In Zeiten von Abgeltungsteuer hat man u.U. auch keine Steuerklärung mit Anlage KAP. Lohnt ja nur, wenn man relativ wenig Erträge hat und mit der individuallen Steuer unter 25% bleiben würde. Gerade jemand mit hohen Kapitaleinküften fährt mit der AbgSt besser und hat so keinen Nachweis vom FA. Bescheinigung von der Bank wäre dann die Alternative.
Wenn man natürlich mit ausländischen Brokern arbeitet, ist die Steuererklärung zwingend nötig.
Eigentlich schon komisch. Gewerbeschein, nagelneu, offensichtlich ohne Einkünfte ist nötig, weil Trading als "Gewerbe" nicht anerkannt wird.
Finanzieller Nachweis, aber dann per Trading Einkünfte.....
100% logisch ist das nicht.
Ich hatte wohl noch Glück, bei mir wurde nicht nach Steuererklärung o.ä. gefragt, obwohl Gewerbeschein neu (nagelneu, ein Tag alt). Nur normaler Nachweis 13k € auf dem Girokonto. Hatte etwas mehr auf dem Konto, bzw da war noch ein Tagesgeldkonto mit auf dem Auszug. In Summe war das evtl genug, so dass nicht weiter gefragt wurde.
Evtl könnte es also helfen, um weiteres Nachfragen zu vermeiden, wenn man da ein gut gefülltes Konto bei Antragstellung vorweisen kann und man die anderen Nachweise u.U. nicht hätte.
Aber das ist nur ein Verdacht. Keine Ahnung.