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Joe

Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
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Bang Saray
Was willst Du als Nachweis vorlegen, dass es sich um Bezüge aus öffentlichen Kassen handelt? Ich habe mir diesbezüglich vom LBV NRW eine Bestätigung ausstellen lassen, dass und ab wann ich Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz NRW beziehe.

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird ja vom Landesamt fuer Besoldung und Versorgung ausgestellt. Ausserdem wird darauf die Hoehe der Pension fuer das vergangene Jahr sowie die darauf geleistete Steuer ausgewiesen. Des weiteren habe ich mir von meinem Finanzamt - Koerperschaften - Stuttgart eine Bescheinigung (deutsch/englisch) ausstellen lassen, dass ich in Deutschland steuerpflichtig bin.
 

PanTau

Hat nix anderes zu tun
    Aktiv
22 Januar 2011
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Bremen
??????? Was hat das mit den Forums Regeln zu tun ?
Hmmmm ich lese ja auch interessiert mit was so möglich ist, aber im Prinzip läuft es ja auf Steuerhinterziehung hinaus und das ist glaube ich auch in Thailand eine Straftat und lt Forums Regeln darf hier nicht zu Straftaten animiert werden.
Dachte nicht das ich es hier erklären muss.

Aber wo kein Kläger ........


PanTau
 

Earn

Aktiver Member
    Aktiv
17 Oktober 2024
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Ja es ist ja ins Land geflossen. Aber es sind Ersparnisse von vor 2024 und somit nicht steuerpflichtig. Nur wie erklären, papiertechnisch/elektronisch. In den Steuerformularen sind ja nur die Einkünfte des betreffenden Jahres einzutragen. Habe nichts gefunden, wo ich erspartes Geld von vor 2024 welches in 2024 eingeführt wurde, eintragen kann/soll. Daher wohl der Gang zum Profi mit den Bankunterlagen. Der kennt dann sicher auch einen (zugelassenen ) Übersetzer.
Was meinst du, welche Zahl am besten" kein Einkommen" wiederspiegelt ?
Ich vermute die " 0 ".
Versuche einfach diese Zahl im Feld Einkünfte einzutragen ...
Oder alternativ, die Felder wo Einkünfte einzutragen sind ausixen bzw durchzustreichen.
Das klappt.

Nun keine, sagen wir mal, unlegalen Tricks und Empfehlungen......
Nun keine, sagen wir mal, unlegalen Tricks und Empfehlungen......
Hmmmm ich lese ja auch interessiert mit was so möglich ist, aber im Prinzip läuft es ja auf Steuerhinterziehung hinaus und das ist glaube ich auch in Thailand eine Straftat und lt Forums Regeln darf hier nicht zu Straftaten animiert werden.
Dachte nicht das ich es hier erklären muss.

Aber wo kein Kläger ........


PanTau

Das ist 100 % legal und wurde genau so, bei Anwesenheit eines hochrangigen Finanzbeamten, geschult.

Solltet ihr daran zweifeln. Einfach bei Steve Wilson nachfragen.


Steve Wilson
Head of Tax
stevewilson@businessclassasia.com

Telephone:+66 2254 6755
Mobile:+66 88784 8680
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Celebrating 15 years, read a message of thanks from CEO Mark Kirkham
1105, 11th Floor,
Two Pacific Place,
142 Sukhumvit Rd, Klong Toey,
Bangkok 10110 Thailand
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Reaktionen: PanTau

Isaanfarang

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
9 Oktober 2022
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Udonthani, Thailand
Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird ja vom Landesamt fuer Besoldung und Versorgung ausgestellt. Ausserdem wird darauf die Hoehe der Pension fuer das vergangene Jahr sowie die darauf geleistete Steuer ausgewiesen. Des weiteren habe ich mir von meinem Finanzamt - Koerperschaften - Stuttgart eine Bescheinigung (deutsch/englisch) ausstellen lassen, dass ich in Deutschland steuerpflichtig bin.
Das ist aber interessant. Ich habe mein zuständiges Finanzamt auch zusätzlich um eine Bestätigung der Art meiner Einkünfte gebeten, möglichst in Englisch. Dies wurde mit Hinweis darauf, die Amtssprache sei Deutsch, abgelehnt. Da ist BW wohl etwas flexibler.
 

Isaanfarang

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
9 Oktober 2022
57
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593
Udonthani, Thailand
Inwieweit siehst du denn Interpretationsspielraum bei dem Artikel?
Eigentlich gar nicht, doch bei allen Fragen an thailändische Finanzbeamte bekam ich immer gesagt, "Wenn sie in Deutschland Steuern zahlen, müssen sie in Thailand keine Steuern zahlen. ABER, da ich meinen Wohnsitz in D beibehalte sind meine Frau und ich unbeschränkt steuerpflichtig. In Verbindung mit anderen Freibeträgen ist unsere Steuerschuld in D NULL Euro. Da könnte man auf die Idee kommen, dass ich ja eben in Deutschland gar keine Steuern zahle und damit in Thailand abkassiert werden kann. Klar, dass der Wortlaut von Artikel 18 Abs. 2 des DBA eindeutig was anderes sagt, aber die Kassen in Thailand sind leer, man braucht dringend Geld. Wenn man dann bedenkt, wie unterschiedlich z.B. die Immigration in verschiedenen Provinzen ihre Auflagen definiert, von leicht bis erschwert, oder z.B. das Gelbe Hausbuch, was es bei dem einen Amphoe in einer halben Stunde gibt und woanders gar nicht bekannt ist, könnte ich mir vorstellen, dass auch bei der Steuererhebung unterschiedliche Anforderungen gesetzt werden.
 

Oldie

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
25 November 2024
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Bin mal auf Deine Erfahrungen gespannt. Als pensionierter Landesbeamter hoffe ich auch, dass Artikel 18 Absatz 2 des DBA vom Finanzamt in Udonthani so interpretiert wird, dass eine Besteuerung meiner Pensionseinkünfte in Thailand nicht in Frage kommt. Was willst Du als Nachweis vorlegen, dass es sich um Bezüge aus öffentlichen Kassen handelt? Ich habe mir diesbezüglich vom LBV NRW eine Bestätigung ausstellen lassen, dass und ab wann ich Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz NRW beziehe.
Eigentlich nach meiner Interpretation sind auch alle Renten aus Deutschland, welche die Firmen ( auch Versicherungen) die Ausschüttung bei der Steuer in Deutschland ansetzen, ausschließlich in Deutschland zu versteuern.
Das ist der einzige Grund, warum ich neben ETF auch über Sofortrenten nachdenke.

Ansonsten, ich weiß nicht, ob das thailändische Recht diesen Weg zulässt:

Der Ehefrau jährlich THB 500.000 übertragen. Damit hat sie dummerweise Einkommen.

Nun eine getrennte Veranlagung, beide über 65 Jahre, dann hat jeder THB 350.000 an Abzügen ( 60k Feibetrag + 100k von der Einkommensquelle + 190k Altersfreibetrag.)
150k zu versteuerndes Einkommen sind 0%.

Ok, das hängt von der Frau ab, ob man das so machen kann. Wenn mein Geld unser Geld ist und dein Geld auch unser, wäre eventuell bis THB 1.000.000 so steuerfrei.

Bei dem restlichen Einkommen erwägen, ob durch Umstrukturierung Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht hat. Lieber 7,5% der Rente als Steuer abdrücken ( ab 70 Lebensjahr bei Start 15% Steuerpflichtig, Steuersatz in Deutschland mal mit 50% angenommen ) als darauf dann 15% bis 35% in Thailand zu entrichten.

So wäre auch bei zu besteuerndem Welteinkommen manches in Sicherheit gebracht. Rest hängt vom Versicherungsvertrag ab.


Nur so meine Gedanken zum Thema Steuergestaltung für kleine Fische.
 
Cosy Beach Club

LedZeppelin

Nobody is perfect
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2 Oktober 2018
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beide über 65 Jahre, dann hat jeder THB 350.000 an Abzügen ( 60k Feibetrag + 100k von der Einkommensquelle + 190k Altersfreibetrag.)
Die 60k Freibetrag und die 190k Altersfreibetrag sind klar.

Nur was sind die 100k von der Einkommensquelle ?
Hab dies bisher noch nie gehört bzw. gelesen.
 

buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
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2.415
Das ist aber interessant. Ich habe mein zuständiges Finanzamt auch zusätzlich um eine Bestätigung der Art meiner Einkünfte gebeten, möglichst in Englisch. Dies wurde mit Hinweis darauf, die Amtssprache sei Deutsch, abgelehnt. Da ist BW wohl etwas flexibler.
Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird ja vom Landesamt fuer Besoldung und Versorgung ausgestellt. Ausserdem wird darauf die Hoehe der Pension fuer das vergangene Jahr sowie die darauf geleistete Steuer ausgewiesen. Des weiteren habe ich mir von meinem Finanzamt - Koerperschaften - Stuttgart eine Bescheinigung (deutsch/englisch) ausstellen lassen, dass ich in Deutschland steuerpflichtig bin.
Bei jeder Veränderung des Ruhegehalts, bekommt der Beamte ja einen Bescheid, vom seinem LBV.

Der sollte wohl als Nachweis reichen...?

Wenn nicht, werde ich meinen in Pattaya eben von einer vereidigten Dolmetscherin übersetzen lassen...Eigentlich einfach, oder?

Denn "Amtssprache" ist in Thailand eben Thai, und nicht englisch!!
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Autor
25 Juli 2011
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zu Hause
Was hat die Steuernummer mit Korrespondenzadresse zu tun? Ich bin in D abgemeldet und so wollen sie gem. OECD-Abkommen die ausländische Steuernummer.

Auch bei den DACH Banken gilt die Tatsache. Was ich nicht weiss, acht mich nicht heiss.

Der Datenschutz wird so hoch angesetzt, dass die Korrespondenzadresse (noch) gilt.

Freunde mit Korrespondenzadresse TH wurden von den Banken aufgefordert die TH Steuernummer anzugeben (mit Korrespondenzadresse in DACH jedoch nicht.
 

anderl1962

Lady Drink King
    Aktiv
21 August 2019
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OK, wieder was gelernt. Habe denen die thail. Steuernummer mitgeteilt und den Punkt damit abgehakt.
 

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