Nach der Flugrechteverordnung müsste THai wegen der Verspätung 600 Euro für jeden Passagier bezahlen. Thai weigert sich aber mit dem Hinweis , das wäre ein Konstrucktionsfehler von Boing und nicht ihre Schuld.
Sie berufen sich wahrscheinlich auf diesen allgemein gehaltenen Passus, der üblicherweise mit höhere Gewalt in Verbindung gebracht wird wie schlechtes Wetter, Streik o.ä.
Artikel 5
Annullierung
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(3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
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Davon würde ich mich aber nicht blenden lassen, technische Defekte gehören im Allgemeinen nicht dazu. Wenn das wirklich ein Konstruktionsfehler wäre, dürften die Maschinen eigentlich gar nicht mehr fliegen oder eine Vielzahl Maschinen gleicher Bauart müssten das gleiche Problem haben. Wenn Boeing tatsächlich einen Rückruf von bestimmten Flugzeugen machen würde, wäre das in der Branche sicherlich allgemein bekannt. Die wollen nur Ansprüche abwimmeln.
Umstände höherer Gewalt bei Flugverspätungen
Technische Defekte
Grundsätzlich gelten technische Defekte nicht als außergewöhnliche Umstände, solange sie im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen. Ausnahmen davon sind z. B., wenn das Flugzeug durch Dritte sabotiert wurde (EuGH, Urt. v. 22.12.2008, Az.: C-549/07) oder wenn bestimmte technische Einrichtungen des gesamten Flughafens versagen und dadurch der gesamte Flugverkehr zum Erliegen kommt (BGH Urteil vom 21.08.2012, Az.: X ZR 138/11).
Fluggastrechte bei Verspätung von A-Z