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Joe

Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Ich war Tax Resident mit 0 stpfl. Einkommen.
Ohne den Nachweis, dass ich Steuer bezahlt habe, habe ich keine TIN bekommen.
Um eine TIN zu bekommen musste ich eine Bankbestätigung, für den Abzug der KEST, besorgen. Erst danach habe ich eine TIN bekommen.

BTW: Der Fragesteller hat geschrieben, dass er keine weiteren Einkünfte hat. ( Zum Thema konkrete Frage beantworten)
Hinweis; Steuer ID habe ich aufgrund Erstattung einbehaltener Quellensteuer, habe ich schon berichtet
 
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pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Wenn das so ist, dann kannst Du deine Steuererklärung ohne irgendwelche Belege abgeben.
Im Revenue Department sagen, dass du keine Einkünfte hast sollte ausreichend sein.

Wenn das Finanzamt, im Nachgang, Unterlagen sehen möchte, dann werden sie dir sagen was genau sie haben möchten.

0 Einkommen nachweisen zu wollen macht irgendwie keinen Sinn. Machst Du in D auch nicht.

Interessant wird, ob du eine thailändische TIN bekommst oder nicht. Dafür war bisher Voraussetzung, dass man in Thailand Steuern bezahlt hat oder bezahlen muss.
Also liegt es im Bereich des Möglichen, daß du weggeschickt wirst und keine Steuererklärung abgeben "darfst"
Eine 0 als Einkommen ist natürlich gewagt, habe aufgrund des Festgeldkonto 800.000 thb immer Zinseinnahmen, da sind aber auch 20.000 thb frei. Aber das kann man ja in einem Vorgang mal abgeben und wie du schreibst dann müssen die reagieren. Mir geht es um die kommenden Jahre bezüglich der Überweisungen, da kann ich ja immer im Voraus berechnen, dass ich nicht in den Zahlungsbereich komme. Aber immer schön eine Erklärung abgeben damit nicht auf einmal eine Aufforderung für mehrere Jahre kommt und die dann "komisch" werden;) schaunmer mal
 
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Otto Normalverbraucher

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Ich war Tax Resident mit 0 stpfl. Einkommen.
Ohne den Nachweis, dass ich Steuer bezahlt habe, habe ich keine TIN bekommen.
Um eine TIN zu bekommen musste ich eine Bankbestätigung, für den Abzug der KEST, besorgen. Erst danach habe ich eine TIN bekommen.

BTW: Der Fragesteller hat geschrieben, dass er keine weiteren Einkünfte hat. ( Zum Thema konkrete Frage beantworten)


Das BTW: war auch nicht an dich gerichtet, deswegen auch durch Zeilenabstand vom an dich gerichteten Text getrennt.
 

micro

Gibt sich Mühe
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Solange das globale Einkommen nicht berücksichtigt wird, kann man einfach Steuern was man überweist. Des weiteren ist Bargeld bis zu 20.000 USD deklarationsfrei.
 

anderl1962

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Das mit dem Bargeld bis 20.000 USD funktioniert nur bei Einreise.
Wenn man dauerhaft im Land ist - schwierig. Oder man bekommt Besuch aus DACH mit quasi Besuchergeschenk. Oder so.....555
 
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Das mit dem Bargeld bis 20.000 USD funktioniert nur bei Einreise.
Wenn man dauerhaft im Land ist - schwierig. Oder man bekommt Besuch aus DACH mit quasi Besuchergeschenk. Oder so.....555
555 Das schreibst ausgerechnet Du, der mich vor ein paar Tagen auf die Einhaltung der Forenregeln aufmerksam gemacht hat.

Deklarationsfrei heißt nicht automatisch steuerfrei.
 

anderl1962

Lady Drink King
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Nun,wenn der Besuch sein Urlaubsgeld aus versehen liegen läßt...... aber lassen wir das.
Du glaubst garnicht was auf der Welt Unmögliches passiert. Ich könnte da Geschichten erzählen.
Die Forenregeln habe ich hoffentlich nicht verletzt. 555
 
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Baerziege

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Ja, oder der gutgeratene Sohn den Papa monatlich mit 1500€ unterstützt. Auch das sollte steuerfrei sein.
 

Otto Normalverbraucher

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Solange das globale Einkommen nicht berücksichtigt wird, kann man einfach Steuern was man überweist. Des weiteren ist Bargeld bis zu 20.000 USD deklarationsfrei.

Für mich ist es schwer vorstellbar dass die Nichtberücksichtigung des globalen Einkommens dauerhaften Bestand hat, das entspricht nämlich auch nicht den OECD Empfehlungen.
 
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anderl1962

Lady Drink King
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Nun bis jetzt ist Thailand ja noch Beitrittskandidat zum OECD. Aber da macht die vorherige Erfüllung bestimmter Regularien sicher einen guten Eindruck.
Unter diesem Deckmantel ist die Besteuerung des Welteinkommens in TH nur noch eine Frage der Zeit. Kohle muß in die Staatskasse. Viel Kohle, dringend und schnell. Denn ganz so rosig ist es auch in TH mit dem Staatshaushalt nicht bestellt.
Meine bescheidene Meinung.
 

buddy2020

Lady Drink King
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Das habe ich aus einem anderem Forum kopiert...Stelle es einfach mal kommentarlos hier rein...

Ein schöner guter Tag an alle,

ich habe das Gefühl, dass sich einige hier in eine Sache hineinsteigern, wo nichts ist.

Ich habe das Schreiben der Finanzbehörde Por. 161/2566 vom 15. September 2566 in der originalen thailändischen Version sowie die relevanten Abschnitte des Steuergesetzes gelesen. Dazu habe ich auch ein Video erstellt, den Link dazu gibt es am Ende.

Zunächst ist festzuhalten, dass dieses Schreiben eine interne Anordnung für Mitarbeiter der Finanzämter darstellt. Es soll als Leitfaden für die Steuerberechnung und Beratung dienen. Es beinhaltet keine Änderungen der bestehenden Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen, sondern klärt lediglich einen spezifischen Fall: den Zeitpunkt, zu dem das thailändische Finanzamt Zugriff auf Erträge aus ausländischen Quellen erhält.

Dieser Zeitpunkt ist gegeben, sobald das entsprechende Geld nach Thailand eingeführt wird. Solches Geld ist dem versteuerungswürdigen Einkommen des Steuerjahres, in dem es eingeführt wird, hinzuzurechnen. Dies entspricht den bestehenden gesetzlichen Regelungen. Bisher wurde jedoch häufig davon ausgegangen, dass Gelder nach einem Jahr Ruhefrist steuerfrei eingeführt werden könnten. Diese Praxis entsprach jedoch nicht der gesetzlichen Vorgabe.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Schreiben bezieht sich auf die Einkünfte von "Personen in Thailand". Gemäß Steuergesetz sind das Personen, die sich 180 Tage oder mehr im Steuerjahr (zusammenhängend oder in Abschnitten) in Thailand aufhalten. Es geht dabei ausschließlich um Einkommen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit und Eigentum.

Rente fällt nicht in eine dieser Kategorien. Jeder möge sich selbst fragen, aus welcher dieser Einkommensquellen sein Einkommen stammt, insbesondere in Bezug auf Altersrenten.

Wichtig: Das Geld muss in einem Steuerjahr entstanden sein, in dem man bereits als "Person in Thailand" galt.

Steuernummer: Erst wenn man tatsächlich einen zu versteuernden Betrag hat, also etwas an das Finanzamt abführen muss, benötigt man eine Steuernummer.
Man kann dies entweder selbst ermitteln, ein Steuerbüro beauftragen oder es direkt beim Finanzamt klären. Besteht eine Steuerpflicht, wird die Steuernummer automatisch vergeben.

Zum versteuerungswürdigen Einkommen zählen:

1. Alle Einnahmen gemäß Artikel 40 des Steuergesetzes, die in Thailand entstanden sind (z. B. Vermietung eines Condos oder Hauses, Bankzinsen von thailändischen Banken). Hier ist es egal, ob man eine "Person in Thailand" ist oder nicht.


2. Einnahmen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit oder Eigentum im Ausland, wenn diese während der Zeit entstanden sind, in der man eine "Person in Thailand" war. Diese Erträge sind jedoch erst in dem Steuerjahr zu versteuern, in dem sie nach Thailand eingeführt werden.



Nach Abzug der Freibeträge wird der verbleibende Betrag nach einem festgelegten Schema besteuert. Nur in diesem Fall ist eine Steuernummer erforderlich.

Artikel 42 enthält außerdem eine Liste steuerfreier Einkünfte.
Dazu gehört unter Punkt (25):
„เงินประโยชน์ทดแทนที่ผู้ประกันตนได้รับจากกองทุนประกันสังคมตามกฎหมายว่าด้วยการประกันสังคม“
Das sind Bezüge aus der Sozialversicherung gemäß dem Sozialversicherungsgesetz. Diese sind steuerfrei und nicht dem versteuerungswürdigen Einkommen hinzuzurechnen. Es wird nicht ausdrücklich erwähnt, dass es sich ausschließlich um die thailändische Sozialversicherung handelt.

Zum DBA (Doppelbesteuerungsabkommen):
Das Abkommen verpflichtet Thailand nicht, Renten zu besteuern. Es eröffnet lediglich die Möglichkeit, eine eventuelle Besteuerung in Thailand in Deutschland gegenrechnen zu lassen. Wenn thailändisches Recht keine Besteuerung von Altersrenten vorsieht, bleibt es dabei.

Die Besteuerung von Renten in Deutschland, insbesondere seit Einführung der nachgelagerten Besteuerung 2005, ist hier nicht das Thema. Das handhabt Deutschland eigenständig.

Hinweis:
Dies ist meine persönliche Sichtweise und keine Rechtsberatung.

Hier noch die Link zum Video wo alles auch anhand der Thailaendischen Originale dargestellt ist.

 
Zuletzt bearbeitet:

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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Eine 0 als Einkommen ist natürlich gewagt, habe aufgrund des Festgeldkonto 800.000 thb immer Zinseinnahmen, da sind aber auch 20.000 thb frei. Aber das kann man ja in einem Vorgang mal abgeben und wie du schreibst dann müssen die reagieren. Mir geht es um die kommenden Jahre bezüglich der Überweisungen, da kann ich ja immer im Voraus berechnen, dass ich nicht in den Zahlungsbereich komme. Aber immer schön eine Erklärung abgeben damit nicht auf einmal eine Aufforderung für mehrere Jahre kommt und die dann "komisch" werden;) schaunmer mal
Warum gewagt??? Die Zinsen vom thailändischem Konto sind ja keine Transfers vom Ausland...
 

micro

Gibt sich Mühe
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15 Januar 2023
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Bei Zinsen wird ja eh Quellensteuer abgezogen - sollte damit doch erledigt sein?
 

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