Was willst Du als Nachweis vorlegen, dass es sich um Bezüge aus öffentlichen Kassen handelt? Ich habe mir diesbezüglich vom LBV NRW eine Bestätigung ausstellen lassen, dass und ab wann ich Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz NRW beziehe.
Hmmmm ich lese ja auch interessiert mit was so möglich ist, aber im Prinzip läuft es ja auf Steuerhinterziehung hinaus und das ist glaube ich auch in Thailand eine Straftat und lt Forums Regeln darf hier nicht zu Straftaten animiert werden.??????? Was hat das mit den Forums Regeln zu tun ?
Was meinst du, welche Zahl am besten" kein Einkommen" wiederspiegelt ?Ja es ist ja ins Land geflossen. Aber es sind Ersparnisse von vor 2024 und somit nicht steuerpflichtig. Nur wie erklären, papiertechnisch/elektronisch. In den Steuerformularen sind ja nur die Einkünfte des betreffenden Jahres einzutragen. Habe nichts gefunden, wo ich erspartes Geld von vor 2024 welches in 2024 eingeführt wurde, eintragen kann/soll. Daher wohl der Gang zum Profi mit den Bankunterlagen. Der kennt dann sicher auch einen (zugelassenen ) Übersetzer.
Nun keine, sagen wir mal, unlegalen Tricks und Empfehlungen......
Nun keine, sagen wir mal, unlegalen Tricks und Empfehlungen......
Hmmmm ich lese ja auch interessiert mit was so möglich ist, aber im Prinzip läuft es ja auf Steuerhinterziehung hinaus und das ist glaube ich auch in Thailand eine Straftat und lt Forums Regeln darf hier nicht zu Straftaten animiert werden.
Dachte nicht das ich es hier erklären muss.
Aber wo kein Kläger ........
PanTau
Business Class Asia is a member of the Business Class Group http://www.businessclassgroup.com Client Data Privacy and Protection is |
Inwieweit siehst du denn Interpretationsspielraum bei dem Artikel?dass Artikel 18 Absatz 2 des DBA vom Finanzamt in Udonthani so interpretiert wird, dass eine Besteuerung meiner Pensionseinkünfte in Thailand nicht in Frage kommt
JaAlle schreiben immer über Einkünfte. Was ist denn, wenn man ein Grundstück, das man in Deutschland 30 Jahre oder länger hatte, in 2025 verkauft und den Verkaufserlös nach Thailand überweist?
Ist das dann in Thailand steuerpflichtiges Einkommen?
Das ist aber interessant. Ich habe mein zuständiges Finanzamt auch zusätzlich um eine Bestätigung der Art meiner Einkünfte gebeten, möglichst in Englisch. Dies wurde mit Hinweis darauf, die Amtssprache sei Deutsch, abgelehnt. Da ist BW wohl etwas flexibler.Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird ja vom Landesamt fuer Besoldung und Versorgung ausgestellt. Ausserdem wird darauf die Hoehe der Pension fuer das vergangene Jahr sowie die darauf geleistete Steuer ausgewiesen. Des weiteren habe ich mir von meinem Finanzamt - Koerperschaften - Stuttgart eine Bescheinigung (deutsch/englisch) ausstellen lassen, dass ich in Deutschland steuerpflichtig bin.
Eigentlich gar nicht, doch bei allen Fragen an thailändische Finanzbeamte bekam ich immer gesagt, "Wenn sie in Deutschland Steuern zahlen, müssen sie in Thailand keine Steuern zahlen. ABER, da ich meinen Wohnsitz in D beibehalte sind meine Frau und ich unbeschränkt steuerpflichtig. In Verbindung mit anderen Freibeträgen ist unsere Steuerschuld in D NULL Euro. Da könnte man auf die Idee kommen, dass ich ja eben in Deutschland gar keine Steuern zahle und damit in Thailand abkassiert werden kann. Klar, dass der Wortlaut von Artikel 18 Abs. 2 des DBA eindeutig was anderes sagt, aber die Kassen in Thailand sind leer, man braucht dringend Geld. Wenn man dann bedenkt, wie unterschiedlich z.B. die Immigration in verschiedenen Provinzen ihre Auflagen definiert, von leicht bis erschwert, oder z.B. das Gelbe Hausbuch, was es bei dem einen Amphoe in einer halben Stunde gibt und woanders gar nicht bekannt ist, könnte ich mir vorstellen, dass auch bei der Steuererhebung unterschiedliche Anforderungen gesetzt werden.Inwieweit siehst du denn Interpretationsspielraum bei dem Artikel?
Eigentlich nach meiner Interpretation sind auch alle Renten aus Deutschland, welche die Firmen ( auch Versicherungen) die Ausschüttung bei der Steuer in Deutschland ansetzen, ausschließlich in Deutschland zu versteuern.Bin mal auf Deine Erfahrungen gespannt. Als pensionierter Landesbeamter hoffe ich auch, dass Artikel 18 Absatz 2 des DBA vom Finanzamt in Udonthani so interpretiert wird, dass eine Besteuerung meiner Pensionseinkünfte in Thailand nicht in Frage kommt. Was willst Du als Nachweis vorlegen, dass es sich um Bezüge aus öffentlichen Kassen handelt? Ich habe mir diesbezüglich vom LBV NRW eine Bestätigung ausstellen lassen, dass und ab wann ich Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz NRW beziehe.
Die 60k Freibetrag und die 190k Altersfreibetrag sind klar.beide über 65 Jahre, dann hat jeder THB 350.000 an Abzügen ( 60k Feibetrag + 100k von der Einkommensquelle + 190k Altersfreibetrag.)
Nur was sind die 100k von der Einkommensquelle ?
Hab dies bisher noch nie gehört bzw. gelesen.
Das ist aber interessant. Ich habe mein zuständiges Finanzamt auch zusätzlich um eine Bestätigung der Art meiner Einkünfte gebeten, möglichst in Englisch. Dies wurde mit Hinweis darauf, die Amtssprache sei Deutsch, abgelehnt. Da ist BW wohl etwas flexibler.
Bei jeder Veränderung des Ruhegehalts, bekommt der Beamte ja einen Bescheid, vom seinem LBV.Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird ja vom Landesamt fuer Besoldung und Versorgung ausgestellt. Ausserdem wird darauf die Hoehe der Pension fuer das vergangene Jahr sowie die darauf geleistete Steuer ausgewiesen. Des weiteren habe ich mir von meinem Finanzamt - Koerperschaften - Stuttgart eine Bescheinigung (deutsch/englisch) ausstellen lassen, dass ich in Deutschland steuerpflichtig bin.
Diese wollte meine Bank in D da ich mich aus D abgemeldet habe. OECD und so......
Was hat die Steuernummer mit Korrespondenzadresse zu tun? Ich bin in D abgemeldet und so wollen sie gem. OECD-Abkommen die ausländische Steuernummer.Wird jedoch nur verlangt, wenn keine Korrespondenzadresse in DACH vorhanden ist
Was hat die Steuernummer mit Korrespondenzadresse zu tun? Ich bin in D abgemeldet und so wollen sie gem. OECD-Abkommen die ausländische Steuernummer.