Schaue mal ins DBA, Artikel 4, Abschnitt 2, Satz c@TomHarley
Ich bin vom Grundsatz her bei dir und sehe selbst die ganze Sache noch bei weitem nicht so eng wie manch andere hier. Allerdings lebe ich auch nicht dauerhaft in Thailand und habe meinen Hauptwohnsitz nach wie vor in Deutschland.
Sicherlich werden sich 'irgendwann' auch die Behörden der betroffenen Länder einschalten, um Fragen bezüglich des DBA auszudiskutieren und klarzustellen.
Das 'Problem' liegt aus meiner Sicht für den Fall eines Falles an anderer Stelle.
Wenn die Thai-Behörden dich auf dem Schirm haben und dir die Abgabe einer Steuererklärung auferlegt haben, der du nicht nachkommst - dann wird es unter Umständen Probleme bei der nächsten Einreise geben. Man wird dich entweder nicht reinlassen oder erst dann, wenn du direkt vor Ort die fälligen Summen und Strafen begleichst.
Ich würde in einem solchen Fall auch keine 'Summen' auf meinem Thai-Konto belassen.
Und dabei können dir die deutschen Behörden dann nicht helfen.
Frage beantwortet ?