Danke! Dann weiß ich jetzt, was ich machen muss.
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Die Steuerbefreiung nach Artikel 18 Abs. 2 des DBA greift, wenn Bezüge/Ruhegehalt direkt aus der Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird. Frage ist, ob das aus der Pensionsbescheinigung zweifelsfrei zu interpretieren ist, zumal nach Übersetzung. Für einen Kundigen ist das ganz klar, aber was meint/glaubt der Thai-Steuerbeamte? Das gleiche gilt m.E. auch für den Steuerbescheid aus Deutschland. Dort ist von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Rede, abzüglich Freibetrag für Versorgungsbezüge. Ein Deutscher folgert daraus sofort, dass es sich um Ruhebezüge für einen pensionierten Beamten handeln muss, aber kann und will der Thai-Finanzbeamte das verstehen? Nach 33 Jahren Thailand weiss ich, dass die irgendwie anders ticken.Bei jeder Veränderung des Ruhegehalts, bekommt der Beamte ja einen Bescheid, vom seinem LBV.
Der sollte wohl als Nachweis reichen...?
Wenn nicht, werde ich meinen in Pattaya eben von einer vereidigten Dolmetscherin übersetzen lassen...Eigentlich einfach, oder?
Denn "Amtssprache" ist in Thailand eben Thai, und nicht englisch!!
Dein Vermögen wird nur auf dem Bankkonto berücksichtigt. Du hast den Gewinn erst beim Vekauf realisiert, deshalb muss der Gewinn versteuert werden wenn er nach Thailand transferiert wird.Warum soll es so sein? Ist doch Vermögen (nicht Einkommen) das transferiert wird
Ausführliche Diskussionen zu Immobilien findet man bei expattaxthailand. com. Ist aber in Englisch.
Du hast den Gewinn erst beim Vekauf realisiert,
Das alles ist mir schon klar!Die Steuerbefreiung nach Artikel 18 Abs. 2 des DBA greift, wenn Bezüge/Ruhegehalt direkt aus der Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird. Frage ist, ob das aus der Pensionsbescheinigung zweifelsfrei zu interpretieren ist, zumal nach Übersetzung. Für einen Kundigen ist das ganz klar, aber was meint/glaubt der Thai-Steuerbeamte? Das gleiche gilt m.E. auch für den Steuerbescheid aus Deutschland. Dort ist von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Rede, abzüglich Freibetrag für Versorgungsbezüge. Ein Deutscher folgert daraus sofort, dass es sich um Ruhebezüge für einen pensionierten Beamten handeln muss, aber kann und will der Thai-Finanzbeamte das verstehen? Nach 33 Jahren Thailand weiss ich, dass die irgendwie anders ticken.
Warum fragst du, wenn du alles besser weißt? Ich kann mir nicht vorstellen, das du dich in so kurzer Zeit dort informiert hast!Auch das sind nur Ratespiele
Ehrlich gesagt, das DBA wurde nicht zwischen mir und Thailand, sondern zwischen Deutschland und Thailand geschlossen.Die Steuerbefreiung nach Artikel 18 Abs. 2 des DBA greift, wenn Bezüge/Ruhegehalt direkt aus der Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird. Frage ist, ob das aus der Pensionsbescheinigung zweifelsfrei zu interpretieren ist, zumal nach Übersetzung. Für einen Kundigen ist das ganz klar, aber was meint/glaubt der Thai-Steuerbeamte? Das gleiche gilt m.E. auch für den Steuerbescheid aus Deutschland. Dort ist von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Rede, abzüglich Freibetrag für Versorgungsbezüge. Ein Deutscher folgert daraus sofort, dass es sich um Ruhebezüge für einen pensionierten Beamten handeln muss, aber kann und will der Thai-Finanzbeamte das verstehen? Nach 33 Jahren Thailand weiss ich, dass die irgendwie anders ticken.
Nur schreiben dir die Thais den Steuerbescheid vor und ich bezweifle das dir da die dt. Steuerbehörde hilft.Ehrlich gesagt, das DBA wurde nicht zwischen mir und Thailand, sondern zwischen Deutschland und Thailand geschlossen.
Somit würde ich bei Problemen in der Auslegung/Anwendung des DBA die Diskussion zwischen den deutschen und thailändischen Steuerbehörden erwarten. Ist eigentlich nicht meine Aufgabe.
In Österreich bekommt man von der Pensionsversicherungsanstalt einen Bescheid wo drauf steht PENSION.
Ein Problem ist auch, das Rente & Pension oft gleich als „Pension“ bezeichnet werden!
Mein Nachbar, Österreicher, sagt auch Pension, bekommt aber eine Rente...?
Wo schreiben mir die Thais einen Steuerbescheid vor? Einen Steuerbescheid erhalte ich in der Regel vom Finanzamt.Nur schreiben dir die Thais den Steuerbescheid vor und ich bezweifle das dir da die dt. Steuerbehörde hilft.
Die Sache musst du in Thailand ausfechten. Schlimmsten Falls 2 mal Steuer zahlen.
ab 180 Tage in ThailandWo schreiben mir die Thais einen Steuerbescheid vor? Einen Steuerbescheid erhalte ich in der Regel vom Finanzamt.
und an das Christkind glaubst du auch noch?Schlimmstenfalls wird mir Deutschland sicher helfen, wenn Thailand meint, das Deutschland zustehende Besteuerungsrecht für sich zu beanspruchen. Auf keinen Fall zweimal Steuern bezahlen, denn das zu verhindern ist Sinn eines DBA.
Ab 180 Tagen in Thailand bekomme ich einen Steuerbescheid?ab 180 Tage in Thailand
aber in Zukunft sicher eine Aufforderung zur Steuererklärung und falls du der nicht nach kommst einen Bescheid über die Schätzung da sie ja sehen was nach Thailand überwiesen wurde und eine Strafe.Ab 180 Tagen in Thailand bekomme ich einen Steuerbescheid?
Das wär mir neu. Ohne Steuererklärung bekomme ich sicher auch keinen Bescheid.
Ja, du sprachst aber von Steuerbescheid nicht Steuererklärung.aber in Zukunft sicher eine Aufforderung zur Steuererklärung und falls du der nicht nach kommst einen Bescheid über die Schätzung da sie ja sehen was nach Thailand überwiesen wurde und eine Strafe.