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Krankenversicherung und Melderecht

peter51

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27 Februar 2009
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und nun ?? : :)
@Paul, Deine Worte, bzw. die Deiner Betreuerin bei der Behörde:

ich hätte einen Verstoss gegen
das Meldegesetz*** begangen,

-
***dazu dann bitte den Paragraph bitteschön, dankeschön :zwink
 

Paul

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22 Oktober 2008
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Laut Junior hat die ja Müll von sich gegeben, aber wie man an den Beiträgen von Kalle 11 und anderen
hier sehen kann, steht sie mit dieser Meinung nicht alleine.
 

peter51

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27 Februar 2009
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alles gut und schön oder auch nicht :bigg
aber der Paragraph und woher die
Mikadospielerin das hat, bleibt weiter
im Nebel ;)
 

kalle11

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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
alles gut und schön oder auch nicht :bigg
aber der Paragraph und woher die
Mikadospielerin das hat, bleibt weiter
im Nebel ;)

Hast du vollkommen Recht! Man kann sich auch gegen vieles wehren, notfalls mit Klage.

Aber wenn ich nach Thailand auswandere oder für längere Zeit gehe, dann gilt für mich das, was die gesagt hat.
Vor allem, wenn mich diese aussage nicht besonders in meiner Planung behindert.

Was nutzt es, wenn sie mir Probleme macht, auf die ich nicht so reagieren kann, als wenn ich in D wäre.

Ist meine persönliche Meinung.

Und noch mal zu dem von mir erwähnten Bekannten, der einfach von Amtswegen abgemeldet wurde:

Ob es richtig war oder nicht ist für ihn egal. Auf jedem fall mußte !!! er nach D fliegen, um sich wieder anzumelden.
 

Paul

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22 Oktober 2008
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Auch wenn man sich dagegen wehren kann, habe ich keinen Bock darauf, dass mir eine Anzeige ins Haus
flattert oder sich eine Versicherung aufs Kleingedruckte berufen kann, was ich zwar gelesen habe,
aber nicht für relevant hielt.
Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht. ;)
Wenns aber, wie Junior berichtet hat dazu keinen Parapraphen gibt, worauf die Meldeämter
sich berufen können, sehe ich die Angelegenheit durchaus gelassener als vorher.
 

Paul

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22 Oktober 2008
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Ist es nicht so, dass jedes Bundesland ein eigenes Meldegesetz hat? D.h., was in Bayern Vorschrift ist, muss nicht auch in Nordrhein-Westfalen Vorschrift sein. Das Meldegesetz von Baden-Württemberg habe ich mir mal angesehen und diesbezüglich nichts gefunden.

Ich bin in BW gemeldet. ;)

Noch ein anderer Hammer.
Mein Visum lief länger als mein Pass, also mit der Sachbearbeiterin im Amt für ordenliche Öffnung
vereinbart, einen neuen Pass zu machen und den alten mit dem Visum auch noch zu behalten,
da der ja eh ungültig wird, wenn er bald abgelaufen ist.
Als ich den dann abholen wollte, war ein anderer Sachbearbeiter da, der mir den Pass nur
geben wollte, wenn ich den anderen hole, damit er den entwerten kann.
Begründung: Ein Deutscher Staatsbürger dürfe keine zwei Pässe haben.
Wegen dem Visum rief er noch seinen Chef an, der meinte das Visum gelte auch in dem
entwerteten Pass weiter.
Also ging ich den alten Pass holen, er schnitt die untere Zeile im Plastikfeld heraus und ich bekam
dann erst den neuen. :k
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
@Paul

War bei mir in NRW ganz genau so! Habe dann aber gesagt, daß ich den alten Pass verloren habe. Da mußte ich aber noch hochheilig eine Verlusterklärung unterschreiben.

Ist aber in Th auch kein Problem. Die übertragen die alten Visadaten auch aus einem an der Ecke kastrierten Pass in den neuen.

Zwei Pässe in D gibt es tatsächlich nur, wenn man eine besondere Begründung dafür hat.
 

junior

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16 März 2011
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@Junior

Das Problem ist doch nicht, dass hier unbelegte Behauptungen gemacht wurden.
Es waren verschiedenen Einwohnermeldeämter, in denen dortige Mitarbeiter gesagt haben, wenn man länger
als 183 Tage im Ausland ist, müsse man sich abmelden.
Auch Ämter haben sich an gesetzlichen Grundlagen zu halten! Und genau die fehlen hier eindeutig! Was die besagten 183 Tage angeht. Noch nie etwas von Behördenwillkür gehört?!? Dafür gibt es meines Wissens die Instutition des Verwaltungsgerichts, für solche Fälle.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgericht_%28Deutschland%29


Wenn einer also weiss, dass er ein Jahr ins Ausland geht, müsste er sich demnach abmelden.
Dies hätte aber Konsequenzen für ihn bei der Steuer und bei Versicherung.
Darum gings hier in der Diskussion.
Siehe Kommentar oben...:)


Die hätte mir sonst wohl noch eine Anzeige geschickt.
Und sich dann möglicherweise eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingehandelt, in meinem Falle. Du hättest die Dame mal fragen sollen auf welche Grundlage sie sich denn bei Ihrer Entscheidung beruft. Das war schon immer so oder ähnlich dürfte die Antwort in diesem Falle wohl lauten...
 

junior

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16 März 2011
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Ist es nicht so, dass jedes Bundesland ein eigenes Meldegesetz hat? D.h., was in Bayern Vorschrift ist, muss nicht auch in Nordrhein-Westfalen Vorschrift sein. Das Meldegesetz von Baden-Württemberg habe ich mir mal angesehen und diesbezüglich nichts gefunden.
Meldeämter gibt es in jeder größeren Gemeinde. Was du meinst ist das unterschiedliche Landesrecht, von Bundesland zu Bundesland, wenn ich richtig vermute(?!)

Das ändert nichts daran dass es, nachlesbare gesetzliche Grundlagen geben muss, bzgl. der ominösen 183 Tage. Welche im heutigen pdf-Zeitalter ohne weiteres online zur Verfügung gestellt werden. Und die, sollten sie überhaupt jemals existiert haben, um gar nicht von der Gegenwart zu sprechen, die hat bis jetzt noch keiner gefunden.

Doch, einer!
:p

Aber der will die wissenshungrige Allgemeinheit hier im Forum ja offenbar nicht an seiner Quelle des Wissens sich laben lassen...:cool03:
 

josef_bay

ฉัน Berliner
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Meldeämter gibt es in jeder größeren Gemeinde. Was du meinst ist das unterschiedliche Landesrecht, von Bundesland zu Bundesland, wenn ich richtig vermute(?!)

Das ändert nichts daran dass es, nachlesbare gesetzliche Grundlagen geben muss, bzgl. der ominösen 183 Tage. Welche im heutigen pdf-Zeitalter ohne weiteres online zur Verfügung gestellt werden. Und die, sollten sie überhaupt jemals existiert haben, um gar nicht von der Gegenwart zu sprechen, die hat bis jetzt noch keiner gefunden.

Doch, einer! :p

Aber der will die wissenshungrige Allgemeinheit hier im Forum ja offenbar nicht an seiner Quelle des Wissens sich laben lassen...:cool03:

@Junior: ich habe doch geschrieben, dass im Meldegesetz von Baden-Württemberg nichts von diesen 183 Tagen zu finden ist. Dass es in jeder Gemeinde ein Meldeamt gibt, hast Dur vollkommen richtig bemerkt.
 

junior

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16 März 2011
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Noch ein anderer Hammer.
Mein Visum lief länger als mein Pass...

Was war das für ein Visum?



Als ich den dann abholen wollte, war ein anderer Sachbearbeiter da, der mir den Pass nur
geben wollte, wenn ich den anderen hole, damit er den entwerten kann.
Behördliche Vorgabe, um zu verhindern dass beide Pässe (der alte dann halt leicht modifiziert) im Umlauf bleiben bzw. kommen.
 

Paul

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22 Oktober 2008
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Heidelberg
Was war das für ein Visum?

Non Immigrant O
Um ein Visum zu bekommen ist ja die Vorgabe, dass der Pass noch mindesten 6 Monate
Gueltigkeit haben muss, was ja auch bei der Visumbeantragung bei mir der Fall war.
Das Visum lief aber ein Jahr und soviel Gueltigkeit hatte der Pass nicht mehr.
Ich haette zwar nochmal einreisen koennen, aber zwei Monate danach waere mir der Pass abgelaufen.
Was die Thai mit mir machen, wenn mein Visum zwar noch gilt, aber mein Pass abgelaufen ist, wollte
ich nicht unbedingt ausprobieren. :bigg
 

junior

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16 März 2011
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@Junior: ich habe doch geschrieben, dass im Meldegesetz von Baden-Württemberg nichts von diesen 183 Tagen zu finden ist. Dass es in jeder Gemeinde ein Meldeamt gibt, hast Dur vollkommen richtig bemerkt.
@josef_bay

Sorry, du hast geschrieben:''Ist es nicht so, dass jedes Bundesland ein eigenes Meldegesetz hat?''

Oder sollte ich wirklich langsam eine Brille brauchen, da ich denke am Ende deines Zitates ein Fragezeichen ausgemacht zu haben?!?:)

Und genau auf die suggestierte Frage habe ich mir erlaubt zu antworten.

Außerdem habe ich mich nicht alleine auf BW bezogen mit Feststellung bzgl. 183 Tage!