Hat sich geklärt. Eine Kreditkarte wurde generell nicht akzeptiert (die mit den höheren Limits) und die andere war ganz knapp vorbei am Limit. Davon habe ich aber immer diese Woche die Krankenhaus Rechnungen bezahlt. War jetzt so alles nicht geplant. Hab den Bezahllink einem guten Freund geschickt, der das für mich schnell erledigt hat. Musste auch irgendwie bis 17 Uhr passieren, weil länger Reservierung nicht aufrecht erhalten wird.. Nach telefonischer Rücksprache wäre es wohl am Schalter am Flughafen auch möglich gewesen Bar zu zahlen, aber ohne Garantie, dass ein Platz frei ist.
Eine weitere Option wäre die Rückholung durch die Reisekrankenversicherung. Letztlich spart die Krankenversicherung unter dem Strich....
Also erstmal ist der Krankenversicherung vollkommen egal bei der Entscheidung, ob sie sich was spart und dann aus einer Spar Laune heraus Aufwendungen leistet. Da könnte ich ja auch sagen, ich verzichte auf die Unterbringung im Krankenhaus für eine Woche und statt der 10.000 an das Krankenhaus sollen sie 5000 an mich überweisen.
Es gibt ganz klare Regeln und Trennungen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung. Rücktransport greift bei ambulanter Behandlung überhaupt nicht, da der Patient das Krankenhaus jederzeit und ohne Gefahr für sich verlassen kann. In aller Regel bedeutet das auch kein Flugverbot oder die Erfordernis einer Transportgenehmigung.
Wenn man tatsächliche stationär behandelt wird, kommt ein Rücktransport vorausgesetzt, er ist wenigstens medizinisch sinnvoll, nur dann in Frage, wenn das behandelnde Ärzteteam also BHP dem zustimmt und in enger fachliche Abstimmung und dann zu den Voraussetzungen eines mindestens medizinisch begleiteten Rücktransport. Da ist also mindestens Pflegepersonal im Gepäck.
Dass in dem Jahrespreis einer Auslands Krankenversicherung von rund 10-20 Eur ein Rückflug auf Kosten der RKV erfolgen kann oder gar mit einem Upgrade in die Business Class ist wohl der feuchte Traum vieler. Ich bin ganz froh, dass ich eben nicht den stationären Aufenthalt gewählt habe (würde mir heute nochmals nahegelegt) und ich niemanden um eine Flugtauglichkeits Bescheinigung bitten muss.
Schaut euch einfach mal die Bedingungen für den medizinischen Rücktransport (und nur um den geht es) genauer an. Etwas anderes könnte eine Reiserücktrittsversicherung sein, die im Krankheitsfall Leistungen vorsieht. Habe ich aber nicht.