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Andere Ärger bei der Einreise in Deutschland

floodland

leck mich doch...........
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9 April 2009
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Wenn meine Flamme nicht rein komme würde -trotz gültigen Visa - würde ich da alle Hebel in Bewegung setzen.
Das ist ja durchaus nachvollziehbar............nur in diesem Fall wären die erwähnten `Hebel" (Deppen verklagen.....incl. Schadensersatz, Dienstaufsichtsbeschwerde, etc - das volle Programm) doch wohl für den Hintern.

Bleiben wir mal realistisch:

Noch bevor du bei einem Anwalt sitzt ist deine Flamme schon längst wieder in Bangkok gelandet, über den Rest wie Schadensersatzklage oder Dienstaufsichtsbeschwerde lachen sich die Bundespolizisten nur schlapp, denn die Einreise wäre hier doch offensichtlich völlig gesetzeskonform verweigert worden.

Der Inhaber des Visum hatte bei der Einreise nicht die nötigen finanziellen Mittel nachweisen können um seinen Lebensunterhalt hier bestreiten zu können. Auch lag keine offizielle Verpflichtungserklärung des Einladenden vor. Da kann der zuständige Beamte die Dame trotz gültigen Visum einfach in die nächste Maschine zurück in ihr Heimatland setzen.

Voraussetzungen für die Einreise trotz Visum nicht erfüllt.

Der Threadstarter sollte sich hier glücklich schätzen und dem Bundespolizisten (auch wenn der Probleme beim zählen zu haben scheint) dankbar sein dass dieser so verständnisvoll und kulant war. Das hätte er nicht tun müssen.

Jedwede Beschwerde, Klage oder das Einschalten eines Anwalts hätte vermutlich überhaupt nichts genützt und nur Zeit und Geld gekostet. :keine Ahnung
 
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KingKong2017

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Wenn nicht ist dein ganzes Geschreibsel wieder mal nur geblubber aufgebläht durch Links die nichts mit diesem Fall zu tun haben.

Ich hab nur den gesetzlichen Rahmen bzgl. der deutschen Einreise - der für alle gilt - auch für diesen Fall "angerissen". Ich hätte auch schreiben können: Wer ein Visa hat, hat eine Einreiseerlaubnis und ohne massive Gründe (die es geben kann, aber bei dem Fall nicht) - kann Dir auch die Bundespolizei nicht die Einreise verweigern (das war ja Dein Argument) . Nur ohne Belege, daher die Links ist so eine Aussage undifferenziert bzw. angreifbar.

Voraussetzungen für die Einreise trotz Visum nicht erfüllt.

Die Verpflichtungserklärung muss ja bei der Visaerteilung vorgelegt werden - wo steht, dass diese bei der Einreise "zwingend" vorzulegen ist ? Diese Verordnung würde mich mal interessieren. Das Papier sagt faktisch auch nichts (ohne Prüfung und genaue Angaben, etc.) - kann jeder ausstellen und gilt als Willenserklärung gegenüber der Ausländerbehörde. Zweitens müsste die Botschaft hier bei der Visumserteilung darauf verpflichtend hinweisen. Und notfalls kann man das auch faxen.

Die ganzen Daten zur Verpflichtungserklärung werden digital im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert - darauf hat die Bundespolizei Zugriff.

Selbst wenn man ein Flug gebucht hat, der später zurück geht, ist das nicht notwendigerweise ein Hindernis, denn dass kann immer korrigiert werden durch Umbuchung etc.. man muss nur innerhalb der Frist raus. Das wäre kein juristischer Einreiseverweigerungsgrund.

Das hätte er nicht tun müssen.

Eine Einreiseverweigerung /Zurückweisung ist bürokratisch und juristisch nicht ohne. Da gibt es kein Gutdünken und kaum Ermessungsspielraum. Wenn hier ein Beamter fehlerhaft handelt kann das durchaus massive, disziplinarische Konsequenzen haben.
Jedwede Beschwerde, Klage oder das Einschalten eines Anwalts hätte vermutlich überhaupt nichts genützt und nur Zeit und Geld gekostet.

Im Ernstfall, wenn Zurückweisung droht - würde ich immer einen spezialisierten Anwalt einschalten. Da reicht in der Regel ein qualifizierter Anruf. Ich würde auch bei Zurückweisung nachträglich klagen, wenn hier einer meint nach Gutdünken handeln zu können.
 
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Frauenversteher

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Man merkt die Typen von der Bundespolizei haben derzeit nichts zu tun, mit drei Beamten geprüft.....das war reine Schikane.

Notfall hier eine Anwalt einschalten und die Deppen verklagen.....incl. Schadensersatz, Dienstaufsichtsbeschwerde, etc - das volle Programm.

Wissen ist Macht, @KingKong2017.

Nichts wissen macht auch nix... 🥳


PS: und toll, dass Du trotz anders lautender Faktenlage, deinen Humor nicht verlierst
:hut
 
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KingKong2017

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OK - Nach etwa 10 Minuten Telefonat und der noch einmal einer "mündlichen" Versicherung von mir, dass ich für alle Kosten aufkomme entschied er sich sie dann doch einreisen zu lassen.

Was soll der Scheiß - leben wir neuerdings im Land der willkürlichen Behördenentscheidungen ?

Jansinger hat die Erklärung schon abgegeben bei der Ausländerbehörde (genau lesen) - das wäre, wenn es so passiert ist, wirklich "Scheiß" weil juristisch völlig irrelevant. Sowas einzufordern ist Schikane. Die sollen lieber mal ihren Computer einschalten.

Die Verpflichtungserklärung wird in der Regel von der Ausländerbehörde am Wohnort des Einladers in Deutschland ausgestellt.

Wäre mir neu, das ist eine Erklärung des Einladenden. Die stellen nix aus.
 

KWLiebling

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@KingKong2017 , hast du immer noch nicht mitbekommen, das sie ohne Verpflichtungserklärung eingereist ist? Sie benötigt die nicht, da sie offensichtlich über genug Eigenmittel verfügt. Natürlich muß Sie diese auf Verlangen des Beamten auch nachweisen können, das war der Knackpunkt und mit aufbauschen hat @teletubbi schon recht, denn wie ja selbst dir nicht entgangen sein dürfte, durfte sie ja einreisen. Und es ist ja eben nicht so, wie du schreibst, das eine Thai zwingend eine Verpflichtungserklärung braucht. Das Mathe nicht das Steckenpferd der 3 Beamten war ist ärgerlich aber im Endeffekt hat das ja nicht zur Nichteinreise geführt.
 

sb111

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Hier sollte man die Beamten ja eher mal loben statt bashen .

ich als Beamter hätte sie nach dem mit Sicherheit sehr freundlichen Telefonat mit dem TO, zu dem die 3 (hahaha) keineswegs verpflichtet waren, Evtl eher back gen Thailand gesendet 🤣
 

KingKong2017

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Am Freitag ist meine Süsse endlich gekommen. In Ihrem Pass hatte Sie das 90 Tage Schengen Visum bei dessen Antrag ich geschrieben hatte, dass ich für alle für entstehenden Kosten für den Aufenthalt und Rückreise aufkomme.

Daraus geht doch hervor, dass Jansinger sich für seine Süsse verpflichtet hat (=Verpflichtungserklärung) - und das wird dann auch so digital gespeichert. Oder was dass eine Finte ?

@KingKong2017 , hast du immer noch nicht mitbekommen, das sie ohne Verpflichtungserklärung eingereist ist?

Da ist für mich ein Widerspruch.....ohne die Verpflichtungserklärung hätte die doch kein Visa bekommen.
 

KWLiebling

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Wäre mir neu, das ist eine Erklärung des Einladenden. Die stellen nix aus.
Echt jetzt, du kennst diesen Vordruck nicht? Und natürlich werden die Aussagen des Einladers in der Verpflichtungserklärung überprüft, ist aber in deisem Fall irrrelevant da @Jansinger keine Verpflichtungserklärung abgegeben hat sondern eine formlose Einladung, wofür ist mir nicht ganz klar, denn entweder hat sie die Eigenmittel, dann bedarf es auch keiner Einladung und wenn sie die nicht hat reicht die Einladung nicht sondern es bedarf einer Verpflichtungserklärung und die ist bei unseren Behörden ganz sicher nie formlos. :bigsmile
 

JT29

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Die Verpflichtungserklärung muss ja bei der Visaerteilung vorgelegt werden - wo steht, dass diese bei der Einreise "zwingend" vorzulegen ist ?
Der Einlader hat in diesem Fall ja gar keine Verpflichtungserklärung gemacht weil wohl seine Herzdame bei Beantragung des Visum ausreichend Eigenmittel in Form von Sparguthaben oder was auch immer nachweisen konnte. Das kann man ja auch alternativ zur Verpflichtungserklärung machen.

Ohne eins von beidem gibt`s kein Visum...........

Dummerweise hatte die Dame bei der Einreise dann nur 500 Euro in der Tasche und das ist für einen 3-monatigen Aufenthalt halt nicht ausreichend.
Hätte sie z.B. 5000 Euro in bar oder Kreditkarten bei der Bundespolizei vorgelegt dann wäre diese Angelegenheit überhaupt kein Problem gewesen.

Das Papier sagt faktisch auch nichts (ohne Prüfung und genaue Angaben, etc.) - kann jeder ausstellen und gilt als Willenserklärung gegenüber der Ausländerbehörde.
Aus diesem Grund werden auch bei den Botschaften nur Verpflichtungserklärungen der Ausländerbehörden aktzetiert, und denen must du schon deine finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend nachweisen. Dann ist das schon recht aussagekräftig. Die können ganz gut die Spreu vom Weizen trennen........:bigsmile

Da gibt es kein Gutdünken und kaum Ermessungsspielraum.
Eben doch gibt es diesen Ermessensspielraum. Wenn die Voraussetzungen zur Einreise nicht erfüllt sind (und das waren sie wegen nicht nachgewiesener finanzieller Mittel nicht) dann liegt es im Ermessen des Beamten ob er die Person einreisen lässt oder die Einreise verweigert. In diesem Fall war es doch ein netter Bundespolizist............👍
 
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Weil das ist einfach falsch oder glaubst du die ganzen reichen Thai-Touristen in Deutschland oder anderswo auf der Welt benötigen eine Verpflichtungserklärung?

Schon klar, aber dann brauche ich auch kein Ausländeramt für das Visa - das meinte ich. In der Regel kann ein Thai ohne Ausländeramt und Verpflichtungserklärung einreisen. Aber er hat diese abgegeben.......

"In Ihrem Pass hatte Sie das 90 Tage Schengen Visum bei dessen Antrag ich geschrieben hatte, dass ich für alle für entstehenden Kosten für den Aufenthalt und Rückreise aufkomme."

Wer lesen kann ist klar im Vorteil....
 

KWLiebling

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Lie
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Da hast du recht, du kannst es jedenfalls nicht. Lies einfach mal selber in deinem Link, was da gespeichert wird und wenn du dort liest, das da die Verpflichtungserklärung gespeichert wirst, dann bist du mein Held, deutsche Sprache ist wohl nicht so einfach zu verstehen für dich. Beamtendeutsch ist halt nicht immer einfach. Der @Jansinger hat da nur ein paar Begrifflichkeiten durcheinandergeworfen. Ich dachte es wäre klar, wer einen VISA-Antrag stellt, ganz sicher nicht @Jansinger.
 

KingKong2017

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gemacht weil wohl seine Herzdame bei Beantragung des Visum ausreichend Eigenmittel in Form von Sparguthaben oder was auch immer nachweisen konnte.

Das widerspricht der Aussage darüber ! Er hat es eben nur nicht so formuliert. Was hier für Nachweise erforderlich sind ,war zumindest früher mal im Ermessen der Behörde.
Da hast du recht, du kannst es jedenfalls nicht. Lies einfach mal selber in deinem Link, was da gespeichert wird und wenn du dort liest, das da die Verpflichtungserklärung gespeichert wirst, dann bist du mein Held

Mir ist bekannt und ich bin damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Anschrift) bzw. die Kontaktdaten meines Unternehmens/meiner Organisation (Name und Anschrift des Unternehmens/der Organisation sowie Vor- und Nachname der jeweiligen Kontaktperson) nach Artikel 9 Nummer 4 Buchstabe f) der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 vom 9. Juli 2008 (VIS-Verordnung, ABI. EG L 218/60 vom 13.08.2008) zur Prüfung des Visumantrags der Person(en), für die die Verpflichtungserklärung abgegeben wird, erhoben und für höchstens fünf Jahre im Visa-Informationssystem (VIS)* gespeichert werden.

Ich hab erst zwei Gläser Wein intus....aber ich denke der Punkt geht an mich. D.h. im Klartext - der hier eine Verplichtungserklärung abgegeben hat wird gespeichert und ist in der ganzen EU haftbar. So würde dies übersetzen - die Behörde die das gespeichert hat, hat dann die Willenserklärung schriftlich als Nachweis vorliegen....
 
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