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Joe
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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Otto Normalverbraucher

Mitleser
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3 April 2023
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Vienna, Austria
Was wird mit denen,die in Europa noch eine Steuernummer haben inklusive Wohnsitz und trotzdem 180 plus in Thailand sind?


Dann stellt sich die Frage wo der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen liegt, das darf man dann im Regelfall mit dem Finanzamt, in dessen Land man keine Steuern zahlen will, klären. Das kann zwischen relativ einfach bis sehr schwierig zu klären sein. Speziell für Deutsche extrem schwierig der dt. Steuerpflicht zu entgehen wenn sie in DE nach wie vor einen Wohnsitz haben. Und wie ich selbst schon erfahren durfte auch in Österreich mühsam, aber wenn die Rahmenbedingungen stimmen machbar.
 

Robinsonsson

Gibt sich Mühe
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12 November 2020
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...Speziell für Deutsche extrem schwierig der dt. Steuerpflicht zu entgehen wenn sie in DE nach wie vor einen Wohnsitz haben.
Das ist nicht extrem schwierig, das ist unmöglich 😁

Wer in Deutschland einen Wohnsitz hat, der ist auch in Deutschland steuerpflichtig. Immer und ohne Ausnahme!
 

buddy2020

Lady Drink King
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18 April 2020
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Das ist nicht extrem schwierig, das ist unmöglich 😁

Wer in Deutschland einen Wohnsitz hat, der ist auch in Deutschland steuerpflichtig. Immer und ohne Ausnahme!
NEIN, das stimmt nicht!

Es gilt der "Gewöhnliche Aufenthaltsort"

Ich besitze wie schon geschrieben ein Haus in Köln,und bin dort auch gemeldet. Habe auch noch meine Bankverbindungen dort!

Da ich aber meinen "Gewöhnlichen Aufenthaltsort" also mehr als die 183 Tage nach dem deutschen Steuervorschriften in Thailand lebe,bin ich eben in Thailand Steuerpflichtig!


Sie besagt, dass niemand Einkommensteuer zahlen muss, der sich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Deutschland aufhält.
 

Robinsonsson

Gibt sich Mühe
   Autor
12 November 2020
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NEIN, das stimmt nicht!

Es gilt der "Gewöhnliche Aufenthaltsort"

Ich besitze wie schon geschrieben ein Haus in Köln,und bin dort auch gemeldet. Habe auch noch meine Bankverbindungen dort!

Da ich aber meine "Gewöhnlichen Aufenthaltsort" also mehr als die 183 Tage nach dem deutschen Steuervorschriften in Thailand lebe,bin ich eben in Thailand Steuerpflichtig!
Das stimmt schon so.
Kannst es mir glauben, mache das seit fast 30 Jahren beruflich ;)

Bei deiner Konstellation bist du eben in Deutschland UND in Thailand steuerpflichtig.*

(1) Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig

*Ergänzung:
Genau deswegen gibt es ja die DBA. Und genau deswegen muss man es beachten um zu beurteilen wer das Recht zur Besteuerung hat.
Wärst du nur in Thailand steuerpflichtig, müsste man kein DBA bemühen um zu schauen wo dein Einkommen versteuert wird.
 
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buddy2020

Lady Drink King
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18 April 2020
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Das habe ich auch gelesen...... Also liegst Du vollkommen richtig!

Mehrere Wohnsitze, Lebensmittelpunkt im Ausland​

Ebenso reicht nicht aus, wenn man im Ausland einen zweiten Wohnsitz begründet und seinen Lebensmittelpunkt – den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen – dorthin verlegt.

Das gilt selbst dann, wenn die deutsche Wohnung so gut wie nicht genutzt wird. Der Steuerpflichtige bleibt unbeschränkt steuerpflichtig. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23.10.2018 – I R 74/16.
 
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Otto Normalverbraucher

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3 April 2023
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Das stimmt schon so.
Kannst es mir glauben, mache das seit fast 30 Jahren beruflich ;)

Bei deiner Konstellation bist du eben in Deutschland UND in Thailand steuerpflichtig.*

(1) Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig

*Ergänzung:
Genau deswegen gibt es ja die DBA. Und genau deswegen muss man es beachten um zu beurteilen wer das Recht zur Besteuerung hat.
Wärst du nur in Thailand steuerpflichtig, müsste man kein DBA bemühen um zu schauen wo dein Einkommen versteuert wird.


Ja, selbstverständlich glaube ich dir, eine meiner Ex-Frauen (Deutsche) hatte deswegen ziemlichen Stress mit dem dem deutschen FA, wir haben gemeinsam in Österreich gelebt, sie hatte aber noch einen Wohnsitz im Haus ihrer Eltern in DE angemeldet und da kam eben genau diese Regelung zum Tragen.
 

Robinsonsson

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12 November 2020
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Warum war er dann in England wegen Steuerhinterziehung im Knast?
In England war er nicht wegen Steuerschulden, sondern wegen privater Schulden (gegenüber einem Geschäftspartner) bzw. Verstößen gegen das Insolvenzrecht im Knast.

(aber das Beispiel passt genau genommen auch nicht bezüglich seiner Steuerschulden zu meiner Wohnsitzaussage, da es bei Boris genau andersrum war: Er hatte keine Wohnsitz in D, aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt :biggrin:)
 
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Otto Normalverbraucher

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Warum war er dann in England wegen Steuerhinterziehung im Knast?

In England war er nicht wegen Steuerhinterziehung im Knast sondern wegen seiner Insolvenz, das Steuerstrafverfahren in DE hatte er schon sehr viele Jahre vorher.


@Robinsonsson Ähm, ja, ignore Funktion ;)
 
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Fletscher

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18 Juni 2023
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Deine Frau überweist von Deutschland nach Thailand, damit wäre sie nach den ganzen Infos die hier bisher zum Thema gemacht wurden, steuerpflichtig.
Oder sehe ich das falsch ?


Meine bessere Hälfte überweist jeden Monat 1500 Euro nach Thailand auf ihr Konto dort. Ich nur noch sporadisch ab und an etwas auf mein eigenes Konto in Thailand.
Habe sie mal gefragt ob sie eine Steuernummer in Thailand hat. Da kam blos ein verneinendes Kopfschütteln zurück. Steuernummer...??? Davon hat sie noch nie etwas gehört. Sie zahle ja in D kräftig Steuern...
 
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pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Das stimmt schon so.
Kannst es mir glauben, mache das seit fast 30 Jahren beruflich ;)

Bei deiner Konstellation bist du eben in Deutschland UND in Thailand steuerpflichtig.*

(1) Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig

*Ergänzung:
Genau deswegen gibt es ja die DBA. Und genau deswegen muss man es beachten um zu beurteilen wer das Recht zur Besteuerung hat.
Wärst du nur in Thailand steuerpflichtig, müsste man kein DBA bemühen um zu schauen wo dein Einkommen versteuert wird.
Hallo zusammen, schließe mich der Meinung von Robinsonsson an, ich habe mein Haus in DE verkauft, habe aber noch Zugriff auf die Einliegerwohnung als Rückzugsort. Lebe hier in Pattaya mehr wie 180 Tage mit EOS, habe dann die Anfrage an mein Wohnsitz FA gestellt wie ich steuerlich betrachtet werde, im Anhang ist die Antwort.

Antwort_FA.jpg
 

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