@DeralteFritzAber aus EU nur Wohnsitz in Drittstaat befreit von Quellensteuer.
Auch bei Wohneigentum in Deutschland?
Nur Hauptwohnsitz zählt, Wohneigentum kannst du weltweit haben, dafür zahlst du dort Grundsteuer.
Ich bin kein Experte, aber kann Wohneigentum in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht auslösen und somit einen Befreiung von der Quellensteuer obsolet machen?Nur Hauptwohnsitz zählt, Wohneigentum kannst du weltweit haben, dafür zahlst du dort Grundsteuer.
1. Dafür andereMit Bitcoin hat man diese Probleme nicht !
Finde dass schon grundsätzlich wichtig zu klären. Angenommen ich habe einen Bitcoin gekauft in 2020, in Deutschland wären Gewinne bei heutigem Verkauf steuerfrei. Verlegt man seinen Wohnsitz im Jahr 24 nach Thailand, muss man dann auf einmal Steuern zahlen?1. Dafür andere
2. Für Bitcoin usw. gibt es einen anderen Thread.
Wenn man diesem Artikel glauben kann dann wohl schon, aber erstmal abwarten ob das überhaupt so kommt.Finde dass schon grundsätzlich wichtig zu klären. Angenommen ich habe einen Bitcoin gekauft in 2020, in Deutschland wären Gewinne bei heutigem Verkauf steuerfrei. Verlegt man seinen Wohnsitz im Jahr 24 nach Thailand, muss man dann auf einmal Steuern zahlen?
Bargeld kann doch problemlos ausgeführt werden, muss nur angemeldet werden. Vermutlich geht die Bundespolizei dem Wunsch der Bevölkerung nach, Grenzkontrollen zu verstärken und Kriminelle zu erwischen.Da hat der Zoll den gesamten Abflugbereich B abgesperrt und Bargeldkontrollen durchgeführt.
Da gab es einige lange Gesichter,einen Kumpel von mir hats auch erwwischt.
Nicht nur Pensionen. Ich erhalte meine Altersteilzeitbezüge in D und was dort an Einkommen erzieltIch sehe der Sache gelassen entgegen.
Ich bin pensionierter Landesbeamter von BW. In dem deutsch-thailaendischen Doppelbesteuerungsabkommen ist festgelegt, dass fuer staatl. Pensionen das Steuerland immer Deutschland ist und sich daraus auch eine Steuerpflicht in Deutschland ergibt. Das heisst im Klartext, dass ich auf meine Pension in Deutschland Steuern zahle, obwohl ich in Deutschland seit ueber 10 1/2 Jahren abgemeldet bin und keinen Wohnsitz habe.
Damit sollte sich fuer mich rein rechtlich gesehen nichts aendern. Es stellt sich nur die Frage, ob ich in diesem Fall trotzdem eine Steuererklaerung in Thailand abgeben muss, aber mit der schon besteuerten Pension keine thailaendische Steuer generiert wird oder ob ich ueberhaupt nichts machen muss (was mir am liebsten waere).
Ich bin kein Experte, aber kann Wohneigentum in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht auslösen und somit einen Befreiung von der Quellensteuer obsolet machen?
Finde dass schon grundsätzlich wichtig zu klären. Angenommen ich habe einen Bitcoin gekauft in 2020, in Deutschland wären Gewinne bei heutigem Verkauf steuerfrei. Verlegt man seinen Wohnsitz im Jahr 24 nach Thailand, muss man dann auf einmal Steuern zahlen?
Damit wäre eine Verlegung meines Wohnsitzes nach Thailand vom Tisch. bleibe ich halt in D gemeldet und bleibe unter 180 Tage in Thailand. Mal schauen Wie sich das entwickelt.Ja, wenn Dir Dein Wohneigentum für Deine eigenen Wohnzwecke zur Verfügung steht, Deine Wohnung also leer ist und Du keinen Mieter dafür suchst obwohl Du Dich nicht in Deutschland aufhälst.
Es zählen die Verhältnisse im Zeitpunkt der Veräußerung! Je nach Thailändischem Steuerrecht könnte Dein Veräußerungsgewinn ggf in Thailand besteuert werden.
Das Gesetz zieht auf das gesamte Einkommen ab, sonst hätte man es nicht gemacht.hallo allerseits,
bisher kann niemand darlegen ob das gesamte ausserthailaendische einkommen oder nur das nach thailand verbrachte einkommen versteuert werden wird.