden-Württemberg nichts von diesen 183 Tagen zu finden ist. Dass es in jeder Gemeinde ein Meldeamt gibt, hast Dur vollkommen richtig bemerkt.