Du verwechselst hier die actio libera in causa, d. h. das vorsätzliche in den Zustand der vorübergehenden Unzurechnungsfähigkeit bringen um eine Rauschtat zu begehen, mit dem unzurechnungsfähigen Zustand in dem man sich begibt, weil man sich betrunken hat. Für die Taten die man hier anstellt ist man nicht verantwortlich eben weil man unzurechnungsfähig (schuldunfähig) ist.... .
Ich verwechsle hier überhaupt nichts, habe nur auf deine Frage geantwortet. Ich glaube eher du verwechselst hier deutsche Rechtsprechung mit thailändischer. Auch in Deutschland bist du natürlich für deine Taten verantwortlich, welche du betrunken begehst. Das wäre ja auch noch schöner, wenn du nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könntest, nur weil du dich betrunken hast. Es hat dich ja keiner zum Trinken gezwungen.
Ich kenne übrigens einen ganzen Haufen Leute, die sich vorsätzlich betrinken, gerade im Urlaub. Manche haben sich danach leider nicht mehr unter Kontrolle, schuldunfähig werden sie aber dadurch noch lange nicht.
Also für mich persönlich ist der Betrunkene, der sich nicht zu benehmen weiß oder in diesem Zusatnd noch ein Fahrzeug fährt und sich dann hinlegt oder schlimmer, noch andere mit verletzt oder gar tötet immer schuldig. Von Heldenmut oder Recht beugen habe ich nichts geschrieben.
Und ich weiß nicht, ob es wirklich schöner ist, aber es gibt sowohl in Thailand, als auch überall woanders auf der Welt Ecken, wo du dich definitiv nachts nicht auf die Strasse begeben solltest. Das ist aber meistens bekannt und aus Eigenschutz sollte man sich dann auch daran halten. Von mir aus kannst du aber gerne den Helden und Rechthaber mimen, wenn´s dir hilft.