@buddy2020
Wenn du ganzjährig in Thailand bist, ist bis auf Sonderfälle wie laufende, akute Krankheitsbehandlung auch dort dein Lebensmittelpunkt.
Alleine, du sprichst von der 183 Tage Reglung, also mehr als ein halbes Jahr.
Doch Thailand spricht von 180 Tagen, das ist weniger als ein halbes Jahr.
Daraus ergibt sich, das du zur Abgabe einer Steuererklärung in Thailand zwar verpflichtet sein kannst, aber dennoch in Deutschland nach DBA dein Lebensmittelpunkt und somit deine alleinige Steuerpflicht sein kann.
Artikel 4, Satz 2 regelt, wie richtig erkannt, auch diese Fälle. Dann schaue mal unter Abschnitt c genauer nach....
Aktikel 18, Satz 2 gewährt dem Staat, bei dem z. B. Renten ausgezahlt werden, ein (leider wohl) nicht ausschließliches Besteuerungsrecht, wenn diese Zahlungen zu einer Verminderung der Steuereinnahmen führen. Einfach gesagt, wenn die Firma diese Zahlungen steuerlich beim Ergebnis in Abzug bringt.
Allerdings muss das andere Land diese Steuerzahlungen anrechnen.
Interessant können Anleihen sein, wenn dein Spitzensteuersatz 25% überschreitet. Mit Artikel 11 kann man unter bestimmten Voraussetzungen den Steuersatz auf 25% deckeln, da das andere Vertragsland kein Besteuerungsrecht hat.
Ob es sich netto gegen die Dividende von Aktien oder Ausschütungen von Aktien ETFs lohnt, ist eine andere Frage.
Diese Punkte könnten wichtig werden. Ich erwarte, das Thailand notwendigerweise für den gewünschtem OECD Beitritt, das Welteinkommen besteuert.
Wobei hier Deutschland mit seinem anderen Steuersystem den Progressionsvorbehalt auf das Welteinkommen erheben kann. Vereinfacht, steuerpflichtig sind €10.000,-, gesamtes Welteinkommen ist aber €100.000,-. Dann können deine €10.000 mit dem Steuersatz von €90.000 bis €100.000 belegt werden. Stichwort erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
Artikel 11 kann hier hilfreich sein, nicht mehr als 25% bei den richtigen Anleihen.
Wenn du ganzjährig in Thailand bist, ist bis auf Sonderfälle wie laufende, akute Krankheitsbehandlung auch dort dein Lebensmittelpunkt.
Alleine, du sprichst von der 183 Tage Reglung, also mehr als ein halbes Jahr.
Doch Thailand spricht von 180 Tagen, das ist weniger als ein halbes Jahr.
Daraus ergibt sich, das du zur Abgabe einer Steuererklärung in Thailand zwar verpflichtet sein kannst, aber dennoch in Deutschland nach DBA dein Lebensmittelpunkt und somit deine alleinige Steuerpflicht sein kann.
Artikel 4, Satz 2 regelt, wie richtig erkannt, auch diese Fälle. Dann schaue mal unter Abschnitt c genauer nach....
Aktikel 18, Satz 2 gewährt dem Staat, bei dem z. B. Renten ausgezahlt werden, ein (leider wohl) nicht ausschließliches Besteuerungsrecht, wenn diese Zahlungen zu einer Verminderung der Steuereinnahmen führen. Einfach gesagt, wenn die Firma diese Zahlungen steuerlich beim Ergebnis in Abzug bringt.
Allerdings muss das andere Land diese Steuerzahlungen anrechnen.
Interessant können Anleihen sein, wenn dein Spitzensteuersatz 25% überschreitet. Mit Artikel 11 kann man unter bestimmten Voraussetzungen den Steuersatz auf 25% deckeln, da das andere Vertragsland kein Besteuerungsrecht hat.
Ob es sich netto gegen die Dividende von Aktien oder Ausschütungen von Aktien ETFs lohnt, ist eine andere Frage.
Diese Punkte könnten wichtig werden. Ich erwarte, das Thailand notwendigerweise für den gewünschtem OECD Beitritt, das Welteinkommen besteuert.
Wobei hier Deutschland mit seinem anderen Steuersystem den Progressionsvorbehalt auf das Welteinkommen erheben kann. Vereinfacht, steuerpflichtig sind €10.000,-, gesamtes Welteinkommen ist aber €100.000,-. Dann können deine €10.000 mit dem Steuersatz von €90.000 bis €100.000 belegt werden. Stichwort erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
Artikel 11 kann hier hilfreich sein, nicht mehr als 25% bei den richtigen Anleihen.