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Joe

Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Oldie

Kennt noch nicht jeder
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25 November 2024
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@buddy2020

Wenn du ganzjährig in Thailand bist, ist bis auf Sonderfälle wie laufende, akute Krankheitsbehandlung auch dort dein Lebensmittelpunkt.

Alleine, du sprichst von der 183 Tage Reglung, also mehr als ein halbes Jahr.
Doch Thailand spricht von 180 Tagen, das ist weniger als ein halbes Jahr.
Daraus ergibt sich, das du zur Abgabe einer Steuererklärung in Thailand zwar verpflichtet sein kannst, aber dennoch in Deutschland nach DBA dein Lebensmittelpunkt und somit deine alleinige Steuerpflicht sein kann.

Artikel 4, Satz 2 regelt, wie richtig erkannt, auch diese Fälle. Dann schaue mal unter Abschnitt c genauer nach....

Aktikel 18, Satz 2 gewährt dem Staat, bei dem z. B. Renten ausgezahlt werden, ein (leider wohl) nicht ausschließliches Besteuerungsrecht, wenn diese Zahlungen zu einer Verminderung der Steuereinnahmen führen. Einfach gesagt, wenn die Firma diese Zahlungen steuerlich beim Ergebnis in Abzug bringt.
Allerdings muss das andere Land diese Steuerzahlungen anrechnen.


Interessant können Anleihen sein, wenn dein Spitzensteuersatz 25% überschreitet. Mit Artikel 11 kann man unter bestimmten Voraussetzungen den Steuersatz auf 25% deckeln, da das andere Vertragsland kein Besteuerungsrecht hat.
Ob es sich netto gegen die Dividende von Aktien oder Ausschütungen von Aktien ETFs lohnt, ist eine andere Frage.

Diese Punkte könnten wichtig werden. Ich erwarte, das Thailand notwendigerweise für den gewünschtem OECD Beitritt, das Welteinkommen besteuert.

Wobei hier Deutschland mit seinem anderen Steuersystem den Progressionsvorbehalt auf das Welteinkommen erheben kann. Vereinfacht, steuerpflichtig sind €10.000,-, gesamtes Welteinkommen ist aber €100.000,-. Dann können deine €10.000 mit dem Steuersatz von €90.000 bis €100.000 belegt werden. Stichwort erweiterte beschränkte Steuerpflicht.

Artikel 11 kann hier hilfreich sein, nicht mehr als 25% bei den richtigen Anleihen.
 

Hardy641

Schreibwütig
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7 Dezember 2021
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Mal ein Frage, ob man auf diese Weise die Steuerpflicht umgehen kann.

Das LTR Visum beinhaltet ja eine Steuerbefreiung. Hat man nun einen guten Kumpel, der im Besitz dieses Visa ist, könnte man diesem Geld auf eines seiner ausländischen Konten überweisen und er könnte einem das Geld dann in THB in Thailand bar auszahlen.

Offiziell führt man so kein Geld nach Thailand ein. Der Kumpel, der durch das LTR Visa Steuerbefreiung genießt, kann ja unbegrenzt Geld nach Thailand transferieren.
 

Alwaro

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zu Hause
Der Lebensmittelpunkt ist oft das entscheidende Kriterium zur Bestimmung deiner Ansässigkeit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“). In Artikel 4 Abs. 2 a) des OECD-Musterabkommens 2017 ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen wie folgt definiert:
„…zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);“

Somit ist Thailand, mit den 180 Tagen im Recht.

"Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen."

Im Wortlaut nicht. jedoch im von dir geposteten Artikel 4 Abs. B Nummer 2

1736380866246.png

1736380906411.png

Steht da ganz klar, dass dass TH Steuern erheben darf. Ich gehe mal davon aus, dass du nicht unter einer Brücke lebst.
 
  • fröhlich
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Oldie

Kennt noch nicht jeder
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@buddy2020
dann löse mal auf:
Nationalität Deutsch, Wohnsitz in Deutschland und in Thailand, verheiratet mit Thai. Einkommen durch Rente seitens des Mannes.
181 Tage in Thailand mit Ehefrau, 183 Tage in Deutschland mit Ehefrau. Keine Kinder.
Wo ist der Lebensmittelpunkt? Wenn nicht in Thailand, entfällt das Besteuerungsrecht über Artikel 4, Satz 2, Abschnitt b. Dann greift Abschnitt c, obwohl man 181 Tage in Thailand war und das nationale thailändische Recht sagt, in Thailand Steuererklärung und Steuerzahlung.

Abgesehen davon, mit Famile und Kinder kann der Lebensmittelpunkt auch in Thailand sein, wenn man nur 90 Tage dort war.

Das meine ich mit, die 180 Tage finde ich im DBA nicht. Und das kann auch das nationale Recht aushebeln.

Bevor sich einer zuviel freut, in einem der Länder muss man zahlen. Bei doppelter nicht Besteuerung greift das deutsche Finanzamt zu, wenn es ihnen auffällt.

Also wenn Einkommen aus Deutschland und eines der steuerbefreiten Langzeit Visum von Thailand, dann wird eben Deutschland besteuern, wenn Thailand verzichtet.
Ist auch schon in der EU passiert und vor Gericht durchgekämpft worden. Portugal hatte zeitweise bei Zuzug das Einkommen 10(?) Jahre steuerfrei gestellt. Deutschland sagte danke und griff zu.
 

buddy2020

Lady Drink King
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@Oldie:

Dann will ich hier, für mich abschließend, zu diesem Thema noch etwas schreiben.

Nationalität Deutsch, Wohnsitz in Deutschland und in Thailand.

In Thailand nicht verheiratet!

Einkommen: Rente und Pension aus Deutschland.

Seit 35 Jahren ständig in Thailand lebend!

Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel.“

Die wohl auf mich anwendbar ist, da mein Lebensmittelpunkt, Thailand ist!

Obwohl ich noch in Deutschland gemeldet bin, weil ich dort immer noch ein Haus besitze.

@Alwaro:

„Somit ist Thailand, mit den 180 Tagen im Recht.“


Das habe ich auch nicht bestritten!

„Steht da ganz klar, das TH Steuern erheben darf. Ich gehe mal davon aus, dass du nicht unter einer Brücke lebst.

Deine Annahme ist richtig. Ich lebe nicht unter einer Brücke!

Und eine Thailändische, sowie eine Deutsche Steuernummer habe ich auch!
 

Alwaro

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zu Hause
Obwohl ich noch in Deutschland gemeldet bin, weil ich dort immer noch ein Haus besitze.

Bist du in TH Steuerpflichtig. Deine Liegenschaft ist jedoch in DE Steuerpflichtig.

Wär ja allzuschön, wenn jeder wählen könnte, welchen Steuersitz er wählen möchte. Jedoch ist dieses "Wunschkonzert" nun beendet.
 
  • Wow
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