Das ist ja durchaus nachvollziehbar............nur in diesem Fall wären die erwähnten `Hebel" (Deppen verklagen.....incl. Schadensersatz, Dienstaufsichtsbeschwerde, etc - das volle Programm) doch wohl für den Hintern.Wenn meine Flamme nicht rein komme würde -trotz gültigen Visa - würde ich da alle Hebel in Bewegung setzen.
Bleiben wir mal realistisch:
Noch bevor du bei einem Anwalt sitzt ist deine Flamme schon längst wieder in Bangkok gelandet, über den Rest wie Schadensersatzklage oder Dienstaufsichtsbeschwerde lachen sich die Bundespolizisten nur schlapp, denn die Einreise wäre hier doch offensichtlich völlig gesetzeskonform verweigert worden.
Der Inhaber des Visum hatte bei der Einreise nicht die nötigen finanziellen Mittel nachweisen können um seinen Lebensunterhalt hier bestreiten zu können. Auch lag keine offizielle Verpflichtungserklärung des Einladenden vor. Da kann der zuständige Beamte die Dame trotz gültigen Visum einfach in die nächste Maschine zurück in ihr Heimatland setzen.
Voraussetzungen für die Einreise trotz Visum nicht erfüllt.
Der Threadstarter sollte sich hier glücklich schätzen und dem Bundespolizisten (auch wenn der Probleme beim zählen zu haben scheint) dankbar sein dass dieser so verständnisvoll und kulant war. Das hätte er nicht tun müssen.
Jedwede Beschwerde, Klage oder das Einschalten eines Anwalts hätte vermutlich überhaupt nichts genützt und nur Zeit und Geld gekostet.
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