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Auslandsreisekrankenversicherung für 90 Tage

wanderer

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4 November 2019
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...... efolgt von der Story eines Kunden, der mehrere Tage wegen einer Lappalie in einem
Krankenhaus in Chile festsaß.
Wie kann ein Krankenhaus einen Patienten wegen einer Lappalie festhalten? Wenn ich entlassen werden möchte dann gehe ich. Das dies auch im Interesse einer Versicherung liegt muss doch wohl nicht erklärt werden.
Also dürfte ein Anruf bei der Versicherung reichen um abzuklären, ob sie den Abbruch der Behandlung zustimmt.
Sehe ich das falsch ?
 
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lakmakmak66

Leben und leben lassen
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Wie kann ein Krankenhaus einen Patienten wegen einer Lappalie festhalten? Wenn ich entlassen werden möchte dann gehe ich. Das dies auch im Interesse einer Versicherung liegt muss doch wohl nicht erklärt werden.
Also dürfte ein Anruf bei der Versicherung reichen um abzuklären, ob sie den Abbruch der Behandlung zustimmt.
Sehe ich das falsch ?
Festsitzen und festhalten...da ist schon ein gewisser Unterschied...in erster Linie will man als Versicherter/Erkrankter soll schnell wie möglich gut behandelt werden...das funktioniert in den vielen Ländern der Welt nicht immer gleich.
 
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wanderer

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4 November 2019
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Reichen da ein paar Euro ?
Die oft hochgelobte ADAC AKV wollte wie ich schon schrieb, über 300 Euro für eine 90 Tage Versicherung bei einem Alter von deutlich über 60 JAHREN berechnen.
Kann ja durchaus sein, dass für einige Member die Differenz zur Dkv Versicherung nur als ein paar Euro gesehen werden. Für mich jedenfalls nicht, und mir ist schon klar das es um meine Gesundheit geht.

Wenn die Leistungen vergleichbar sind und es nur um die Frage des Rücktransport es geht, würde mich ernsthaft interessieren, wer die Frage klärt, ob ein Rücktransport sinnvoll ist oder nicht. Kann das jemand beantworten ?

Ob medizinisch notwendig dürfte relativ klar sein. Und ich schreibe es nochmals, bei absehbaren langen Krankenhaus Aufenthalten wird die Versicherung abwägen was für sie günstiger ist, ein Rücktransport und danach zahlt die gesetzliche KK oder weiter die Kosten im Ausland übernehmen.
 

wanderer

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4 November 2019
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Festsitzen und festhalten...da ist schon ein gewisser Unterschied...in erster Linie will man als Versicherter/Erkrankter soll schnell wie möglich gut behandelt werden...das funktioniert in den vielen Ländern der Welt nicht immer gleich.
Du hast gelesen was member @Oldman139de schrieb ? Er sprach von einer Lappalie, darauf habe ich mich bezogen.

Ansonsten völlig richtig was @lakmakmak66 schreibt.
 

lakmakmak66

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Du hast gelesen was member @Oldman139de schrieb ? Er sprach von einer Lappalie, darauf habe ich mich bezogen.
Lappalie vielleicht aus seiner Sichtweise,ob das auch die Ärzte so sahen,bleibt dahingestellt.
Hatte selbst letztes Jahr mit einem Hundebiss zu tun...nur ein Kratzer,der aber ziemlich blutete...Tollwood war nicht vorhanden....sowas ist für einige eine Lappalie....ich ging auf Nummer sicher ins nächste Krankenhaus...private KH zu weit entfernt ...wirde übrigens nach kurzer Wartezeit,hätte auch länger gewartet,top behandelt....AKV übernahm die Kosten anstandslos.
 
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FreundvonderMosel

Ich komme aus Ironien,ne kleine Insel vor Pattaya
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Bei einer 90 Tage AKV geht es aber um paar Euro😏
Nicht unbedingt, ca70 Tage war , bis auf die Kreditkartenversicherungen ( 90 Tage,aber würde mich nicht drauf verlassen) immer die Grenze für eine AuslandsREISEkrankenversicherung .
Ab dann musste man halt eine Auslandkrankenversicherung abschließen.
Und die sind schon deutlich teurer .
Die AuslandREISEkrankenversicherung kostete immer so zwischen 8 u 20 Euro für 63 bis ca 70 Tage je nach Anbieter.
( DEBEKA o. Allianz als Beispiel)
Da war die Möglichkeit der DKV die Brillenversicherung abzuschließen schon eine gute Alternative um für ca 60 Euro eine inkludierte AuslandREISEkrankenversicherung bis zu 90 Tage Reisen im Jahr , beliebig oft,


Bezog mich hier auf das Verhältnis zur Preis/Leistung, unabhängig vom Alter....der große Beitragssprung kommt meist ab 60 Jahre...
Ja das stimmt ,aber Bei der DKV ist das Alter des Reisenden bis 90 Tage egal , da es eine REISE Versicherung ist.
Von daher kommt auch immer der große Sprung von AuslandsReisekrankenversicherung zu
Auslandkrankenversicherung .

Auf inkluvierte AKV bei Kreditkarten würde ich mich eher nicht einlassen...
Richtig
 

Oldman139de

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Wie kann ein Krankenhaus einen Patienten wegen einer Lappalie festhalten? Wenn ich entlassen werden möchte dann gehe ich. Das dies auch im Interesse einer Versicherung liegt muss doch wohl nicht erklärt werden.
Also dürfte ein Anruf bei der Versicherung reichen um abzuklären, ob sie den Abbruch der Behandlung zustimmt.
Sehe ich das falsch ?
Genau das ist das Problem bei diesen Formulierungen. Wenn der Arzt sagt, daß eine Behandlung noch 5 Tage notwendig ist, dann hat das die
Versicherung erst mal zu glauben.

Natürlich kannst du selbstständig, aber auf eigenes Risiko, das Krankenhaus verlassen. Nur musst du dann damit rechnen, daß du deinen kompletten Versicherungsschutz
verlierst, sobald du vor dem Krankenhaus auf der Straße stehst.

Kann bei Infektionen interessant werden, wenn du anfangs nur eine kleine Wunde (Lappalie) hast, die Symptome aber erst Tage später auftreten.
 

FreundvonderMosel

Ich komme aus Ironien,ne kleine Insel vor Pattaya
   Autor
Gibt es bei ,,beliebig oft'' eine Wartezeit?
Man muss sich ja sowieso die Bedingungen nochmal durchlesen.
Vom Verständnis her, bedeutet beliebig oft, du bist zurück nach Deutschland geflogen , u trittst die nächste Reise von Deutschland aus, an.
Nachweis Flugticket, ob man jetzt eine Nacht in D verbringen muß, weiß ich nicht
 
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wwuff

Möchtegernsextourist
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11 März 2013
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Ich traue dieser Brillenversicherung irgendwie nicht. Für mehr Leistung deutlich weniger bezahlen. Mehr vom Gefühl. In den Bedingungen hatte ich auch irgendwo was fragliches gefunden.
Für mich diesmal aber inzwischen egal, da 90 Tage in Thailand, also Reisedauer 92 Tage.
ADAC hat nicht geantwortet, ob 92 Tage noch 3 Monate sind. Drauf ankommen lassen möchte ich es nicht.
 

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21 Juni 2019
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Ich hab die Diskussion hier mit Interesse verfolgt, auf eine Formulierung bei der Rückholung in den Vertragsbedingungen hab ich bisher noch nicht geachtet. Aber eben mal eben gecheckt was bei der Debeka dazu in den Vertragsbedingungen steht:

Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person, wenn
– der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder
– die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten des Rücktransports übersteigen würden oder
– nach ärztlicher Prognose eine stationäre Behandlung länger als 14 Tage dauern würde


Klingt für mich jetzt soweit ok, oder gibt es was daran auszusetzen?

Interessant dazu dass die inkludierten Versicherungen der Miles & More Gold nur "medizinisch notwendig" beinhaltet - somit also rausfällt - bei der Amex Platin zwar "medizinisch sinnvoll", aber dafür ein Selbstbehalt von 10% und die Reise muß mit der Karte bezahlt worden sein. Obwohl ich beide Karten besitze, ist es für mich daher sinnvoll die 8 Euro (bzw. bald wohl 12 Euro, da die Beitragserhöhung sicher auch für Bestandskunden kommt) zu investieren. Danke an @Oldman139de für den Hinweis.
 

FreundvonderMosel

Ich komme aus Ironien,ne kleine Insel vor Pattaya
   Autor
Ich traue dieser Brillenversicherung irgendwie nicht. Für mehr Leistung deutlich weniger bezahlen. Mehr vom Gefühl. In den Bedingungen hatte ich auch irgendwo was fragliches gefunden.
Für mich diesmal aber inzwischen egal, da 90 Tage in Thailand, also Reisedauer 92 Tage.
ADAC hat nicht geantwortet, ob 92 Tage noch 3 Monate sind. Drauf ankommen lassen möchte ich es nicht.
Was soll man da nicht trauen ?
DKV gehört zur Ergo .
Kein no Name
Und es ist eine ganz normale Auslandsreisekrankenversicherung.
Unterschiedliche Leistungen gibt es immer .
 
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wanderer

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Natürlich kannst du selbstständig, aber auf eigenes Risiko, das Krankenhaus verlassen. Nur musst du dann damit rechnen, daß du deinen kompletten Versicherungsschutz
verlierst, sobald du vor dem Krankenhaus auf der Straße stehst.
Und genau deshalb habe ich ja geschrieben nach Anruf bei der Versicherung um das abzuklären.
Ist doch kein Problem kurz um eine schriftliche Bestätigung zu bitten. Liegt doch auch im Interesse der Versicherung Kosten zu sparen.
 

HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
Verstehe die Aufregung nicht. Letztendlich entscheidet die AKV, ob es besser ist, im Gastland die medizinische Versorgung fortzuführen oder
einen Heimflug, sei es im normalen Flieger oder im Krankentransport, zu organisieren.

....und es entscheidet meistens das Geld, die Höhe der Kosten für die Behandlung....ob da nun sinnvoll oder notwenig steht.

In der Regel hat man mit der Versicherung Kontakt, dahinter stehen Ärzte die Ihre Einschätzung abgeben.
Wir schreiben ja nicht von einem gebrochenen Finger, sondern schon die härteren Fälle.

Notwendig ist doch nur noch mal eine höhere Absicherung, gegen Klagen.
 

lakmakmak66

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Man muss sich ja sowieso die Bedingungen nochmal durchlesen.
Vom Verständnis her, bedeutet beliebig oft, du bist zurück nach Deutschland geflogen , u trittst die nächste Reise von Deutschland aus, an.
Nachweis Flugticket, ob man jetzt eine Nacht in D verbringen muß, weiß ich nicht
Das Flugticket sagt aber noch lange nicht aus ob du tatsächlich geflogen bist 😏 besser zusätzlich Ausreisestempel bzw.Boardigcard oder Bestätigung der Airline vorlegen.
 

lakmakmak66

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Verstehe die Aufregung nicht. Letztendlich entscheidet die AKV, ob es besser ist, im Gastland die medizinische Versorgung fortzuführen oder
einen Heimflug, sei es im normalen Flieger oder im Krankentransport, zu organisieren.

....und es entscheidet meistens das Geld, die Höhe der Kosten für die Behandlung....ob da nun sinnvoll oder notwenig steht.

In der Regel hat man mit der Versicherung Kontakt, dahinter stehen Ärzte die Ihre Einschätzung abgeben.
Wir schreiben ja nicht von einem gebrochenen Finger, sondern schon die härteren Fälle.

Notwendig ist doch nur noch mal eine höhere Absicherung, gegen Klagen.
 

Nixfrauenversteher

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9 März 2020
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Viele denken hier nur einseitig…





Sinnvoll ist ein Krankenrücktransport in der Versicherungssprache dann, wenn ein Patient zwar in der ausländischen Klinik behandelt werden kann, die Erfolgsaussichten in Deutschland aber wesentlich besser sind. Diese Formulierung deckt auch soziale Gründe ab, die dann eintreten, wenn der Patient bei längerem stationären Aufenthalt gerne in der Nähe seiner Familie sein möchte. Medizinisch sinnvoll ist ein Rücktransport also dann, wenn eine Behandlung des Patienten vor Ort vertretbar ist, eine Weiterbehandlung in Deutschland aber mehr oder schnelleren Erfolg verspricht. Auch wenn die Operation durchgeführt werden kann vor Ort, aber du Bedenken und Angst hast, kommt der sinnvolle Rücktransport zum tragen…..In Thailand vielleicht nicht der Fall, weil die medizinische Kompetenz in den meisten privaten Kliniken sehr gut ist….aber es gibt auch andere Länder wo die OP günstiger ist als der Rücktransport und ich trotzdem gerne in Deutschland operiert werden würde..

In einen wirklichen Notfall und einem komplizierten Eingriff, möchte ich Endscheiden wo der Eingriff vorgenommen wird. Die Endscheidung sollte nicht auf Grund von Finanzen entschieden werden…Natürlich eine Transportfähigkeit vorausgesetzt…

Ich persönlich würde nur 86 Tage fliegen und nicht 90....und dadurch das eingesparte Geld in eine ordentliche Versicherung investieren....wenn es wirklich am Geld scheitert...
 
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