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Joe

Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Oldie

Kennt noch nicht jeder
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@TomHarley

Ich bin vom Grundsatz her bei dir und sehe selbst die ganze Sache noch bei weitem nicht so eng wie manch andere hier. Allerdings lebe ich auch nicht dauerhaft in Thailand und habe meinen Hauptwohnsitz nach wie vor in Deutschland.

Sicherlich werden sich 'irgendwann' auch die Behörden der betroffenen Länder einschalten, um Fragen bezüglich des DBA auszudiskutieren und klarzustellen.

Das 'Problem' liegt aus meiner Sicht für den Fall eines Falles an anderer Stelle.
Wenn die Thai-Behörden dich auf dem Schirm haben und dir die Abgabe einer Steuererklärung auferlegt haben, der du nicht nachkommst - dann wird es unter Umständen Probleme bei der nächsten Einreise geben. Man wird dich entweder nicht reinlassen oder erst dann, wenn du direkt vor Ort die fälligen Summen und Strafen begleichst.
Ich würde in einem solchen Fall auch keine 'Summen' auf meinem Thai-Konto belassen.

Und dabei können dir die deutschen Behörden dann nicht helfen.
Schaue mal ins DBA, Artikel 4, Abschnitt 2, Satz c
Frage beantwortet ?
 

colaplusrum

Hat nix anderes zu tun
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buddy2020

Lady Drink King
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Ein Steuerrechner für Expats in TH.

Wer ü 65 ist, einfach die 190000 THB zusätzlich eintragen.


Habe den auf deutsch übersetzen lassen.

Habe kein Problem damit zu sagen, daß es bei mir an die 120 € monatlich wären, sobald ich Ü 65 bin.

Da stellt sich mir die Frage, ob ich wegen den 120 € monatlich nicht dadurch ein besseres Lebensgefühl in TH habe und die dann eben zahle, oder ich bei den Talahons leben möchte. Ich tendiere mittlerweile stark zu ersterer Variante.
Viele sind der Meinung,das bei einem Einkommen von 880.000.-THB 20% Einkommenssteuer fällig wären! Und das ist eben nicht so!

Die genaue Besteuerung,in Prozenten,ist hier sehr einfach nachvollziehbar!

Also,wie ich meine, sehr hilfreich!

Screenshot (903).png

Screenshot (902).png
 
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Alwaro

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   Sponsor 2025
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zu Hause
nd wenn nicht, wie gesagt, ist es eine Sache zwischen den beiden Ländern, die Anwendung des DBA zu klären.

Ist doch im DBA alles geregelt. Mit wohnsitz negr wue 50% ist TH zuständig. Die von DE (zu unrecht) einkassierten Steuern werden zurückbezahlt.

Beim DBA sagt der name scho, was Sache ist.
 

buddy2020

Lady Drink King
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Ist doch im DBA alles geregelt. Mit wohnsitz negr wue 50% ist TH zuständig. Die von DE (zu unrecht) einkassierten Steuern werden zurückbezahlt.

Beim DBA sagt der name scho, was Sache ist.
Klemmt die Tastatur ?

Und das das DBA die Steuersätze in Thailand aufführt,wusste ich auch noch nicht ;-)
 
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buddy2020

Lady Drink King
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Nö, jedoch die Steuerhoheit.
Die "Steuerhoheit" richtet sich ausschließlich nach dem "Gewönlichem Aufenthaltsort".. auch "Lebensmittelpunkt" genannt!

Die Einkommenssteuer hat mit dem dem "Wohnsitz" nichts zu ntun ;-)

Also Deine "Steuerhoheit" hat bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tage Thailand

Steht auch im DBA ;-)
 
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Oldie

Kennt noch nicht jeder
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25 November 2024
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Die "Steuerhoheit" richtet sich ausschließlich nach dem "Gewönlichem Aufenthaltsort".. auch "Lebensmittelpunkt" genannt!

Die Einkommenssteuer hat mit dem dem "Wohnsitz" nichts zu ntun ;-)

Also Deine "Steuerhoheit" hat bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tage Thailand

Steht auch im DBA ;-)

Nicht unbedingt.
Im DBA steht auch, was ausschließlich in einem Land besteuert werden darf.

Bei einigen Kapitelerträgen steht da sogar, wieviel Steuer in % welches Land kassiert, also indirekt steht da auch in Ausnahmefällen was über die Höhe drin.

Und es sind auch Fälle geregelt, in denen der ein Wohnsitz in beiden Ländern besteht. Wenn keine Feststellung über den steuerlichen primären Wohnsitz getroffen werden kann, zählt bei natürlichen Personen die Nationalität.

Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel, aber hier nur ein Indiz. In der Praxis kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen bestehen bleiben.

In der Praxis wird Thailand versuchen, die deutsche Steuer anzurechnen, um selbst Geld abzugreifen. Aber was, wenn du 181 Tage in Thailand, aber 183 Tage in Deutschland bist?
Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen. Es ging bei natürlichen Personen im DBA um Wohnsitz oder alternativ Lebensmittelpunkt, nicht um Tage.
 
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lakmakmak66

Leben und leben lassen
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15 Oktober 2013
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Nicht unbedingt.
Im DBA steht auch, was ausschließlich in einem Land besteuert werden darf.

Bei einigen Kapitelerträgen steht da sogar, wieviel Steuer in % welches Land kassiert, also indirekt steht da auch in Ausnahmefällen was über die Höhe drin.

Und es sind auch Fälle geregelt, in denen der ein Wohnsitz in beiden Ländern besteht. Wenn keine Feststellung über den steuerlichen primären Wohnsitz getroffen werden kann, zählt bei natürlichen Personen die Nationalität.

Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel, aber hier nur ein Indiz. In der Praxis kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen bestehen bleiben.

In der Praxis wird Thailand versuchen, die deutsche Steuer anzurechnen, um selbst Geld abzugreifen. Aber was, wenn du 181 Tage in Thailand, aber 183 Tage in Deutschland bist?
Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen. Es ging bei natürlichen Personen im DBA um Wohnsitz oder alternativ Lebensmittelpunkt, nicht um Tage.
Wenn jemand einen Wohnsitz inklusive Steuernummer in DACH besitzt und in Thailand mehr als 185 Tage lebt und ohne persönliches Einkommen ist???
Bleibt die Frage ob derjenige in Thailand sich auch eine Steuernummer holen muss bzw.kann und sich erklären muss???
 

Otto Normalverbraucher

Mitleser
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Wenn jemand einen Wohnsitz inklusive Steuernummer in DACH besitzt und in Thailand mehr als 185 Tage lebt und ohne persönliches Einkommen ist???
Bleibt die Frage ob derjenige in Thailand sich auch eine Steuernummer holen muss bzw.kann und sich erklären muss???


Wenn du ohne persönliches Einkommen bist ist es egal ob du steuerpflichtig bist oder nicht.

Falls die Frage aber so gemeint ist, dass du nur in Thailand kein Einkommen erzielst aber länger als 180 Tage p.a. in TH bist werden die Thaibehörden davon ausgehen, dass du dein Welteinkommen in TH zu versteuern hast (wie das alle anderen Länder auch tun), ggf. unter Anrechnung von im Ausland bezahlten Abgaben (diverse DBAs). Und dann kann es unter Umständen aufwändig und teuer werden (Steuerberater in mehreren Ländern, die das dann endgültig klären).
 

lakmakmak66

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Wenn du ohne persönliches Einkommen bist ist es egal ob du steuerpflichtig bist oder nicht.

Falls die Frage aber so gemeint ist, dass du nur in Thailand kein Einkommen erzielst aber länger als 180 Tage p.a. in TH bist werden die Thaibehörden davon ausgehen, dass du dein Welteinkommen in TH zu versteuern hast (wie das alle anderen Länder auch tun), ggf. unter Anrechnung von im Ausland bezahlten Abgaben (diverse DBAs). Und dann kann es unter Umständen aufwändig und teuer werden (Steuerberater in mehreren Ländern, die das dann endgültig klären).
Keinerlei Einkommen war gemeint,nur Unterstützung von Ehegatten/Gattin.
 
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buddy2020

Lady Drink King
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Nicht unbedingt.
Im DBA steht auch, was ausschließlich in einem Land besteuert werden darf.

Bei einigen Kapitelerträgen steht da sogar, wieviel Steuer in % welches Land kassiert, also indirekt steht da auch in Ausnahmefällen was über die Höhe drin.

Und es sind auch Fälle geregelt, in denen der ein Wohnsitz in beiden Ländern besteht. Wenn keine Feststellung über den steuerlichen primären Wohnsitz getroffen werden kann, zählt bei natürlichen Personen die Nationalität.

Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel, aber hier nur ein Indiz. In der Praxis kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen bestehen bleiben.

In der Praxis wird Thailand versuchen, die deutsche Steuer anzurechnen, um selbst Geld abzugreifen. Aber was, wenn du 181 Tage in Thailand, aber 183 Tage in Deutschland bist?
Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen. Es ging bei natürlichen Personen im DBA um Wohnsitz oder alternativ Lebensmittelpunkt, nicht um Tage.
Ich habe einen angemeldeten Wohnsitz in Köln,zahle dort aber keine Einkommenssteuer,da ich in Thailand lebe. Ganzjährig!

1. Wie entscheidet dein Lebensmittelpunkt über deine Steuerpflicht in Deutschland?

Deine Steuerpflicht ist im deutschen Steuerrecht nur über deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt definiert. Über deinen Lebensmittelpunkt wird das Finanzamt jedoch versuchen, dir einen Wohnsitz und/ oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht zu unterstellen. Dein Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem du dich die meiste Zeit aufhältst und tatsächlich lebst, mit allen notwendigen persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen.
2.1. Wie ist der Lebensmittelpunkt im deutschen Steuerrecht definiert?
Eine Definition im Steuerrecht für den Lebensmittelpunkt gibt es nicht. Der Lebensmittelpunkt ist im nationalen, also „innerdeutschen“ Steuerrecht kein definierter Begriff. Aus dem Lebensmittelpunkt können aber bestimmte steuerliche Anknüpfungspunkte abgeleitet werden.

Die Frage, wo sich dein Lebensmittelpunkt befindet, spielt vor allem dann eine wesentliche Rolle, wenn du keinen steuerlichen Wohnsitz hast oder du mehrere steuerliche Wohnsitze hast oder dein gewöhnlicher Aufenthalt nicht anhand der 183-Tage-Regelung bestimmt werden kann.

2.2. Wie ist der Lebensmittelpunkt im internationalen Steuerrecht definiert?

Im internationalen Steuerrecht spielt die Definition des Lebensmittelpunktes dagegen eine erhebliche Rolle.

Der Lebensmittelpunkt ist oft das entscheidende Kriterium zur Bestimmung deiner Ansässigkeit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“). In Artikel 4 Abs. 2 a) des OECD-Musterabkommens 2017 ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen wie folgt definiert:
„…zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);“

"Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel, aber hier nur ein Indiz. In der Praxis kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen bestehen bleiben."


"Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen."

Aber sinngemäß schon..... Artikel 4 ) Wohnsitz ständieger Aufenthalt... = 180 Tage ?

Screenshot (908).png
Screenshot (909).png

"Es ging bei natürlichen Personen im DBA um Wohnsitz oder alternativ Lebensmittelpunkt, nicht um Tage."


Der Lebensmittelpunkt,also für die Einkolmmenssteuer maßgebend,richtet sich aber nach Tagen des Anwesenheit in einem Staat!
Oder wie wird der ,Deiner Meinug , festgelegt / festgestellt?
 

pomschobkuhn

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Ich habe einen angemeldeten Wohnsitz in Köln,zahle dort aber keine Einkommenssteuer,da ich in Thailand lebe. Ganzjährig!

1. Wie entscheidet dein Lebensmittelpunkt über deine Steuerpflicht in Deutschland?

Deine Steuerpflicht ist im deutschen Steuerrecht nur über deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt definiert. Über deinen Lebensmittelpunkt wird das Finanzamt jedoch versuchen, dir einen Wohnsitz und/ oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht zu unterstellen. Dein Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem du dich die meiste Zeit aufhältst und tatsächlich lebst, mit allen notwendigen persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen.
2.1. Wie ist der Lebensmittelpunkt im deutschen Steuerrecht definiert?
Eine Definition im Steuerrecht für den Lebensmittelpunkt gibt es nicht. Der Lebensmittelpunkt ist im nationalen, also „innerdeutschen“ Steuerrecht kein definierter Begriff. Aus dem Lebensmittelpunkt können aber bestimmte steuerliche Anknüpfungspunkte abgeleitet werden.

Die Frage, wo sich dein Lebensmittelpunkt befindet, spielt vor allem dann eine wesentliche Rolle, wenn du keinen steuerlichen Wohnsitz hast oder du mehrere steuerliche Wohnsitze hast oder dein gewöhnlicher Aufenthalt nicht anhand der 183-Tage-Regelung bestimmt werden kann.

2.2. Wie ist der Lebensmittelpunkt im internationalen Steuerrecht definiert?

Im internationalen Steuerrecht spielt die Definition des Lebensmittelpunktes dagegen eine erhebliche Rolle.

Der Lebensmittelpunkt ist oft das entscheidende Kriterium zur Bestimmung deiner Ansässigkeit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“). In Artikel 4 Abs. 2 a) des OECD-Musterabkommens 2017 ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen wie folgt definiert:
„…zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);“

"Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel, aber hier nur ein Indiz. In der Praxis kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen bestehen bleiben."


"Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen."

Aber sinngemäß schon..... Artikel 4 ) Wohnsitz ständieger Aufenthalt... = 180 Tage ?

Anhang anzeigen 2052593
Anhang anzeigen 2052594

"Es ging bei natürlichen Personen im DBA um Wohnsitz oder alternativ Lebensmittelpunkt, nicht um Tage."


Der Lebensmittelpunkt,also für die Einkolmmenssteuer maßgebend,richtet sich aber nach Tagen des Anwesenheit in einem Staat!
Oder wie wird der ,Deiner Meinug , festgelegt / festgestellt?
Hallo zusammen,

ich möchte zur der genannten Geschichte auch meinen "Senf" dazu geben wie folgt: Ich bin Single, war nie verheiratet, keine Kinder, war 18 Jahre lang als Bauhandwerker beschäftigt und war dann bis zur Geschäftsaufgabe in 2018 selbständig. Beziehe seit Spätjahr 2024 meine gesetzliche Regelaltersrente und habe sonst keine Einkünfte, außer Zinseinnahmen. Hatte ein Haus in DE welches ich verkauft habe in der sich noch eine Einliegerwohnung befindet welche ich als Rückzugsort nutze . Genauso habe ich das meinem Wohnsitz FA mitgeteilt und die wissen das auch. Ich habe die Anfrage bezüglich unbeschränkter Steuerpflicht gestellt und bekam folgende Antwort, siehe Anhang. Ich bin froh darüber weil ich dadurch weitere Steuervorteile habe, da ich unterhalb des Grundbeitrages von 12.084€ bin. Meine Überweisungen gestalte ich so, dass ich hier in Thailand auch möglichst wenigst Steuern bezahle, und beim nächsten DE Urlaub in diesem Jahr nimmt meine Freundin und Ich wieder Bares mit was in der erforderlichen Menge Zollfrei erlaubt ist und damit komme ich gut klar. So jetzt könnt ihr wieder als "Fachmänner" weiterarbeiten ;)

Prüfung Steuerpflicht.jpg
 
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