Da ich auf meine staatl. Pension eh immer in D Steuern zahlen muss, werde ich den Weg Mitte/Ende Februar 2025 zum Steueramt in Sattahip gehen (Freundin kommt mit zum Uebersetzen). Warum erst Ende Februar - weil mir dann der elektronische Auszug zur Lohnsteuerbescheinigung 2024 vorliegt. Der ist zwar in deutsch, aber so einfach gehalten, dass ich hoffe, dass dieser so akzeptiert wird. Dazu eine Bescheinigung meiner thail. Bank ueber die Hoehe der eigegangenen Gelder aus dem Ausland. Diese Gelder sind etwa 250 000 bt geringer als meine versteuerte Pension, da ich ja noch in D fuer 1 Kind Unterhalt (6636 Euro fuer 2024) bezahlt habe.
Ausserdem ist - folgt man den Buchstaben des DBA DE-TH in Art. 18 (2) - meine Pension von einer Besteuerung in Thailand befreit. Also duerfte diese in eine steuerliche Berechnung nicht einfliessen. Andere Einkuenfte habe ich nicht. Daher werde ich meinen 1. Versuch ohne Hilfe eines Steuerberaters machen, da ich die Unkosten fuer die Steuersache so gering wie moeglich halten will. Selbst wenn das Steueramt meine eingefuehrten Gelder versteuern will waere die anfallende Steuer geringer als die in D gezahlte und wuerden aufgerechnet werden. Allerdings werde ich mit einer Aufrechnung nicht einverstanden sein, da dies ein Verstoss gegen das DBA waere.
Fuer mich macht es keinen Sinn hier eine Gratwanderung zu gehen und darauf zu hoffen, dass Thailand bei den Auslaendern untaetig bleibt. Ausserdem darf man nicht vergessen, dass die Verjaehrungsfrist einige Jahre sind (ich glaube das ich mal was von 10 Jahren gelesen habe) und somit das Steueramt auch rueckwirkend noch taetig werden kann. Sich darauf zu berufen, dass man ja keine Aufforderung des Steueramtes erhalten hat geht garantiert ins Leere, den Steuern sind hier in Thailand eine Bringschuld und eine Steuererklaerung ist ohne Aufforderung abzugeben, sofern man steuerpflichtig ist.
Fuer den Rentner der in D keine Steuern zahlt ist es ein 50/50 Situation. Er kann gewinnen, aber eben auch draufzahlen. Jedem seine eigene Entscheidung.
Das das Steueramt auch rueckwirkend taetig wird hatte ein mit mir befreundetes Ehepaar erfahren. Sie hatten eine Company (wegen Hauskauf) und das betraute Steuerbuero hat halt keine Steuererklaerung abgegeben, obwohl sie dafuer bezahlt wurden. Nach 3 Jahren bekamen meine Bekannten einen Brief des Steueramtes mit der Aufforderung die ausstehenden Steuererklaerungen einzureichen. Gleichzeitig mussten sie eine Strafe in 5-stelliger Hoehe zahlen. Das Steuerbuero war zu diesem Zeitpunkt aufgeloest und der Berater verschwunden.
Ausserdem ist - folgt man den Buchstaben des DBA DE-TH in Art. 18 (2) - meine Pension von einer Besteuerung in Thailand befreit. Also duerfte diese in eine steuerliche Berechnung nicht einfliessen. Andere Einkuenfte habe ich nicht. Daher werde ich meinen 1. Versuch ohne Hilfe eines Steuerberaters machen, da ich die Unkosten fuer die Steuersache so gering wie moeglich halten will. Selbst wenn das Steueramt meine eingefuehrten Gelder versteuern will waere die anfallende Steuer geringer als die in D gezahlte und wuerden aufgerechnet werden. Allerdings werde ich mit einer Aufrechnung nicht einverstanden sein, da dies ein Verstoss gegen das DBA waere.
Fuer mich macht es keinen Sinn hier eine Gratwanderung zu gehen und darauf zu hoffen, dass Thailand bei den Auslaendern untaetig bleibt. Ausserdem darf man nicht vergessen, dass die Verjaehrungsfrist einige Jahre sind (ich glaube das ich mal was von 10 Jahren gelesen habe) und somit das Steueramt auch rueckwirkend noch taetig werden kann. Sich darauf zu berufen, dass man ja keine Aufforderung des Steueramtes erhalten hat geht garantiert ins Leere, den Steuern sind hier in Thailand eine Bringschuld und eine Steuererklaerung ist ohne Aufforderung abzugeben, sofern man steuerpflichtig ist.
Fuer den Rentner der in D keine Steuern zahlt ist es ein 50/50 Situation. Er kann gewinnen, aber eben auch draufzahlen. Jedem seine eigene Entscheidung.
Das das Steueramt auch rueckwirkend taetig wird hatte ein mit mir befreundetes Ehepaar erfahren. Sie hatten eine Company (wegen Hauskauf) und das betraute Steuerbuero hat halt keine Steuererklaerung abgegeben, obwohl sie dafuer bezahlt wurden. Nach 3 Jahren bekamen meine Bekannten einen Brief des Steueramtes mit der Aufforderung die ausstehenden Steuererklaerungen einzureichen. Gleichzeitig mussten sie eine Strafe in 5-stelliger Hoehe zahlen. Das Steuerbuero war zu diesem Zeitpunkt aufgeloest und der Berater verschwunden.