Die konnte man sich entweder aussuchen (Thai Frau mit Familie, Putzfrau, Geliebte) oder wurden von der Agentur / Anwaltsbüro gestellt, die die Firmengründung durchgeführt hat. Diese unterzeichneten dann einen Blanko-Verkaufsvertrag ihrer Anteile, so dass der Käufer jederzeit jemand anderen einsetzen kann.Würde ich nicht machen. Die Firma musste ja eine „Thai Firma“ sein, um die Eigenschaft „Thai“ zur Verfügung zu stellen. Somit müssten mindestens 51% manche sagen besser 55-60% Thai Eigentuemer der Firma sein. Du wärest dann mit 40-49% Minderheitseigentuemer der Firma, die das Condo kauft. Riecht ein wenig nach übervorteilen, moeglicherweise. Muss nicht sein, aber ohne tiefes Vertrauen ueber 10 Jahre und mehr wuerde ich das nicht anfassen. Frage: wer wären dann die anderen Miteigentuemer?
Diese Miteigentümer waren dann oft Angestellte vom Büro. Allerdings wird nun vermehrt darauf geachtet, woher diese das Geld für den "Kauf" der Immobile hatten. Gerade in Gegenden wie Phuket genehmigt das Landamt Käufe nicht, wo der Direktor ein Ausländer ist.